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flinkfuchs

Thesaurierende Fonds & Kapitalerträge in Anlage KAP

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flinkfuchs

Hallo / Guten Tag,

 

ich beschäftige mich gerade - recht spät - mit meiner EkSt. 2011; dabei ist mir erst jetzt mein "Problem" mit den thesaurierenden Fonds bewusst geworden. Die Fonds wurden, soweit ich es bisher ermittelt habe, alle Ende 2008 erworben.

 

Meine erste Frage lautet im Moment:

Auf den Steuerbescheinigungen (2011) von comdire** und cons** stehen neben den Erträgen aus ausl. thes. Investvermögen auch die bereits per Kapitalertragssteuer + Soli besteuerten Kapitalerträge.

Müssen diese Kapitalerträge trotzdem in der Anlage KAP erfasst werden oder reicht es die "ausschüttungsgleichen Erträge" aus o.g. Fonds anzugeben?

 

Danke.

Gruss vom flinkfuchs

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Taxadvisor

Auf den Steuerbescheinigungen (2011) von comdire** und cons** stehen neben den Erträgen aus ausl. thes. Investvermögen auch die bereits per Kapitalertragssteuer + Soli besteuerten Kapitalerträge.

Müssen diese Kapitalerträge trotzdem in der Anlage KAP erfasst werden oder reicht es die "ausschüttungsgleichen Erträge" aus o.g. Fonds anzugeben?

 

 

Wenn keine Günstigerprüfung/Verlustverrechnung etc. beantragt wird, müssen die Erträge lt. Zeile 7 nicht angegeben werden, sondern nur der Freistellungsverbrauch sowie die thesaurierten Erträge.

 

Gruß

Taxadvisor

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flinkfuchs

Hallo @Taxadvisor,

 

Wenn keine Günstigerprüfung/Verlustverrechnung etc. beantragt wird, müssen die Erträge lt. Zeile 7 nicht angegeben werden, sondern nur der Freistellungsverbrauch sowie die thesaurierten Erträge.

 

Danke für Deine Antwort.

 

Nur, damit ich es auch wirklich richtig verstanden habe und richtig anwende:

In meinem Fall macht eine Günstigerprüfung keinen Sinn, weil der Steuersatz entsprechend hoch ist. Ich erhalte von mehreren Banken Steuerbescheinigungen. Die Freibeträge sind komplett auf andere Banken verteilt und zu 100% (801 Euro) genutzt. Bei comdi** und cons*** lagen keine Freistellungsaufträge vor.

 

Die Depotbanken weisen folgende Beträge aus

(ich habe leider keine Idee wie ich hier eine ordentliche Tabelle einbaue)

 

Kapitalerträge Z-7 (comd**) 435,50 Euro (cons***) 121,85 Euro

davon Gewinn §20 Abs 2. Z-8 (comd**) 35,81 Euro (cons***) 121,85 Euro

 

Kapitalertragssteuer Z-49 (comd**) 93,40 Euro (cons***) 12,06 Euro

Solid Z-50 (comd**) 5,06 Euro (cons***) 0,66 Euro

 

Summe ang.ausl.St. Z-52 (comd**) 15,50 Euro (cons***) 18,40 Euro

Summe anr. noch nicht anger. ausl. Steuern Z-53 (comd**) 0,00 Euro (cons***) 0,00 Euro

Nur nachrichtl.

Höhe ausschüttungsgl. Erträge ausl. thes. Fonds Z-15 (comd**) 147,77 Euro

 

Bei Veräusserung/Rückg.

Summe der als zugeflossen gelt. noch nicht dem St.Abzug ... (comd**) 25,07 Euro

-----

Summe anr. noch nicht anger. ausl. Steuer (Quellensteuer) (comd**) 7,39 Euro

 

Con*** schreibt zum aus.thes.Fonds (WKN 926200) lagen bei Erstellen keine Infos vor. Im Bundesanzeiger habe ich für 2011 nur 0,00 gefunden.

In den "Ergänzenden Infos" der Erträgnisaufstellung von con*** finde ich noch folgende Summen-Zeilen:

- Summe Ausschüttungsgl. Ertr./Mehrbetr. ausl. Fonds 36,04 Euro

- Summe Anr. nicht verrechnete ausl. QuSt ausl. Fonds 3,89 Euro

 

Ist es dann richtig, dass ich in Zeile 15 nur die Summe aus 147,77 + 36,04 Euro = 183,81 Euro und in Zeile 53 ( 7,39+3,89 Euro = ) 11,28 Euro angeben muss?

 

Ich hoffe ich meine Infos einigermassen "kurz" und übersichtlich geschrieben.

Danke für die Hilfe.

 

Gruss vom flinkfuchs

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Taxadvisor

 

Kapitalerträge Z-7 (comd**) 435,50 Euro (cons***) 121,85 Euro

davon Gewinn §20 Abs 2. Z-8 (comd**) 35,81 Euro (cons***) 121,85 Euro

 

Kapitalertragssteuer Z-49 (comd**) 93,40 Euro (cons***) 12,06 Euro

Solid Z-50 (comd**) 5,06 Euro (cons***) 0,66 Euro

 

Summe ang.ausl.St. Z-52 (comd**) 15,50 Euro (cons***) 18,40 Euro

Summe anr. noch nicht anger. ausl. Steuern Z-53 (comd**) 0,00 Euro (cons***) 0,00 Euro

Nur nachrichtl.

Höhe ausschüttungsgl. Erträge ausl. thes. Fonds Z-15 (comd**) 147,77 Euro

 

Bei Veräusserung/Rückg.

Summe der als zugeflossen gelt. noch nicht dem St.Abzug ... (comd**) 25,07 Euro

-----

Summe anr. noch nicht anger. ausl. Steuer (Quellensteuer) (comd**) 7,39 Euro

 

Con*** schreibt zum aus.thes.Fonds (WKN 926200) lagen bei Erstellen keine Infos vor. Im Bundesanzeiger habe ich für 2011 nur 0,00 gefunden.

In den "Ergänzenden Infos" der Erträgnisaufstellung von con*** finde ich noch folgende Summen-Zeilen:

- Summe Ausschüttungsgl. Ertr./Mehrbetr. ausl. Fonds 36,04 Euro

- Summe Anr. nicht verrechnete ausl. QuSt ausl. Fonds 3,89 Euro

 

Ist es dann richtig, dass ich in Zeile 15 nur die Summe aus 147,77 + 36,04 Euro = 183,81 Euro und in Zeile 53 ( 7,39+3,89 Euro = ) 11,28 Euro angeben muss?

 

Sind die 36,04 bzw. die EUR 3,89 nicht in den 147,77 bzw. EUR 7,39 enthalten? Hat die CD ein Kreuzchen gesetzt " es lagen nicht alle Infos vor."?

Bei korrekter Versteuerung der Thesaurierungen in den Vorjahren (und NUR dann!) müssten die EUR 25,07 noch von Zeile 7 abgezogen werden.

Sonst i.O.

 

Gruß

Taxadvisor

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flinkfuchs

Hallo @Taxadvisor,

 

Sind die 36,04 bzw. die EUR 3,89 nicht in den 147,77 bzw. EUR 7,39 enthalten? Hat die CD ein Kreuzchen gesetzt " es lagen nicht alle Infos vor."?

Bei korrekter Versteuerung der Thesaurierungen in den Vorjahren (und NUR dann!) müssten die EUR 25,07 noch von Zeile 7 abgezogen werden.

Sonst i.O.

 

Hui! Ich glaube mein Darstellungsversuch ist etwas gescheitert.

 

CD: Für mich ist nicht erkennbar, ob die EUR 7,39 (Quellensteuer Z53) bereits in den EUR 147,77 (Z15) enthalten ist. Ich kann kein Kreuzchen bzgl. "es lagen nicht alle Infos vor" finden.

CS: Auch hier sehe ich keinen Hinweis, dass die EUR 3,89 (Q. Z53) in den EUR 36,04 enthalten sind.

 

In den letzten Jahren habe ich einfach immer - recht blind - die Angaben der Bank in die Anlage KAP übertragen und hoffe, dass damit die Versteuerung der ausl. thesaurierenden Fonds richtig war.

Wenn ich die EUR 25,07 abziehen sollte - müsste ich aber wohl die Kapitalerträge (Z7 + Z8 + Z49 + Z50) angeben, denn einfach ein EUR -25,07 (Z7) wird das FA nicht akzeptieren - oder?

 

Gruss vom flinkfuchs

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flinkfuchs
· bearbeitet von flinkfuchs

Hallo,

wäre echt klasse, wenn hier noch mal ein freundlicher "Helfer" reinschauen könnte. Danke :rolleyes:

 

Ergänzende Frage:

Müssen die Steuerbescheinigungen der CD & CS in diesem Fall eigentlich der Anlage KAP beigelegt werden?

Danke!

 

Gruss vom flinkfuchs

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flinkfuchs

Hallo,

 

Ich muss meine "Erträge" aus ausl. thesaurierenden Fonds versteuern. 801 Euro sind mit versch. Freistellungsaufträgen - nicht bei der Depotbank - komplett ausgeschöpft. Eine Günstigerprüfung ist nicht gewünscht. Bei der Depotbank (CD) sind noch andere Kapitalerträge entstanden, diese sind aber komplett pauschal - durch die Depotbank - versteuert worden.

 

Ich möchte nur die Beträge in den Zeilen 15+53 angeben, damit die Erträge ordnungsgemäß besteuert werden können.

Muss ich der Anlage KAP in diesem Fall die Steuerbescheinigung der Depotbank beilegen?

 

Danke.

Gruss vom flinkfuchs

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Gerald1502

Themenzusammenführung

 

Bitte nicht für ein und dieselbe Frage immer einen neuen Thread aufmachen. ;)

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flinkfuchs

Hallo @Gerald1502,

 

Sorry, ich hatte gehofft dadurch doch noch kurzfristig eine Antwort zu bekommen,

weil ich die Erklärungen heute abgeben muss ;-/

 

Gruss vom flinkfuchs

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Taxadvisor

Hallo @Gerald1502,

 

Sorry, ich hatte gehofft dadurch doch noch kurzfristig eine Antwort zu bekommen,

weil ich die Erklärungen heute abgeben muss ;-/

 

Gruss vom flinkfuchs

 

StB müssen nicht beigefügt werden, allerdings muss der in Anspruch genommene FB angegeben werden.

 

Gruß

Taxadvisor

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flinkfuchs

Hallo @Taxadvisor,

 

StB müssen nicht beigefügt werden, allerdings muss der in Anspruch genommene FB angegeben werden.

 

Klasse! Vielen Dank für die Info ;-)

 

Gruss vom flinkfuchs

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gandalf94305
In den letzten Jahren habe ich einfach immer - recht blind - die Angaben der Bank in die Anlage KAP übertragen und hoffe, dass damit die Versteuerung der ausl. thesaurierenden Fonds richtig war.

 

Weit gefehlt. Die Abrechnungen von comdirect waren bei mir noch nie korrekt. Insbesondere gibt es folgende Effekte:

 

- Wurden Verkaufserlöse mit Schätzwerten berechnet, so werden diese Schätzwerte höchstwahrscheinlich bis zum Zeitpunkt der Erstellung der Jahressteuerbescheinigung nicht mehr korrigiert, d.h. man muß dies selbst anhand des Bundesanzeigers tun.

 

- Reine Thesaurierungen ausländischer Fonds werden von comdirect nicht angezeigt und nicht ausgewiesen. In manchen Fällen scheint das doch zu funktionieren, aber mir konnte keiner sagen, warum das so ist.,

 

- Thesaurierungen ausländischer Fonds, die nach Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgen (typischerweise solche Fonds mit Geschäftsjahresende zum 31.10 bis 31.12.), fallen unter den Tisch. Sie werden auch von comdirect nicht mehr nachträglich berücksichtigt.

 

- Anrechenbare Quellensteuern fehlten auf meinen Abrechnungen für ausländische thesaurierende Fonds generell, so daß diese immer aus dem Bundesanzeiger nachzutragen waren.

 

Die ING-Diba war hier etwas besser, aber die meisten der obigen Punkte gelten da auch. Zu Consors kann ich nichts sagen, da ich noch nicht deren Kunde war.

 

--gandalf.

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cpandrea

Hallo

 

ich habe bemerkt, dass meine inländische Bank hat auch die jährliche ausschuttungsgleiche Erträge (Teilthesaurierungen) von zwei LU Fonds versteuert, als sie die ausgeschütetten Beträge versteuert hat.

 

Ist so etwas üblich ?

 

also ich soll in der Anlage KAP Zeile 17 nichts angeben ? und den Buchungsbeleg der Bank im Bedarfsfall aufbewahren.

 

vielen Dank

 

cpandrea

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holzhacker

Hallo

 

ich habe bemerkt, dass meine inländische Bank hat auch die jährliche ausschuttungsgleiche Erträge (Teilthesaurierungen) von zwei LU Fonds versteuert, als sie die ausgeschütetten Beträge versteuert hat.

 

Ist so etwas üblich ?

 

also ich soll in der Anlage KAP Zeile 17 nichts angeben ? und den Buchungsbeleg der Bank im Bedarfsfall aufbewahren.

 

vielen Dank

 

cpandrea

Ja, so etwas ist üblich, wenn es sich um ausschüttende Fonds handelt. Du darfst aber natürlich nicht nur danach schauen, du musst auch schauen ob dein Fonds zum Geschäftsjahresende thesauriert hat oder nicht. Gemäß deiner Angabe oben sprichst du von Teilthesaurierungen, so dass ich ganz stark davon ausgehe, dass es zum GJ Ende auch eine Vollthesaurierung gab/gibt.

 

Falls dem so ist, musst du die Werte auch angeben, weil diese nicht durch die Bank versteuert worden sind. Handelt es sich um einen ausschüttenden Fonds, der keine Thesaurierung zum GJ Ende durchführt brauchst du nichts anzugeben.

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cpandrea

danke

 

es handelt sich um einen Fond der einmal pro Jahr nach GJ Ende ausschüttet.

 

 

ich hätte eine Frage bezüglich negative Stückzinsen auf Wertpapiere in einem ausländischen Depot.

wie soll man die negative Stückzinsen in Anlage KAP angeben ?

 

1) einfach nur im Zeile 17 berücksichtigen ?

 

2) auch im Zeile 20 angeben ?

 

ich hatte eigentlich bei Anleihen, die im selben Jahr gekauft und verkauft werden, einfach den Unterschied (Kapitalteil und Zinsen) als Gewinne von Kapitalanlagen berücksichtigt. also muss ich die positive Stückzinsen im KAP 17, negative Stückzinsen im KAP 20 und Gewinne auf Preis der Anleihe im KAP 19 angeben und selbverständlich alles im KAP 17 berücksichtigen ?

 

 

 

vielen dank

cpandrea

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