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Clumsy

VL in Bausparvertrag für Ablösung Bankkredit in 8 Jahren? Sinnvoll?

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Clumsy
· bearbeitet von Clumsy

Guten Morgen zusammen,

 

folgende Ausgangssituation:

 

Immobilienbesitzer seit September 2011, laufender Kredit mit Zinsbindung für 10 Jahre

Vermögenswirksame Leistungen: Anlage momentan im AReRo, 75€ von beiden

 

So, wie hängt das jetzt zusammen ^^

 

Über kurz oder lang gehe ich davon aus, dass die Zinsen wieder anziehen werden, im Zweifel, wenn unsere Zinsbindung in 8 Jahren ausläuft ;-)

Momentan bin ich von den Aktienmärkten nicht sehr überzeugt, d.h. ich überlege, ob wir uns vom AReRo trennen sollten ...

 

Generell war ich in der Vergangenheit kein Fan von Bausparverträgen, weil sie nie zu meinen Vorstellungen & Ansprüchen passten,aber mir kam die Idee, dass es jetzt vielleicht ganz sinnig sein könnte.

 

Daher folgender Plan:

Auflösung der VL auf den AReRo, Abschluss eines Bausparvertrages, der in 8 Jahren mit 40% zuteilungsreif wäre (ggf. mit Einmalzahlung des Geldes aus dem AReRo), also passend zum Ende der Zinsbindung und hierdrauf die VL einzahlen.

Damit würde ich mir die momentan ziemlich guten Zinsen sichern, wenn wir dann in 8 Jahren schauen müssen, was wir machen.

 

Und dann könnte man ja sehen, entweder würde man damit den Rest des Bankkredites tilgen oder aber, wenn der schon abgelöst ist (was momentan unser Plan ist), das Geld eben für Renovierungen nutzen.

 

Da dann der Bankkredit wegfällt, würde auch die relativ hohe Tilgung, die bei den Bausparverträgen üblich ist, kein Problem sein.

 

Und wenn man den Vertrag nicht braucht, kann man ihn ja liegen lassen oder sich nur das Kapital auszahlen lassen ...

 

An sich klingt das ja sehr schön, wo sind die Haken, macht das aus eurer Sicht Sinn oder nicht?

 

Ich würde gerne meine Wahrnehmung noch einmal erweitern und Argumente hören, die ich im moment übersehe ;-)

 

LG

Clumsy

 

P.S: Und noch eine Frage: Wenn man sowieso keine Sparzulage auf die VL mehr bekommt, müssen die dann trotzdem 7 Jahre liegen, solche Fonds?

Oder kann man sie vorher schon auflösen? Zusatzbeiträge, die man selbst einzahlt, sicherlich, aber die VL vom AG?

Gilt die Sperre nur bei Anspruch auf die Arbeitnehmerzulage oder generell?

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Ist Euch bekannt, dass Ihr mit vL auch direkt Teile des bestehenden Darlehens tilgen könnt? Habt Ihr diese Variante als Alternative kalkuliert? Zum Nachlesen: Vermögensbildungsgsesetz (§ 2,Satz 5,Buchstabe d).

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Clumsy
· bearbeitet von Clumsy

Ist Euch bekannt, dass Ihr mit vL auch direkt Teile des bestehenden Darlehens tilgen könnt? Habt Ihr diese Variante als Alternative kalkuliert? Zum Nachlesen: Vermögensbildungsgsesetz (§ 2,Satz 5,Buchstabe d).

 

Das geht :blink:

 

Egal bei welcher Kreditform und so?

Muss ich direkt mal nachlesenm danke für den Tipp.

 

Für meinen Plan wäre ich über Meinungen trotzdem noch dankbar :D

 

LG

Clumsy

 

Edit: Ok, ich habe mir das gerade einmal mit der Möglichkeit angeschaut, den Kredit mit den VL zu tilgen.

Die Sache ist nur: Ich kann das nicht noch on top drauflegen, sondern damit verringert sich unser monatlicher Beitrag, den wir normal zahlen.

An sich kein Problem, man könnte ja die Tilgung erhöhen, was wir 2x kostenlos machen können während der Laufzeit.

Das haben wir aber gerade erst vor einem Monat ganz unabhängig von der aktuelen Überlegung getan, das zweite Mal mag ich jetzt wegen den VL nicht direkt hinterher aufbrauchen, das ist eigentlich dafür gedacht, wenn wir mal runtergehen müssen wegen Nachwuchs oder so.

 

Und da wir mit der jetzigen finanziellen Belastung gut leben können, ist die Frage, ob es Sinn macht, die VL mit reinzunehmen und dann das, was wir monatlich weniger haben, in einen Bausparvertrag zu schieben oder eben dann die VL direkt, es kommt ja aufs gleiche raus irgendwie :blink:

War das jetzt verständlich :P

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chart
· bearbeitet von chart

Ja, du kannst deine VL auch die vom AG jederzeit auflösen und da du keine Zulagen bekommst ist es auch nicht Zulagen schädlich.

Normal liegen sie 7 Jahre fest, damit man halt die Zulagen bekommt, ist bei dir also egal.

 

Mit den Bauzinsen ist es so eine Sache, sie können in 8 Jahren höher sein, sie können aber auch tief oder tiefer sein als heute. Das weiß niemand.

Ist also reine Spekulation.

Ich habe 2005 gebaut und mir wurde damals auch ein Bausparer empfohlen. Da ich auch kein Freund von Bausparer bin und mich auch die Gebühren abgeschreckt habe. Habe ich keinen abgeschlossen und das war auch gut so.

Denn ich habe mir ausgerechnet wie viel ich mind. an Kapital benötige um in 2015 den Kredit auch bei 8-10% Zinsen weiter tilgen zu können. Also habe ich nebenbei gespart und ich bin heute schon weit darüber. Es geht also auch ohne Bausparer.

Um nicht weiter hoffen zu müssen das die Zinsen so bleiben, habe ich mich jetzt für ein Forwarddarlehn entschieden und so mir 1,9% Zinsen für 5 Jahre gesichert. Nun muss ich nicht mehr hoffen und spekulieren, klar es kann durchaus sein das ich 2015 vielleicht nur 1,5 oder 1,4% Zahlen müsste. Aber bei meiner Summe ist der Unterschied nicht mehr so groß.

 

Warum bist du von den Aktienmärkten nicht überzeugt?

Wo soll das billige Geld hin? Es bleiben doch nur die Aktienmärkte, da die Zinsen im Keller sind.

Laut EZB wird das auch noch eine ganze weile so bleiben, also wirklich viel wird sich wohl nicht ändern.

So lange die Länder hoch verschuldet sind werden wohl auch die Zinsen im keller bleiben, nur was wird passieren wenn die Inflation doch mal ansteigen sollte? Dann könnten die Zinsen steigen oder vielleicht doch nicht, da sich die Länder so auch entschulden können.

Gerade wenn du nicht vom Aktienmarkt überzeugt bist und die Kurse sollten fallen, solltest du den Fonds weiter besparen, da du Anteile billiger erwerben kannst. Das der Aktienmarkt vielleicht jetzt ein bissel schwächelt, obwohl es nicht danach aussieht, könnte es auch an den Sommermonaten liegen, da sind die Märkte oft schwächer und geben nach.

Und nur nach oben steigen wäre ja auch langweilig.

 

Wenn du vom Bausparer überzeugt bist, kannst du doch auch beides machen, Bausparen und den Fonds besparen, Zulagen bekommst du eh keine. Somit hast du 2 verschieden Standbeine.

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Clumsy

Hallo chart,

 

ich hätte noch erwähnen sollen, dass ich mir die Abschlussgebühr durch Mitarbeiterkonditionen bei einem bausparvertrag sparen kann bzw. die zurückbekomme, auch ein Argument immerhin.

 

Deine Idee finde ich aber gut, einen Teil weiterhin in Fonds zu halten und einen Teil in den Bausparvertrag, dann ist man gemischt aufgestellt ...

 

Naja, wir sind von den Zinsen inzwischen so niedrig, nach unten ist ja nicht mehr viel Platz, nach oben schon, daher gehe ich eher mal pessimistisch davon aus, dass wir in 8 Jahren tendenziell etwas höher liegen werden und dann lehne ich mich gerne entspannt zurück und löse den Rest des Kredites ab ...

Und wenn wir doch niedriger sind, dann lasse ich den Bausparvertrag eben nur auszahlen bzw. kündige ihn. Viel Zinsverlust gegenüber einer festen Anleihe wäre das auch nicht bei dem momentanen Zinsniveau ...

 

LG

Clumsy

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Matthew Pryor

Wenn der BSV durch die Zahlung der vL in die Zuteilung kommen soll, sprechen wir über eine Bausparsumme von 18000€, wenn das Mindestsparguthaben zur Zuteilung 40% beträgt. Das dürfte doch nicht die gesamte abzulösende Summe sein?

 

War das jetzt verständlich

Ja. Die Möglichkeit zur Tilgungsänderung würde ich dadurch auch nicht "verplempern" wollen, wenn es andere, sinnvolle Möglichkeiten für den Einsatz der vL gibt.

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jogo08

Mal am Rande gefragt, wo kann man den Arero als VL besparen?

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Clumsy

Hallo zusammen,

 

@Matthew: Nein, so gut sind wir denn doch nicht ^^

Der Plan wäre schon, die Bausparsumme nicht nur mit einmal VL zu erreichen, sondern auch mit einer Aufstockung, sowie ggf. einem Einmalbeitrag am Anfang.

 

Ich dachte so an 30.000, das müssten ca. 125€ im Monat dann sein ...

 

Wenn alles gut läuft, kämen wir damit hin, wenn wir noch etwas oben drauf legen und müssten sogar die KFW dann los sein ...

 

@jogO. Ich bespare den über die DWS, schau einfach mal beim arero auf der Seite, das ging ohne Probleme ...

 

LG

Clumsy

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chart
· bearbeitet von chart

Also unter DWS beim Arero unter Fonds-Fakten steht dort VL-Sparen Nein.

Bist du sicher das du ihn als VL Fonds besparst?

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Clumsy
· bearbeitet von Clumsy

Also unter DWS beim Arero unter Fonds-Fakten steht dort VL-Sparen Nein.

Bist du sicher das du ihn als VL Fonds besparst?

 

Ja, ganz sicher, mit zwei Verträgen sogar seit 2009 :D

 

Also unter DWS beim Arero unter Fonds-Fakten steht dort VL-Sparen Nein.

Bist du sicher das du ihn als VL Fonds besparst?

 

Ja, ganz sicher, mit zwei Verträgen sogar seit 2009 :D

 

Ok, ich meine, er ist nicht Sparerzulage berechtigt, aber das ist bei uns ja egal, bei den VL fähigen Fonds in der Übersicht bei DWS steht er dabei :thumbsup:

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Also unter DWS beim Arero unter Fonds-Fakten steht dort VL-Sparen Nein.Bist du sicher das du ihn als VL Fonds besparst?

Ja, die Möglichkeit gibt es. Siehe auch die angehängte Übersicht.

vL-Fonds der DWS.pdf

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harryguenter

Daher folgender Plan:

Auflösung der VL auf den AReRo, Abschluss eines Bausparvertrages, der in 8 Jahren mit 40% zuteilungsreif wäre (ggf. mit Einmalzahlung des Geldes aus dem AReRo), also passend zum Ende der Zinsbindung und hierdrauf die VL einzahlen.

Meines Wissens nach tun sich Bausparkassen schwer zum Vertragsabschluß bereits vertragslich festgelegte Termine zur Zuteilungsreife / Auszahlung zu geben. Dies wäre aber für die Kreditablösung erforderlich. Würde ich mal nachfragen, ansonsten drohen teure Zwischenfinanzierungen.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Sie tuhn sich nicht nur schwer damit, gemäß Bausparkassengesetz dürfen Sie keine verbindlichen Zuteilungszusagen geben.

(5) Bausparkassen können sich vor Zuteilung eines Bausparvertrages nicht verpflichten, die Bausparsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuzahlen.

 

 

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chart
Also unter DWS beim Arero unter Fonds-Fakten steht dort VL-Sparen Nein.Bist du sicher das du ihn als VL Fonds besparst?

Ja, die Möglichkeit gibt es. Siehe auch die angehängte Übersicht.

 

DWS sollte mal ihre Internetseite aktualisieren.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Möglicherweise geht die DWS (warumauchimmer) davon aus, dass grds. ein Anspruch auf AN-Sparzulage bestünde und der ARERO daher nicht infrage käme. Die Gewährung der Sparzulage setzt eine Aktienquote >60% voraus.

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Clumsy

Meines Wissens nach tun sich Bausparkassen schwer zum Vertragsabschluß bereits vertragslich festgelegte Termine zur Zuteilungsreife / Auszahlung zu geben. Dies wäre aber für die Kreditablösung erforderlich. Würde ich mal nachfragen, ansonsten drohen teure Zwischenfinanzierungen.

 

Das liegt natürlich dann irgendwie auch in unserer Verantwortung, das sicherzustellen, ggf. über Einmalzahlungen, die dann natürlich möglich sein sollten ...

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Matthew Pryor

Prinzipiell sin Einmalzahlungen in aller Regel möglich. Bausparkassen sind aber nicht verpflichtet, Zuzahlungen, die über den tariflichen Regelsparbeitrag hinausgehen, anzunehmen.

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polydeikes
Auflösung der VL auf den AReRo, Abschluss eines Bausparvertrages, der in 8 Jahren mit 40% zuteilungsreif wäre (ggf. mit Einmalzahlung des Geldes aus dem AReRo), also passend zum Ende der Zinsbindung und hierdrauf die VL einzahlen.

Damit würde ich mir die momentan ziemlich guten Zinsen sichern, wenn wir dann in 8 Jahren schauen müssen, was wir machen.

 

Genau genommen sieht es derzeit für Einmalzahlungen richtig düster aus. Manche lehnen zum Teil pauschal ab (Signal Iduna gerade erst wieder). AL, Wüstenrot haben zuletzt nur eine volle Jahresrate akzeptiert. Aus der Praxis für die Praxis: Die Bausparkassen scheinen derzeit zu viel Geld zu haben. Würde mich also nicht darauf verlassen, dass du eine beliebige Sonderzahlung leisten kannst.

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