Gerald1502 Juli 23, 2013 Ich habe mal drei verschiedene Szenarien angehangen. Anscheinend erhöht sich bei einem höheren Sparbeitrag auch der Kostenanteil. Macht die Sache natürlich nicht logischer... Hallo KingCK, ich füge mal einen Screenshot ein. Die Beitragszahlung und Laufzeit von 100€ und 35 Jahren sehe ich jetzt mal als besser vergleichbares Szenario an. Ich finde, dass diese Police keine echte Konkurrenz zu dem CosmosDirekt Flexibler VorsorgePlan Invest ist. Alleine 99€ jährliche Kosten und nochmal 2€ je 1.000€ Vertragsguthaben sprechen klar dagegen. Ganz egal, ob man Abschlusskosten spart. D.h. auf der einen Seite spare ich Abschlusskosten und anderswo werden wieder zusätzliche laufende Kosten erhoben. Wenn dann könnte man diese Police in einem eigenen Thread besprechen und genauer vorstellen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Juli 23, 2013 @Physiker: Aus meiner Sicht hast du drei wesentliche Punkte vergessen: Bei einem Fondssparplan ist man selbst verantwortlich und hat auch keine renditefressende "Garantie". Man kann sein Verhalten über die Jahrzehnte(!) flexibel an die persönlichen und Marktgegebenheiten anpassen. Ich sehe das als extremen Vorteil, Weicheier mögen es als Nachteil sehen. Bei einer Versicherungslösung bindet man sich auf Jahrzehnte und wer kann schon sagen, was in der Zeit passieren wird. Wohlstand oder Chaos, Sozialismus und/oder vereinigtes Europa, Versicherungszusammenbrüche oder Gesetzesänderungen: man ist gebunden. Oder muss jedenfalls erhebliche Kosten (Renditeminderungen) bei Abbruch in Kauf nehmen. Wieso entweder/oder? Man kann doch (falls sinnvoll!) die förderberechtigte Summe in einer Versicherung ansparen, ohne dieses Modell aber für die Gesamtanlage zu verwenden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Juli 23, 2013 · bearbeitet Juli 23, 2013 von Matthew Pryor - höhere Renditeerwartung als Versicherungsprodukte (da lehne ich mich jetzt hoffentlich nicht zu weit aus dem Fenster) Das ist Fakt.Es wäre aber begrüßenswert,klar herauszustellen,dass damit die Vorsteuerrendite gemeint ist. - aufgrund der Garantie wohl eine geringere zu erwartende Rendite Das gilt,aber eben nur dann,wenn auch eine Garantie,wie z.B. bei Riesterprodukten ausgesprochen wird. - je nach Produkt nicht so flexibel wie ein Fondssparplan (vielleicht ist sogar gar kein Produkt so flexibel wie ein Fondssparplan??) Das muss m.E.n. kein gravierender Nachteil sein,wenn dieser Teil der Gesamtanlage ausschließlich der Altersvorsorge dienen soll.Der Versicherungsmarkt bietet hinsichtlich Fondsauswahl,Wechseloptionen,Entnahmemöglichkeiten,Garantieoptionen etc. pp. genug Möglichkeiten. Bei einem Fondssparplan ist man selbst verantwortlich und hat auch keine renditefressende "Garantie". Und noch einmal:Das gilt auch für Versicherungsprodukte,wenn Frau das möchte.Auch wenn die taffen Harteier hier das nicht einsehen möchten/können/dürfen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Physiker Juli 23, 2013 @ Ramstein: Ich hatte die drei Punkte (Garantie, Rendite, Flexibilität) aufgeführt, nur nicht so weit ausgeholt. Das oder wie im Titel passt wohl nicht mehr so richtig. Mir scheint mittlerweile eine Kombination aus geförderter Rente (z.B. Riester) + geeignetem Fondssparen (im Versicherungsmantel) als gute Kombination. @ Matthew: Ich habe mal die Punkte etwas überarbeitet, indem ich "vor Steuer" und "Garantieprodukte" eingetragen habe. Bei einem Fondssparplan ist man selbst verantwortlich und hat auch keine renditefressende "Garantie". Und noch einmal:Das gilt auch für Versicherungsprodukte,wenn Frau das möchte.Auch wenn die taffen Harteier hier das nicht einsehen möchten/können/dürfen. Ich hatte zum Fondssparen auch so etwas wie den flexiblen Vorsorgeplan gezählt, obwohl das wohl eher eine Mischung aus beidem ist. Das wäre doch so ein Produkt, bei dem man keine Garantie hat und kaum Kosten, gleichzeitig aber einen Steuervorteil erhält. Vielleicht liege ich mit meiner allgemeinen Einschätzung falsch, aber die viele Personen würden dieses Produkt dann nicht als Versicherung ansehen, weil die Garantie fehlt. Zumindest wenn ich mich bei meinen Bekannten umhöre. Daher hatte ich es auch einfach mal zum Fondssparen gezählt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 Juli 23, 2013 Vielleicht liege ich mit meiner allgemeinen Einschätzung falsch, aber wie viele Personen würden dieses Produkt dann nicht als Versicherung ansehen, weil die Garantie fehlt. Das ist doch eigentlich egal, ob die Garantie fehlt. Eines ist sicher, dass die monatliche Rente aus der Rentenversicherung lebenslang gezahlt wird. Sprich, man sichert das Langlebigkeitsrisiko ab. Dir wird bei der privaten Rentenversicherung und bei einer Riester-Rentenversicherung von jedem Anbieter eine garantierte Rente schon bei Vertragsabschluss ausgewiesen. Die Rente wird aber noch durch Überschüsse etc. erhöht. Daher sollte man, wie bereits von Fondsanleger erwähnt, einen guten Anbieter auswählen. Das Sparen über eine Rentenversicherung sollte aber nur einen Teil der Altersvorsorge ausmachen und der Beitrag sollte so gewählt werden, dass dieser auch bis zum Renteneintritt bezahlbar ist, da man sich ja langfristig an einen Anbieter bindet, den man mittels intensiven vergleichen ausgewählt hat. Wenn man schon weiß, was man an Rente zu Rentenbeginn zu erwarten hat, kann man dazu selber in TG, FG, Fonds, ETFs, Aktien etc. direkt investieren und bleibt flexibel. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX Juli 23, 2013 Daher sollte man, wie bereits von Fondsanleger erwähnt, einen guten Anbieter auswählen. Auch das ist meiner Meinung nach ein Pokerspiel wie mit den Aktiven Fonds, da heute noch keiner weiß welcher Versicherer auch in 20-50 Jahren noh gut dasteht. Es zeigt aber mal wieder, das wir hier in Deutschland in der Masse das Bedürfnis nach Garantie und maximaler Sicherheit haben, mehr als in anderen Ländern, obwohl es beides in dieser Form niemals geben wird und kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Juli 23, 2013 Es zeigt aber mal wieder, das wir hier in Deutschland in der Masse das Bedürfnis nach Garantie und maximaler Sicherheit haben, mehr als in anderen Ländern,<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19px; background-color: rgb(250, 251, 252);">obwohl es beides in dieser Form niemals geben wird und kann. Unter den Garantiesapekt bzw. die Befriedigung des selbigen fällt wohl auch die Absicherung der Arbeitskraft,die auch für die Altersvorsorgeplanung eine entscheidende Rolle spielen kann/soll.Ein Aspekt,der,soweit ich das überblicken kann, gegen ein massives Engagement in den VPI der Cosmos Direkt spricht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dandy Juli 23, 2013 @Matthew Kannst Du den letzten Satz noch genauer erläutern? Sprichst Du auf sowas wie die kombinierte Berufsunfähigkeitsversicherung an? Zum steuerlichen Aspekt: Wenn ich es richtig verstehe: Bei einem normalen Fondssparplan zahle ich die Kapitalertragssteuer wie sie zum Zeitpunkt der Veräußerung ist, heute also ca. 30%. Wenn der Steuersatz steigen sollte, was ja nicht unwahrscheinlich ist, dann könnte es entweder sein, dass Altbestände mit dem heutigen Satz der Kapitalertragssteuer versehen werden und Neubestände entsprechend mit dem neuen. Es könnte aber auch passieren dass alle Bestände, auch die Altbestände, mit dem dann aktuellen Kapitalertragssteuersatz belegt werden. Dieser wird im Zweifel höher liegen als heute (höchstwahrscheinlich jedenfalls nicht niedriger). Bei der Rentenversicherung kann ich nach 12 Jahren Laufzeit und ab einem Alter von 62 den Betrag voll auszahlen lassen und zahle den halben Einkommensteuersatz. Bei 40% Einkommenssteuersatz und 100% Versteuerung