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murks86

Fahrtkosten bei Studium und Weiterbildung

Empfohlene Beiträge

murks86
· bearbeitet von murks86

Hallo,

 

ich bin zur Zeit Promotionsstudent im Fach Chemie und sitze dabei gleichzeitig auf einer halben Stelle TV-L im ÖD.

 

Heute bin ich auf folgendes gestoßen: http://www.finanztip...ten-studium.htm

Das Urteil dazu: http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=25713&pos=2&anz=117

 

Nach diesem Urteil sind sämtliche gefahrenen Kilometer (und nicht nur die einfache Strecke) von der Steuer absetzbar bzw. als Werbungskosten geltend zu machen. Das Beispiel ist so natürlich nicht direkt auf mich zu übertragen. Viele der im ebenfalls verlinkten Urteil aufgeführten Argumente würden aber auch auf mich zutreffen.

 

Die Frage, die sich mir nun stellt ist, ob das Urteil auch auf mich übertragbar ist. Die Promotion ist ja auch eine (zeitlich befristete) Fortbildungsmaßnahme. Der einzige Unterschied ist die halbe Stelle im ÖD, durch welche ich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit habe. Generell spielt aber ja auch bei dieser Stelle die Fortbildung im Vordergrund bzw. ist das der "offizielle" Grund, warum man nur eine halbe Stelle bezahlt kriegt, aber den ganzen Tag da ist.

 

Wie schätzt ihr die Sache ein?

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AiGelb

Im Zweifel immer alles in die Steuererklärung rein.

Falls es falsch ist und geprüft wird, wird dieses einfach gestrichen.

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