PhilBrown Juli 14, 2013 Ein nettes Hallo an alles User hier! Meine Frau und ich sind in den Planungen ein Haus zu bauen. Um entsprechend vorhandenes Eigenkapital zu ermitteln, habe ich mich mal an unsere Versicherungsunterlagen gesetzt. Dabei sind mir einige Sachen aufgefallen, die mir so nicht passen. Am 01.09.2005 hat meine Frau über Tecis eine Skandia fondgebundene Basisrente (Rürup) abgeschlossen. Mit einer anfänglichen mtl. Rate von 50,-€ ist sie inzwischen bei 70,-€ mtl angelangt. Bei Vertragsabschluß war der Rentenfaktor 34,50€ je 10.000,-€ Deckungskapital. In 2012 hat die Skandia eine Anpassung des Rentenfaktors auf 29,45 € vorgenommen. Was wir bisher eingezahlt haben, kann ich nichtmal genau sagen, jedoch ist es weit mehr als die Summe, mit der der aktuelle Rückkaufswert beziffert wird: 3.551,04 € Da es sich um eine Basisrente handelt, werden wir das angesparte....oder sollte man sagen.....das von der Skandia zurückgelassene Kapital ja nicht bei Kündigung zurückerhalten. Grundsätzlich ist mir klar, dass ich diesen Vertrag in jedem Fall beitragsfrei stellen werde. Nun zum eigentlichen Problem: Ich habe unsere gesamten Verträge mal von einer Fremdversicherung prüfen lassen. Als es dann zum Beratungsgespräch kam, ging der VB zunächst nicht auf die Policen ein, sondern fragte meine Frau, ob sie in die gesetzliche RV einzahlt. Dies verneinten wir, da meine Frau selbstständige Ergotherapeutin mit eigener Praxis ist. Beginn der selbstständigkeit war der 02.04.2005 ----> man beachte hier das Abschlußdatum der Skandia (01.09.2005) Nun kam in diesem Gespräch jedoch heraus, dass eine selbstständige Ergotherapeutin zur Beitragszahlung in die gesetzliche RV verpflichtet ist, wenn nicht bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dies ist zum Beispiel ein Angestellter, für den in die gestzliche RV eingezahlt wird. Ist dies der Fall, muss der Selbstständige nicht in die RV einzahlen! Zum Zeitpunkt der Tecis Beratung hatte meine Frau keinen Angestellten und wäre somit zumindest mit dem halben Satz dazu verpflichtet gewesen in die gesetzliche RV einzuzahlen. Die Skandia Verischerung wurde jedoch nur aus dem Grunde abgeschlossen und dies auch vom Berater so gesagt, damit wir etwas fürs Alter machen, weil meine Frau ja nicht in die gestzliche RV einzahlt. Meine Frage ist nun, könnte ich mich in diesem Fall auf Rückabwicklung des Vertrages wegen Falschberatung berufen? Wir haben im laufe der Jahre noch weitere RV für meine Frau abgeschlossen und dies auch noch bei einem anderen Berater. Immer vor dem Hintergrund, dass meine Frau ja nicht in die gestzliche RV einzahlen muss, wir jedoch was für ihre Altersabsicherung tun müssen. Ist ein VB, der Rentenversicherungen verkauft denn nicht dazu verpflichtet zu wissen, ob sein kunde in die gesetzliche RV einzahlen muss oder nicht? Denn der VB der Konkurrenz (s.o.) der uns jetzt mal beraten hat, hat meine Frau dies zu aller erst gefragt. Inzwischen besteht die Pflicht in die gestzl. RV einzuzahlen für meine Frau wohl nicht mehr, dies werden wir in einem Statusfeststellungsverfahren mal klären lassen. Man stelle sich vor, wir zahlen hier bei allen Verträgen zusammen rund 500,- € mtl. in die private RV und dürfen jetzt für die vergangenen 4 Jahre (das wäre die Verjährungsfrist) rückwirkend in die gesetzl. RV zahlen. Sorry, dass es etwas viel geworden ist, aber so einfach ist das Thema nicht, wie ich urprünglich gedacht habe Vielleicht kann der ein oder andere ja was zum Thema beitragen, oder hat einen Tipp, wie ich diese Skandia-Geld-Vernichtungsmaschine wieder los werde Zusätzlich befindet sich ja auch noch der dicke Stempel "Hartz4 sicher" auf der Police, worüber sich ja die Gerichte und Versicherer noch immer streiten. Gruß Phil Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
nord_sued Juli 14, 2013 Willkommen im Forum, Philbrown Hier im Forum, wird häufig und vehement darauf hingewiesen selbst Verantwortung für seine Finanzangelegenheiten zu übernehmen. Bei dem was Du beschreibst, kann ich auch nur den Kopf schütteln. Deine Frau hat über Jahre nicht bemerkt, dass Sie rentenversicherungspflichtig ist/war? Hab das gerade gegoogelt und sofort gefunden. Selbst wenn man das nicht googelt, man liest doch immer irgendwelche Verbands/Branchenpublikationen - gerade bei Gründung - da sollte man doch irgendwann mal drüber stolpern. Zum Tecis-Abschluss. Grundsätzlich ist Tecis eine dieser Strukturvertriebsbuden um die man grundsätzlich besser einen Bogen macht wenn man Finanzanlagen tätigen und nicht mehr als nötig Kosten haben will. Gerade Fondsgebundene Versicherungen sind typische Kostenfallen. Den Rückkaufswert der angezeigt wird, ist jedoch auch m Anfang besonders niedrig, weil die Abschlusskosten in den ersten 5 Jahren abgezogen werden (Zillmerung). Nachweis der Falschberatung: Gibt es Protokolle der Gespräche? Vermutlich nicht aus 2005. Wenn dem Vertriebler gesagt wurde, dass die Frau nicht in die RV einzahlt, wird er behaupten daraus geschlossen zu haben, dass Sie die Kriterien erfüllt tatsächlich nicht RV-pflichtig zu sein. Welche Pflicht so der Versicherungsvertreter haben zu prüfen, ob eine Selbstständige Ihre Sozialversicherungspflichten korrekt erfüllt. Es lassen sich noch einige Argumente aus Sicht der Versicherung finden. Rückabwicklung wollen Viele bei solchen Versicherungen, das funktioniert wohl eher selten. Das es hier funktionieren sollte, würde mich wundern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ctsun Juli 15, 2013 Guten Morgen grundsätzlich muss ich mal sagen, das Tecis, was die dokumentation betrifft, mit die rechtssicherste Auslegung hat die es gibt. Und da du bzw deine Frau alles unterschrieben hat, kann man davon ausgehen, dass Ihr euch alle Vor- und auch Nachteile durchgelesen habt. Und zum Verständnis: hat Ihre Frau denn zum Zeitpunkt der Beratung in die GRV eingezahlt? Ich gehe davon aus, dass es nicht der Fall ist. Ein Berater, egal bei welcher Gesellschaft ist nicht dafür verantwortlich die Sozialversicherungstechnischen Aspekte zu klären. Da muss sich jeder selbst drum kümmern. Jetzt geht es noch soweit, dass ein Berater dafür haften müsste, wenn ein Interessent/Kunde/Mandant keine Krankenversicherung hat, obwohl wir eine gesetzliche Pflicht dafür haben. Zudem gibt es ja auch die gesetzliche Möglichkeit sich in den ersten 3 Jahren von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Ist dies denn geschehen? Dies sind alles Komponenten, die ein Berater oftmals nicht wissen kann. Und eine Auswertung kann man nur anhand der DInge machen, die ein Interessent/Kunde/Mandant vorgibt. Wenn diese Person dahingehend ein paar Dinge nicht angibt, trifft den Berater absolut keine Schuld. Und zur Beitragsfreistellung des Vertrages muss man sich auch bewusst sein, dass alle Abschlusskosten soweit bezahlt sind. Die Fondsauswahl ist recht groß. Da sollte man sich gegenrechnen, was der Abschluss eines neuen Vertrages mit Bisexregelung, neuer Sterbetafel, Rechnungszins usw. nach sich zieht und ob sich dies lohnt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Juli 15, 2013 · bearbeitet Juli 15, 2013 von harryguenter . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Juli 15, 2013 · bearbeitet Juli 15, 2013 von Matthew Pryor PS: Ja, es gibt die Gilde der unabhängigen Honorarberater - aber die ist eher verschwindent klein. Offenbar müssen besonders lernresistente User alle 3 Monate auf denselben Sachverhalt aufmerksam gemacht werden. Den Versicherungsberater gibt es, er gehört im Gegensatz zu den "Vermögensberatern" zu den bedrohten und deshalb geschützten Arten in Deutschland: Der Versicherungsberater: Und es gibt Ihn doch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Juli 15, 2013 · bearbeitet Juli 15, 2013 von harryguenter . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX Juli 15, 2013 verweise gerne (wie auch geschehen) auf die Honorarberater (die sich formal Versicherungsberater nennen dürfen). Das hat nix mit Lernresistenz zu tun... Das stimmt so nicht, Honorarberater ist kein geschützter Begriff, d.h. ein Honorarberater ist nicht automatisch ein Versicherungsberater. Auch ein Versicherungsmakler kann auf Honorarbasis arbeiten, ist aber eben kein Versicherunsgberater. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Juli 15, 2013 · bearbeitet Juli 15, 2013 von harryguenter . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Juli 15, 2013 · bearbeitet Juli 15, 2013 von Matthew Pryor Es ist wohl eher mindestens grob off-topic, einen weithin anerkannten Berufsstand mit Strukturvertrieblern in einen Topf zu werfen und dann noch mit nicht existenten Vergütungsformen zu vermengen, nur weil man(n) der Meinung ist zu wissen, was die Mehrheit der Verbraucher angeblich denkt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Juli 15, 2013 · bearbeitet Juli 15, 2013 von harryguenter . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 Juli 15, 2013 Ich denke, wir beruhigen uns wieder. Wenn ich mir den ersten Beitrag so durchlese, stelle ich fest, dass oft die Abkürzung "VB" verwendet wurde. Ich tippe darauf, dass diese verwendete Abkürzung des TO jetzt eher für Vermögensberater steht, als für Versicherungsberater. Meiner Erfahrung nach, wurde ich damals auch gefragt, in welcher gesetzlichen Rentenversicherung ich versichert bin. Ich wurde das aus dem Grund gefragt, um zu einer anderen Krankenkasse zu wechseln, um Beiträge einzusparen. Um den Wechsel kümmerte sich der Vermögensberater. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kolle Juli 15, 2013 Am 01.09.2005 hat meine Frau über Tecis eine Skandia fondgebundene Basisrente (Rürup) abgeschlossen. Mit einer anfänglichen mtl. Rate von 50,-€ ist sie inzwischen bei 70,-€ mtl angelangt. Bei Vertragsabschluß war der Rentenfaktor 34,50€ je 10.000,-€ Deckungskapital. In 2012 hat die Skandia eine Anpassung des Rentenfaktors auf 29,45 € vorgenommen. Was wir bisher eingezahlt haben, kann ich nichtmal genau sagen, jedoch ist es weit mehr als die Summe, mit der der aktuelle Rückkaufswert beziffert wird: 3.551,04 € Da es sich um eine Basisrente handelt, werden wir das angesparte....oder sollte man sagen.....das von der Skandia zurückgelassene Kapital ja nicht bei Kündigung zurückerhalten. Vielleicht kann der ein oder andere ja was zum Thema beitragen, oder hat einen Tipp, wie ich diese Skandia-Geld-Vernichtungsmaschine wieder los werde Dumm gelaufen.... Wenn ihr die Skandalia-Geld-Vernichtungsmaschine kündigt, bekommt ihr den Rückkaufwert von 3.551,04 € und müsst alle Steuervergünstigen zurückzahlen ! Unterm Strich wird das Minusgeschäft also noch deutlich höher !!! Bleibt lediglich die Beitragsfreistellung als das zweitkleinste Übel. Das drittkleinste Übel könnte die Fortsetzung sein, dazu muss man aber mehr wissen als ihr und ich, nämlich die auf konservativer Basis errechnete Ablaufleistung bei Fortführung des Vertrags. Das solltet ihr ohne Zeitverlust in Erfahrung bringen. Neuabschluss wird neue Enttäuschungen bringen wenn ihr euch weiterhin wie bisher an solche von ihren Auftragsgebern bezahlte "Berater" wendet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 Juli 15, 2013 Wenn ihr die Skandalia-Geld-Vernichtungsmaschine kündigt, bekommt ihr den Rückkaufwert von 3.551,04 € und müsst alle Steuervergünstigen zurückzahlen ! Unterm Strich wird das Minusgeschäft also noch deutlich höher !!! Der TO hat einen Rürup-Vertrag abgeschlossen. Rürup ist ja für Freiberufler und Selbsständige geeignet. Nachteil bei einem Rürup-Vertrag ist, dass man diesen nicht kündigen, sondern nur beitragsfrei stellen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Juli 15, 2013 Wenn ich mir den ersten Beitrag so durchlese, stelle ich fest, dass oft die Abkürzung "VB" verwendet wurde. Ich tippe darauf, dass diese verwendete Abkürzung des TO jetzt eher für Vermögensberater steht, als für Versicherungsberater. macht das in diesem Fall einen Unterschied? Ich habe unsere gesamten Verträge mal von einer Fremdversicherung prüfen lassen. Als es dann zum Beratungsgespräch kam, ging der VB zunächst nicht auf die Policen ein, ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 Juli 15, 2013 Wenn ich mir den ersten Beitrag so durchlese, stelle ich fest, dass oft die Abkürzung "VB" verwendet wurde. Ich tippe darauf, dass diese verwendete Abkürzung des TO jetzt eher für Vermögensberater steht, als für Versicherungsberater. macht das in diesem Fall einen Unterschied? Was das Thema Strukki und Versicherungsberater angeht ja. Wikipedia schreibt zum Thema Versicherungsberater folgendes. https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsberater Dabei üben sie eine beratende und gutachterliche Tätigkeit aus, die Vermittlung oder der Verkauf von Versicherungen ist ihnen gesetzlich verboten (§ 34e GewO). Auf Wunsch erhält der Auftraggeber Namen und Adressen der in Frage kommenden Versicherer mitgeteilt. Eine der Hauptaufgaben ist es, für den Auftraggeber einen möglichst günstigen und situationsangemessenen Versicherungsschutz zu erzielen. Falls man jetzt über die einzelnen Berufszweige und deren Aufgaben diskutieren möchte, kann man dafür ein eigenes Thema erstellen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Juli 15, 2013 Was das Thema Strukki und Versicherungsberater angeht ja. Der vom TO beschriebene VB (=Vermögensberater / Versicherungsberater / ... ???) ist dann aber immer noch ein Angestellter der beauftragten Fremdversicherung, oder? Wikipedia schreibt zum Thema Versicherungsberater folgendes. https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsberater Dabei üben sie eine beratende und gutachterliche Tätigkeit aus, die Vermittlung oder der Verkauf von Versicherungen ist ihnen gesetzlich verboten (§ 34e GewO). Falls man jetzt über die einzelnen Berufszweige und deren Aufgaben diskutieren möchte, kann man dafür ein eigenes Thema erstellen. Hm, möchte ich nicht. Wenn ich mir die Werbung des zugehörigen Bundesverbandes anschaue, wird das Eis zwischen Vermittlung und Beratung aber verdammt dünn. Und schwarze Schafe gibt's in dieser Berufsgruppe natürlich auch nicht. Für mich kommt's immer aufs selbe hinaus: es gibt ehrlche Menschen die Ihren Job verstehen (im Sinne des Kunden) und die anderen. Der Rest sind Titel und Schall und Rauch. http://www.bvvb.de/Content.aspx?content=3 Versicherungsberatung ist... ..zuständig für die Prüfung, Vereinbarung und Änderung von Versicherungsverträgen dazu gehört: die Analyse der spezifischen Risiken (Risikoanalyse), das Durchsehen und Prüfen der vorhandenen Versicherungen, das Zusammenstellen der bestmöglichen Versicherungskonzepte auf den individuellen Versorgungsbedarf, Schließen von Versorgungslücken, Vermeiden von Doppelversicherungen, das Führen von Verhandlungen mit Versicherungsunternehmen über Bedingungen und Beiträge, Unterstützung bei der Korrespondenz mit Versicherern, wie z.B. bei Kündigungen, Vertragsumstellungen etc., Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PhilBrown Juli 15, 2013 Tja, jetzt wird sich drüber gestritten, ob es sich um einen Vermögensberater oder einen Versicherungsberate gehandelt hat. Die Frage kann ich nichtmal genau beantworten. Es war eigentlich so, dass meine Frau bereits vor unserer gemeinsamen Zeit eine Rentenversicherung über den Tecis Vermittler abgeschlossen hatte. (Grundstock sozusagen) Als meine Frau sich dann selbstständig gemacht hat, kam dieser Herr von Tecis wieder auf den Plan. Er hat uns "beraten" und meinte, das wir ja was für meine Frau machen müssten, jetzt wo sie selbstständig ist. Vor Firmengründung war meine Frau normal angestellt und hat auch in die gesetzliche RV eingezahlt. Zunächst muss man auch noch bedenken, dass die Firmengründung durch einen Steuerberater begleitet wurde. Wie ich jetzt erfahren habe, wäre auch dieser evtl dazu verpflichtet gewesen (es gibt ein Urteil des BGH) meine Frau auf eine evtl Beitragspflicht zur gesetzl. RV hinzuweisen. Zur Befreiung für die ersten drei Gründungsjahre: Hier wäre ich mir nicht sicher, ich habe nur etwas von einer anteiligen Befreiung gelesen. Es wäre also durchaus möglich gewesen, dass meine Frau in den ersten drei Jahren nur den halben Beitrag zur gesetzl. RV hätte zahlen müssen. Allgemein zur Skandia Basisrente: Das eingezahlte Geld und der sogeannte momentane Rückkaufswert haben wir eigentlich auch schon abgeschrieben. Ich will nur nicht noch weiterhin mein bzw unser Geld zum Fenster hinaus werfen. Zur anderen Basisrente einer anderen Versicherung: Hier handelt es sich um eine Fond-Basisrente, die wir bei einer Versicherung abgeschlossen haben, bei der auch der Versicherungsberater direkt angestellt ist. Er vertreibt also nur Produkte dieser einen Versicherungsgesellschaft. Schlußfolgerung: Bei der Tecis-Beratung kann es sich vermutlich um einen Vermögensberater handeln, bei der anderen RV handelt es sich wohl um die Beratung eines Versicherungsberaters. Jedenfalls würde ich so den Unterschied der beiden Berufsbezeichnungen verstehen. Mich wundert, warum der Versicherungsberater der Fremdversicherung, also der der mit der Überprüfung unserer Unterlagen beauftragt war, nicht zuerst auf unsere Policen eingegangen ist, sondern als aller erste Frage die Beitragspflicht zur gesetzl. RV klären wollte. Dies war bei allen anderen Beratungen vorher im laufe der Jahre nie der Fall. Es hat sich also kein anderer Berater vorher damit beschäftigt. Daher wollte ich einfach mal die Frage stellen, ob es nun die Pflicht eines Vermögens- oder Versicherungsberaters ist, sowas im Vorwege zu prüfen. In diesem Sinne, vielen Dank für die bisherigen Einschätzungen! Kurz noch zur ersten Antwort, was die Eigenverantwortlichkeit anbelangt: Sicher, ist man immer selber für sowas verantwortlich, man hats ja auch unterschrieben. Ich habe mich halt nie groß damit beschäftigt, weil ich bisher davon ausgegangen bin, dass ich vernünftig beraten werde. Nun sind wir beide erst knapp Ü30 und da kann man noch einiges reparieren, aber ärgerlich ist es trotzdem. Gruß Phil Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Juli 15, 2013 · bearbeitet Juli 15, 2013 von harryguenter Schlußfolgerung: Bei der Tecis-Beratung kann es sich vermutlich um einen Vermögensberater handeln, bei der anderen RV handelt es sich wohl um die Beratung eines Versicherungsberaters. Jedenfalls würde ich so den Unterschied der beiden Berufsbezeichnungen verstehen. Meiner Lesart nach war keiner dieser Angestellten ein Versicherungsberater im eigentlichen Sinne sondern alles Versicherungsverkäufer die ihren Job unterschiedlich kundenorientiert ausgefüllt haben. Deshalb würde ich auch den Beraterbegriff aus meinen Gedanken durch Verkäufer ersetzen. Wer das versteht findet dann vielleicht auch seinen Weg zu den (möglicherweise) unabhängigen Versicherungs-/Vermögens-/Honorarberatern und wie auch immer sie sich nennen. Daher wollte ich einfach mal die Frage stellen, ob es nun die Pflicht eines Vermögens- oder Versicherungsberaters ist, sowas im Vorwege zu prüfen. Bei einem echten, unabhängigen, honorarbasiertem Versicherungsberater heutzutage: vielleicht. Bei einem angestellten Versicherungsverkäufer und 2005: Nein, meines Wissens nach gab es sowas nicht. Und 2005 war die Dokumentationspflicht der "Beratung" noch lange nicht soweit wie heute, so dass ein richter wohl kaum den vollen Umfang und den eigentlichen Kundenwillen daraus wird ableiten können. Es wird also schwierig sein nachzuweisen, dass Ihr damals die Skandia nicht abgeschlossen hättet wenn Ihr von der bestehenden GRV Pflicht gewußt hättet und der Verkäufer verpflichtet wäre Euch darauf hinzuweisen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Juli 15, 2013 · bearbeitet Juli 15, 2013 von Matthew Pryor Wenn ihr die Skandalia-Geld-Vernichtungsmaschine kündigt, bekommt ihr den Rückkaufwert von 3.551,04 € und müsst alle Steuervergünstigen zurückzahlen ! TO spricht von einer Zusatzversorgung der 1. Schicht, die nicht gekündigt werden kann, analog zur GRV. Möglich wäre u.U. die Abfindung einer Kleinsbetragsrente. Schlußfolgerung: Bei der Tecis-Beratung kann es sich vermutlich um einen Vermögensberater handeln, bei der anderen RV handelt es sich wohl um die Beratung eines Versicherungsberaters.Jedenfalls würde ich so den Unterschied der beiden Berufsbezeichnungen verstehen. Vermittler, der ausschließlich Produkte einer Gesellschaft vertreibt (zumindest auf dem Papier): Ausschließlichkeitsversicherungsvermittler. Versicherungsberater vermitteln keine Verträge zwischen Gesellschaft und Versicherungsnehmer. Und auch der Vermittler von der Tecis war kein Versicherungsberater.Aus dem einfachen Grund,dass er Verträge vermittelt. Wenn Du möchtest, kannst Du Dich aber wiederum ab morgen auch zum Vermögensberater empor schwingen. Daher wollte ich einfach mal die Frage stellen, ob es nun die Pflicht eines Vermögens- oder Versicherungsberaters ist, sowas im Vorwege zu prüfen. Nein. Gute (im Sinne von gewissenhaft und gebildet) werden aber auch diese Komponente in die Beratung einbeziehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 Juli 15, 2013 Ich denke, wir haben uns ja jetzt schon etwas lange bei der Diskussion, was es denn nun für ein Berater oder Verkäufer war, aufgehalten. Bisher ist Phil nicht viel schlauer und ein möglicher Hausbau steht auch an, wo einiges an Kapital benötigt wird. Ich würde daher vorschlagen, dass Du Phil, den nächsten Beitrag anhand der Themenrichtlinien erstellst, damit wir mal einen Gesamtüberblick erhalten, denn bisher kommen wir so nicht weiter und Du möchtest ja auch Lösungsvorschläge erhalten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PhilBrown Juli 17, 2013 Eigentlich ist meine Frage beantwortet. Der Berater ist nicht dazu verpflichtet mich auf eine evtl Beitragspflicht zur gesetzl. RV hinzuweisen. Damit ist meine Frage geklärt. Versuchen werde ich es trotzdem mal, nur Not kann man sonst ja auch noch beitragsfrei stellen. Natürlich stehen weitere Versicherungen auf dem Prüfstand bzw werden gekündigt. Hier benötige ich allerdings keine Beratung aus dem Forum. Ich habe zwei Versicherungen die im nächsten Jahr die 12 Jahre voll machen, die stelle ich erstmal beitragsfrei und kündige diese mit ablauf der 12 Jahre. Andere Versicherungen sind noch nicht ganz so alt, die werden aber ebenfalls gekündigt bzw habe ich noch einen Riestervertrag. Den Riestervertrag werde ich versuchen in die Finanzierung zu übernehmen. Wie das möglich ist, werde ich noch sehen. Geplant ist hier jedenfalls die entnahme des vorhanden Kapitals als Eigenkapital. Danach soll dieser Vertrag allerdings nicht mehr bespart werden (also keine Umwandlung zum Wohn-Riester). Mal sehen wie das möglich ist. Vielen Dank in jedem Fall bis hierher. Gruß Phil Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sisyphos Juli 17, 2013 Natürlich stehen weitere Versicherungen auf dem Prüfstand bzw werden gekündigt. Hier benötige ich allerdings keine Beratung aus dem Forum. Ich habe zwei Versicherungen die im nächsten Jahr die 12 Jahre voll machen, die stelle ich erstmal beitragsfrei und kündige diese mit ablauf der 12 Jahre. Andere Versicherungen sind noch nicht ganz so alt, die werden aber ebenfalls gekündigt bzw habe ich noch einen Riestervertrag. Gruß Phil Wenn Du hier mit Versicherungen Lebensversicherungen meinst, dann solltest Du das vor allem bei den alten Verträgen aber wirklich mit spitzem Bleistift durchrechnen. Wenn zwei Verträge im kommenden Jahr 12 Jahre laufen, wurden sie 2002 abgeschlossen. Damals betrug der Höchstrechnungszins (Garantiezins) noch 3,25%. Mit Überschußbeteiligung dürfte der Ertrag sogar noch etwas höher sein. Außerdem sind die Abschlußkosten längst bezahlt und die Erträge steuerfrei. Eine bessere RK1-Anlage dürftest Du derzeit kaum finden, sofern die Kostenbelastung der Versicherung nicht zu hoch ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag