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mottekarotte

Ausländische Kapitalerträge, aber insgesamt unter Freistellungsgrenze

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mottekarotte

Hallo,

 

da ich aus dem Ausland zugezogen bin, habe ich noch ein Auslandsdepot mit Dividendeneinkünften. Alles in allem bin ich aber insgesamt under dem Freistellungsbetrag.

Muss ich da in der Steuererklärung trotzdem was angeben oder gar nichts?

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

du musst nichts angeben.

Du solltest aber zur Sicherheit die Unterlagen aufbewahren (nicht das du irgendwann auf einer Steuer-CD auftauchst und dann nicht belegen kannst, dass du unter dem Sparer-Pauschbetrag lagst).

 

Stefan

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Taxadvisor

du musst nichts angeben.

 

Formal nicht ganz korrekt ;);)

 

Das kennt kaum einer und das beachtet auch kaum einer, aber Zeile 108 Mantelbogen müsste ein Kreuz bzw. eine 1 gesetzt werden.

 

Gruß

Taxadvisor

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reckoner

Hallo Taxadvisor,

 

Das kennt kaum einer und das beachtet auch kaum einer, aber Zeile 108 Mantelbogen müsste ein Kreuz bzw. eine 1 gesetzt werden.
Doch, diese Zeile kannte ich - aber zugegeben, man überliest es wohl schnell oder denkt nicht mehr daran, dass da ganz am Ende noch was zu Kapitalerträgen kommt.

 

ABER: Diese Angabe ist doch gestrichen worden (siehe etwa: LINK), oder ist das nicht mehr aktuell?

 

Stefan

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Taxadvisor

Hallo Taxadvisor,

 

Das kennt kaum einer und das beachtet auch kaum einer, aber Zeile 108 Mantelbogen müsste ein Kreuz bzw. eine 1 gesetzt werden.
Doch, diese Zeile kannte ich - aber zugegeben, man überliest es wohl schnell oder denkt nicht mehr daran, dass da ganz am Ende noch was zu Kapitalerträgen kommt.

 

ABER: Diese Angabe ist doch gestrichen worden (siehe etwa: LINK), oder ist das nicht mehr aktuell?

 

Stefan

 

Haben wir auch nie angekreuzt, weil die Rechtsgrundlage schon immer gefehlt hat, ist auch nicht strafbewehrt. Im Formular 2012 ist es aber vorgesehen, die Nicht-Angabe fühert aber nicht zur Verweigerung der Elster-Übermittlung. Es gab aber auch schon einmal eine Nachfrage bei einem Mandanten...

 

Gruß

Taxadvisor

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cpandrea

hallo

 

ich habe gesehen, dass im Fall vom Umzug vom Ausland bei der Zeile 99 Mantelbogen muesste man den Betrag der " Ausländische Einkünfte, die außerhalb der in den Zeilen 97 und / oder 98 genannten Zeiträumebezogen wurden und nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben (Bitte Nachweise über die Art und Höhe dieser Einkünfte beifügen.)" angeben.

 

1) Ich hatte gedacht, dass ich hier nur die Einkünfte angeben werden müssen, die der Progressionvorbehalt dienen (z.B. Lohnbezüge im Ausland). Also ich wuerde keine Kapitalerträge vor dem Umzug angeben. Ist es korrekt ?

 

 

 

2) Ist als Nachweis eine Bescheinigung des Arbeitgebers ausreichend ?

 

3) im Zeile 100 muesste man den Betrag der " in Zeile 99 enthaltene außerordentliche Einkünfte i. S. d. §§ 34, 34b EStG" angeben, was ist mit außerordentliche Einkünfte gemeint ?

 

 

 

Vielen Dank

 

cpandrea

 

 

 

 

 

 

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