gerp März 4, 2014 Ich habe nur die 03 Konditionen, die waren aber beit weitem besser als alles andere, was ich gesehen habe. Die Entgeltumwandlung würde ich solange fortführen bis die Bemessungsgrundlage der Krankenversicherung erreicht ist und dann den Vertrag ohne Einzahlungen ruhen lassen, das dürfte ja kein Problem sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zickentreiber März 27, 2015 Die Entgeltumwandlung würde ich solange fortführen bis die Bemessungsgrundlage der Krankenversicherung erreicht ist und dann den Vertrag ohne Einzahlungen ruhen lassen, das dürfte ja kein Problem sein. Ohne es durchgerechnet zu haben, aber ist der Cut nicht erst bei Erreichen der BBG-RV notwendig? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
incts März 29, 2015 Die Entgeltumwandlung würde ich solange fortführen bis die Bemessungsgrundlage der Krankenversicherung erreicht ist und dann den Vertrag ohne Einzahlungen ruhen lassen, das dürfte ja kein Problem sein. Ohne es durchgerechnet zu haben, aber ist der Cut nicht erst bei Erreichen der BBG-RV notwendig? Ein bedeutender Vorteil der Entgeltumwandlung liegt gerade in der Ersparnis der GKV-Beiträge, da die GKV-Leistung ja nicht an die Höhe der Beiträge gekoppelt ist. Im Unterschied dazu sind die Leistungen der GRV und der GAV (zumindest mittelbar) an die Höhe der eingezahlten Beiträge gekoppelt. Zahlt man hier weniger ein, dann erhält man eben auch weniger Leistung (Rente, Arbeitslosengeld). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lswfma März 29, 2015 Ich stelle mir einfach die Frage, ob die Entgeltumwandlung in Zukunft bei einem Gehalt, das über der Beitragsbemessungsgrundlage für die Krankenversicherung liegt, noch Sinn macht. Für Tarifgebiert-West: Meiner Meinung nach werden die Steuerfreibeträge der VBLKlassik mit denen der VBLextra/VBLdynamik mit Entgeltumwandlung verrechnet, wobei letzte Prio haben. Damit kürzt sich die "sinnvoll" zur Entgeltumwandlung nutzbare Summe um die Zahlung von AG+AN in die VBLklassik. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gerp März 29, 2015 · bearbeitet März 29, 2015 von gerp Für Tarifgebiert-West: Meiner Meinung nach werden die Steuerfreibeträge der VBLKlassik mit denen der VBLextra/VBLdynamik mit Entgeltumwandlung verrechnet, wobei letzte Prio haben. Damit kürzt sich die "sinnvoll" zur Entgeltumwandlung nutzbare Summe um die Zahlung von AG+AN in die VBLklassik. Danke, Du hast recht: Laut den Verbraucherinformationen der VBL zur VBL Extra gilt folgendes: "Soweit Sie durch eine Entgeltumwandlung Steuervorteile erzielen (§ 3 Nr. 63 EStG), kann dies die Steuerfreiheit des Arbeitgeberanteils an der Umlage für die VBLklassik einschränken (§ 3 Nr. 56 EStG)." Mist, damit habe ich dann seit Beginn an zu viel eingezahlt, so dass ich nur bei einem Teil der Einzahlungen auch die Sozialabgaben gespart habe. In dem von Fireball84 verlinkten Finanztestartikel steht das ja auch... Kann ich dann in diesem Jahr 1452€ einzahlen? (2% der Beitragsbemessungsgrenze (4% für die Entgeltumwandlung minus 2% als VBL Klassikbeitrag)) In dem Artikel ist von 648 Euro die Rede, ist das nicht auf 2% im letzten Jahr erhöht worden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gerp März 30, 2015 Die VBL hat mir gerade am Telefon gesagt, dass die Reduzierung der VBL Extra auf 2% der BBG auch nichts bringen würde, da die 2% dann auch den Freibetrag der Klassik aufbrauchen würde. Ich habe mir von der Personalstelle ausrechnen lassen, dass mich die Entgeltumwandlung von 242 brutto momentan 145,16 netto kostet. Wenn ich bedenke, dass später alles versteuert werden muss und da die vollen GKV Beiträge runtergehen, die sicher nicht sinken werden, dann frage ich mich gerade ob sich das so überhaupt lohnt. Da ich die Entgeltumwandlung von Anfang an habe, wusste ich bis jetzt nicht was die mich netto kostet und bin von ca. 120 ausgegangen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zickentreiber März 30, 2015 Ohne es durchgerechnet zu haben, aber ist der Cut nicht erst bei Erreichen der BBG-RV notwendig? Ein bedeutender Vorteil der Entgeltumwandlung liegt gerade in der Ersparnis der GKV-Beiträge, da die GKV-Leistung ja nicht an die Höhe der Beiträge gekoppelt ist. Im Unterschied dazu sind die Leistungen der GRV und der GAV (zumindest mittelbar) an die Höhe der eingezahlten Beiträge gekoppelt. Zahlt man hier weniger ein, dann erhält man eben auch weniger Leistung (Rente, Arbeitslosengeld). Schon klar. Bei Entgeltumwandlung aus Einkommen unterhalb der BBG-KV spart man die vollen SV-Beiträge (KV+RV) und Steuern, bei Einkommen zwischen BBG-KV und BBG-RV spart man "nur" noch einen Teil der SV-Beiträge (nämlich RV) und Steuern, bei Einkommen oberhalb der BBG-RV "nur" noch Steuern (immerhin ergibt sich ein Steuerstundungseffekt). Dem steht für GKV-Versicherte in jedem Fall die volle SV-Verbeitragung (d.h. voller KV-Beitrag, ohne AG-Anteil) in der Auszahlphase negativ gegenüber, die (immerhin nachgelagerte) Besteuerung für alle sowieso. Daraus ergeben sich prima vista folgende Bewertungstendenzen: 1. Einkommen <= BBG-KV ---> Entgeltumwandlung lohnt sich 2. BBG KV <= Einkommen <= BBG RV ---> Entgeltumwandlung lohnt sich bedingt 3. Einkommen >= BBG RV ---> Eingeltumwandlung lohnt sich nicht Die Fälle 1 und 3 sind eindeutig, der Fall 2 nicht. Hier würden mich Meinungen interessieren, zumal ich's nicht durchgerechnet habe (und -Asche auf mein Haupt- auch nicht weiß, wie ich das sinnvoll tun soll). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gerp März 30, 2015 · bearbeitet März 30, 2015 von gerp Für den öffentlichen Dienst müsste es noch weitere Varianten geben, da durch die den Aufbrauch des Steuerfreibetrages für die VBL Klassik rechnerisch 2% der BBG der RV besteuert werden und somit ja nur der halbe Beitrag rechnerisch steuerfrei ist. Ich bin gerade innerlich zu dem Schluss gekommen, dass sich das für mich nicht rechnen kann, wenn ich 145 für 242 Entgeltumwandlung zahle. Ich verliere zusätzlich noch den Arbeitgeberanteil an der RV was bei 242 auch über 20 Euro sind, dann werden die KV Beiträge eher hoch als runter gehen. Wenn ich von 20% KV Beiträgen ausgehe, dann sind die 242 Euro unter 200 Wert und der Betrag muss auch noch versteuert werden. Da müssen gute Renditen erwirtschaftet werden, dass sich das rechnet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lswfma März 30, 2015 1. Einkommen <= BBG-KV ---> Entgeltumwandlung lohnt sich Im ÖD ist hierbei die Pflichtversicherung zu beachten, welche wie beschrieben nur bis 2% BBG-RV Steuerfrei ist und nachrangig gegenüber der bAV/VBLExtra/Dynamik. Damit "kostet" meines Wissens eine bAV im ÖD immer bzw. ab 2% EK-Steuern auf die Pflichtversicherung. Sicherlich gibt es in den Geltungsbereichen anderer Tarifverträge ähnliche Fallstricke. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zickentreiber März 31, 2015 Stichwort öD: Nachdem ich mir eben mal die VBL-Neuregelung (Abrechnungsverbund Ost: grundsätzlich über Entgeltumwandlung) im Zuge der jüngsten TV-L-Tarifeinigung zu Gemüte geführt habe, nehme ich mein obiges "lohnt sich" zurück und leiste feierlich Abbitte. Kurz gesagt steigen die VBL-klassik-Pflichtbeiträge jeweils zum 1.7.2015, 2016 und 2017 derart drastisch an, daß die Freibeträge für SV (2015: EUR 2904) bzw. Steuer (2015: EUR 4704) sehr schnell aufgezehrt sind und kaum noch resp. gar keine "Luft" für zusätzliche freiwillige Entgeltumwandlung (d.h. die Produkte VBL-extra bzw. VBL-dynamik) bleibt, jedenfalls in den mittleren und höheren Entgeltgruppen. Diesem sukzessiven Wegfall der Förderung steht der generelle Nachteil der vollen SV-Verbeitragung in der Auszahlphase gegenüber, so daß es wahrscheinlich am sinnvollsten ist, die Entgeltumwandlung, beginnend bereits in 2015, in den kommenden Jahren auf den geringstmöglichen Beitrag runterzufahren oder komplett beitragsfrei zu stellen und stattdessen auf Riester und/oder Schicht 3 zu setzen. Bin schwer begeistert über die VBL-Neuregelung (Ost)! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fledolo April 6, 2015 Ich denke ich mache aber doch keinen Riestervertrag mit der VBL. Betriebliches Riestern hat Nachteile: Krankenkassenbeiträge müssen jetzt bezahlt werden und im Alter. Außerdem kan man den Riester-Vertrag bei der VBL nicht für ein Eigenheim benutzen. HUK24 ist 12/2013 Testsieger bei Finanztest bei einem Vergleich von 42 Riester-Angeboten. Kennt jemand etwas besseres? Wo steht denn, dass der VBL Riester betriebliches Riestern ist? Ich habe dazu nichts auf der VBL Homepage gefunden. Wenn beim VBL Riester auch Krankenkassenbeiträge in der Rentenphase bezahlt werden müssen, dann würde es sich ja erst lohnen (um die Riesterzulage mitzunehmen), wenn das Gehalt über der Beitragsbemessungsgrundlage für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung ist und die Entgeltumwandlung im Grunde kaum noch Sinn macht, was bei 48.600 Euro ja nicht allzu lange auf sich warten lässt... Das ist betriebliches Riestern. Ich habe bei der VBL angefragt. Dabei ist herausgekommen, dass man auf alle Renten der VBL (egal ob gefördert/ungefördert) später Sozialbeiträge zahlen muss. Diese Info gilt vorbehaltlich einer Änderung durch Rechtssprechung, da derzeit eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fledolo April 6, 2015 · bearbeitet April 6, 2015 von Fledolo Ich glaube (ohne es 100%ig zu wissen), dass Du die VBL-Extra bei einem anderen Arbeitgeber fortführen kannst, sie dann aber nicht im Rahmen der Entgeltumwandlung nutzen kannst, sondern sie vom netto besparen musst, was bei einer späteren Versteuerung sich sicherlich nicht lohnt. Wenn Du eine verlässliche Auskunft haben willst, dann schreibe der VBL doch mal die Frage, die haben bei mir immer recht schnell geantwortet. Ansonsten gibt es doch bei Euch sicherlich auch jemanden in der Perso, der sich um die Entgelumwandlung kümmert und Dir helfen kann. Du zahlst bei der VBLExtra keine Abschlussgebühren, daher müsstest Du nach 2 Jahren auch schon eine kleine Rente rausbekommen, das kannst Du aus dem Angebot entnehmen, dass Du Dir auf der Homepage errechnen kannst. In wie weit es eine Mindestrente gibt, unter der es keine Auszahlung wegen zu hoher Verwaltungskosten gibt, würde ich an Deiner Stelle auch nochmal nachfragen. Man kann die VBLextra nach dem Ausscheiden aus dem ÖD privat fortführen (d.h. selber Beiträge einzahlen, nicht über den neuen Arbeitgeber). Ob ein anderer Arbeitgeber da mitspielen würde, weiß ich nicht. Aber Vorsicht: Es kann sein, dass die VBL-Renten bei privater Fortführung nicht insolvenzgeschützt sind. Ich habe vor kurzem bei der VBL angefragt und die folgende Antwort bekommen: - Die VBL ist eine Pensionskasse, daher haftet der Arbeitgeber für die Renten im Fall der Insolvenz - Rechtlich eindeutig ist die Lage, wenn alle Beiträge während der Zeit des aktiven Beschäftigungsverhältnisses gezahlt wurden (dann haftet der Arbeitgeber) - Ob Beiträge, die nach dem Beschäftigungsverhältnis privat eingezahlt werden, auch vom Arbeitgeber abzusichern sind, ist juristisch umstritten: Die juristische Literatur vertritt hier keine eindeutige Meinung. Außerdem ist solch ein Fall (Insolvenz einer Pensionskasse und private Fortführung) in D noch nie vorgekommen. Daher gibt es hierzu keine Rechtssprechung. Ein bedeutender Vorteil der Entgeltumwandlung liegt gerade in der Ersparnis der GKV-Beiträge, da die GKV-Leistung ja nicht an die Höhe der Beiträge gekoppelt ist. Im Unterschied dazu sind die Leistungen der GRV und der GAV (zumindest mittelbar) an die Höhe der eingezahlten Beiträge gekoppelt. Zahlt man hier weniger ein, dann erhält man eben auch weniger Leistung (Rente, Arbeitslosengeld). Schon klar. Bei Entgeltumwandlung aus Einkommen unterhalb der BBG-KV spart man die vollen SV-Beiträge (KV+RV) und Steuern, bei Einkommen zwischen BBG-KV und BBG-RV spart man "nur" noch einen Teil der SV-Beiträge (nämlich RV) und Steuern, bei Einkommen oberhalb der BBG-RV "nur" noch Steuern (immerhin ergibt sich ein Steuerstundungseffekt). Dem steht für GKV-Versicherte in jedem Fall die volle SV-Verbeitragung (d.h. voller KV-Beitrag, ohne AG-Anteil) in der Auszahlphase negativ gegenüber, die (immerhin nachgelagerte) Besteuerung für alle sowieso. Daraus ergeben sich prima vista folgende Bewertungstendenzen: 1. Einkommen <= BBG-KV ---> Entgeltumwandlung lohnt sich 2. BBG KV <= Einkommen <= BBG RV ---> Entgeltumwandlung lohnt sich bedingt 3. Einkommen >= BBG RV ---> Eingeltumwandlung lohnt sich nicht Die Fälle 1 und 3 sind eindeutig, der Fall 2 nicht. Hier würden mich Meinungen interessieren, zumal ich's nicht durchgerechnet habe (und -Asche auf mein Haupt- auch nicht weiß, wie ich das sinnvoll tun soll). Diese Betrachtungsweise ändert sich natürlich etwas, wenn man später in die PKV wechseln möchte (oder bereits Mitglied der PKV ist). Dann muss man später (gemäß derzeitiger Rechtslage) keine Krankenkassenbeiträge auf die Betriebsrente zahlen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fledolo April 6, 2015 · bearbeitet April 6, 2015 von Fledolo Laut den Verbraucherinformationen der VBL zur VBL Extra gilt folgendes: "Soweit Sie durch eine Entgeltumwandlung Steuervorteile erzielen (§ 3 Nr. 63 EStG), kann dies die Steuerfreiheit des Arbeitgeberanteils an der Umlage für die VBLklassik einschränken (§ 3 Nr. 56 EStG)." Mist, damit habe ich dann seit Beginn an zu viel eingezahlt, so dass ich nur bei einem Teil der Einzahlungen auch die Sozialabgaben gespart habe. In dem von Fireball84 verlinkten Finanztestartikel steht das ja auch... Kann ich dann in diesem Jahr 1452€ einzahlen? (2% der Beitragsbemessungsgrenze (4% für die Entgeltumwandlung minus 2% als VBL Klassikbeitrag)) In dem Artikel ist von 648 Euro die Rede, ist das nicht auf 2% im letzten Jahr erhöht worden? Da bin ich jetzt nicht ganz auf Höhe. Bei mir auf der Gehaltsabrechnung ist es so, dass ein Teil des AG-Beitrages zur VBLklassik einem Freibetrag unterliegt, ein Teil wird vom AG pauschal versteuert und einen kleinen Teil muss ich selber versteuern. Bei der Verbeitragung ist es so, dass ich ca. auf die Hälfte des AG-Anteils Sozialabgaben zahlen muss. Ist hier die Rede von ebendiesen Freibeträgen? D.h. eine zusätzlich Entgeltumwandlung würde sich bei mir erst recht nicht lohnen? Laut Auskunft der VBL ist es auch so, dass der AG-Anteil der VBLklassik, der heute dem Steuerfreibetrag unterliegt, im Rentenalter nachgelagert besteuert wird. Der bereits heute versteuerte Anteil unterliegt später der Besteuerung gemäß dem Ertragsanteil. Zu verbeitragen sind die Renten immer (auch wenn man jetzt schon Beiträge auf den AG-Anteil zahlt (Doppelverbeitragung)). Außnahmen/Sonderfälle: Kleinbetragsrenten-Abfindung, Renten unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lswfma April 7, 2015 Fokus Zusatzversorgung: Plus-Minus-Rechnung aktuell Dort wird auch auf die Themen Steuer, doppelte Abgabenlast, VBLextra etc Bezug genommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fledolo April 7, 2015 · bearbeitet April 11, 2015 von Fledolo Fokus Zusatzversorgung: Plus-Minus-Rechnung aktuell Dort wird auch auf die Themen Steuer, doppelte Abgabenlast, VBLextra etc Bezug genommen. Danke. Der Link funktioniert zwar nicht mehr, aber Google hilft weiter. Zu dem Genörgel in dem Artikel muss man aber noch eines hinzufügen: Höhere Sozialabgaben - verusacht durch eine erhöhte VBL-Umlage - sind nicht nur Kosten. Es erhöhen sich selbstverständlich auch die Leistungsansprüche gegenüber den staatlichen Systemen (gesetzliche Alters- und Erwerbsminderungsrente, Arbeitslosen-, Kranken- und Elterngeld...). Bei einer Kosten-Nutzen-Abwägung kommt diese Sichtweise natürlich nicht so gut weg. Ich vermute, die Diskussion von oben mit der zusätzlichen Gehaltsumwandlung bezieht sich auf den Abrechnungsverband Ost. Hier im Westen scheint es diese Problematik nicht zu geben. Dafür müssen wir Pflichtbeiträge aus unserem Nettogehalt abführen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fireball84 April 8, 2015 Ich vermute, die Diskussion von oben mit der zusätzlichen Gehaltsumwandlung bezieht sich auf den Abrechnungsverband Ost. Hier im Westen scheint es diese Problematik nicht zu geben. Dafür müssen wir Pflichtbeiträge aus unserem Nettogehalt abführen... Eine zusätzliche Entgeltumwandlung mittels VBLextra/dynamik lässt sich aber auch im Abrechnungsverband West durchführen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fledolo April 8, 2015 · bearbeitet April 11, 2015 von Fledolo Eine zusätzliche Entgeltumwandlung mittels VBLextra/dynamik lässt sich aber auch im Abrechnungsverband West durchführen. Meine Anmerkung bezog sich darauf, dass es im Abrechnungsverband West nicht diese Problematik gibt, dass die VBLklassik die zusätzliche Entgeltumwandlung mit der VBLextra unattraktiv macht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gerp April 8, 2015 Eine zusätzliche Entgeltumwandlung mittels VBLextra/dynamik lässt sich aber auch im Abrechnungsverband West durchführen. Meine Anmerkung bezog sich darauf, dass es im Abrechnungsverband West nicht diese Problematik gibt, dass die VBLklassik die zusätzliche Entgeltumwandlung mit der VBLextra unattraktiv macht. Ich bin im Bereich West und mir haben meine Personalstelle und die VBL die Problematik, dass erst die Freibeträge der Vbl Klassik von der Vbl Extra aufgebraucht werden bevor es an die Freibeträge der Entgeltumwandlung geht. Daher zahle ich ja auch 145 netto für 242 brutto, was meiner Meinung nach zu viel ist, wenn dann monatlich noch Einzahlungen von 45 Euro in die gesetzliche RV fehlen und später der volle GKV Beitrag bezahlt werden muss, von der Besteuerung mal ganz abgesehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lswfma April 8, 2015 Eine zusätzliche Entgeltumwandlung mittels VBLextra/dynamik lässt sich aber auch im Abrechnungsverband West durchführen. Ja, nur kommen sich die Steuerfreibeträge für Klassik und extra/dynamik in die Quere. Keine Steuer für VBLe/d = mehr Steuer für VBLklassik. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fireball84 April 9, 2015 Meine Anmerkung bezog sich darauf, dass es im Abrechnungsverband West nicht diese Problematik gibt, dass die VBLklassik die zusätzliche Entgeltumwandlung mit der VBLextra unattraktiv macht. Es geht schon beides, auch unterhalb der Freibetrags-Grenze von akt. 2.904 €/a. Hängt eben vom Gehalt und der Höhe der zusätzl. EntgUmw ab. Ab Juli '15 (bzw. Juli '16 und Juli '17) wird es natürlich aufgrund der steigenden Beiträge schrittweise ungünstiger, aber dennoch sollte es einkommensabhängig möglich sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fledolo April 11, 2015 · bearbeitet April 11, 2015 von Fledolo Meine Anmerkung bezog sich darauf, dass es im Abrechnungsverband West nicht diese Problematik gibt, dass die VBLklassik die zusätzliche Entgeltumwandlung mit der VBLextra unattraktiv macht. Ich bin im Bereich West und mir haben meine Personalstelle und die VBL die Problematik, dass erst die Freibeträge der Vbl Klassik von der Vbl Extra aufgebraucht werden bevor es an die Freibeträge der Entgeltumwandlung geht. Daher zahle ich ja auch 145 netto für 242 brutto, was meiner Meinung nach zu viel ist, wenn dann monatlich noch Einzahlungen von 45 Euro in die gesetzliche RV fehlen und später der volle GKV Beitrag bezahlt werden muss, von der Besteuerung mal ganz abgesehen. Dieses Dokument der VBL sollte es erläutern...Klick Die Situation ist ja echt kompliziert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
calandor April 12, 2015 · bearbeitet April 12, 2015 von calandor Nun, zum einen ist dort gut dargestellt, wie sich die Steuerfreiheit der VBLklassik eben hin zur VBLextra (oder eben irgend einer anderen Entgeltumwandlung) verschiebt. EDIT: Zumindest erfolgt aber bei einer heutigen Versteuerung der Beiträge zur Rente nur noch eine Besteuerung mit dem Ertragsanteil. Von dem Beispiel ausgehend wäre es evtl. eine Möglichkeit nicht die volle Höhe der Entgeltumwandlung auszureizen, sondern eben 2.640 ./. 660 = 1.980 (zum Stand im Beispiel von 2011). Dann würde man ebend nur das sparen, was steuerlich gefördert wird. Und somit eine ungewollte steuerliche Mehrbelastung vermeiden? Unter der Frage ob sich das "lohnt" vergleiche man aber mal lieber die im Beispiel angegebene garantierte Rente: 1.080 € des 1981 geborenen mit Start 2011 mit der Rente von nicht ganz 550 € eines 1985 geborenen mit Start 2015. :'( Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lswfma April 12, 2015 Für alle die eine Entgeltumwandlung jährlich aus der Sonderzahlung im November durchführen sei gesagt, diese wird steuerlich wirksam, so dass zu viel gezahlte Steuer verrechnet werden kann. Die von Jan-Okt zu viel gezahlten Sozialbeiträge (das Jahres-Brutto singt im nachhinein) werden nicht erstattet/vererchnet. Damit werden KK Beiträge teilweise dopplet gezahlt, jetzt und in der Rentenphase. Sollte ich hier falsch liegen, korrigiert mich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fledolo April 12, 2015 · bearbeitet April 12, 2015 von Fledolo Nun, zum einen ist dort gut dargestellt, wie sich die Steuerfreiheit der VBLklassik eben hin zur VBLextra (oder eben irgend einer anderen Entgeltumwandlung) verschiebt. EDIT: Zumindest erfolgt aber bei einer heutigen Versteuerung der Beiträge zur Rente nur noch eine Besteuerung mit dem Ertragsanteil. Von dem Beispiel ausgehend wäre es evtl. eine Möglichkeit nicht die volle Höhe der Entgeltumwandlung auszureizen, sondern eben 2.640 ./. 660 = 1.980 (zum Stand im Beispiel von 2011). Dann würde man ebend nur das sparen, was steuerlich gefördert wird. Und somit eine ungewollte steuerliche Mehrbelastung vermeiden? Unter der Frage ob sich das "lohnt" vergleiche man aber mal lieber die im Beispiel angegebene garantierte Rente: 1.080 € des 1981 geborenen mit Start 2011 mit der Rente von nicht ganz 550 € eines 1985 geborenen mit Start 2015. Nun, zum einen ist dort gut dargestellt, wie sich die Steuerfreiheit der VBLklassik eben hin zur VBLextra (oder eben irgend einer anderen Entgeltumwandlung) verschiebt. EDIT: Zumindest erfolgt aber bei einer heutigen Versteuerung der Beiträge zur Rente nur noch eine Besteuerung mit dem Ertragsanteil. Von dem Beispiel ausgehend wäre es evtl. eine Möglichkeit nicht die volle Höhe der Entgeltumwandlung auszureizen, sondern eben 2.640 ./. 660 = 1.980 (zum Stand im Beispiel von 2011). Dann würde man ebend nur das sparen, was steuerlich gefördert wird. Und somit eine ungewollte steuerliche Mehrbelastung vermeiden? Unter der Frage ob sich das "lohnt" vergleiche man aber mal lieber die im Beispiel angegebene garantierte Rente: 1.080 € des 1981 geborenen mit Start 2011 mit der Rente von nicht ganz 550 € eines 1985 geborenen mit Start 2015. Naja, die 660 € sind nicht mehr aktuell. Der aktuelle Freibetrag müsste momentan doppelt so hoch sein. Aber ich glaube, der Freibetrag wird in umgekehrter Weise genutzt (Bsp. mit alten Zahlen): Der Freibetrag wird zuerst für den Entgeltumwandlung genutzt. D.h. sobald du mehr als 660 € freiwillig umwandelst, verzichtest du auf den kompletten Freibetrag bei der VBLklassik. Wenn dein Arbeitgeber also so wenig VBLklassik einzahlt, dass du die 660 € nicht ausreizen kannst, könntest du mit der freiwilligen Umwandlung mittels VBLextra die 660 € ausreizen. Bsp: - 360 € AG-Umlage in der VBLklassik. -> Freibetrag nicht ausgereizt. - 300 € zusätzliche freiwillige Umwandlung mittels VBLextra -> Vollständige Nutzung des Freibetrags - Wandelst du mehr als 300 € freiwillig um, geht dies zu Lasten der Steuerfreiheit der VBLklassik-Umlage. Korrigiert mich, falls ich mich irre. Die Garantieleistung der VBL ist vergleichsweise gut! Vergleiche die Werte doch mal mit denen von privaten Lebensversicherern. Die VBL hat allerdings den Nachteil, dass sie deutlich unflexibler ist (z.B. wird es bei betrieblichem VBL-Riester schwierig sein, das Guthaben wohnwirtschaftlich zu verwenden). Außerdem werden Sozialabgaben auf die Rente fällig. Wenn man allerdings sowieso privat krankenversichert ist, sollten die Sozialabgaben - gemäß der derzeitigen Rechtslage - entfallen. Außerdem bekommt man bei der VBL noch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung (eben über die freiwillige VBLextra, falls man EU-Renten nicht ausschließt). Das kann bei Arbeitnehmern mit erheblichen Vorerkrankungen durchaus sinnvoll sein, trotz aller Nachteile (Doppelverbeitragung, Kombination Sparvertrag/Risikoabsicherung etc.). Die jetzt versteuerten Anteile werden später wohl nur mit dem Ertragsanteil versteuert. Allerdings hätte die nachgelagerte Besteuerung den Vorteil, dass im Rentenalter der Steuersatz meist geringer ist als heute (Trick bei Riester). Daher wäre es meist günstiger, die Renten nachgelagert zu besteuern. Am ungünstigsten sollte aber in der Tat die Doppelverbeitragung sein (insbesondere wenn man davon ausgeht, dass die Beiträge in den Sozialsystemen eher ansteigen werden). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
calandor April 12, 2015 Die Garantieleistung der VBL ist vergleichsweise gut! Vergleiche die Werte doch mal mit denen von privaten Lebensversicherern. ... Ich habe 2005 eine VBLextra mit EU-Schutz abgeschlossen (über Riester, weil Entgeltumwandlung nicht möglich war.) Diese hätte ich gerne bei Zeiten auf Entgeltumwandlung umgestellt. Ich habe nur bis 2013 warten müssen, bis sich die Tarifvertragsparteien grundsätzlich einig waren und schon 09/2014 hätte ich dann die Entgeltumwandlung nutzen können - jedoch nicht über die VBL sondern über die Alte Leipziger. Und somit nicht zu den Konditionen von Anno 2005 (die VBL hätte nämlich eine Änderung des Durchführungsweges und eine beitragsmäßige Aufstockung durchaus gestattet) - da kamen dann glaube ich bei der AL keine 300€ Brutto-Garantierente beim Höchstbeitrag heraus im Gegenzug zu heutigen um die 450 Brutto-Garantierente bei der VBLextra. Im Vergleich zu den damals (2005) bei der VBL garantierten ca. 1.200 € zu heute 600 € (wenn man sich entsprechend des Eintritts jünger macht) nicht mehr so das wahre. Außerdem bekommt man bei der VBL noch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung (eben über die freiwillige VBLextra, falls man EU-Renten nicht ausschließt). Das kann bei Arbeitnehmern mit erheblichen Vorerkrankungen durchaus sinnvoll aus, trotz aller Nachteile (Doppelverbeitragung, Kombination Sparvertrag/Risikoabsicherung etc.). Das war damals auch mein Gedanke... Die jetzt versteuerten Anteile werden später wohl nur mit dem Ertragsanteil versteuert. Allerdings hätte die nachgelagerte Besteuerung den Vorteil, dass im Rentenalter der Steuersatz meist geringer ist als heute (Trick bei Riester). Daher wäre es meist günstiger, die Renten nachgelagert zu besteuern. Am ungünstigsten sollte aber in der Tat die Doppelverbeitragung sein (insbesondere wenn man davon ausgeht, dass die Beiträge in den Sozialsystemen eher ansteigen werden). Zum einen bin ich mir nicht sicher, ob der Staat auf dieses Geld später wirklich wird verzichten können , zum anderen wird bei mir durch ges. RV / VBLklassik / VBLextra / Riester das Brutto vermutlich gar nicht so weit auseinanderliegen (außer man schraubt weiter an RV und VBLklassik herum). Hauptsache man ist vom HartzIV-Niveau etwas weg. Ich habe dann davon Abstand genommen 242€ monatlich einzuzahlen um dann in 30 Jahren netto und inflationsbereinigt nur mein Geld wieder zurückzuerhalten (falls ich lange genug lebe). Zu den damaligen Konditionen gerne - aber heutzutage eine Rentenversicherung mit einem Garantiezins von 1,25% abzuschließen, bei dem erzielte Überschusse erst einmal zu denen gehen müssen, welche noch höhere Garantien haben? Ich bin nicht überzeugt, ob sich diese Art der Vorsorge noch lohnt - ganz unabhängig von Entgeltumwandlung und öD. Ein Teil des somit gesparten Geldes könnten wir im Topic "Lohnt Teilzeit im öD?" besprechen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag