Nudelesser Juli 15, 2013 Ich habe jedenfalls vor, bei einer Erhöhung der Kapitalertragssteuer, zuvor einen Posten absolut passiven Buy&Hold aufzubauen. Ob das hilft? Bestandsschutz sehe ich wenn überhaupt nur für Anlagen vor 2009 (Umstellungstermin auf Abgeltungssteuer). Und selbst da fände sich bestimmt ein Schlupfloch, falls eine Koalition aus SPD, Grünen und Die Linke lange genug danach sucht… Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 Juli 15, 2013 Ich habe jedenfalls vor, bei einer Erhöhung der Kapitalertragssteuer, zuvor einen Posten absolut passiven Buy&Hold aufzubauen. Und was soll das bringen? Da zahlst Du dann halt künftig den höheren Steuersatz drauf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dandy Juli 15, 2013 Wieso? Wertpapiere vor 2009 sind doch auch weiterhin von der Abgeltungssteuer befreit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 Juli 15, 2013 Wieso? Wertpapiere vor 2009 sind doch auch weiterhin von der Abgeltungssteuer befreit. Ja, aber diese fallen unter die so genannte Altfallregelung. Alle Investments ab 2009 sind dagegen abgeltungssteuerpflichtig. Die Höhe des Steuersatzes hängt vom Zeitpunkt des Zuflusses ab - also z.B. vom Verkaufsdatum. Wenn Rot-Grün den Steuersatz auf 30%, 33%, 35% oder was auch immer anhebt, zahlst Du halt künftig diesen Steuersatz auf alle Deine Kursgewinne, Dividenden, Zinserträge usw. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dandy Juli 15, 2013 · bearbeitet Juli 15, 2013 von Dandy Ist das sicher so? Ist nicht der Kaufzeitpunkt entscheidend? Verstehe ehrlich gesagt den Unterschied zwischen der Einführung und einer Erhöhung diesbezüglich nicht. Nun ja, wir werden sehen wenn es dazu kommt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Juli 15, 2013 Das ist doch mehr oder minder müßige Spekulation. Auch bei einer Steuererhöhung kann es eine Übergangs- oder Altfallregelung geben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Juli 15, 2013 Hallo Dandy, Ich habe jedenfalls vor, bei einer Erhöhung der Kapitalertragssteuer, zuvor einen Posten absolut passiven Buy&Hold aufzubauen. Wieso? Wertpapiere vor 2009 sind doch auch weiterhin von der Abgeltungssteuer befreit.Erkennst du den Widerspruch? Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tooni Juli 16, 2013 Danke auch für die letzten Beiträge mit Überlegungen zum Thema: "Was könnte noch alles passieren ?" Aber das trifft nicht so ganz meine Frage und mein Problem und darum würde ich noch einmal gerne zu meinem eigentlichen Thema zurückkommen, bzw. zu einen offensichtlichen Denkfehler, der meiner Fragestellung anscheinend zugrunde liegt, erst einmal ausräumen. Anscheinend habe ich (wie auch schon in meiner ersten Fragestellung angedeutet) noch nicht so ganz mitbekommen, dass es einen Unterschied gibt, zwischen der Behandlung von Altverlusten und Neuverlusten. Von den Altverlusten her kenne ich es so, dass die Verluste auch mit Kursgewinnen aus dem Verkauf von z.B. Anleihen, Aktienanleihen, Zertifikaten, etc. verrechnet werden können. Wenn ich nun die folgenden Aussagen richtig verstehe, ist dies bei Neuverlusten/Gewinnen sehr viel enger gefasst: Kursgewinne aus der Veräußerung von Aktien bleiben ein wertvolles Gut, denn ausschließlich mit diesen können Kursverluste aus der Veräußerung von Aktien ausgeglichen werden. ... es gibt keine Differenzierung mehr zwischen Kurs- und Zinsgeschäften (Ausnahme Aktien). Daher noch einmal die Frage - für mich als langsam Begreifenden zum Mit-Schreiben: Ist es tatsächlich so, dass nur noch und ausschliesslich Aktien gegeneinander verrechnet werden ? Alles andere (also auch Anleihen, Aktienanleihen, jegliche Zertifikate, Optionsscheine) werden in einen Topf mit Zinsen und Dividenden geworfen ? Und was ist dann mit reinen Aktien-Fonds ? Zählen die mit zu den Aktien ? Wie geht das bei Misch-Fonds (also Renten/Aktien) ? Was ist mit Index-Fonds z.B. auf den DAX (sind ja alles Aktien) ? Und wenn ich es jetzt richtig verstanden haben, kann ich ja Kursgewinne aus Aktienanleihen nicht gegen Verluste aus Aktien gegenrechnen, also müsste die folgende Aussage falsch sein: Und dann kannst du in dem entsprechenden Jahr die Erträge z.B. mit den von dir genannten Aktienanleihen in Kursgewinne umrubeln. Mit Aktienanleihen kann ich dann ja eben nichts mehr "umrubeln" ?! Oder was habe ich nun hier wieder falsch verstanden ? Es wäre nett, wenn ihr mir hier noch einmal ein wenig auf die Sprünge helfen könntet. Vielleicht stellt sich meine Ausgangsfrage dann schon wieder ganz neu bzw. sie hat sich vielleicht sogar erledigt. Danke und Gruß, Tooni Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Juli 16, 2013 Danke auch für die letzten Beiträge mit Überlegungen zum Thema: "Was könnte noch alles passieren ?" Aber das trifft nicht so ganz meine Frage und mein Problem und darum würde ich noch einmal gerne zu meinem eigentlichen Thema zurückkommen, bzw. zu einen offensichtlichen Denkfehler, der meiner Fragestellung anscheinend zugrunde liegt, erst einmal ausräumen. Anscheinend habe ich (wie auch schon in meiner ersten Fragestellung angedeutet) noch nicht so ganz mitbekommen, dass es einen Unterschied gibt, zwischen der Behandlung von Altverlusten und Neuverlusten. Von den Altverlusten her kenne ich es so, dass die Verluste auch mit Kursgewinnen aus dem Verkauf von z.B. Anleihen, Aktienanleihen, Zertifikaten, etc. verrechnet werden können. Wenn ich nun die folgenden Aussagen richtig verstehe, ist dies bei Neuverlusten/Gewinnen sehr viel enger gefasst: Kursgewinne aus der Veräußerung von Aktien bleiben ein wertvolles Gut, denn ausschließlich mit diesen können Kursverluste aus der Veräußerung von Aktien ausgeglichen werden. ... es gibt keine Differenzierung mehr zwischen Kurs- und Zinsgeschäften (Ausnahme Aktien). Daher noch einmal die Frage - für mich als langsam Begreifenden zum Mit-Schreiben: Ist es tatsächlich so, dass nur noch und ausschliesslich Aktien gegeneinander verrechnet werden ? Alles andere (also auch Anleihen, Aktienanleihen, jegliche Zertifikate, Optionsscheine) werden in einen Topf mit Zinsen und Dividenden geworfen ? Und was ist dann mit reinen Aktien-Fonds ? Zählen die mit zu den Aktien ? Wie geht das bei Misch-Fonds (also Renten/Aktien) ? Was ist mit Index-Fonds z.B. auf den DAX (sind ja alles Aktien) ? Und wenn ich es jetzt richtig verstanden haben, kann ich ja Kursgewinne aus Aktienanleihen nicht gegen Verluste aus Aktien gegenrechnen, also müsste die folgende Aussage falsch sein: Und dann kannst du in dem entsprechenden Jahr die Erträge z.B. mit den von dir genannten Aktienanleihen in Kursgewinne umrubeln. Mit Aktienanleihen kann ich dann ja eben nichts mehr "umrubeln" ?! Oder was habe ich nun hier wieder falsch verstanden ? Es wäre nett, wenn ihr mir hier noch einmal ein wenig auf die Sprünge helfen könntet. Vielleicht stellt sich meine Ausgangsfrage dann schon wieder ganz neu bzw. sie hat sich vielleicht sogar erledigt. Danke und Gruß, Tooni Dokumentierte Altverluste können bis Ende 2013 mit Kursgewinnen beliebiger Instrumente kompensiert werden - nicht jedoch mit Zinsen/Dividenden Neuverluste können mit Kursgewinnen, Zinsen, Dividenden verrechnet werden - Ausnahme: Aktien, deren Verluste nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden können - Aktiengewinne selbst wiederum können mit allem verrechnet werden. "Aktien"fonds sind keine Aktien. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Juli 16, 2013 Hallo, dann will ich es auch noch mal klarstellen: Alte Rechtslage (bis 2008): Es gab einerseits zinsähnliche Erträge (z.B. Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen, FI-Kursgewinne/verluste) und andererseits Spekulationsgeschäfte (das waren die Kursänderungen der meisten Wertpapiere). Dabei waren die Erstgenannten grundsätzlich steuerpflichtig, für die Zweitgenannten gabe es hingegen eine Haltefrist von einem Jahr und auch eine Freigrenze von 600 Euro*. Beide Posten hatten nichts miteinander zu tun. Die Verrechnung mit festgestellten Altverlusten geschieht praktisch - mit einigen wenigen Besonderheiten (etwa Stückzinsen beim Verkauf) - nach alter Rechtslage (steht aber natürlich auch im neuen aktuell gültigen EStG). *sowohl Haltefrist als auch Freigrenze gibt es sogar heute noch, etwa für Goldmünzen Neue Rechtslage (ab 2009): Es gibt nur noch einen Sonderfall, nämlich Aktienkursverluste (diese sind ausschließlich mit Aktienkursgewinnen verrechenbar). Alles andere landet im Sonstiges-Topf. Und was ist dann mit reinen Aktien-Fonds ? Zählen die mit zu den Aktien ? Wie geht das bei Misch-Fonds (also Renten/Aktien) ? Was ist mit Index-Fonds z.B. auf den DAX (sind ja alles Aktien) ?Fonds sind Fonds, genauso wie Aktienanleihen Aktienanleihen sind, oder Optionsscheine auf Aktien, Zertifikate auf Aktien u.s.w. - alles keine Aktien. Mit Aktienanleihen kann ich dann ja eben nichts mehr "umrubeln" ?! Oder was habe ich nun hier wieder falsch verstanden ?Du hast in diesem Punkt nichts falsch verstanden, Ramstein war mal wieder bei den Altverlusten. Daran erkennst du aber, dass sich um Neuverluste eigentlich niemand groß Gedanken macht. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tooni Juli 16, 2013 ...dann will ich es auch noch mal klarstellen: Ja - prima ! Vielen Dank. Jetzt habe auch ich es verstanden. Und wieder was dazu gelernt ! Ist doch gut, dass es dieses Forum gibt ! Mal so ganz nebenbei: Meine Altverluste habe ich ALLE bereits in 2012 erfolgreich abgebaut und teilweise mit den hier beschriebenen Methoden in Neuverluste verwandelt. Auch dafür an dieser Stelle noch einmal "Herzlichen Dank" !! Und jetzt überdenke ich meine Ausgangsfrage noch einmal... Dank und Gruß, Tooni Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag