Sargon Januar 30, 2006 · bearbeitet Januar 30, 2006 von Sargon Guten Tag, ich weiss nicht, ob ich hier in diesem Forum richtig bin, aber vielleicht findet sich ja jemand, der in diesem Bereich fachkundig ist. Ich bin Geschäftsführer einer Unternehmung und plane Inhaberteilschuldverschreibungen zu emittieren in einem Gesamtwert von 100.000 Euro. Eine prospektpflicht gem. WpPG besteht nicht und eine Zulassung durch die BaFin ist meines Erachtens auch nicht erforderlich, da die Wertpapiere nicht zum öffentlichen Handel an einer Börse zugelassen werden sollen und die Betragsgrenze nicht überschritten wird. Meine Fragen zu diesem Vorhaben: 1. Wie könnte der Kaufvertrag aussehen, den ich mit den Kunden schließe, die eine Inhaberteilschuldverschreibung erwerben wollen? Muster? 2. Brauchen die Inhaberteilschuldverschreibungen trotzdem sie nicht zum öffentlichen Handel an einer Börse zugelassen werden sollen eine WKN oder ISIN? 3. Die Inhaberteilschuldverschreibung soll nach Möglichkeit weder in effektiven Stücken ausgeliefert noch in ein Depot eingebucht werden - ist das möglich? Und wenn ja, wie? Ich habe daran gedacht, in den Anleihebedingungen festzulegen, dass die Inhaberteilschuldverschreibungen in einer Inhabersammelschuldverschreibung verbrieft sind und dass der Anspruch auf Ausdruck und Auslieferung effektiver Inhaberteilschuldverschreibungen während der gesamten Laufzeit ausgeschlossen ist. a) Müssen die Inhaberteilschuldverschreibungen dann aber nicht in einem Depot eingebucht werden? b) Könnten diese überhaupt eingebucht werden, sofern keine WKN / ISIN vorhanden ist? 4. Kann die Inhabersammelschuldverschreibung in meinen Geschäftsräumen hinterlegt werden? In allen Anleihebedingungen, die ich kenne, wird die Inhabersammelschuldverschreibung bei der Clearstream Banking AG hinterlegt, die dann noch weitere Dienstleistungen für den entsprechenden Emittenten erbringt. Allerdings dreht es sich hierbei immer um zum öffentlichen Handel zugelassene Wertpapiere. 5. Was für eine Rolle spielt Clearstream? Ich weiß, dass das sehr viel auf einmal ist. Über Antworten oder jegliche Kommentare, die mir weiterhelfen könnten, würde ich mich überaus freuen und ich wäre zu tiefstem Dank verpflichtet. Mit schönen Grüßen Sargon Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cubanpete Januar 30, 2006 Wichtig wäre noch die Gesellschaftsform und das Heimatland. Bei Aktiengesellschaften z.B. wird die Revisionspflicht verschärft, wenn Schuldverschreibungen existieren. Handelt es sich nicht um eine Kapitalgesellschaft so ist meines Wissens eine Schuldverschreibung praktisch formlos möglich, da ja der oder die Inhaber auch privat haften. Ansonsten wird Dir wohl kaum der Gang zu einem Anwalt erspart bleiben, nur schon um böse (und teure) Ueberraschungen zu vermeiden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sargon Januar 30, 2006 Es handelt sich um eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in Deutschland. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cubanpete Januar 30, 2006 Solche Geschäfte werden bei Kapitalgesellschaften normalerweise von sogenannten "Underwritern", sprich Investmentbanken durchgeführt. Diese schiessen das Geld oder einen Teil davon vor, verbriefen die Schulden und bringen die Schuldbriefe (natürlich mit Gewinn) unter die Leute. Bei einem so geringen Kapitalbedarf wird sich das nicht lohnen, bzw. die Gebühren etc. wären prozentual viel zu hoch. Hast Du schon einmal an ganz normale Schulden in Form eines Kredits gedacht? Oder evtl. an eine Kapitalerhöhung? Warum müssen es ausgerechnet Schuldbriefe sein? Wenn Du die Geldgeber kennst, so machen Schuldbriefe keinen Sinn: für die Firma höhere Gebühren, für den Gläubiger kein Vorteil gegenüber Darlehen. Schuldbriefe machen eigentlich nur Sinn, wenn Du eine grössere Geldmenge von unbekannten Gläubigern aufnehmen willst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sargon Januar 30, 2006 Darlehen und Kapitalerhöhungen etc. würden dem geplanten Vorhaben nicht dienlich sein. Ich will ganz bewußt den Weg über Schuldverschreibungen gehen. Möchte dies hier aber nicht näher Erläutern. Ich bitte um Verständnis. Dass es auch ohne Underwriter geht (auch im größeren Stil), beweisen Firmen wie die EECH AG oder die PCC AG. Allerdings sind diese Schuldverschreibungen börsennotiert, was bei mir vorerst nicht der Fall sein soll. Von daher kann ich aus dem Vorgehen dieser Firmen nicht die erforderlichen Kenntnisse ziehen. Ein größeres Emissionsvolumen ist auch bei mir geplant. Vorerst aber wird es bei den 100 TEUR bleiben... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag