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wildkatz89

Anleihen Frage zu Versteuerung

Empfohlene Beiträge

wildkatz89
· bearbeitet von wildkatz89

Hallo Wertpapier Forum,

 

ich habe eine Frage bezüglich der Versteuerung von Anleihen hier in Deutschland, konkretes Beispiel:

 

Eine Anleihe kostet derzeit 100% Ihres Wertes, Nominalwert 1000€, es gibt einen Kupon von 10%, und Zinstermin liegt sehr nahe in der Zukunft, so dass die angefallenen Stückzinsen 9% betragen. Wenn ich diese Anleihe nun erwerbe bezahle ich folglich 109% (gehandelter Wert 100% + Stückzinsen 9%). Das dürfte doch richtig sein, oder? Nun kommt der Zinstermin und ich erhalte 10% Zinsen, also 100€. Es handelt sich also um Zinseinnahmen die ich versteuern muss. Muss ich die kompletten 100€ versteuern? Mit Abgeltungssteuer von 25% sind das 25€ Steuern. Obwohl ich doch eigentlich nur 10€ Zinsen (Kupon - Stückzinsen, 10% - 9%) erwirtschaftet habe müsste ich nun 25€ Steuern zahlen...

 

Da passt was nicht in meiner Logik. Wo ist der Fehler. Kann man bezahlte Stückzinsen in der Steuererklärung angeben?

 

Vielen Dank schon mal, Gruß

 

wildkatz

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Fleisch

Hallo und willkommen im Forum,

 

dein Gedankengang war fast richtig.

 

Du zahlst Stückzinsen, d.h. du hast negative Zinserträge. Diese werden dann mit der später kommenden Zinszahlung verrechnet. Aus der Differenz ergibt sich dann deine Steuerlast.

In Zahlen bedeutet das dann ganz konrekt:

 

-90 €

+100 €

-----

+10 €

 

--> 2,50 € Steuer und nochmal 0,1375 € Soli ggf. ergänzt um Kirchensteuer

 

Die Verrechnung der gezahlten Stückzinsen mit den erhaltenen Zinsen nimmt deine Bank vor. Die erstellt sog. Verrechnungstöpfe.

 

So, ich vereinnahme jetzt mal mein Abendessen. Schönen Abend

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ceekay74

Hallo wildkatz89 und herzlich willkommen im Forum!

 

Kann man bezahlte Stückzinsen in der Steuererklärung angeben?

Die beim Kauf gezahlten Stückzinsen wandern in den allgemeinen Verlustverrechnungstopf und werden bei Zahlung des Kupons direkt verrechnet.

 

Guckst Du auch hier: KLICK und KLACK

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wildkatz89

Super, vielen Dank ;-)

 

 

Frage aufs vollste beantwortet

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