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boersenchris

Bausparvertrag, Nichtveranlagungsbescheinigung und Freistellungsauftrag

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boersenchris

Hallo zusammen,

 

meine Eltern haben seit einigen Jahren einen Bausparvertrag bei der LBS.

 

Wie wir leider erst jetzt festgestellt haben, wurden auf die Zinsen für das bislang angesparte Geld in den Jahren seit Einführung der Abgeltungssteuer immer Steuern abgeführt.

 

Offenbar haben meine Eltern ihren Freistellungsauftrag bei der hiesigen Sparkasse gestellt und nicht bei der LBS. Die Sparkassenberater kümmern sich zwar auch um die LBS-Produkte, leider hat aber keiner von ihnen geschaut, wo die Freistellungsaufträge genau liegen.

 

Hinzu kommt: Meine Eltern sind Rentner. In einem Steuerbescheid vor ein paar Jahren war ein Hinweis, daß sie (falls sich an ihren Einkünfte nichts wesentliches mehr ändert) nicht mehr zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, was sie daraufhin auch nicht mehr getan haben.

 

Jetzt stellt sich die Frage, wie man die bereits abgeführten Steuern wieder zurückholen kann.

 

1.) Den vorhandenen Freistellungsauftrag bei der Sparkase kann man wohl nicht für die LBS-Erträge nutzen, weil es sich hier (trotz aller Zusammenarbeit) um unterschiedliche Unternehmen handelt?

 

2.) Kann man den Steuerbescheid mit dem Satz, daß keine Steuererklärung mehr nötig sei, als Nichtveranlagungsbescheinigung verwenden und damit nachträglich die gezahlten Kapitalertragssteuern zurückbekommen? Oder hätte man diese Bescheinigung extra beantragen müssen?

 

3.) Ich vermute mal, daß der normale Weg jetzt wäre, nachträglich eine Steuererklärung für die betreffenden Jahre einzureichen?

 

4.) Wäre es alternativ möglich, *nachträglich* eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen oder *nachträglich* Freistellungsaufträge für die betreffenden Jahre einzureichen?

 

5.) Gäbe es sonst (einfache) Alternativen zum Weg mit den kompletten Steuererklärungen?

 

Viele Dank und viele Grüße,

boersenchris

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reckoner

Hallo,

 

1.) Den vorhandenen Freistellungsauftrag bei der Sparkase kann man wohl nicht für die LBS-Erträge nutzen, weil es sich hier (trotz aller Zusammenarbeit) um unterschiedliche Unternehmen handelt?

 

Wahrscheinlich ist das der Fall (kenne ich beispielsweise von Sparkasse und Deka). Für die Zukunft können sie den Freistellungsauftrag aber splitten.

 

 

2.) Kann man den Steuerbescheid mit dem Satz, daß keine Steuererklärung mehr nötig sei, als Nichtveranlagungsbescheinigung verwenden und damit nachträglich die gezahlten Kapitalertragssteuern zurückbekommen? Oder hätte man diese Bescheinigung extra beantragen müssen?

 

Nein, eine NV ist das ganz sicher nicht, die muss man extra beantragen und auch bei der/den Bank/en einreichen.

 

 

3.) Ich vermute mal, daß der normale Weg jetzt wäre, nachträglich eine Steuererklärung für die betreffenden Jahre einzureichen?

 

Ja.

 

 

4.) Wäre es alternativ möglich, *nachträglich* eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen oder *nachträglich* Freistellungsaufträge für die betreffenden Jahre einzureichen?

 

Nichtveranlagungsbescheinigung : Ganz klar nein

Freistellungsaufträge: Ich weiß nicht, ob sich die Sparkasse bzw. die LBS darauf einläßt (und das überhaupt darf), aber fragen kostet nichts. Bei fremden Bank würde ich auch das grundsätzlich ausschließen, aber in diesem Fall???

 

 

5.) Gäbe es sonst (einfache) Alternativen zum Weg mit den kompletten Steuererklärungen?

 

Mir fällt keine ein. Aber was ist denn so kompliziert an den Steuererklärungen? Solange es nur die Renteneinkünfte und die Kapitaleinkünfte gibt, reicht der Hauptvordruck, die Anlagen R, Vorsorgeaufwand und KAP (also 4 Formulare, die noch dazu nur rudimentär ausgefüllt werden müssen).

 

Stefan

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