wären das also zum Beispiel 20%, richtig? Der Einkommenssteuersatz hängt nur von der erhaltenen Rente ab, nicht von der Auszahlung, richtig? Nun die Frage: Kann man bei Abschluss sicher sein dass sich die steuerlichen Regeln diesbezüglich nicht ändern oder anders gefragt, welche Teile können von der Regierung problemlos, welche weniger problemlos, geändert werden? Der Einkommenssteuersatz kann natürlich steigen, dafür erhält man in der Rente in der Regel ein geringeres Einkommen als im Beruf zuvor, was optimistisch gesehen ausgleichend wirken sollte. Ist es vorstellbar, dass diese "50% Regelung" auch nachträglich, also nach Abschluss des Vertrages, rückwirkend geändert werden könnte? Zu der Versicherung allgemein hätte ich auch noch zwei Fragen: Was passiert bei einer Insolvenz der Versicherung? Sind die Fonds dann als Sondervermögen zu bewerten? Kann die Versicherung im Laufe der Zeit Kosten anheben? Und weil es so schön war: Ist die private Rentenversicherung pfändungssicher (also auch bei Arbeitslosigkeit etc.)? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Juli 23, 2013 Nun die Frage: Kann man bei Abschluss sicher sein dass sich die steuerlichen Regeln diesbezüglich nicht ändern oder anders gefragt, welche Teile können von der Regierung problemlos, welche weniger problemlos, geändert werden? Natürlich kannst du nicht sicher sein. Und ebenso natürlich kann dir niemand sagen, ob und in welcher Höhe in Zukunft Sozialabgaben, Vermögenssteuern, etc. usw. von dem Versicherungsvermögen zu zahlen sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
edan Juli 23, 2013 Und weil es so schön war: Ist die private Rentenversicherung pfändungssicher (also auch bei Arbeitslosigkeit etc.)? siehe Beitrag #80 & #94 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 Juli 23, 2013 Bei der Rentenversicherung kann ich nach 12 Jahren Laufzeit und ab einem Alter von 62 den Betrag voll auszahlen lassen und zahle den halben Einkommensteuersatz. Bei 40% Einkommenssteuersatz und 100% Versteuerung wären das also zum Beispiel 20%, richtig? Der Einkommenssteuersatz hängt nur von der erhaltenen Rente ab, nicht von der Auszahlung, richtig? Es werden nur 50% der Erträge versteuert. Sprich, wenn 100.000€ Gewinn erwirtschaftet wurden, werden 50.000€ mit dem individuellen Steuersatz versteuert. Bei Umschichtungen innerhalb einer kostengünstigen Police besteht eine Steuerstundung, da man ja keine AGS zahlen muss, als wenn man direkt in Fonds investiert und Gewinne mitnimmt. Bei einem reinen Fondssparplan werden 100% der Erträge mit der AGS + Soli und Kirchensteuer versteuert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 Juli 23, 2013 Es werden nur 50% der Erträge versteuert. Sprich, wenn 100.000€ Gewinn erwirtschaftet wurden, werden 50.000€ mit dem individuellen Steuersatz versteuert. Wobei ich bei einem solchen Betrag über gestaffelte Teilentnahmen nachdenken würde. Sonst steigt der Steuersatz durch die Entnahme zu stark. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX Juli 23, 2013 · bearbeitet Juli 23, 2013 von Licuala Wenn der Steuersatz steigen sollte, was ja nicht unwahrscheinlich ist, dann könnte es entweder sein, dass Altbestände mit dem heutigen Satz der Kapitalertragssteuer versehen werden und Neubestände entsprechend mit dem neuen. Nun die Frage: Kann man bei Abschluss sicher sein dass sich die steuerlichen Regeln diesbezüglich nicht ändern oder anders gefragt, welche Teile können von der Regierung problemlos, welche weniger problemlos, geändert werden? Sollte die Kapitalertragssteuer angehoben werden, dürften alle zukünftigen Erträge damit besteuert werden - d.h. es zählt dann wohl der Zeitpunkt der Ausschüttungen, Thesaurierungen und Verkäufe. Ich denke, steuerliche Regeln können sich immer ändern (auch bei Versicherungsprodukten) - hier gibt es keine Sicherheit. Eines ist imo sicher: man bindet sich für evtl. sehr lange Zeit an einen Versicherungsvertrag mit entsprechend eingeschränkter Flexibilität und möglicherweise mit Unwägbarkeiten, die jetzt noch nicht absehbar sind. Das ist für mich persönlich der absolute Kontrapunkt bezüglich Versicherungsprodukten zwecks Altersvorsorge. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 Juli 23, 2013 Und weil es so schön war: Ist die private Rentenversicherung pfändungssicher (also auch bei Arbeitslosigkeit etc.)? Pfändungsschutz und Hartz-IV-Festigkeit in der Ansparphase sind unterschiedliche Dinge, für die auch unterschiedliche Regeln gelten. Gemeinsam ist ihnen, dass die Verwertungsmöglichkeit einer privaten Police in der Ansparphase VOR Eintreten des Ereignisse endgültig ausgeschlossen sein muss (z.B. durch eine rechtverbindliche Erklärung ggü. dem Versicherer), damit der entsprechende Schutz in der Ansparphase greift. Die geschützten Freibeträge nach SGB II (Hartz IV) und ZPO (Pfändungsschutz) unterscheiden sich jedoch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX Juli 23, 2013 Wenn ich Abgeltungssteuer zahle und mein persönlicher Steuersatz unter dem der Abgst, liegt, kann ich mir das zuviel gezahlte übder die Steuererklärung zurückholen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 Juli 23, 2013 Es werden nur 50% der Erträge versteuert. Sprich, wenn 100.000€ Gewinn erwirtschaftet wurden, werden 50.000€ mit dem individuellen Steuersatz versteuert. Wobei ich bei einem solchen Betrag über gestaffelte Teilentnahmen nachdenken würde. Sonst steigt der Steuersatz durch die Entnahme zu stark. Ab dem vollendeten 62. Lj. oder schon davor? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Juli 23, 2013 Wobei ich bei einem solchen Betrag über gestaffelte Teilentnahmen nachdenken würde. Sonst steigt der Steuersatz durch die Entnahme zu stark. Ab dem vollendeten 62. Lj. oder schon davor? Dann, wenn ich die konkrete Situation bewerten kann, also sicher nicht heute. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 Juli 23, 2013 Wobei ich bei einem solchen Betrag über gestaffelte Teilentnahmen nachdenken würde. Sonst steigt der Steuersatz durch die Entnahme zu stark. Ab dem vollendeten 62. Lj. oder schon davor? I.d.R. ab dem 62. Lebensjahr, weil erst dann die 50%-Regel gilt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 Juli 23, 2013 Dann, wenn ich die konkrete Situation bewerten kann, also sicher nicht heute. I.d.R. ab dem 62. Lebensjahr, weil erst dann die 50%-Regel gilt. Ok, danke für die Klarstellung. Zur Not kann man das dann, wenn es soweit ist, mit einem Steuerberater besprechen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 Juli 23, 2013 Bei einem normalen Fondssparplan zahle ich die Kapitalertragssteuer wie sie zum Zeitpunkt der Veräußerung ist, heute also ca. 30%. Wenn der Steuersatz steigen sollte, was ja nicht unwahrscheinlich ist, dann könnte es entweder sein, dass Altbestände mit dem heutigen Satz der Kapitalertragssteuer versehen werden und Neubestände entsprechend mit dem neuen. Wie schon geschrieben, ist das sehr unwahrscheinlich. Hast Du ein Beispiel für ein solches Vorgehen aus der Steuergeschichte? Es könnte aber auch passieren dass alle Bestände, auch die Altbestände, mit dem dann aktuellen Kapitalertragssteuersatz belegt werden. So wird es sehr wahrscheinlich sein. Dieser wird im Zweifel höher liegen als heute (höchstwahrscheinlich jedenfalls nicht niedriger). Davon kannst Du ausgehen. Steuersystematisch ist die Abgeltungssteuer für Aktien und entsprechende Fonds zwar eine Doppelbesteuerung, weil die Firmengewinne bereits auf Unternehmensebene versteuert wurden. Aber wen interessiert das schon? Außerdem braucht der Staat Geld. Vermutlich wird es zu einem Doppelschlag kommen: - Erstens eine höhere Besteuerung auf Unternehmensebene (z.B. durch die faktische Durchsetzung einer Mindestbesteuerung über den geplanten Informationsaustausch und die vorgesehenen verschärften Berichtspflichten für Unternehmen) - Zweitens zusätzlich eine höhere Abgeltungsteuer (AgSt) oder die Rückkehr zur Besteuerung nach dem persönlichen Grenzsteuersatz (dann allerdings ohne die früheren Ausnahmen für Kursgewinne ab 1 Jahr Haltedauer). Die AgSt wurde u.a. deshalb eingeführt, um Steuerflüchtlinge zur Rückkehr zu bewegen (deshalb damals auch das Amnestieangebot). Das ist inzwischen obsolet, weil die rauen Methoden der SPD viel erfolgreicher sind. Und was danach kommt, kann man sich denken. Nicht umsonst hat Herr Steinbrück sich auf die nordamerikanischen Indianerkriege bezogen - und deren Ergebnisse sind bekannt. Freie Aktienanlagen dürften deshalb aus steuerlichen Gründen (noch) unattraktiver werden. Bei der Rentenversicherung kann ich nach 12 Jahren Laufzeit und ab einem Alter von 62 den Betrag voll auszahlen lassen und zahle den halben Einkommensteuersatz. Bei 40% Einkommenssteuersatz und 100% Versteuerung wären das also zum Beispiel 20%, richtig? Aber nur auf dem Unterschiedbetrag (=Auszahlung - Einzahlung - Prämien für den Risikoschutz). Der Einkommenssteuersatz hängt nur von der erhaltenen Rente ab, nicht von der Auszahlung, richtig? Bei einer Rente läuft es anders. Da ist von der Rentenzahlung nur ein geringer, vom Alter bei Rentenbeginn abhängiger Anteil überhaupt steuerpflichtig (der so genannte Ertragsanteil). Der fließt dann aber ungekürzt in das zu versteuernde Einkommen ein. Ist es vorstellbar, dass diese "50% Regelung" auch nachträglich, also nach Abschluss des Vertrages, rückwirkend geändert werden könnte? Vorstellbar ist es grundsätzlich schon. Allerdings gibt es so etwas wie den Vertrauensschutz. Und wer der Aufforderung der Regierung, privat für das Alter vorzusorgen, gefolgt ist, den wird man vermutlich nicht so gerne offensichtlich verprellen. Außerdem ist es politisches Ziel praktisch aller Parteien, die Kosten für soziale Hilfen im Alter für den Staat möglichst gering zu halten. Das geht nur mit privater Vorsorge. Ein Bruch des Vertrauensschutzes bei einem expliziten Vorsorgeprodukt wie der Lebens- und Rentenversicherung wäre vermutlich eine Ultima Ratio. Anders beim AgSt-Satz. Der trifft ja v.a. Spekulanten und Reiche - also die, die man nach der weitverbreiteten linksliberalen Meinung ruhig blechen lassen darf. Deshalb ist m.M.n. eine Diversifikation über verschiedene Vehikel (Policen, Sparpläne usw.) sinnvoll. Wie schon geschreiben: Nicht Police oder Sparplan, sondern Police und Sparplan. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 Juli 23, 2013 Dann, wenn ich die konkrete Situation bewerten kann, also sicher nicht heute. I.d.R. ab dem 62. Lebensjahr, weil erst dann die 50%-Regel gilt. Ok, danke für die Klarstellung. Zur Not kann man das dann, wenn es soweit ist, mit einem Steuerberater besprechen. Das macht aber nur Sinn, wenn die Police erstens überhaupt Teilentnahmen zulässt, sie zweitens lang genug läuft und drittens (bei einer Rentenpolice) die Verrentung ausreichend lang aufschiebbar ist. Sonst sind die Gestaltungsmöglichkeiten zu stark eingeschränkt. Das ist bei vielen im WPF besprochenen Alt-Policen nicht möglich, weil die Leute minderwertige Qualität bei Drückern abgeschlossen haben, statt zu Fachleuten zu gehen, sich dort gut beraten zu lassen und hochwertigere und z.B. entsprechend flexiblere Produkte abzuschließen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 Juli 23, 2013 Das macht aber nur Sinn, wenn die Police erstens überhaupt Teilentnahmen zulässt, sie zweitens lang genug läuft und drittens (bei einer Rentenpolice) die Verrentung ausreichend lang aufschiebbar ist. Sonst sind die Gestaltungsmöglichkeiten zu stark eingeschränkt. Das ist bei vielen im WPF besprochenen Alt-Policen nicht möglich, weil die Leute minderwertige Qualität bei Drückern abgeschlossen haben, statt zu Fachleuten zu gehen, sich dort gut beraten zu lassen und hochwertigere und z.B. entsprechend flexiblere Produkte abzuschließen. Genau das ist ja der Punkt, warum ich die CD VP Invest dahingehend, für das von Dir genannte Szenario genauer und in alle Richtungen besprechen möchte. Der Vergleich private Rentenversicherung vs. Fondssparplan, allein auch aus steuerlicher Sicht, wenn man die CD VP Invest nur für eine spätere Komplettauszahlung bzw. Teilauszahlung bespart, das bessere Produkt ist, was man mit überschaubaren Beiträgen besparen kann. Damit könnte man doch theoretisch diese meist nur unter Verkaufsdruck an den Mann gebrachten Policen ggf. gegen diese Police eintauschen. <--- das hängt aber von einigen anderen Faktoren noch ab, ob man das möchte oder als sinnvoll erachtet. Im Hauptthread hatte ich einen Gedankengang verfasst und bin mir etwas unsicher, ob der gemachte Gedankengang so richtig ist, aber keine Antwort bekommen. Vielleicht hat jemand eine Antwort. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 Juli 23, 2013 Damit könnte man doch theoretisch diese meist nur unter Verkaufsdruck an den Mann gebrachten Policen ggf. gegen diese Police eintauschen. <--- das hängt aber von einigen anderen Faktoren noch ab, ob man das möchte oder als sinnvoll erachtet. Die Policen, an die ich gedacht habe, wurden aber noch vor 2005 abgeschlossen und waren somit steuerlich günstiger. Deshalb ja gerade der Tipp: Nicht irgendwas abschließen, was einem ein Drücker, der Kumpel aus dem Handballverein,... aufschwatzt, sondern sich bei kompetenten Fachleuten beraten lassen und nicht auf den letzten Cent achten, sondern lieber Qualität kaufen. Im Hauptthread hatte ich einen Gedankengang verfasst und bin mir etwas unsicher, ob der gemachte Gedankengang so richtig ist, aber keine Antwort bekommen. Vielleicht hat jemand eine Antwort. Guckst Du dort. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 Juli 23, 2013 Damit könnte man doch theoretisch diese meist nur unter Verkaufsdruck an den Mann gebrachten Policen ggf. gegen diese Police eintauschen. <--- das hängt aber von einigen anderen Faktoren noch ab, ob man das möchte oder als sinnvoll erachtet. Die Policen, an die ich gedacht habe, wurden aber noch vor 2005 abgeschlossen und waren somit steuerlich günstiger. Deshalb ja gerade der Tipp: Nicht irgendwas abschließen, was einem ein Drücker, der Kumpel aus dem Handballverein,... aufschwatzt, sondern sich bei kompetenten Fachleuten beraten lassen und nicht auf den letzten Cent achten, sondern lieber Qualität kaufen. Das stimmt auch wieder. Aber es gibt auch hier oftmals die Situation, dass einige z. B. eine fondsgebundene Rentenversicherung nach 2005 abgeschlossen haben und ggf. hohe Kosten haben und mit der Police unzufrieden sind, da sie nicht flexibel ist und auch einiges an Kosten verursacht. Daher die Überlegung, wenn man nach einer Alternative sucht und von dem bisher besparten Produkt aus irgendwelchen Gründen nicht mehr zufrieden ist, eventuell den Flexiblen VorsorgePlan Invest bespart. Im Hauptthread hatte ich einen Gedankengang verfasst und bin mir etwas unsicher, ob der gemachte Gedankengang so richtig ist, aber keine Antwort bekommen. Vielleicht hat jemand eine Antwort. Guckst Du dort. Vielen Dank. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 Juli 23, 2013 Fondssparplan: (...) - höhere Renditeerwartung (vor Steuern) als Versicherungsprodukte (da lehne ich mich jetzt hoffentlich nicht zu weit aus dem Fenster) Nein, das hängt erstens von der Ausrichtung des Sparplanes ab und zweitens vom Versicherungsprodukt. Z.B. investiert eine britische Lebensversicherung der Art "Unitised with-profits" (UWP) häufig relativ stark in Aktien (ca. 50-80%). Sie glättet dann den Ertrag des Portfolios und beteiligt die Versicherten daran (das so genannte "Smoothing"). Die mittlere Ertragserwartung unterscheidet sich dadurch gar nicht so stark von einem entsprechenden Fondssparplan, nur sind Extremwerte seltener (was den meisten Anlegern ganz recht ist). Wenn man mittels eines Fondssparplan bis zum Renteneintritt genug Geld gespart hat und dann dieses während der Rente geeignet angelegt werden kann, kann es durchaus sein, dass nach dem eigenen Tod noch Geld übrig ist. Wie schaut das gleiche bei einer Versicherung aus? Beim vorzeitigen Ableben während der Ansparphase wird das Geld ebenfalls vererbt. Während der Rente gibt es die Möglichkeit eine Rentengarantiezeit zu vereinbaren. Ist diese Zeit aber abgelaufen oder überschritten, wird nach dem Tod des Versicherten nichts vererbt? Stimmt das soweit? Ja. Das Geld verbleibt im Kollektiv und deckt die Renten derjenigen, die länger leben. Das ist das Versicherungsprinzip: Risikoausgleich über die Gemeinschaft. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, eine lebenslange Rente für die Witwe zu vereinbaren. Das führt dann i.d.R. zu einer entsprechend niedrigeren Hauptrente, sichert aber z.B. die Ehefrau ab. Beim Fondsentnahmeplan bleibt dagegen das Risiko, am Ende ohne ausreichende Mittel dazustehen und sich - zugespitzt ausgedrückt - in der letzten Lebensphase von Hundefutter u.ä. ernähen zu müssen oder bei den Kindern betteln zu gehen. @ Fondsanleger:Ich habe mir dein Beispiel mit der Arbeitslosigkeit mal genauer angeschaut. Wenn man den Maximalbetrag beim Riestern von 2100€ pro Jahr wählt, wäre die Nettobelastung dann z.B. bei etwa 125€. Das kommt dann natürlich sehr stark auf die eigene Steuerbelastung an. Legt man diese 125€ für 25 Jahre an und möchte nach Steuern (ohne ausgeschöpften Freibetrag) 50.000€ Kapital haben, reicht ein Zinssatz von 2.26% Bei einem Fondssparplan ist aber durchaus eine höhere Rendite zu erwarten. Man hat also auch mit einem Fondssparplan die Möglichkeit, bei einer Arbeitslosigkeit mit 50 Jahren mit dem angesparten Kapital einen Neustart zu beginnen. Das ganze ist nur risikoreicher, da zu diesem Zeitpunkt (also mit 50) das Portfolio noch einen hohen Aktienanteil enthält. Noch einmal: Nicht Riester-Police oder Fondssparplan, sondern Riester-Police und Fondssparplan. Wird der Physiker mit 50 Jahren arbeitslos, erhält er zunächst Alg I, das er ggf. aus seinen Rücklagen (z.B. dem freien Fondssparplan) aufstockt. Er sucht eine neue Stelle, überlegt sich, ob ein anderer Beruf in Frage kommen könnte, macht evtl. eine entsprechende Umschulung, sucht eine Geschäftsidee, bereitet diese vor usw. Vielleicht hat er dabei schnell Erfolg (was ihm zu wünschen wäre), vielleicht dauert es auch lange. Dann rutscht er mglw. in AlgII/HartzIV hinein, weil er sein freies Vermögen bis auf die Freibeträge aufgebraucht hat. Vielleicht wird er auch Aufstocker, weil es oft lange dauert, bis ein neues Geschäft genügend Überschuss abwirft. Ich habe z.B. einen entfernten Bekannten, der recht lange versucht hat, eine technisch basierte Geschäftsidee umzusetzen, auf die übrigens auch ein Physiker hätte kommen können. Manchmal ist nach einiger Zeit eine Basis für das neue Geschäft gelegt (technische Entwicklung abgeschlossen, ausreichend Marketing betrieben, Stamm potenzieller Kunden aufgebaut usw.) und man könnte jetzt endlich erfolgreich durchstarten, aber das Geld ist alle und das Amt will nicht so viel investieren, wie nötig ist. Dann hätte der Riestersparer die Möglichkeit, den Riestervertrag förderschädlich aufzulösen und damit auf den Ausgleich der gesetzlichen Rentenkürzungen im Ruhestand zu verzichten, weil er an seine Idee glaubt und so die Chance hat, noch 10 oder 15 Jahre zu arbeiten und Einkommen zu erzielen. Auch für die Gesellschaft wäre das im Übrigen eine gute Lösung, da sie ihn ansonsten bis zum Rentenbeginn finanzieren muss. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag