CHX Juli 28, 2013 · bearbeitet Juli 28, 2013 von Licuala @Altersvorsorge: Eine gute Immo ist natürlich auch eine gute Altersvorsorge - besonders, wenn sie (später) selbst genutzt wird und so die faktische Steuerbelastung im Ruhestand senkt. Vorausgesetzt man will im Ruhestand dort wohnen bleiben, die Wohnung hat dafür die passende Größe und das Wohnumfeld verschlechtert sich nicht zu stark. Sollte ein Immokauf zunächst nicht in Frage kommen, würde ich weiterhin Vermögen bis zum Erreichen des Sparerpauschbetrages halten (und auch darüber hinaus, wenn dies für das persönliche Sicherheitsempfinden wichtig ist), danach aber sondertilgen. Die Altersvorsorge wird sich in der geschilderten Situation im Wesentlichen über Steuervorteile aufbauen, da der Grenzsteuersatz vglsw. hoch ist. Also nach Rückführung des Geschäftsdarlehens z.B. über den Aufbau einer Rürup-Rente und v.a. durch eine kluge Gestaltung des Unternehmensverkaufs (z.B. Fünftelregelung mglst. steueroptimal nutzen) sowie über den späteren Kauf einer selbst genutzten Wohnung. Szenario Vermietung kommt für Person X nicht in Frage. Da Person X noch nicht weiß, in welcher Form Immobilienbesitz zum Ruhestand hin die passende Größe hätte und ob sich das Wohnumfeld einer etwaigen Immobilie bis zum Ruhestand verändern könnte, tut sich Person X mit einer selbstgenutzten Immobilie derzeit auch noch schwer. Person X überlegt daher, einen Immobilienkauf tatsächlich erst gen Ruhestand zu tätigen (und somit dem Reiz des derzeitigen Niedrigzinsumfeldes nicht zu erliegen). Person X müsste sich über die endgültige Höhe des zu haltenden Vermögens noch Gedanken machen. Die Altersvorsorge (Langlebigkeitsrisiko) gestaltet Person X mittels Versorgungswerk (kapitalgedecktes System mit individueller Äquivalenz - derzeitiger Garantiezins 2,75%) - hier zahlt Person X die Pflichtbeiträge ein und leistet je nach persönlichem Steuersatz noch Zusatzbeiträge bis zu einer jährlichen Grenze von 20.000 Euro, um die Steuervorteile zu nutzen. Von einer Rürup-Rente hält Person X aufgrund der Inflexibilität nicht sonderlich viel. Neben dem Versorgungswerk unterhält Person X noch monatliche Sparpläne auf Aktien-ETFs zwecks weiterer Altersvorsorge. Über eine kluge Gestaltung des Unternehmensverkaufs hat sich Person X bisher noch keine Gedanken gemacht, da die Zeit dafür noch nicht reif ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX Juli 28, 2013 Solange der vermögensverwaltende Fonds planmäßig läuft, geht das Konzept auf. Falls es einen liquiden Markt für die Anteile gibt, sieht man das an den Rückkaufwerten ( Geld ). Die spekulative Komponente ist zweifellos vorhanden, für mich zu viel. Besonders wenn es sich um einen einzelnen Fonds handelt. Ich versuche Spekulationen immer rauszuhalten wo es geht. Bin auf Grund des Alters und 40 Jahren Anlageerfahrung sehr konservativ geworden. Ein ähnliches Konzept mit einem offenen Immobilienfonds ging bei einem Bekannten nicht auf. Verlust war aber überschaubar. Erst einmal vielen Dank an alle für die Hinweise, die gegeben wurden. Da Person X durchaus an den Erfahrungen älterer Anleger gelegen ist und er somit die spekulative Komponente aus seiner Geschäftsfinanzierung drosseln möchte, kämen folgende Szenarien in Frage: - Aufstockung der Cash-Rücklage auf Summe XY (Sparerfreibetrag wird dabei ausgenutzt) - Verkauf des vermögensverwaltenden Fonds gegen Ende Sommer 2013 zwecks Sondertilgung des bestehenden Restdarlehens - weitere Einzahlung der Pflichtbeiträge in das Versorgungswerk zwecks Altersvorsorge (Absicherung Langlebigkeitsrisiko) - je nach persönlichem Steuersatz weitere Überzahlungen ins AVW bis zur Steuergrenze von 20.000 Euro jährlich - weitere monatliche Einzahlungen in Aktien-ETF-Sparpläne zwecks zusätzlicher Altersvorsorge (hier nur Swap-ETFs wegen Steuerstundung) - ggf. späterer Immobilienkauf Die Überzahlungen ins AVW bereiten Person X noch etwas "Bauchschmerzen", da sich Person X über die weitere Zukunft der AVWs nicht gänzlich sicher ist und weil die prognostizierten Rentenleistungen auch nachträglich eingekürzt werden können. Von der Alternative "Rürup-Rente" anstelle von Überzahlungen ins AVW ist Person X allerdings auch nicht überzeugt, da hier in seinen Augen doch gewisse Inflexibilitäten lauern. Person X steht also vor der Wahl, zukünftig nur noch die Pflichtbeiträge ins AVW zu leisten und weitere Überschüsse (trotz fehlender steuerlicher Begünstigung) in die Aktienfonds-Sparpläne zu investieren. Person X wäre diesbezüglich an weiteren Einschätzungen gelegen Dank im Voraus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
eurofetischist Juli 28, 2013 Hallo, ich würde zusehen, das ich das Geschäft möglichst umgehend Schuldenfrei bekomme. Ein Schuldenfreier Betrieb ist auch in schwirigen Zeiten unabhängig und kann flexibler reagieren. mfg Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 Juli 28, 2013 · bearbeitet Juli 28, 2013 von Fondsanleger1966 Person X überlegt daher, einen Immobilienkauf tatsächlich erst gen Ruhestand zu tätigen (und somit dem Reiz des derzeitigen Niedrigzinsumfeldes nicht zu erliegen). Das ist eine neue Info und relativ wichtig, weil dann natürlich weitere Optionen ins Spiel kommen. Bei rund 20 Jahren Zeitraum bis zum Ruhestand/Immokauf käme für einen risikobereiten Anleger mglw. ein Aktieninvestment in Frage. Voraussetzung dafür: Das oben geschilderte Worst-Case-Szenario hält auch noch einen historischen MDD für die Aktienanlagen aus. Also: Durchrechnen! Sonst braucht man über solche Optionen nicht weiter nachzudenken. Die Altersvorsorge (Langlebigkeitsrisiko) gestaltet Person X mittels Versorgungswerk (kapitalgedecktes System mit individueller Äquivalenz - derzeitiger Garantiezins 2,75%) - hier zahlt Person X die Pflichtbeiträge ein und leistet je nach persönlichem Steuersatz noch Zusatzbeiträge bis zu einer jährlichen Grenze von 20.000 Euro, um die Steuervorteile zu nutzen. Versorgungswerke können m.W.n. ihre Leistungszusagen bei Bedarf relativ frei anpassen, sofern der Leistungsfall noch nicht eingetreten ist. Gibt es auch das Element eines Umlageverfahrens in dem Versorgungswerk von Person X (offenes Deckungsplanverfahren)? Dann spielt auch die Zukunft seines Berufsstandes und die Demografie in die künftige Rentenhöhe hinein. Von einer Rürup-Rente hält Person X aufgrund der Inflexibilität nicht sonderlich viel. Was stört Person X konkret am Rürup im Unterschied zum Versorgungswerk? Neben dem Versorgungswerk unterhält Person X noch monatliche Sparpläne auf Aktien-ETFs zwecks weiterer Altersvorsorge. Siehe oben. Über eine kluge Gestaltung des Unternehmensverkaufs hat sich Person X bisher noch keine Gedanken gemacht, da die Zeit dafür noch nicht reif ist. Das sollte Person X aber. Er braucht als Selbständiger ohnehin einen Notfallplan, wenn ihm morgen etwas passiert. Wenn er z.B. in Kürze BU werden sollte - was sehr schnell gehen kann (ich kenne eine Person Y in einem ähnlichen Beruf, wo das nach einem Wochenendausflug mit Zeckenbiss/Borreliose eintrat) - steht eh ein Unternehmensverkauf an. Person X steht also vor der Wahl, zukünftig nur noch die Pflichtbeiträge ins AVW zu leisten und weitere Überschüsse (trotz fehlender steuerlicher Begünstigung) in die Aktienfonds-Sparpläne zu investieren. Person X wäre diesbezüglich an weiteren Einschätzungen gelegen Dank im Voraus. Neben den freien Aktien-ETF-Sparplänen mit ihrem Risiko einer höheren Besteuerung (besonders bei wegswappenden ETFs) könnten auch private Fopos (Z.B. Cosmos Flexible Vorsorge Invest - siehe Thread) und Rürup-Fopos (z.B. My Life/ My Index - siehe Threads, oder einen Versicherungsmakler für ein geeignetes Produkt anfragen) in Frage kommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX Juli 28, 2013 · bearbeitet Juli 28, 2013 von Licuala Das ist eine neue Info und relativ wichtig, weil dann natürlich weitere Optionen ins Spiel kommen. Bei rund 20 Jahren Zeitraum bis zum Ruhestand/Immokauf käme für einen risikobereiten Anleger mglw. ein Aktieninvestment in Frage. Voraussetzung dafür: Das oben geschilderte Worst-Case-Szenario hält auch noch einen historischen MDD für die Aktienanlagen aus. Also: Durchrechnen! Sonst braucht man über solche Optionen nicht weiter nachzudenken. Zum Worst-Case-Szenario: - längere Krankheiten werden durch eine Krankentagegeldversicherung aufgefangen (in der Hoffnung, dass die Versicherung auch zahlt) - BU wird durch eine SBUV aufgefangen (in der Hoffnung, dass die Versicherung auch zahlt) - ein Notverkauf des Geschäfts würde sicherlich finanzielle Einbußen gegenüber einem regulären Verkauf mit sich bringen Person X steht Aktiensparplänen deshalb/dennoch offen gegenüber. Versorgungswerke können m.W.n. ihre Leistungszusagen bei Bedarf relativ frei anpassen, sofern der Leistungsfall noch nicht eingetreten ist. Gibt es auch das Element eines Umlageverfahrens in dem Versorgungswerk von Person X (offenes Deckungsplanverfahren)? Dann spielt auch die Zukunft seines Berufsstandes und die Demografie in die künftige Rentenhöhe hinein. Nein, das AVW arbeitet mit einem kapitalgedeckten System mit sogenannter individueller Äquivalenz - d.h. je nach Eintrittszeitpunkt ins AVW werden bspw. die Regelaltersgrenzen der Mitglieder unterschiedlich gehandhabt. So hat Person X eine Regelaltersgrenze von 65 Jahren. Der derzeitige Garantiezins liegt bei 2,75%. Noch einige Anmerkungen zum betroffenen AVW (als Begründung für die genannten "Bauchschmerzen"): Da in der Vergangenheit die Rentenprognosen aufgrund unrealistischer zukünftiger Zinsprognosen stark überhöht prognostiziert wurden und zudem Mitgliedsgelder bspw. in die damals "hippe" HRE investiert wurden und somit viel Geld verzockt wurde, gab es empfindliche Kürzungen bezüglich der Rentenprognosen im Zeitraum 2005 bis 2008 um bis zu 50%! Um älteren Mitgliedern zumindest die garantierten Renten auszahlen zu können, wurden einbezahlte Gelder jüngerer Mitglieder zweckentfremdet und umverteilt. Inwieweit auch heute noch Umverteilungen zwischen den Generationen stattfinden, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich würde es aber mal vermuten - so gewinnt der Ausdruck "individuelle Äquivalenz" auch noch besondere Bedeutung... Was stört Person X konkret am Rürup im Unterschied zum Versorgungswerk? Generell ist Person X ein Anhänger folgender unternehmerischer Maxime: "Liquidität geht vor Rentabilität" - hier insbesondere bei sogenannten Steuersparmodellen. Da Rürup-Verträge nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sind, widersprechen sie für Person X der präferierten Maxime. Daher scheiden auch ETF-basierte Rürupversionen wie z.B. My Life/ My Index aus. Das sollte Person X aber. Er braucht als Selbständiger ohnehin einen Notfallplan, wenn ihm morgen etwas passiert. Wenn er z.B. in Kürze BU werden sollte... Das Argument ist nicht von der Hand zu weisen. Person X wird sich entsprechend informieren. Neben den freien Aktien-ETF-Sparplänen mit ihrem Risiko einer höheren Besteuerung (besonders bei wegswappenden ETFs) könnten auch private Fopos (Z.B. Cosmos Flexible Vorsorge Invest - siehe Thread) und Rürup-Fopos (z.B. My Life/ My Index - siehe Threads, oder einen Versicherungsmakler für ein geeignetes Produkt anfragen) in Frage kommen. Siehe oben bezüglich Liquidität, Rentabilität, Steuersparmodelle. Einzig die Cosmos Flexible Vorsorge Invest käme in Frage, weil hier bei entsprechender Laufzeit eine private Rentenversicherung mit entsprechender Besteuerung nach Ertragsanteil vorliegen würde - trotzdem könnte jederzeit kostenlos gekündigt werden. Müsste sich Person X mal durchrechnen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kolle Juli 28, 2013 Erst einmal vielen Dank an alle für die Hinweise, die gegeben wurden. Da Person X durchaus an den Erfahrungen älterer Anleger gelegen ist und er somit die spekulative Komponente aus seiner Geschäftsfinanzierung drosseln möchte, kämen folgende Szenarien in Frage: - Aufstockung der Cash-Rücklage auf Summe XY (Sparerfreibetrag wird dabei ausgenutzt) - Verkauf des vermögensverwaltenden Fonds gegen Ende Sommer 2013 zwecks Sondertilgung des bestehenden Restdarlehens - weitere Einzahlung der Pflichtbeiträge in das Versorgungswerk zwecks Altersvorsorge (Absicherung Langlebigkeitsrisiko) - je nach persönlichem Steuersatz weitere Überzahlungen ins AVW bis zur Steuergrenze von 20.000 Euro jährlich - weitere monatliche Einzahlungen in Aktien-ETF-Sparpläne zwecks zusätzlicher Altersvorsorge (hier nur Swap-ETFs wegen Steuerstundung) - ggf. späterer Immobilienkauf Die Überzahlungen ins AVW bereiten Person X noch etwas "Bauchschmerzen", da sich Person X über die weitere Zukunft der AVWs nicht gänzlich sicher ist und weil die prognostizierten Rentenleistungen auch nachträglich eingekürzt werden können. Von der Alternative "Rürup-Rente" anstelle von Überzahlungen ins AVW ist Person X allerdings auch nicht überzeugt, da hier in seinen Augen doch gewisse Inflexibilitäten lauern. Person X steht also vor der Wahl, zukünftig nur noch die Pflichtbeiträge ins AVW zu leisten und weitere Überschüsse (trotz fehlender steuerlicher Begünstigung) in die Aktienfonds-Sparpläne zu investieren. Person X wäre diesbezüglich an weiteren Einschätzungen gelegen Dank im Voraus. Sieht für mich schon besser aus !!! Ich bin einfach gestrickt und würde der Entschuldung die höchste Priorität einräumen nachdem ich weiß, dass eine Immobilie in den nächsten 20 Jahren eher nicht in Frage kommt. Sparen soweit, dass der Sparerpauschbetrag nicht groß überschritten wird. ETF-Sparpläne habe ich mir nie angeschaut, daher keine Wertung. Sind auf jeden Fall nicht unspekulativ. Ich selbst stehe mehr auf einlagengesicherten, nachzählbaren, berechenbaren und kursunabhängig liquidierbaren Sparplänen, z.B. den -> DKB-Sparplan , den man geschickt auch als liquidierbares Quasi-Festgeld stricken kann. Die Kredittilgung bringt aber ohnehin die höhere Rendite ! Erst nach Schuldenfreiheit würde ich, dann aber sehr aggressiv, meine Rente aufstocken. Das Geschäftsmodell von Person X kenne ich nicht, muss ich auch nicht kennen. Person X weiß am Besten ob er mit Investitionen in den eigenen Betrieb Skaleneffekte nutzen oder sich breiter aufstellen kann. Lassen wir das also außen vor, macht ja auch Arbeit und das Klumpenrisiko nimmt zu. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX Juli 28, 2013 Hallo Kolle, danke für deine Einschätzungen. Was sagts du zu Überzahlungen ins AVW bezüglich genannter Hintergründe?: Noch einige Anmerkungen zum betroffenen AVW (als Begründung für die genannten "Bauchschmerzen"):Da in der Vergangenheit die Rentenprognosen aufgrund unrealistischer zukünftiger Zinsprognosen stark überhöht prognostiziert wurden und zudem Mitgliedsgelder bspw. in die damals "hippe" HRE investiert wurden und somit viel Geld verzockt wurde, gab es empfindliche Kürzungen bezüglich der Rentenprognosen im Zeitraum 2005 bis 2008 um bis zu 50%! Um älteren Mitgliedern zumindest die garantierten Renten auszahlen zu können, wurden einbezahlte Gelder jüngerer Mitglieder zweckentfremdet und umverteilt. Inwieweit auch heute noch Umverteilungen zwischen den Generationen stattfinden, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich würde es aber mal vermuten - so gewinnt der Ausdruck "individuelle Äquivalenz" auch noch besondere Bedeutung... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kolle Juli 28, 2013 · bearbeitet Juli 28, 2013 von Kolle Hallo Kolle, danke für deine Einschätzungen. Was sagts du zu Überzahlungen ins AVW bezüglich genannter Hintergründe?: Mit dem AVW habe ich mich nicht beschäftigt und kann deshalb keine Einschätzung geben. Im Forum wird es Leute geben die was dazu sagen können. Bezgl.Überzahlungen: Erst Kredittilgung, dann überzahlen. In dieser Reihenfolge ! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 Juli 28, 2013 · bearbeitet Juli 28, 2013 von Fondsanleger1966 Zum Worst-Case-Szenario:- längere Krankheiten werden durch eine Krankentagegeldversicherung aufgefangen (in der Hoffnung, dass die Versicherung auch zahlt) - BU wird durch eine SBUV aufgefangen (in der Hoffnung, dass die Versicherung auch zahlt) - ein Notverkauf des Geschäfts würde sicherlich finanzielle Einbußen gegenüber einem regulären Verkauf mit sich bringen Dieses Szenario sollte Person X jetzt für sich bewerten: Reicht ihm das Ergebnis aus, wenn seine anderen Vermögensanlagen - wie etwa die Aktienanlagen - einen historischen MDD erleiden? (á la 03/2000-03/2003 bzw. 07/2007-03/2009) Wenn ja, ist alles in Butter. Die Risikotragfähigkeit für die Aktien ist gegeben. Wenn nein, kann er an diesem Punkt weitermachen und schauen, ob er durch Veränderungen (höhere BU-Rente, weniger Aktien usw.) ein befriedigendes Ergebnis hinbekommt. Denn eine baldige BU dürfte sein größtes existentielles Risiko im finanziellen Bereich darstellen. Sollte alles problemlos weiterlaufen, wird er allein schon durch seine Arbeit genügend Geld für den Ruhestand zusammenbekommen (so interpretiere ich die bisher gemachten Angaben zu Person X). Gelingt Person X durch die Veränderungen ein befriedigendes Ergebnis für den Worst Case zu erreichen, ist er in der komfortablen Situation, dass sein short fall risk = 0 ist. Er hätte nun seine Basisaufstellung gefunden, von der aus er alle anderen finanziellen Fragen analysieren und beurteilen kann. Gelingt es ihm nicht, durch die Veränderungen die nötige Risikotragfähigkeit herzustellen, kann er über diesen Ansatz am besten analysieren, wo es hakt und wie er am besten über künftige Schritte zur nötigen Risikotragfähigkeit kommt. Alle anderen Überlegungen zur finanziellen Optimierung sind nachrangig. Erst einmal muss nach der reinen Lehre die Basis stehen. Da in der Vergangenheit die Rentenprognosen aufgrund unrealistischer zukünftiger Zinsprognosen stark überhöht prognostiziert wurden und zudem Mitgliedsgelder bspw. in die damals "hippe" HRE investiert wurden und somit viel Geld verzockt wurde, gab es empfindliche Kürzungen bezüglich der Rentenprognosen im Zeitraum 2005 bis 2008 um bis zu 50%! Um älteren Mitgliedern zumindest die garantierten Renten auszahlen zu können, wurden einbezahlte Gelder jüngerer Mitglieder zweckentfremdet und umverteilt. Inwieweit auch heute noch Umverteilungen zwischen den Generationen stattfinden, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich würde es aber mal vermuten - so gewinnt der Ausdruck "individuelle Äquivalenz" auch noch besondere Bedeutung... Das klingt aber eher nach einem modifizierten Kapitaldeckungsverfahren auf der Grundlage des offenen Deckungsplanverfahrens. Da würde ich an der Stelle von Person X dann doch über eine Rürup-Rente zur Risikostreuung nachdenken. Was stört Person X konkret am Rürup im Unterschied zum Versorgungswerk? Da Rürup-Verträge nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sind, (...) Das sind die Leistungen eines Versorgungswerkes aber i.d.R. auch nicht. Schließlich entstammt beides derselben Schicht und unterliegt ähnlichen gesetzlichen Rahmenbdg. Und eine vglbare Hinterbliebenenversorgung lässt sich bei Rürup meistens auch vereinbaren. Nur das bei Rürup nicht das passieren kann, was Du weiter oben für das Versorgungswerk beschrieben hast. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX Juli 29, 2013 · bearbeitet Juli 29, 2013 von Licuala Das klingt aber eher nach einem modifizierten Kapitaldeckungsverfahren auf der Grundlage des offenen Deckungsplanverfahrens. Da würde ich an der Stelle von Person X dann doch über eine Rürup-Rente zur Risikostreuung nachdenken. Die Finanzierung der Grundleistung erfolgt nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Das bedeutet insbesondere, dass in der Bilanz des Altersversorgungswerkes eine Rückstellung, die sog. Deckungsrückstellung, zu bilden ist, in die für jedes einzelneMitglied alle von dem Mitglied während der gesamten zukünftigen Mitgliedschaft beanspruchbaren (Grund-) Leistungen, aber auch die gesamten dem AVW zustehenden Beitragszahlungen eingehen. Zur Bewertung dieser zukünftigen Zahlungsströme werden unter Berücksichtigung der entsprechenden Eintrittswahrscheinlichkeiten für den Tod, die Berufsunfähigkeit oder das Erreichen des Pensionierungsalters des Mitgliedes und unter Berücksichtigung eines Rechnungszinses die auf den Bilanzierungszeitpunkt abgezinsten Erwartungswerte (Barwerte) der Leistungen und Beiträge gebildet. Zu Beginn der Mitgliedschaft sind diese beiden Barwerte gleich (Äquivalenzprinzip). Die Deckungsrückstellung eines Mitgliedes vergrößert sich somit entsprechend der Beitragszahlung des Mitgliedes und durch Verzinsung mit dem Rechnungszins, wobei aber auch die zugesagten Leistungen berücksichtigt werden müssen. Ich würde davon ausgehen, dass durch Fehlinvestitionen seitens des AVW in der Vergangenheit die Deckungsrückstellung "Schaden" genommen hat - dadurch wurden Mitgliedsgelder jüngerer und neuerer Mitgliedszahler herangezogen, um diese Lücken in der Deckungsrückstellung wieder aufzufüllen (bei gleichzeitiger Absenkung des Rechnungszinses von damals 4% auf 2,75% für diese Mitglieder). Ggf. sollte Person X zukünftig von Überzahlungen ins AVW absehen... Bezüglich Rürup: Als Mann ist man durch die Unisex-Tarife stark benachteiligt, zudem neuere Sterbetafeln mit hohen Langlebigkeitsvorgaben für eine ausreichende Rentabilität, extrem geringe Garantiezinsen, keine Garantiekapitalzusage, Inflexibilitäten, Pfändungsunsicherheiten etc.pp. Für Person X bleibt die Rürup weiterhin unattraktiv... Fazit für Person X: Pflichtbeiträge ins AVW und eigenverantwortlicher Vermögensaufbau ohne Versicherungsmäntel Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX August 4, 2013 Das klingt aber eher nach einem modifizierten Kapitaldeckungsverfahren auf der Grundlage des offenen Deckungsplanverfahrens. Da würde ich an der Stelle von Person X dann doch über eine Rürup-Rente zur Risikostreuung nachdenken. Es ist mittlerweile ein reines Kapitaldeckungsverfahren - die Deckungsrückstellung für Erträge durch den damaligen Rechnungszins von 4% hat durch Crashs an den Finanzmärkten, z.T. durch spekulative Investments und durch einen (für die damaligen Verhältnisse) zu hohen Rechnungszins Schaden genommen. Um die Grunddeckungsrückstellung wieder aufzufüllen, wurden Guthaben aus den Übererträgen oberhalb des Rechnungszinses in größerem Stil entnommen. Eine Deckungsrückstellung für die Übererträge existierte damals nicht. Im weiteren Verlauf wurde das AVW umstrukturiert - die (damals unrealistisch hohen) Rentenprognosen und auch schon laufende Renten wurden stark beschnitten (bis zu 50%) und der Rechnungszins auf 2,75% reduziert. Es wurde auch eine Deckungsrückstellung für Übererträge implementiert. Die Rentenprognosen erfolgen seit der Umstellung deutlich vorsichtiger (und somit wohl auch realistischer). Durch das Kapitaldeckungsverfahren und die enthaltene individuelle Äquivalenz werden Erträge basierend auf den Einzahlungen der Mitglieder dem jeweiligen Mitgliedskonto gutgeschrieben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX August 4, 2013 Was bisher geschah: - Verkauf des vermögensverwaltenden Fonds (mein Dank an den Manager F. Fischer für die gute Arbeit und somit sehr positive Zinsdifferenzen in den letzten 3 Jahren... ) - Aufstockung der Cash-Rücklagen mit einem Teilerlös aus dem Fondsverkauf auf Summe XY (Sparerfreibetrag wird ausgenutzt) - Hinzunahme einer weiteren Verwahrstelle für die Bankeinlagen (weil wegen der Sicherheit...) Zukünftig: - baldige Sondertilgung des geschäftlichen Restdarlehens - Ausarbeitung eines Notfallplans bei unvorhergesehenen Ereignissen, z.B. Praxisverkauf wegen BU - weitere Einzahlung der Pflichtbeiträge in das Versorgungswerk zwecks Altersvorsorge (von weiteren Überzahlungen ins AVW wird zukünftig abgesehen) - weitere monatliche Einzahlungen in Aktien-ETF-Sparpläne zwecks zusätzlicher Altersvorsorge (hier weitestgehend nur Swap-ETFs wegen aktueller Steuerstundung - ggf. ein Durchwaschen der Bestände bei negativen Veränderungen hinsichtlich der KapSt) - weitere Einzahlungen in längerlaufende Bankeinlagen (Sparbriefe, Festgeld etc.pp.) zwecks Altersvorsorge - ggf. spätere Umschichtung in Anleihen (je nach Entwicklung der Zinsen und Anleihenmärkte) - ggf. späterer Immobilienkauf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kolle August 4, 2013 Für mich sieht das ganz vernünftig aus. Das Wichtigste ist die planmäßige Rückführung des nicht billigen Geschäftskredits. Was bisher über den AVW verlautete, ist nicht besonders beruhigend und eine Erhöhung der Beiträge deshalb nicht angebracht. Zu den ETF-Sparplänen habe ich keine belastbare Meinung, bei Banksparplänen ist zu beachten, dass wir uns in einem Zinstief befinden und da sollte man zumindest flexibel umdisponieren können falls die Zinsen in ein paar Jahren wirklich mal wieder nach oben drehen sollten. Eine Immobilie, zeitlich ja eher Richtung Ruhestand, ist eine zusätzliche und wichtige Absicherung im Alter. Zumindest kann man dann genau planen wo sie sein und wie groß sie werden soll, bei den meisten ist sie im Ruhestand zu groß und das relativiert die Tatsache dass man gemessen in Jahren nicht mehr so lange davon hat. Außerdem hat man die Option, doch weiter in Miete zu wohnen, ins Ausland zu gehen oder eine zeitgemäße neue Wohnform zu finden. Ein bestehender Kredit diszipliniert, diese Disziplin sollte man unbedingt auch ohne Kredit beibehalten und konsequent sicheres Vermögen aufbauen ! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX August 5, 2013 Für mich sieht das ganz vernünftig aus. Das Wichtigste ist die planmäßige Rückführung des nicht billigen Geschäftskredits. Was bisher über den AVW verlautete, ist nicht besonders beruhigend und eine Erhöhung der Beiträge deshalb nicht angebracht. Zu den ETF-Sparplänen habe ich keine belastbare Meinung, bei Banksparplänen ist zu beachten, dass wir uns in einem Zinstief befinden und da sollte man zumindest flexibel umdisponieren können falls die Zinsen in ein paar Jahren wirklich mal wieder nach oben drehen sollten. Eine Immobilie, zeitlich ja eher Richtung Ruhestand, ist eine zusätzliche und wichtige Absicherung im Alter. Zumindest kann man dann genau planen wo sie sein und wie groß sie werden soll, bei den meisten ist sie im Ruhestand zu groß und das relativiert die Tatsache dass man gemessen in Jahren nicht mehr so lange davon hat. Außerdem hat man die Option, doch weiter in Miete zu wohnen, ins Ausland zu gehen oder eine zeitgemäße neue Wohnform zu finden. Ein bestehender Kredit diszipliniert, diese Disziplin sollte man unbedingt auch ohne Kredit beibehalten und konsequent sicheres Vermögen aufbauen ! Hallo Kolle, danke für die Rückmeldung. Ich stimme in allen Punkten mit dir überein Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag