Nadine S. Juli 5, 2013 · bearbeitet Juli 5, 2013 von Nadine S. Guten Abend, ich bitte euch vielmals um Hilfe: Ich bin völlig überfordert bin mit dem Umgang der "Altverluste" in meiner Einkommensteuererklärung 2012. Ich habe vom Fi-Amt den "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommenssteuer auf den 31.12.2011" (Altverluste) in Höhe von 12.000 €. Hier meine Zahlen (gerundet): 12.000 € = verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2011 (Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. d. § 23 EStG in der bis zum 31.12.2008 anzuwendenden Fassung) 29.000 € = Zeile 7 (Höhe der Kapitalerträge) 17.000 € = Zeile 8 (Gewinne aus Kapitalerträgen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG) 7.000 € = Zeile 50 (Kapitalertragssteuer) In den genannten Erträgen enthalten ist ein Kursgewinn aus dem Verkauf von Anleihen in 2012. Ich hoffe, dass ich den Verlustbescheid steuermindernd einsetzen kann. Obwohl ich hier im Forum einiges gelesen habe bleiben für mich diese konkreten Fragen: 1) In welche Zeile muss ich den Verlustvortrag von 12.000 € in der Anlage KAP 2012 eingetragen ? 2) In welchen Zeilen der Anlage KAP 2012 muss ich darüber hinaus Kreuzchen machen damit dieser Verlustvortrag korrekt angerechnet wird ? 3) Muss ich diesbezüglich noch anderswo z.B. im ESt 1A - Mantelbogen zur Steuererklärung 2012 etwas eintragen bzw. ankreuzen ? 4) Muss ich dann den Betrag (12.000 €) des Verlustvortrages in der Anlage KAP 2012 von irgendeiner anderen Zahl abziehen bzw. anderweitig verrechnen ? / Wenn ja wie ? 5) Wo muss man zusätzlich auf den Bescheid hinweisen? 6) Eine Kopie des Bescheids beilegen ? 7) Was ist diesbezüglich noch zu beachten ? (8) Gibt es eine Musterrechnung zum besseren Verständnis ?) Ich wäre für eure Hilfe sehr dankbar. Weiterhin schönes Wochenende. Es grüsst euch Nadine Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Juli 5, 2013 · bearbeitet Juli 5, 2013 von reckoner Hallo, >>> 1) In welche Zeile muss ich den Verlustvortrag von 12.000 € in der Anlage KAP 2012 eingetragen ? Gar nicht. >>>2) In welchen Zeilen der Anlage KAP 2012 muss ich darüber hinaus Kreuzchen machen damit dieser Verlustvortrag korrekt angerechnet wird ? In KAP Zeile 60 muss man die Verrechnung beantragen, außerdem musst du einen der Anträge gem. Zeile 4 oder 5 stellen. >>>3) Muss ich diesbezüglich noch anderswo z.B. im ESt 1A - Mantelbogen zur Steuererklärung 2012 etwas eintragen bzw. ankreuzen ? Nein. >>>4) Muss ich dann den Betrag (12.000 €) des Verlustvortrages in der Anlage KAP 2012 von irgendeiner anderen Zahl abziehen bzw. anderweitig verrechnen ? / Wenn ja wie ? Nein. >>>5) Wo muss man zusätzlich auf den Bescheid hinweisen? Nirgendwo, das Finanzamt kennt den Feststellungsbescheid. >>>6) Eine Kopie des Bescheids beilegen ? Wenn du umgezogen bist (anderes Finanzamt), dann kann es nicht schaden, eine Kopie des Bescheides mit einzureichen (muss man aber auch nicht). >>>7) Was ist diesbezüglich noch zu beachten ? Imho nichts. >>>(8) Gibt es eine Musterrechnung zum besseren Verständnis ?) Es ist ganz einfach, Kursgewinne (Zeile 8 und 18) in Höhe der Altverluste bleiben steuerfrei, bereits darauf abgefühte Abgeltungsteuer wird erstattet. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nadine S. Juli 6, 2013 Hallo, herzlichen Dank Stefan für die Erläuterungen. Mehr ist nicht zu beachten ? Mir ist immer noch nicht klar durch welchen Hinweis bzw. Eintrag in der Anlage KAP das Fi-Amt denn meinen Verlustvortrag überhaupt mir zuguterechnet. Oder werden meine Kursgewinne "automatisch" mit der dem Fi-Amt bekannten Verlustbescheinigung verrechnet ? Dein Hinweis auf Zeile 4 bzgl. "Günstigerprüfung" ist mir aus den vergangenen Jahren geläufig. Was hat es denn mit Zeile 5 auf sich - sollte ich das in meinem Fall zur Zeile 4 zusätzlich beantragen ? Liebe Grüße Nadine Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Juli 6, 2013 · bearbeitet Juli 6, 2013 von reckoner Hallo Nadine, Mir ist immer noch nicht klar durch welchen Hinweis bzw. Eintrag in der Anlage KAP das Fi-Amt denn meinen Verlustvortrag überhaupt mir zuguterechnet. Oder werden meine Kursgewinne "automatisch" mit der dem Fi-Amt bekannten Verlustbescheinigung verrechnet ?Die Verlustvorträge sind dem Finanzamt bekannt (ähnlich wie beispielsweise Vorauszahlungen), und beantragt wird die Verrechnung mit einem Kreuz in Zeile 60, der Rest geschieht wirklich automatisch.Und wenn nicht: Einspruch einlegen (auch beim Finanzamt gibt es mal Fehler). Was hat es denn mit Zeile 5 auf sich - sollte ich das in meinem Fall zur Zeile 4 zusätzlich beantragen ?Entweder oder, Zeile 4 und 5 zusammen geht nicht (bzw, wenn du beides ankreuzt, gilt die Günstigerprüfung, der Zeile-5-Antrag ist darin praktisch enthalten). Mal konkret: Zeile 4 - Du musst alle Banken erklären. Im Ergebnis wird dann geprüft, ob die Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz vielleicht besser als die Abgeltungsteuer ist (Günstigerprüfung). Zeile 5 - Du musst nur einige Banken erklären. In diesem Fall kommt nie der persönliche Steuersatz zur Anwendung, es bleibt bei 25% plus Soli. Dieser Antrag ist immer dann sinnvoll, wenn die Bank irgendetwas falsch versteuert hat. Das ist etwa bei dir der Fall, weil die Kursgewinne ja eigentlich gegen die Verluste gerechnet und damit steuerfrei sein müssten, die Bank davon aber nichts weiß (und selbst wenn sie es wüsste, sie dürfte bei Altverlusten nicht verrechnen). Im Zweifel rate ich aber zur Günstigerprüfung, nachteilig kann das nur in Ausnahmefällen sein. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nadine S. Juli 7, 2013 · bearbeitet Juli 8, 2013 von Nadine S. Guten Abend, aufrichtigen Dank Stefan. Dank Deiner klaren Worte verstehe ich es jetzt - ich dachte es wäre komplizierter. Viele Grüße Nadine Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag