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slimjim

Gegenrechnen von Verlusten mit Gewinnen

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slimjim

Hallo zusammen,

 

in den letzten 5 Jahren habe ich ca. 8000 Verlust mit Aktien gemacht.

 

Wenn ich z.B. heute 8000 Gewinn mache, kann ich diesen dann meinem Verlust gegenrechnen, also sprich: Brauche ich diese +8000 nicht zu versteuern?

 

Vielen Dank im voraus.

 

Gruß

Slimjim

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Maharishi

@

 

Versteuern mußt du Gewinne nur, wenn du die Aktien innerhalb der Sekulationsfrist von einem Jahr verkauft hast. Gegenrechnen darfst du deshalb auch nur Verluste, die du innerhalb eines Jahres realisiert hast. Hast du also noch alte Nieten von dunnemals im Depot, nutzt dir das steuerlich gar nix.

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slimjim

Bist du sicher??

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Maharishi

@

 

Absolut sicher! Außerdem ist dieses Thema hier schon ein halbes Dutzend mal in anderen Threads durchgekaut worden. Wenn du ein wenig gesucht hättest, wärst du von selbst drauf gestoßen.

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Tesla

Wenn Du die Verluste immer innerhalb eines Jahres realisiert hast und diese auch beim Finanzamt angegeben hast, dann kannst Du die jetzt mit Gewinnen verreichnen. Aber nur dann.

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Sperber

Man braucht sie in den Jahren, wo sie entstanden sind, nicht angegeben haben (es besteht für den Privatmensch keine Meldepflicht seiner Verluste). Es langt völlig, wenn man sie noch belegen kann und sie nicht schon mit anderen Gewinnen verrechnet worden sind.

 

Darum grundsätzlich fette Ordner zulegen und alle Orderbelege der Depotbank aufbewahren und niemals entsorgen!

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Tesla
Man braucht sie in den Jahren, wo sie entstanden sind, nicht angegeben haben

Das wusste ich nicht, ich dachte wenn man es nicht gleich angibt hat man keinen Anspruch.

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slimjim

@sperber

 

Also kann ich meine -8000 der letzten Jahre mit meinen jetzigen +8000 gegenrechnen und bräuchte somit keine Steuern zu zahlen?

 

Maharishi behauptet ja felsenfest, dass das nicht geht..

 

Viele Grüße

Slimjim

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Sperber

Maharishi hat recht.

 

Ist natürlich ärgerlich wenn man das vorher nicht wusste, aber darum lohnt es sich eigentlich immer verlustreiche Positionen noch vor der Jahresfrist glattzustellen.

 

Theoretisch könnte man sie danach gleich wieder zurückkaufen, wenn man an ihnen trotzdem festhalten will - aber kriegt das FA davon mal was spitz, können sie einem die Verlustanrechnung auch nachträglich wieder aberkennen.

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Maharishi

@

 

Ich glaube, jetzt versteht er gar nix mehr... :'(

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Sperber

Ja, ich sollte mir auch besser abgewöhnen halblegale Steuertricks zu verraten, nachher kommt das nur auf mich zurück :)

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Leif
· bearbeitet von Leif

Im EStG ist nicht geregelt, wie lang man Verluste mitnehmen darf.

 

Sofern der Threadstarter seine Verluste jedes Jahr schön in der Steuererklärung vermerkt hat, kann er die Verluste unbegrenzt mit in die Zukunft nehmen. Gibt keine zeitliche Beschränkung. (War eine meiner Fragen an einen im Steuerrecht fitten Dozenten am Seminar)

 

Edit:

http://bundesrecht.juris.de/estg/BJNR01005...E008415301.html

Guckt mal hier der letzte Satz:

"...in dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen..."

 

Man kann die Verluste also beliebig weit in die Zukunft vortragen...

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Sperber
· bearbeitet von Sperber

Die Regelung zum Verlustabzug findest du in EStG §10d.

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Maharishi

@

 

Das Problem des Threaderöffners scheint aber zu sein, daß er seine alte Leichen im Depot nicht innerhalb der 1-jährigen Spekulationsfrist verkauft hat. Er hat also keine steuerlich relevanten Kursverluste, die er gegenrechnen könnte.

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slimjim

@maharishi

 

Genau!

 

Dann hätten wir das ja geklärt B) ..

 

Herzlichen Dank für eure Hilfe.

 

Viele Grüße

Slimjim

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Maharishi

@

 

Das passiert übrigens vielen. Wie Sperber schon erwähnt hat, sollte man sich überlegen, eine Verlustposition aus diesen Gründen vor Ablauf der Jahresfrist aufzulösen und in der Anlage SO der Steuererklärung als Spekulationsverlust geltend zu machen. Das Finanzamt wird das prüfen und anerkennen und du hast dann einen Verlustvortrag, denn du später nutzen kannst.

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