Schwalli Juni 5, 2013 · bearbeitet Juni 5, 2013 von Schwalli Hallo zusammen, mir geht es an dieser Stelle um meine Freundin/Lebensgefährtin. - Sie ist 28 Jahre alt - Wir sind (noch) nicht verheiratet - und haben keine Kinder Sie hat ein Referendariat als Sonderschullehrerin absolviert. In dieser Zeit war sie privat krankenversichert, was eher dem faktischen/finanziellen Zwang in dieser Gehaltsklasse als dem echten Wunsch danach geschuldet war. Am 30. April endete dieses Referendariat nach 18 Monaten. Diese Versicherung ruht, ist nicht gekündigt. Seit dem 1. Mai ist sie an einer Schule angestellt (Vertrag über zwölf Monate), noch ohne Aussicht auf eine Verbeamtung. Letzteres könnte sich aber demnächst einstellen. Durch die Anstellung ist sie derzeit logischerweise wieder in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Nun überlege ich, ob es bei einer anstehenden Verbeamtung in einem Jahr oder wann auch immer sinnvoll ist, dass sie sich als Beamtin freiwillig gesetzlich versichert. Argumente dafür: - Kinder wären später sicher kostenfrei mitversichert (ich bin gesetzlich versichert und es ist unklar, wer zum fraglichen Zeitpunkt mehr oder weniger verdient) - Die Kostenspirale Private Krankenversicherung dreht sich ohne Beteiligung meiner Freundin weiter. Medien und ironischerweise zahlreiche Ärzte predigen die Gefahren der PKV - bis zum Ruin - Jetzt ist die letzte Chance, ins gesetzliche System zurückzukehren. Nach einer Verbeamtung wäre das für den Rest des Lebens ausgeschlossen - mit allen unabsehbaren Folgen - Neben den Kosten für die private Krankenversicherung kommt die "Kostendämpfungspauschale" hinzu, eine Art Selbstbeteiligung bei der Beihilfe (die ja eigentlich die Hälfte der Kosten übernehmen soll) von 500 Euro p.a., was die vermeintlich günstigere Versicherung wieder verteuert - Auf politische Umwälzungen im Land (Stichwort Bürgerversicherung) zu warten, ist gefährlich. Vielleicht ist auch dann kein Wechsel mehr möglich. Argumente dagegen: - Im Augenblick ist die private Krankenversicherung (ca. 230 Euro/Debeka) deutlich billiger - Es ist unklar, was eine freiwillige gesetzliche Versicherung für Folgen in der Rente bzw. besser gesagt Pensionärszeit hätte - wie wird da der Beitrag erhoben? - Besagte politische Umwälzungen können vielleicht auch eine Rückkehr zu einem späteren Zeitpunkt ermöglichen - natürlich ziemlich unsicher - Private und Beihilfe „leisten mehr“ Möglicher Haken: Ich habe auf der Internetseite versicherungsvermittlung.de (keine Ahnung, ob das seriös ist) folgenden Satz gelesen: Wenn für die letzten 12 Monate am Stück vor der Verbeamtung z.B. über ein Angestelltenverhältnis bzw. über eine Familienversicherung eine durchgängige freiwillige oder Pflichtmitgliedschaft in gesetzlichen Krankenkassen bestand, kann nach der Verbeamtung diese Mitgliedschaft als freiwillige Versicherung fortgesetzt werden. Frage: Sind diese zwölf Monate wichtig? Der Vertrag läuft nämlich nicht ganz über zwölf Monate, es fehlen zwei, drei Wochen. Und hat eine ruhende private Vollversicherung einen Einfluss auf ihren Status? Frage im Allgemeinen: Welcher Weg ist sinnvoller? Danke für jede Antwort. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
postguru Juni 5, 2013 Möglicher Haken: Ich habe auf der Internetseite versicherungsvermittlung.de (keine Ahnung, ob das seriös ist) folgenden Satz gelesen: Wenn für die letzten 12 Monate am Stück vor der Verbeamtung z.B. über ein Angestelltenverhältnis bzw. über eine Familienversicherung eine durchgängige freiwillige oder Pflichtmitgliedschaft in gesetzlichen Krankenkassen bestand, kann nach der Verbeamtung diese Mitgliedschaft als freiwillige Versicherung fortgesetzt werden. Frage: Sind diese zwölf Monate wichtig? Der Vertrag läuft nämlich nicht ganz über zwölf Monate, es fehlen zwei, drei Wochen. Und hat eine ruhende private Vollversicherung einen Einfluss auf ihren Status? Die Beamtin ist nach § 6 Nr 1 Abs. 2 SGB V von der Versicherungspflicht befreit nach § 9 Abs1 SGB V kann der freiwilligen Versicherung beitreten: 1. Personen, die als Mitglieder aus der gesetzlichen KV ausgeschieden sind und in den letzten 5 Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden mindestens 12 Monate ununterbochen versichert waren Nach deinen Ausführungen werden die Bedingungen nach § 9 SGB V nicht erfüllt. Die ruhende PKV erübrigt nur eine neue Gesundheitsprüfung gegen Zahlung eines Beitrages. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwalli Juni 5, 2013 Die Beamtin ist nach § 6 Nr 1 Abs. 2 SGB V von der Versicherungspflicht befreit nach § 9 Abs1 SGB V kann der freiwilligen Versicherung beitreten: 1. Personen, die als Mitglieder aus der gesetzlichen KV ausgeschieden sind und in den letzten 5 Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden mindestens 12 Monate ununterbochen versichert waren Diesen Fakt erfüllt sie, da sie vor dem Ref normal gesetzlich versichert gewesen ist. Danke, das war schonmal sehr hilfreich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wendelin Juni 5, 2013 Als Beamte® in der Gesetzlichen stellt man sich bewusst schlechter, da man genau wie ein Freiberufler (hier) die gesamten Beiträge zur gesetzlichen aus dem Nettolohn heraus bezahlen muss. Ein Angestellter dagegen würde nur den Arbeitnehmeranteil bezahlen und bekommt vom Arbeitgeber etwas hinzu. Und ein privat versicherter Beamter versichert ja nur xx %, bekommt also über die Beihilfe auch etwas vom arbeitgebenden Staate hinzu. Irgendjemand hat hier auch mal Klage wegen Ungleichbehandlung geführt, aber verloren. Ich kenne viele Beamte, die erstmal gesetzlich versichert bleiben wollten und dann irgendwann doch umgefallen sind, wenn sie sehen, wie sie Monat für Monat einfach zu viel bezahlen. Allerdings habe ich auch das Beispiel meiner Eltern vor Augen. Mein Vater (Beamter) hatte eine Reihe übler Krankheiten und schon früh Demenz, es oblag meiner Mutter (Hausfrau), die Korrespondenz mit Versicherung und Beihilfe zu führen und den Cashflow zu verwalten. Und gerade bei schweren Erkrankungen, OPs, Krebs in dem Alter geht es ja um erhebliche Summen, die man erstmal vorschießen und sich dann irgendwie zurückholen muss. Auch die Beiträge der PKV steigen im hohen Lebensalter astronomisch an. Wobei die Beamtengehälter und -pensionen hoch genug sind, dass man das alles finanziell stemmen kann, meine Eltern habens auch geschafft. Man muss sich aber halt immer mit zwei Instanzen (PKV und Beihilfe) um sein Geld streiten, es ist durchaus nicht so, dass die PKV eine Forderung automatisch anerkennt, weil sie die Behilfe anerkannt hat, oder umgekehrt. Ist es das, womit man sich mit 70, 80 Jahren beschäftigen will? Trotzdem, wie gesagt, kenne ich keinen Beamten, der eine freiwillige gesetzliche Versicherung tatsächlich durchgezogen hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwalli Juni 5, 2013 · bearbeitet Juni 5, 2013 von Schwalli Als Beamte® in der Gesetzlichen stellt man sich bewusst schlechter, da man genau wie ein Freiberufler (hier) die gesamten Beiträge zur gesetzlichen aus dem Nettolohn heraus bezahlen muss. Ein Angestellter dagegen würde nur den Arbeitnehmeranteil bezahlen und bekommt vom Arbeitgeber etwas hinzu. Und ein privat versicherter Beamter versichert ja nur xx %, bekommt also über die Beihilfe auch etwas vom arbeitgebenden Staate hinzu. Irgendjemand hat hier auch mal Klage wegen Ungleichbehandlung geführt, aber verloren. Ich kenne viele Beamte, die erstmal gesetzlich versichert bleiben wollten und dann irgendwann doch umgefallen sind, wenn sie sehen, wie sie Monat für Monat einfach zu viel bezahlen. Allerdings habe ich auch das Beispiel meiner Eltern vor Augen. Mein Vater (Beamter) hatte eine Reihe übler Krankheiten und schon früh Demenz, es oblag meiner Mutter (Hausfrau), die Korrespondenz mit Versicherung und Beihilfe zu führen und den Cashflow zu verwalten. Und gerade bei schweren Erkrankungen, OPs, Krebs in dem Alter geht es ja um erhebliche Summen, die man erstmal vorschießen und sich dann irgendwie zurückholen muss. Auch die Beiträge der PKV steigen im hohen Lebensalter astronomisch an. Wobei die Beamtengehälter und -pensionen hoch genug sind, dass man das alles finanziell stemmen kann, meine Eltern habens auch geschafft. Man muss sich aber halt immer mit zwei Instanzen (PKV und Beihilfe) um sein Geld streiten, es ist durchaus nicht so, dass die PKV eine Forderung automatisch anerkennt, weil sie die Behilfe anerkannt hat, oder umgekehrt. Ist es das, womit man sich mit 70, 80 Jahren beschäftigen will? Trotzdem, wie gesagt, kenne ich keinen Beamten, der eine freiwillige gesetzliche Versicherung tatsächlich durchgezogen hat. Hi Wendelin, Das sind halt genau die Probleme. Es kann ja auch nicht sein, dass später mal alles Geld für die PKV draufgeht, nur weil man es sich leisten kann. Und wenn ich sehe, dass die PKV 230 plus ca. 45 Euro Kostendämpfungspauschale kostet, dann ist die GKV mit 500, 600 zwar immer noch doppelt so teuer, aber meine Freundin wäre zumindest im System drin, das in mittelfristiger Zukunft ja vielleicht wieder zu Gunsten der GKV geändert wird. Freiwillig Versicherte kenne ich auch nicht, in einigen Foren sprechen das Leute an, die aus gesundheitlichen Gründen keine PKV bekommen haben und freiwillig versichert sind. Ich finde halt diesen faktischen Zwang zur PKV so blöde.Das wir uns jetzt schlechter stellen würden, ist klar. Aber wenn die Zukunft ein, zwei Kinder und immer höhere Beiträge mit sich bringt, dann steht man soghar besser da ... Gruß an Wum Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Juni 5, 2013 Schwalli, welche Beihilfevorschrift gilt denn im Fall der Verbeamtung für Deine Freundin? Und wie zur Hö..e kommst Du auf einen monatlichen Beitrag von 230€ für einen Restkostentarif? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwalli Juni 5, 2013 Schwalli, welche Beihilfevorschrift gilt denn im Fall der Verbeamtung für Deine Freundin? Und wie zur Hö..e kommst Du auf einen monatlichen Beitrag von 230€ für einen Restkostentarif? Hi Matthew Pyror, Beihilfe ist NRW (wenn das die Antwort auf Deine Frage ist). 230 Euro war die Vorhersage der Debeka für die Zeit nach dem Referendariat. Ist das viel? Das Thema nervt echt so, aber jetzt ist die letzte Chance, das Pferd im laufenden Rennen nochmal zu wechseln. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
postguru Juni 5, 2013 Schwalli, welche Beihilfevorschrift gilt denn im Fall der Verbeamtung für Deine Freundin? Und wie zur Hö..e kommst Du auf einen monatlichen Beitrag von 230€ für einen Restkostentarif? Beihilfe ist NRW (wenn das die Antwort auf Deine Frage ist). 230 Euro war die Vorhersage der Debeka für die Zeit nach dem Referendariat. Ist das viel? Das dürften 50% Beihilfe sein. So eine Gage habe ich für 28jährige auch noch nicht gesehen. Krankenhaustagegeld sollte mit 35 Euro ausreichen, um den Selbstbehalt für ein Zweibettzimmer und Chefarzt bei der Beihilfe abzudecken. Bezügefortzahlung vom Dienstherrn ist ja kein Thema!! Ist da noch ein Tarif drin, der eventuelle Selbstbehalte bei der Beihilfe mit abdecken soll (ist meist unverhältnismäßig teuer) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
StinkeBär Juni 5, 2013 · bearbeitet Juni 5, 2013 von StinkeBär Unter ökonomischen Gesichtspunkten ist eine private Krankenversicherung insbesondere in jungen Jahren zweifelsfrei wirtschaftlicher. Im Alter, bei Teilzeit (GKV einkommensabhängig), bei Kindern, bei schweren Erkrankungen, wo der Schreibkram nicht ohne weiteres mehr eigenständig erledigt werden kann, bei psychischen/chronischen Erkrankungen (Boreout und so ) ist dann teilweise die gesetzliche KV besser. Im Regelfall wird die Zahlungsfrist so sein, dass man als Privater erstmal vorschießt ehe man dann hoffentlich alles von der Beihilfe und der PKV wiederkriegt. Die Zettelwirtschaft und Cashhaltung ist auch nicht jedermanns Sache. Der Prognosezeitraum ist ja arg lang, da können sich zwischenzeitlich viele Änderungen ergeben. Bei der gesetzlichen kann man die ganzen privaten Vorteile zubezahlen und erhält sie dann auch, was nicht immer so viel teuerer ist, zumal man es hoffentlich selten in Anspruch nehmen muss. Bei sich ergebender Dienstunfähigkeit verringert sich das Einkommen erheblich, doch der PKV Beitrag nicht. Ist eine schwierige und weitreichende Entscheidung, denn in die GKV kommt sie als Beamtin nicht wieder. Ich würde erstmal in der GKV bis zur abschließenden Meinungsbildung oder Ende der Probezeit bleiben, in die Private kann man immer noch wechseln, nur andersrum halt nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Juni 6, 2013 Es kann ja auch nicht sein, dass später mal alles Geld für die PKV draufgeht, nur weil man es sich leisten kann. Die Aussage will mir nicht so ganz in den Kopf... Als Versorgungsempfängerin würde doch der Beihilfesatz auf 70% ansteigen? Klar ist natürlich, dass die Beiträge steigen werden. Aber ich halte es für realistisch, eine jährliche Steigerung von 4-5% zu unterstellen mit der Annahme, dass man sich für einen vernünftig kalkulierten Tarif entschieden hat. Und dann ist es ja ein Einfaches, einen Verlauf der Beitragsentwicklung für die GKV einerseits und für die PKV andererseits zu simulieren. Und auch wenn Kinder dazukommen, haben diese ja auch einen Anspruch auf 80% Beihilfe. Sind es gar 2 oder mehr Kinder, steigt wiederum der Anspruch der Beihilfeberechtigten Mutter auf 70%. Hi Matthew Pyror,Beihilfe ist NRW (wenn das die Antwort auf Deine Frage ist). Genau.Danke! 230 Euro war die Vorhersage der Debeka für die Zeit nach dem Referendariat. Ist das viel? Naja. Im Zuge der Unisexeinführung hat sich die Debeka eine Sanierung Ihrer Tarifwerke gegönnt. Die Leistungen sind schon top, allerdings kostet Leistung natürlich auch geld. Ich war aber dem Irrtum unterlegen, dass wir hier von einer Beamtenanwärterin sprechen. Mea Culpa... Unisex solltet Ihr aus meiner Sicht auch zumindest für die Kinder anstreben, wenn die Entscheidung für die PKV fallen sollte. Und dann bitte nach Möglichkeit auch bei der PKV der Mutter! Aber Ihr solltet schon gründlich die Pros und Contras abwägen. Persönlich sehe ich allerdings in der Situation der Freundin keinen Grund, eine freiwillige Versicherung in der GKV anzustreben. Aber wenn die Zukunft ein, zwei Kinder und immer höhere Beiträge mit sich bringt, dann steht man soghar besser da ... Denkt bitte daran, dass die Kinder bei Ausbildungs- / Studienbeginn auch die Möglichkeit, in das gesetzliche System zu wechseln! Auch die Beiträge der PKV steigen im hohen Lebensalter astronomisch an. Oh,bitte..... Man muss sich aber halt immer mit zwei Instanzen (PKV und Beihilfe) um sein Geld streiten, es ist durchaus nicht so, dass die PKV eine Forderung automatisch anerkennt, weil sie die Behilfe anerkannt hat, oder umgekehrt. Ist es das, womit man sich mit 70, 80 Jahren beschäftigen will? Das ist in der Tat ein guter und nicht zu vernachlässigender Punkt! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag