Tooni Juli 13, 2013 Nun habe ich ja das Thema "Altverluste" hoffentlich abschliessend verstanden und auch erfolgreich abgeschlossen, aber nun überkommen mich gerade einige Zweifel, wie denn das eigentlich mit "Neuverlusten" bzw. "Gewinnen" aussieht ? Konkret: Ich habe in diesem Jahr schon einige Kurs-Verluste realisiert und mich zunächst darüber gefreut, dass diese zumindest dazu beitragen, dass diese Verluste offensichtlich direkt (bei der Bank) mit meinen bisherigen Einkünften (ZInsen und Dividenden) steuerlich in einen Topf geworfen wurden und verrechnet wurden. Nun möchte ich aber in einem anderen Depot bei einer anderen Bank einen Kurs-Gewinn realisieren und es beschleichen mit Zweifel, ob dies denn so geschickt wäre. Denn diese Gewinne bleiben vielleicht bei dieser Bank in diesem Jahr die einzigen und ich hätte nichts zum Gegenrechnen. Ich bin da im Augenblick etwas verwirrt. Wäre es nicht besser, die Kursgewinne so einzusetzen, dass sie mit Kursverlusten gegengerechnet werden können ? Oder galt dies nur bei Altverlusten ? Macht es Sinn, vor der Realisierung der Gewinne die Papiere in ein anderes Depot zu übertragen ? Warum ? Oder kommt am Jahresende doch alles wieder auf dasselbe heraus ? Ich möchte die Kursgewinne nur ungern steuerlich einfach so "verpuffen" lassen und nachher wohlmöglich nichts mehr zu haben, womit ich Verluste ausgleichen kann. Oder verwechsele ich das mit Altverlusten ? Könnt ihr mir gerade noch mal bei einer Denkblockade helfen ? Danke und Gruß, Tooni Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Juli 13, 2013 · bearbeitet Juli 13, 2013 von Ramstein Die Neuverluste "verpuffen" nicht, sondern die Bank trägt sie "auf alle Zukunft" vor. Du kannst aber auch dir am Jahresende eine Verlustbescheinigung fürs Finanzamt geben lassen, dann verrechnet das Finanzamt Verluste bei einer Bank mit den Gewinnen bei anderen Banken und trägt eventuelle weitere Verluste vor. PS: Übertragen werden Verlusttöpfe nur mit einem kompletten Depotübertrag zu einer anderen Bank. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Juli 13, 2013 · bearbeitet Juli 13, 2013 von reckoner Hallo Tooni, Verluste sollte man eigentlich nie stehen lassen, wenn es gleichzeitig Gewinne gibt (von der Günstigerprüfung und damit einhergehender Gestaltung mal abgesehen). Je nach Situation kann es daher sinnvoll sein, die Verluste bescheinigen zu lassen (ACHTUNG: Frist beachten, 15. Dezember). EDIT: Ein Ausnahme ist mir noch eingefallen, nämlich der Sparer-Pauschbetrag. Wenn man den nicht überschritten hat, dann sollte man doch versuchen, die Verluste stehen zu lassen. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
monopolyspieler Juli 13, 2013 Ergänzen kann man noch, das man Verluste (Höhe kann man selber bestimmen) auch auf das Vorjahr zurücktragen kann. Aber Vorsicht- die werden nicht mit Gewinnen des Vorjahres verrechnet, sondern mit dem Gesamteinkommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Juli 13, 2013 Hallo, Ergänzen kann man noch, das man Verluste (Höhe kann man selber bestimmen) auch auf das Vorjahr zurücktragen kann.Nein, kann man nicht (mehr). Anmerkung: Ich meine natürlich nur Verluste aus Kapitalanlagen, darum geht es ja hier. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
monopolyspieler Juli 13, 2013 Hallo, Ergänzen kann man noch, das man Verluste (Höhe kann man selber bestimmen) auch auf das Vorjahr zurücktragen kann.Nein, kann man nicht (mehr). Anmerkung: Ich meine natürlich nur Verluste aus Kapitalanlagen, darum geht es ja hier. Stefan Ups- stimmt. "Früher war alles besser." Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tooni Juli 14, 2013 Die Neuverluste "verpuffen" nicht..., Verluste sollte man eigentlich nie stehen lassen... Ergänzen kann man noch, das man Verluste ... auch auf das Vorjahr zurücktragen kann. Ich gebe es ja gerne zu: Meine Frage war etwas wirr und ich weiß auch nicht so richtig, wie ich sie besser formulieren soll. Aber es ging mir ausnahmsweise einmal nicht um Verluste, sondern um die Behandlung von Gewinnen. Ich versuche, meine etwas wirren Gedanken noch einmal zu formulieren: Ich habe mich aus der Diskussion und der Behandlung der Altverluste daran gewöhnt, dass Kursgewinne etwas sehr wertvolles sind, weil nur sie dazu geeignet sind, gegen entsprechende Verluste aufgerechnet zu werden. So wertvoll, dass man sie notfalls in gesonderten Depots verwahrt oder sogar extra neue Depots einrichtet und Papiere vor dem Verkauf hin- und her tranferiert. Notfalls werden sogar teilweise riskante Geschäfte getätigt, nur um solche Kursgewinne zu erzeugen. Und nun habe ich einen solchen Kursgewinn und kann mich wohl (noch) nicht daran gewöhnen, dass ich diesen nun so einfach, ohne weiteres Nachdenken, ohne Strategie, einfach einsacken soll ?! DAS ist der Punkt, der mich zweifeln lässt. Sollte ich diesen Gewinn nicht geschickter einsetzen ? Wenn ich z.B. in diesem Jahr keine Verluste in entspr. Höhe habe, ist dieser Gewinn für immer abgehakt. Und brauche ich überhaupt noch diese Kursgewinne (also Neugewinne), um Kursverluste auszugleichen ? Es scheint nicht so zu sein, denn meine laufenden Kursverluste (aus 2013) hat meine Bank bereits intern munter mit Zins- und Dividenden verrechnet. Also, noch einmal konkret die Frage: Kann ich Kursgewinne einfach so mitnehmen, wie sie kommen ? Oder sollte ich aus steuerlicher Sicht da noch etwas beachten ? Sorry für die immer noch etwas wirren Gedankengänge - aber besser bekomme ich es nicht formuliert Gruß, Tooni Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
monopolyspieler Juli 14, 2013 · bearbeitet Juli 14, 2013 von monopolyspieler Die einzige Strategie wäre IMHO, Verlustbringer in das Gewinnerdepot zu transferieren, zu verkaufen und 'später' wieder zu kaufen. (Aufpassen, das das Finanzamt keine Steuergestaltung unterstellen kann). Transferierung deshalb, weil man dann nicht sein Geld erst vom Finanzamt wiedersieht. Also wenn der Verlustbringer z.B. eine Langfrist-Strategie sein sollte, wie z.B. Apple. Damit wird der neue Einstiegskurs niedriger und man schiebt erhoffte Gewinne in die Zukunft, wo man natürlich wieder mit Verlusten verrechnen kann. Oder z.B. in Zeiten mit niedrigerem Einkommen (Rente etc.) und muß so nicht den vollen 25% KESt-Satz zahlen. Bzw. hofft auf positive Gesetzesänderungen, wie z.B. die Abschaffung des Soli. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Juli 14, 2013 Also, noch einmal konkret die Frage: Kann ich Kursgewinne einfach so mitnehmen, wie sie kommen ? Oder sollte ich aus steuerlicher Sicht da noch etwas beachten ? Wenn sich auch das Thema der Altverluste so langsam in Luft auflöst, gibt es nach derzeitigem Steuerrecht eine Besonderheit, die uns auch in Zukunft begleiten wird: Kursgewinne aus der Veräußerung von Aktien bleiben ein wertvolles Gut, denn ausschließlich mit diesen können Kursverluste aus der Veräußerung von Aktien ausgeglichen werden. Wer also mit Aktien operiert und diese nicht nur liegen lässt, sollte sich überlegen, ob er erzielte Aktiengewinne schnöde mit Nicht-Aktienverlusten verrechnen lässt (dann sind se wech), oder ob er sie für den Ausgleich von Aktienverlusten konserviert. Das ist aber nicht ganz trivial und läuft darauf hinaus, diese Gewinne erst dann zu realisieren, wenn auch entsprechende Aktienverluste vorliegen oder abzusehen ist, dass sie im gleichen Jahr auftreten werden (dann wird vorrangig verrechnet). Wer keine Aktien hat, hat auch keine Probleme. Wer keine Aktienverluste hat, auch nicht. Wie immer gilt aber auch hier als übergeordnetes Prinzip, dass man sich gut überlegen sollte, ob und inwieweit man steuerliche Aspekte bei seinem Handeln in den Vordergrund rückt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Juli 14, 2013 Hallo Tooni, dass Kursgewinne etwas sehr wertvolles sind,Ich würde mal sagen, dass das schon der Denkfehler ist. Kursgewinne sind schön, keine Frage, aber wertvoll sind sie nicht. Kursverluste hingegen sind wertvoll, denn sie ermöglichen steuerfreie Gewinne in gleicher Höhe. So wertvoll, dass man sie notfalls in gesonderten Depots verwahrt oder sogar extra neue Depots einrichtet und Papiere vor dem Verkauf hin- und her tranferiert.Das betraf vor allem die Altverlustverrechnung. Man musste nämlich unbedingt verhindert, dass sofort - noch bei der Bank - mit Neuverlusten verrechnet wird. Außerdem verfallen Altverluste - im Gegensatz zu Neuverlusten -, daher brennt die Zeit und man muss ggf. tricksen.Wenn du keine Altverluste mehr hast, dann betrifft dich das nur noch im Rahmen des Sparer-Pauschbetrages (man kann es sich so vorstellen, dass der Sparer-Pauschbetrag ein temporär eingebuchter sonstiger Verlust ist, den man mit beliebigen Gewinnen ausgleichen kann, die Gewinne sind dann steuerfrei). Und brauche ich überhaupt noch diese Kursgewinne (also Neugewinne), um Kursverluste auszugleichen ?Nein, brauchst du nicht mehr, es gibt keine Differenzierung mehr zwischen Kurs- und Zinsgeschäften (Ausnahme Aktien). Ich denke, dass ein normaler Anleger selten Probleme haben wird, Verluste wieder auszugleichen.[Wer aber beispielsweise sein gesamtes Vermögen durch eine Fehlspekulation verloren hat, der wird vielleicht auch keine Gewinne mehr machen (können) ...] Wenn ich z.B. in diesem Jahr keine Verluste in entspr. Höhe habe, ist dieser Gewinn für immer abgehakt.Ja, so ist das wohl. Du kannst ja versuchen, regelmäßig auch Verluste zu machen, wenn dir das lieb ist. :lol: Auf den Punkt gebracht: Du wirst immer mehr Gewinne als Verluste haben, das ist ja der Sinn einer Geldanlage, ergo verpuffen auch immer einige Gewinne. [Oder aber du bist ein lausiger Anleger.] Also, noch einmal konkret die Frage: Kann ich Kursgewinne einfach so mitnehmen, wie sie kommen ? Oder sollte ich aus steuerlicher Sicht da noch etwas beachten ?Du solltest nur darauf achten, jedes Jahr den Sparer-Pauschbetrag voll auszuschöpfen; speziell für diesen Zweck ist es vielleicht sinnvoll, ein paar Gewinne zu konservieren.Aber grundsätzlich: Die Steuergestaltung sollte nicht der Hauptgrund für einen Kauf oder Verkauf sein. Wenn man Gewinne konserviert (sprich: einfach nicht verkauft), dann sollte man immer noch von dem Wertpapier überzeugt sein. Ich habe beispielsweise immer ordentliche Gewinnpositionen im Depot, wenn nämlich mal beispielsweise eine Anleihe ausfällt (man weiß ja nie) und mir plötzlich ein Verlust von 10.000 eingebucht würde, dann hätte ich noch ausreichend Gewinne zum Realisieren, damit der Sparer-Pauschbetrag - und bei mir auch der Grundfreibetrag - nicht verfällt. Bei mir gehört das zum normalen Depotmanagment, ich werte beispielsweise auch regelmäßig aus, wie viel Gewinn ich versteuern müsste, wenn ich mein Depot komplett glattstellen würde. Es kann ja sein, dass man das muss (man braucht das Geld, etwa um eine Immobilie zu kaufen), oder aber dass man das will (Angst vor einer neuen Finanzkrise etc.). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Juli 14, 2013 Noch zwei Gedanken von bedeutenden Persönlichkeiten dazu: It is a socialist idea that making profits is a vice; I consider the real vice is making losses. Winston Churchill Falls Rot-(Rot-)-Grün doch die nächste Regierung stellt, würde ich Gewinne noch dieses Jahr realisieren, um einer möglichen Abgeltungssteuererhöhung oder gar -abschaffung zu entgehen. Ramstein Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tooni Juli 14, 2013 Kursgewinne aus der Veräußerung von Aktien bleiben ein wertvolles Gut, denn ausschließlich mit diesen können Kursverluste aus der Veräußerung von Aktien ausgeglichen werden. Wer also mit Aktien operiert und diese nicht nur liegen lässt, sollte sich überlegen, ob er erzielte Aktiengewinne schnöde mit Nicht-Aktienverlusten verrechnen lässt (dann sind se wech), oder ob er sie für den Ausgleich von Aktienverlusten konserviert. DAS ist genau der Punkt ! Du hast mich verstanden Danke.Wobei ich dabei noch zwei Stufen sehen würde: Erste Stufe: Aktien-Gewinne mit schnöden Nicht-Aktienverlusten verrechnen. Zweite Stufe: Gar nichts zum Verrechnen mehr haben. Was mich aber jetzt trotzdem irritiert: Meine Bank hat bereits in diesem Jahr zwei kleine Kurs-Verluste mit Einnahmen aus Zinsen verrechnet. Nach der Aussage oben sollte das aber doch gar nicht gehen, oder ? Du solltest nur darauf achten, jedes Jahr den Sparer-Pauschbetrag voll auszuschöpfen; speziell für diesen Zweck ist es vielleicht sinnvoll, ein paar Gewinne zu konservieren. "Sparer-Pauschbetrag ausschöpfen" heisst was ? Einkünfte sollten diesen nicht unterschreiten, richtig ? Falls ja - okay. Das ist nicht das Problem. Das wird wohl (hoffentlich) immer so sein. Gruß, Tooni Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Juli 14, 2013 Falls Rot-(Rot-)-Grün doch die nächste Regierung stellt, würde ich Gewinne noch dieses Jahr realisieren, um einer möglichen Abgeltungssteuererhöhung oder gar -abschaffung zu entgehen. Ramstein Besonders ärgerlich wäre dies für Altbestände aus den Jahren vor 2009, die Gefahr laufen könnten, ihren steuerbegünstigten Status zu verlieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dandy Juli 14, 2013 Ist es denn möglich Steuern auch rückwirkend zu ändernd? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hund555 Juli 14, 2013 Hallo zusammen, nochmal kleine Zusammenfassung: Verluste aus diesem Jahr können mit den Gewinnen aus den nächsten Jahren verrechnet werden. Gewinne aus diesem Jahr können nicht mit Verlusten aus den nächsten Jahren verrechnen werden. Liege ich - vor allem mit der zweiten Aussage - richtig? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Juli 14, 2013 Hallo, Was mich aber jetzt trotzdem irritiert: Meine Bank hat bereits in diesem Jahr zwei kleine Kurs-Verluste mit Einnahmen aus Zinsen verrechnet.Sorry, aber was soll das immer mit den Kursverlusten? (da sprichts du ja schon die ganze Zeit von)Bitte konkreter werden, waren es Aktienkursverluste oder nicht? "Sparer-Pauschbetrag ausschöpfen" heisst was ? Einkünfte sollten diesen nicht unterschreiten, richtig ?Ja, das war gemeint. Das wird wohl (hoffentlich) immer so sein.OK.Aber dann verstehe ich deine Überlegungen nicht. Wenn du - hoffentlich - immer ausreichend Gewinne machst, dann hast du auch immer etwas zum Gegenrechnung für eventuelle Verluste. Besonders ärgerlich wäre dies für Altbestände aus den Jahren vor 2009, die Gefahr laufen könnten, ihren steuerbegünstigten Status zu verlieren.Meinst du Bestände, die schon aus der - damals noch geltenden - Spekulationsfrist gelaufen sind? Das dürfte dann nicht rechtens sein, da lege ich mich fest. Verluste aus diesem Jahr können mit den Gewinnen aus den nächsten Jahren verrechnet werden.Gewinne aus diesem Jahr können nicht mit Verlusten aus den nächsten Jahren verrechnen werden. Liege ich - vor allem mit der zweiten Aussage - richtig? Ja, beides ist richtig (nochmals: nur für Kapitalanlagen). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tooni Juli 15, 2013 Was mich aber jetzt trotzdem irritiert: Meine Bank hat bereits in diesem Jahr zwei kleine Kurs-Verluste mit Einnahmen aus Zinsen verrechnet.Sorry, aber was soll das immer mit den Kursverlusten? (da sprichts du ja schon die ganze Zeit von)Bitte konkreter werden, waren es Aktienkursverluste oder nicht? Nun - ich schreibe von Kursverlusten oder auch von Kursgewinnen, um solche Einkünfte (oder Verluste) von anderen abzugrenzen, die z.B. durch Zinsen oder Dividenden entstehen. Und ich schreibe NICHT von Aktienverlusten, weil ich aus der Altverluste-Diskussion gelernt habe, dass es eben nicht ausschließlich um Aktien geht, sondern Gewinne oder Verluste beim Verkauf von z.B. Anleihen oder auch Aktien-Anleihen (also Zertifikate) in die gleiche Kategorie fallen. Es geht also im Allgemeinen um die Kursdifferenz zwischen An- und Verkauf. Sollte ich da falsch liegen, korrigiert mich bitte ! "Sparer-Pauschbetrag ausschöpfen" heisst was ? Einkünfte sollten diesen nicht unterschreiten, richtig ?Ja, das war gemeint.Das wird wohl (hoffentlich) immer so sein.OK.Aber dann verstehe ich deine Überlegungen nicht. Wenn du - hoffentlich - immer ausreichend Gewinne machst, dann hast du auch immer etwas zum Gegenrechnung für eventuelle Verluste. Ich kann immer ausreichend über dem Sparer-Pauschbetrag liegende Einkünfte haben, nämlich aus Zinsen und Dividenden, ohne (oder nur wenig) Kursgewinne oder -Verluste zu haben. Das ist ja unabhängig voneinander. Gruß, Tooni Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Juli 15, 2013 Ich kann immer ausreichend über dem Sparer-Pauschbetrag liegende Einkünfte haben, nämlich aus Zinsen und Dividenden, ohne (oder nur wenig) Kursgewinne oder -Verluste zu haben. Das ist ja unabhängig voneinander. Und dann kannst du in dem entsprechenden Jahr die Erträge z.B. mit den von dir genannten Aktienanleihen in Kursgewinne umrubeln. Warum also vorab tätig werden, wenn nicht einmal sicher ist, dass das notwendig ist? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tooni Juli 15, 2013 Warum also vorab tätig werden, wenn nicht einmal sicher ist, dass das notwendig ist? Weil ICH es für effektiver halte, Dinge von vorneherein so zu gestalten, dass ich sie nicht nachher (mühsam) korrigieren muss. Wenn ich es richtig verstanden habe, würde demnach deine Antwort auf meine ursprüngliche Frage lauten: Erst mal Gewinne und Verluste so laufen lassen , wie sie kommen und gegen Jahresende schauen, ob es noch die Notwendigkeit gibt, irgendetwas "umzurubeln" ? Ggfs. Verluste einfach vortragen, mit der Aussicht, diese dann in der Zukunft irgendwann schon wieder ausgleichen zu können. Planungen oder Optimierungen im Vorfeld sind demnach nicht erforderlich. Richtig verstanden ? Gruß, Tooni Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Juli 15, 2013 Wenn ich es richtig verstanden habe, würde demnach deine Antwort auf meine ursprüngliche Frage lauten: Erst mal Gewinne und Verluste so laufen lassen , wie sie kommen und gegen Jahresende schauen, ob es noch die Notwendigkeit gibt, irgendetwas "umzurubeln" ? Ggfs. Verluste einfach vortragen, mit der Aussicht, diese dann in der Zukunft irgendwann schon wieder ausgleichen zu können. Planungen oder Optimierungen im Vorfeld sind demnach nicht erforderlich. Richtig verstanden ? Fast. Den Planungsaufwand solltest du darauf verwenden, möglichst nicht mehr Verluste als Gewinne zu machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Juli 15, 2013 · bearbeitet Juli 15, 2013 von reckoner Hallo Tooni, Nun - ich schreibe von Kursverlusten oder auch von Kursgewinnen, um solche Einkünfte (oder Verluste) von anderen abzugrenzen, die z.B. durch Zinsen oder Dividenden entstehen.Und diese Abgrenzung gibt es eben offiziell nicht, es ist alles eins. Nur Aktienkursverluste treiben ein Sonderleben (und damit indirekt auch Aktienkursgewinne). Und ich schreibe NICHT von Aktienverlusten, weil ich aus der Altverluste-Diskussion gelernt habe, dass es eben nicht ausschließlich um Aktien geht, sondern Gewinne oder Verluste beim Verkauf von z.B. Anleihen oder auch Aktien-Anleihen (also Zertifikate) in die gleiche Kategorie fallen. Es geht also im Allgemeinen um die Kursdifferenz zwischen An- und Verkauf. Sollte ich da falsch liegen, korrigiert mich bitte !Ja, da korrigiere ich dich gerne (hatte ich aber glaube ich sogar schon hier in deinem Thread geschrieben), das galt nur für die Altverlustverrechnung. Ich kann immer ausreichend über dem Sparer-Pauschbetrag liegende Einkünfte haben, nämlich aus Zinsen und Dividenden, ohne (oder nur wenig) Kursgewinne oder -Verluste zu haben. Das ist ja unabhängig voneinander.Nein, es ist nicht unabhängig voneinander, es wird alles mit jedem verrechnet, die einzige Ausnahme sind Aktienkursverluste (und daher auch mein Hinweis, das konkreter zu benennen).Nur wenn du viel mit Aktien handelst, könnte es sinnvoll sein, dort ein paar Reserven zu bunkern (aber wie gesagt, die Steuergestaltung sollte nur ein Nebenaspekt sein, die Hauptsache ist, dass du von der Aktie - weiterhin - überzeugt bist). Bedenken sollte man vielleicht noch, dass Kursverluste nach einem Dividendenabschlag nicht mit den Dividenden verrechenbar sind (obwohl man unterm Strich vielleicht sogar im Plus lag). Beispiel: Kauf RWE kurz vor der Hauptversammlung zu 24 Euro Dividende 2,00 Euro Verkauf RWE kurz nach der Hauptversammlung zu 22,50 Euro Gewinn nach Adam Riese 0,50 Cent Aber steuerlich: Sonstiger Topf 2,00 Euro (voll verabgeltungsteuert) Aktientopf -1,50 Euro (die müssen - ggf. - auf Aktienkursgewinne warten) Und dann kannst du in dem entsprechenden Jahr die Erträge z.B. mit den von dir genannten Aktienanleihen in Kursgewinne umrubeln. Warum also vorab tätig werden, wenn nicht einmal sicher ist, dass das notwendig ist?Natürlich ist das möglich, aber warum sollte man das tun? Wie gesagt gibt es keinen Unterschied zwischen sonstigen Kursgewinnen/verlusten und zinsähnlichen Erträgen.Einzig wenn es darum geht, Aktienkursverluste in sonstige Verluste umzuwandeln, sähe ich darin einen Sinn. Nur, mir fällt gerade kein Weg ein, der in diesem Punkt zum Ziel führen dürfte. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Juli 15, 2013 Besonders ärgerlich wäre dies für Altbestände aus den Jahren vor 2009, die Gefahr laufen könnten, ihren steuerbegünstigten Status zu verlieren.Meinst du Bestände, die schon aus der - damals noch geltenden - Spekulationsfrist gelaufen sind? Das dürfte dann nicht rechtens sein, da lege ich mich fest. Dein Wort in Trittins Ohr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dandy Juli 15, 2013 Ist rückwirkende Besteuerung nicht verfassungswidrig? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Juli 15, 2013 Ist rückwirkende Besteuerung nicht verfassungswidrig? Ich will nichts herbeireden. Allerdings halte ich einiges für möglich, wenn Versuchung oder Notlage nur gross genug sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dandy Juli 15, 2013 Klar, eine Verfassung läst sich auch ändern, aber halt nicht so leicht. Ich habe jedenfalls vor, bei einer Erhöhung der Kapitalertragssteuer, zuvor einen Posten absolut passiven Buy&Hold aufzubauen. Das ist aber natürlich nur sinnvoll wenn die Steuer nicht auch rückwirkend erhoben werden kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag