Carlos18 Juli 20, 2013 · bearbeitet Juli 20, 2013 von Carlos18 Hallo zusammen, ich habe eine steuerrechtliche Frage an euch: Wohnort Deutschland, Praktikum für 6-12 Monate in Basel, Verdienst 2.500 CHF / Monat plus Wohnung. 1. Wie hoch ist Lohnsteuer in etwa, die der Schweizer Arbeitgeber abführen wird? 2. Muss die Wohnung als geldwerter Vorteil ebenfalls versteuert werden? 3. Gibt es die Möglichkeit, sich einen Großteil der Steuer über § 9 I Nr. 5 EStG am Jahresende zurück zu holen? 4. Was würde sich ändern, wenn man sich in Deutschland komplett abmeldet und den Erstwohnsitz in die Schweiz legt? Vielen Dank für eure Hilfe! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Juli 20, 2013 Hallo zusammen, ich habe eine steuerrechtliche Frage an euch: Wohnort Deutschland, Praktikum für 6-12 Monate in Basel, Verdienst 2.500 CHF / Monat plus Wohnung. 1. Wie hoch ist Lohnsteuer in etwa, die der Schweizer Arbeitgeber abführen wird? 2. Muss die Wohnung als geldwerter Vorteil ebenfalls versteuert werden? 3. Gibt es die Möglichkeit, sich einen Großteil der Steuer über § 9 I Nr. 5 EStG am Jahresende zurück zu holen? 4. Was würde sich ändern, wenn man sich in Deutschland komplett abmeldet und den Erstwohnsitz in die Schweiz legt? Vielen Dank für eure Hilfe! http://www.grenzgaenger-service.net/ http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/lifesituations.do?llid=2175393&llmid=0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Carlos18 Juli 20, 2013 http://www.grenzgaenger-service.net/ http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/lifesituations.do?llid=2175393&llmid=0 Vielen Dank für die Links, trifft aber in sofern nicht unbedingt meine Situation, da ich aufgrund der 60-Tage Regel nicht als Grenzgänger gelten würde, da der Wohnort in Deutschland ca. 600 km von Basel entfernt liegt, somit Aufenthalt während des Praktikums zu 80 % in Basel (bis auf einige Wochenenden und Urlaub). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sisyphos Juli 20, 2013 Vielen Dank für die Links, trifft aber in sofern nicht unbedingt meine Situation, da ich aufgrund der 60-Tage Regel nicht als Grenzgänger gelten würde, da der Wohnort in Deutschland ca. 600 km von Basel entfernt liegt, somit Aufenthalt während des Praktikums zu 80 % in Basel (bis auf einige Wochenenden und Urlaub). Ich nehme an, daß Du bei Deinem Praktikum als Arbeitnehmer bei einem schweizerischen Arbeitgeber angestellt bist. In diesem Fall unterliegst Du der Besteuerung durch die Schweiz, die durchaus günstiger ist als die deutsche. Du must dort allerdings auch in die dortige gesetzliche Rentenversicherung (AHV) und die verpflichtende Pensionskasse (BVG) einzahlen (und hast ab einer Einzahlung von 1Jahr über as gesamte Arbeitsleben) später auch einen Rentenanspruch. Alle Abzüge sind aber deutlich geringer als in Deutschland. Solltest Du in Deutschland weitere Einkünfte haben, mußt Du ggf. in Deutschland eine Steuererklärung abgeben. Die Einkünfte aus der Schweiz werden aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland nicht erneut besteuert. Sie werden Dir aber als Einkünfte angerecnet, so daß aufgrund der Steuerprogression Dein Steuersatz für Einkünfte aus Deutschland steigt (sogenannter Progresssionsvorbehalt). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
koageld-koaspass April 18, 2014 · bearbeitet April 18, 2014 von koageld-koaspass Hallo liebe Auswanderer und Grenzgänger ;-) mich beschäftigt gerade die Frage was arbeiten in der Schweiz letztlich für das verfügbare Gehalt bedeutet. Es gibt viel dazu im Netz zu lesen, aber gänzlich klar sind mir die Dinge nicht und wenn es um konkretere Zahlen geht, finde ich nur kostenpflichtige Angebote. Vielleicht gibt es ja hier jemanden mit Erfahrungen auf dem Gebiet… Der Vergleich eines fiktiven deutschen Nettolohns von 2200 € und einem Schweizer brutto von 6000 SFR sind nach meinem besten Wissen in dem Excel verarbeitet, um einfacher nachvollziehen zu können. Mich irritiert, dass die Variante „Grenzgänger“ also wohnhaft in D so schlecht abschneidet. Ich dachte es gibt so viele davon (>50.000 D->CH)? So etwas wie die 60-Tage Regel betrachte ich nicht. schweiz.xlsx Wohnen/Leben ist in der CH klar teurer und entsprechend sinkt der „Wert“ des schweizer Nettos als Auswanderer. Als Grenzgänger erfährt man auch höhere Mieten und Lebenshaltungskosten aufgrund der Nähe zur Schweiz. Knackpunkt ist der volle Abzug von Lohnsteuer nach deutschem Recht an Schäuble & Co (quartalsweise im Voraus!) -> weiß jemand, ob bei der Berechnung der Einkommen(/Lohn)steuer beim deutschen FA die Sozialversicherungsabgaben in der Schweiz angerechnet werden können, also das zu versteuernde Einkommen kleiner wird? -> Habe ich irgendeinen Denkfehler bei der Berechnung bzw sind die Annahmen realistisch? Schon mal danke für Hilfe und (trotzdem) schöne Ostern! ;-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli April 18, 2014 Ich denke, dass Du einen grundsätzlichen Fehler machst, wenn Du das deutsche Lohnniveau mehr oder minder 1 zu 1 auf die Schweiz überträgst. Mir ist es selber passiert, dass ich von einer deutschen Firma mit dem Kommentar "45.000 Euro ist doch ein super Gehalt in Deutschland" für in die Schweiz angeheuert wurde. Dumm nur, dass in der Schweiz nicht nur die Preise deutlich höher liegen sondern auch die Löhne. Das besagte Gehalt was in Deutschland zu dem Zeitpunkt recht gut war, war in der Schweiz dann eher ein Dumping-Lohn (zumindest in der Branche). Um Lohn- bzw. Preisvergleichbarkeit hinzubekommen würde ich (so war es zumindest damals als ich vor dem Problem stand), das gewünschte deutsche Gehalt um dem Faktor 1,5 erhöhen, um damit in der Schweiz entsprechend leben zu können. Um auf das generelle Schweizer Niveau würde ich sogar mit 1,75 bis 2,00 multiplizieren. Wie gesagt: Das waren meine Erfahrungen damals vor 5 Jahren, mag sein, dass das heute anders ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
koageld-koaspass April 18, 2014 Hallo Holgerli, Ich denke, dass Du einen grundsätzlichen Fehler machst, wenn Du das deutsche Lohnniveau mehr oder minder 1 zu 1 auf die Schweiz überträgst. das ist klar und hatte ich auch nicht beabsichtigt! Was mir wichtig wäre, ist vorher so genau wie möglich zu wissen wieviel am Ende nach Abzügen und Mehrkosten bleibt. Das Geld also, womit ich meine persönliche Altersvorsorge (Sparplan etc..) aufbauen kann. Wenn da nix bleibt, ist das natürlich ein "no-go" Aber, danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli April 18, 2014 · bearbeitet April 20, 2014 von Holgerli Ich denke, dass Du einen grundsätzlichen Fehler machst, wenn Du das deutsche Lohnniveau mehr oder minder 1 zu 1 auf die Schweiz überträgst. das ist klar und hatte ich auch nicht beabsichtigt! Wollte es nur gesagt haben. Reicht ja, dass ich damals etwas blauäugig in die Schweiz gegangen bin. Bezüglich der Krankenversicherung möchte ich noch anmerken, dass die Basis-KV ohne Zahnarzt ist und die erweiterte KV eine Gesundheitsvorprüfung (zwar nicht auf deutschem Niveau aber eben dennoch) beinhaltet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Norica April 18, 2014 · bearbeitet April 19, 2014 von Norica Hallo koageld-koaspass, wenn Du als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten willst, bitte bei den Gehaltsüberlegungen/Verhandlungen neben dem Gesagten nicht vergessen: * die tägliche Fahrstrecke bzw. die Zeit, die ja auch was wert sein sollte, * damit verbunden den erhöhten Aufwand für ein benutztes Fahrzeug oder für öffentliche Verkehrsmittel, * (viel) weniger Feiertage in der Schweiz (könnte allerdings regional unterschiedlich sein), * i.d.R. höhere Wochenarbeitszeit, * für umfassende KV ist normal selber zu sorgen, * Entlohnung in CHF oder €? Nicht zu unterschätzendes zukünftiges Kursrisiko? Außerdem wäre wichtig zu erfahren, was denn passiert, falls sich der Euro gegenüber dem Franken signifikant erholt. Beachten solltest Du am Ende noch, das erfahrungsgemäß bei einer Krise die inländischen Arbeitnehmer bei gleicher Qualifikation bevorzugt werden. Jetzt rechne zusammen und verkaufe dich nicht unter Wert Schöne Osterfeiertage Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli April 18, 2014 Neben höherer Wochenarbeitszeit gibt es (sozusagen zum Ausgleich ) weniger Urlaub. Müsste nachschauen, aber habe in Erinnerung dass es bei mir nur 20 oder 22 Tage waren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Norica April 19, 2014 Neben höherer Wochenarbeitszeit gibt es (sozusagen zum Ausgleich ) weniger Urlaub. Müsste nachschauen, aber habe in Erinnerung dass es bei mir nur 20 oder 22 Tage waren. Ich wusste ich hab was vergessen, danke Ich kenne 4 Wochen = 20 Tage Urlaub in der Schweiz. Wenn man alles einrechnet, lohnt sich das Angebot oft nicht wirklich. Du müsstest schon eine gesuchte Fachkraft sein, denn im normalen Bereich nehmen sie dich nur, wenn Du entsprechend unter dem schweizer Lohnniveau bist. Sonst können sie gleich einen Schweizer einstellen und das machen sie auch eher. LG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
koageld-koaspass April 20, 2014 Mmh, danke, dass Ihr meinen Pessimismus noch verstärkt !?? :'( Ja, ich fürchte bin ein Fachidiot aber glaube -kraft genug um bei den Eidgenossen zu schaffen zu können. Wenn ich das richtig verstanden habe sind denen wegen der Bezahlung auch schon einige Bewerber (aus der Schweiz) abgesprungen... Arbeitszeiten hab ich noch nie eingehalten weil mir das was ich mache Spaß bereitet und ... Urlaub wär ja dann eh zu teuer Als Bergfreund ist die Schweiz aber eigentlich schon ein Urlaubsland. Das Zauberwort (im Normalfall) lautet "unbefristet". In hiesigen Landen eher ein Fremdwort in meiner "Branche". Das dies in diesem Fall eine besch***en teuer erkaufte und vor allem falsche Sicherheit wäre, ist mir theoretisch schon klar... Ich hatte gehofft, irgendjemand kann vielleicht etwas zur deutschen Steuerklärung als Grenzgänger sagen. Können die Altersvorsorge/Sozialabgaben die man in der Schweiz abführt, hier bei der Lohnsteuerberechnung abgezogen werden??? Das würde zumindest 150-200 EUR ausmachen. (Die normale Rechnung hab ich jetzt endlich mal besser verstanden dank Ihm hier: http://www.parmentier.de/steuer/steuer.htm?index.htm) Schönen Gruß! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag