slimjim Februar 1, 2006 Hallo zusammen, in den letzten 5 Jahren habe ich ca. 8000 Verlust mit Aktien gemacht. Wenn ich z.B. heute 8000 Gewinn mache, kann ich diesen dann meinem Verlust gegenrechnen, also sprich: Brauche ich diese +8000 nicht zu versteuern? Vielen Dank im voraus. Gruß Slimjim Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maharishi Februar 1, 2006 @ Versteuern mußt du Gewinne nur, wenn du die Aktien innerhalb der Sekulationsfrist von einem Jahr verkauft hast. Gegenrechnen darfst du deshalb auch nur Verluste, die du innerhalb eines Jahres realisiert hast. Hast du also noch alte Nieten von dunnemals im Depot, nutzt dir das steuerlich gar nix. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maharishi Februar 1, 2006 @ Absolut sicher! Außerdem ist dieses Thema hier schon ein halbes Dutzend mal in anderen Threads durchgekaut worden. Wenn du ein wenig gesucht hättest, wärst du von selbst drauf gestoßen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tesla Februar 1, 2006 Wenn Du die Verluste immer innerhalb eines Jahres realisiert hast und diese auch beim Finanzamt angegeben hast, dann kannst Du die jetzt mit Gewinnen verreichnen. Aber nur dann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sperber Februar 1, 2006 Man braucht sie in den Jahren, wo sie entstanden sind, nicht angegeben haben (es besteht für den Privatmensch keine Meldepflicht seiner Verluste). Es langt völlig, wenn man sie noch belegen kann und sie nicht schon mit anderen Gewinnen verrechnet worden sind. Darum grundsätzlich fette Ordner zulegen und alle Orderbelege der Depotbank aufbewahren und niemals entsorgen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tesla Februar 1, 2006 Man braucht sie in den Jahren, wo sie entstanden sind, nicht angegeben haben Das wusste ich nicht, ich dachte wenn man es nicht gleich angibt hat man keinen Anspruch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slimjim Februar 1, 2006 @sperber Also kann ich meine -8000 der letzten Jahre mit meinen jetzigen +8000 gegenrechnen und bräuchte somit keine Steuern zu zahlen? Maharishi behauptet ja felsenfest, dass das nicht geht.. Viele Grüße Slimjim Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sperber Februar 1, 2006 Maharishi hat recht. Ist natürlich ärgerlich wenn man das vorher nicht wusste, aber darum lohnt es sich eigentlich immer verlustreiche Positionen noch vor der Jahresfrist glattzustellen. Theoretisch könnte man sie danach gleich wieder zurückkaufen, wenn man an ihnen trotzdem festhalten will - aber kriegt das FA davon mal was spitz, können sie einem die Verlustanrechnung auch nachträglich wieder aberkennen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maharishi Februar 1, 2006 @ Ich glaube, jetzt versteht er gar nix mehr... :'( Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sperber Februar 1, 2006 Ja, ich sollte mir auch besser abgewöhnen halblegale Steuertricks zu verraten, nachher kommt das nur auf mich zurück Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Leif Februar 1, 2006 · bearbeitet Februar 1, 2006 von Leif Im EStG ist nicht geregelt, wie lang man Verluste mitnehmen darf. Sofern der Threadstarter seine Verluste jedes Jahr schön in der Steuererklärung vermerkt hat, kann er die Verluste unbegrenzt mit in die Zukunft nehmen. Gibt keine zeitliche Beschränkung. (War eine meiner Fragen an einen im Steuerrecht fitten Dozenten am Seminar) Edit: http://bundesrecht.juris.de/estg/BJNR01005...E008415301.html Guckt mal hier der letzte Satz: "...in dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen..." Man kann die Verluste also beliebig weit in die Zukunft vortragen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sperber Februar 1, 2006 · bearbeitet Februar 1, 2006 von Sperber Die Regelung zum Verlustabzug findest du in EStG §10d. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maharishi Februar 1, 2006 @ Das Problem des Threaderöffners scheint aber zu sein, daß er seine alte Leichen im Depot nicht innerhalb der 1-jährigen Spekulationsfrist verkauft hat. Er hat also keine steuerlich relevanten Kursverluste, die er gegenrechnen könnte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slimjim Februar 1, 2006 @maharishi Genau! Dann hätten wir das ja geklärt B) .. Herzlichen Dank für eure Hilfe. Viele Grüße Slimjim Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maharishi Februar 1, 2006 @ Das passiert übrigens vielen. Wie Sperber schon erwähnt hat, sollte man sich überlegen, eine Verlustposition aus diesen Gründen vor Ablauf der Jahresfrist aufzulösen und in der Anlage SO der Steuererklärung als Spekulationsverlust geltend zu machen. Das Finanzamt wird das prüfen und anerkennen und du hast dann einen Verlustvortrag, denn du später nutzen kannst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag