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Tooni

Anrechnung ausländischer Steuer begrenzt ?

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Tooni

Ich habe gestern meinen Steuerbescheid für 2012 erhalten. Einen Punkt habe ich da wohl noch nicht so richtig verstanden:

 

Wir (gemeinsam veranl. Ehepaar) haben in 2012 ausländische Steuer in Höhe von ca. 360 Euro bezahlt.

Ich kenne es aus den Vorjahren eigentlich immer so, dass dieser Betrag am Ende der ganzen Berechnungen von der festgesetzten EkSt. abgeogen wird.

In diesem Jahr wurden aber nur ein Mini-Betrag von ca. 10 Euro angerechnet, mit der Begründung (telefonisch), dass die ausl. Steuer maximal nur in der Höhe angerechnet werde könne, in der Steuer auf die Kapitaleinkünfte zu entrichten sei.

Diese wiederum habe ich durch geschicktes(?) Taktieren für 2012 soweit reduziert, dass nur noch ca. 400 Euro (nach allen Abzügen und Freibeträgen) übrig geblieben sind. Selbst bei meinem niedrigen Steuersatz von vielleicht 10% sollten darauf zwar noch ca. 40 Euro Steuer entfallen, aber auf diese Kleinigkeiten kommt es mir gar nicht an.

 

Die Frage ist: Ist es korrekt, dass die gezahlte ausl. Steuer nur max. in Höhe der im Inland entstehenden Steuer auf die Kapitaleinkünfte angerechnet wird ?

 

Danke und Gruß, Tooni

P.S.: Meine Steuersoftware (Akad. Arbeitsg.) hat diesen Gedanken- bzw. Rechengang zwar auch berücksichtigt, kommt aber dennoch dazu, den vollen Betrag abzuziehen. Hier scheint zu allem Überfluss wohl noch ein Fehler in der Software zu existieren crying.gif

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reckoner

Hallo Tooni,

 

Wir (gemeinsam veranl. Ehepaar) haben in 2012 ausländische Steuer in Höhe von ca. 360 Euro bezahlt.
Ich vermute mal, dass es dabei auch um Kapitalerträge ging. Und dann ist es natürlich logisch, dass auch nur auf ebensolche Steuern im Inland angerechnet wird. Du bekommst vermutlich die in Deutschland abgeführte Abgeltungsteuer komplett zurück, aber mehr nicht, der deutsche Staat erstattet keine im Ausland gezahlten Steuern (das wäre ja dann Entwicklungshilfe :lol: ). U.U. kannst du aber eine Steuererklärung in dem betreffenden Land abgeben.

 

Praktisch genau solche Fälle habe ich schon oft erwähnt, wenn es irgendwo heißt, dass Quellensteuer - etwa in den Niederlanden - für deutsche Anleger egal seien, weil sie ja mit der Abgeltungsteuer verrechnet würden.

 

Stefan

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Tooni
Ich vermute mal, dass es dabei auch um Kapitalerträge ging.

:o Ohja - natürlich: Es handelt sich um ausländische Quellensteuer (d.h. auf Kapitalerträge) !

 

Und dann ist es natürlich logisch... der deutsche Staat erstattet keine im Ausland gezahlten Steuern (das wäre ja dann Entwicklungshilfe :lol: ).

Ja- das habe ich im ersten Moment auch gedacht... Aber:

Hätte ich jetzt höhere Kapitalerträge, würde mir der deutsche Staat ja auch die im Ausland gezahlten Steuern erstatten. Also auch "Entwicklungshilfe" betreiben.

Ist mir irgendwie nicht so ganz einleuchtend !

 

Gruß, Tooni

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Stockinvestor
· bearbeitet von Stockinvestor

@Tooni

Das liegt an den Steuerfreibeträgen. Würde es keine Steuerfreibeträge geben, hättest Du wahrscheinlich keine Probleme mit der Ausl. QueSt. Das hat was mit der Topfverrechnung zu tun.

Hier bräuchte man mehr Details. Außerdem ist mir noch nicht klar, inwiefern die Ausl. QueSt überhaupt anrechenbar war.

Für Leute, die ihren Sparerfreibetrag nicht ausschöpfen, sind Ausl. Quellensteuern eh sch*****. Gerade, wenn sie anrechenbar sind. Die bekommt man nicht mehr zurück.

Man kann nicht genau sagen, ob der Kauf der niederl. Variante oder die der britische Variant besser ist, um das mal am Beispiel einer Shell-Aktie zu erläutern.

Man muss immer auch die steuerliche Situation jedes Einzelnen kennen, weswegen ich mich immer über so Pauschalempfehlungen, wie "Kauf die niederl. Variante, da sparst Du sogar noch etwas Steuern" wundere. Das gilt nämlich nur für Leute, die ihren Sparerfreibetrag ausschöpfen und auch sonst noch Einkünfte über den Steuerfreibetrag haben.

Ist bei Vielen hier im WPF wohl der Fall, aber eben nicht bei Jedem.

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gandalf94305
· bearbeitet von gandalf94305

Die Reihenfolge der Verrechnung ist

 

- Verlusttöpfe

 

- Freistellungsauftrag

 

- Anrechenbare Quellensteuer

 

Wenn die Einnahmen bereits durch "Taktieren" reduziert wurden, dann kommt die Quellensteueranrechnung nicht mehr voll zum Tragen.

 

Eigentlich müßtest Du dahingehend taktieren, daß bei einer Bank die Verlusttöpfe aufgebaut werden, gegen die dort anfallende Erträge und Gewinne laufen, während bei einer anderen Bank Anlagen liegen, die den Freistellungsauftrag und die Quellensteuertöpfe voll ausnutzen. Quellensteuertöpfe verfallen nämlich zum Jahresende. Damit hätte man einerseits den maximal möglichen Verlustvortrag, andererseits alle Freibeträge und anrechenbaren Steuern ausgeschöpft. Das ist jedoch in der Realität leider etwas komplex in der Handhabung.

 

Anlegerfreundlicher wäre es, wenn die Verrechnung von Gewinnen in der Reihenfolge Freistellungsauftrag, Quellensteuertopf, Verlusttöpfe gehen würde und Verluste nicht primär mit Gewinnen verrechnet werden, sondern einfach in den Verlusttopf gehen :-)

 

--gandalf.

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B3n

Ich habe gestern meinen Steuerbescheid für 2012 erhalten. Einen Punkt habe ich da wohl noch nicht so richtig verstanden:

 

Wir (gemeinsam veranl. Ehepaar) haben in 2012 ausländische Steuer in Höhe von ca. 360 Euro bezahlt.

Ich kenne es aus den Vorjahren eigentlich immer so, dass dieser Betrag am Ende der ganzen Berechnungen von der festgesetzten EkSt. abgeogen wird.

In diesem Jahr wurden aber nur ein Mini-Betrag von ca. 10 Euro angerechnet, mit der Begründung (telefonisch), dass die ausl. Steuer maximal nur in der Höhe angerechnet werde könne, in der Steuer auf die Kapitaleinkünfte zu entrichten sei.

Diese wiederum habe ich durch geschicktes(?) Taktieren für 2012 soweit reduziert, dass nur noch ca. 400 Euro (nach allen Abzügen und Freibeträgen) übrig geblieben sind. Selbst bei meinem niedrigen Steuersatz von vielleicht 10% sollten darauf zwar noch ca. 40 Euro Steuer entfallen, aber auf diese Kleinigkeiten kommt es mir gar nicht an.

 

Die Frage ist: Ist es korrekt, dass die gezahlte ausl. Steuer nur max. in Höhe der im Inland entstehenden Steuer auf die Kapitaleinkünfte angerechnet wird ?

 

Danke und Gruß, Tooni

P.S.: Meine Steuersoftware (Akad. Arbeitsg.) hat diesen Gedanken- bzw. Rechengang zwar auch berücksichtigt, kommt aber dennoch dazu, den vollen Betrag abzuziehen. Hier scheint zu allem Überfluss wohl noch ein Fehler in der Software zu existieren crying.gif

 

Der deutsche Staat erstattet keine Steuern durch anrechenbare Quest. Er verzichtet lediglich auf eine doppelte Steuerbelastung des gleichen Kapitalertragsanteils.

 

Als kleines Beispiel:

Dividende 100€

30 % Quellensteuereinbehalt. => Diese fließt die Quellenstaat zu.

15% können deutsche Anleger aus dem Quellenstaat direkt zurückfordern

die anderen 15 % veralangt der Quellenstaat aber von jedem Anleger. Diese 15% lässt Deutschland dann als anrechenbare Quellensteuer zu.

Als kleine Rechnung um den Vergleich zu sehen

 

Bei einer inländischen Dividende:

100€ Ertrag - 25€ Steuern = 75 €

 

Bei einer ausländischen Dividende mit 30 % Quest

100€ Ertrag - 30 € Quellensteuer = 70 € , 15€ Steuern sind anrechenbar = 60 € Ertrag. Von den 100 € Ertrag sind 40 € damit noch nicht versteuert. Auf die 40 € würden 10 € Steuern anfallen.

Als Auszahlung bleiben damit die 70€ - 10 € Steuern = 60€. Aus dem Ausland sind aber 15 € rückforderbar. 60+15€=75€. Damit kommst du auf den gleichen Betrag wie bei einer Inlandsdividende.

 

Die Beispiele sind natürlich stark vereinfacht.

 

Die anrechnbare Quellensteuer wird allerdings nachrangig verrechnet. Reicht der Freistellungsauftrag oder vorhandene Verluste bereits vorher aus. Verfällt die anrechenbare Quellensteuer daher.

 

Viele Grüße

B3n

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Tooni

Danke an alle für die Antworten und die Erläuterungen. Ich hoffe, ich habe es jetzt verstanden...(?)

 

Wenn die Einnahmen bereits durch "Taktieren" reduziert wurden, dann kommt die Quellensteueranrechnung nicht mehr voll zum Tragen.

Fakt ist, dass ich einfach nicht an die Quellensteuer gedacht habe und vielleicht besser etwas weniger an Erträgen wegoptimert hätte.

Nunja - war mal wieder ein bisschen Lehrgeld. Beim nächsten Mal wird es besser!

 

Danke und Gruß, Tooni

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