gnitter Juni 3, 2013 · bearbeitet Juni 3, 2013 von gnitter Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand mal schnell helfen: ich habe vor einigen Jahren eine Immobilie geschenkt bekommen.Nun ist der Schenker verstorben, ich erbe zusätzlich etwas - und zusammen mit der Vorschenkung wird die Freigrenze überschritten und wohl Erbschaftssteuer fällig. Frage: zu welchem Stichtag wird die geschenkte Immobilie bewertet: a) zum Zeitpunkt der Schenkung vor fast 10 Jahren oder b ) zum Todestag? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Juni 3, 2013 Hallo, Frage: zu welchem Stichtag wird die geschenkte Immobilie bewertet: a) zum Zeitpunkt der Schenkung vor fast 10 Jahren oder b ) zum Todestag? Der geschenkte Anteil zum damaligen Wert, und natürlich der geerbet Anteil zum heutigen Wert. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gnitter Juni 3, 2013 · bearbeitet Juni 3, 2013 von gnitter Der geschenkte Anteil zum damaligen Wert, und natürlich der geerbet Anteil zum heutigen Wert. So hatte ich das nämlich auch immer verstanden, und logischer ist es auch - schliesslich hat das Haus auch einen anderen Wert: teilweise renoviert, Miete erhöht, etc. Offensichtlich hat sich die Steuerfachangestellte vertan und ich muss da nachhaken - vielleicht wird es Zeit für einen Wechsel. Danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag