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boersenchris

Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags

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boersenchris
· bearbeitet von boersenchris

Hallo zusammen,

 

ich habe von früher her noch Altverluste (aus der Zeit vor Einführung der Abgeltungssteuer) vom Finanzamt bestätigt bekommen (schiebe ich als Verlustvortrag vor mir her).

 

In der aktuellen Steuererklärung will ich nun einerseits Neuverluste und andererseits Neugewinne aus Zinsen + Dividenden (von unterschiedlichen Banken) zur Verrechnung angeben. Die Neuverluste übersteigen dabei die Neugewinne.

 

Wenn ich das richtig sehe, lassen sich die Neugewinne nur mit den Neuverlusten verrechnen, aber nicht mit den Altverlusten (da die Neugewinne keine Kursgewinne sind).

 

Wenn dies so stimmt, würden die Altverluste stehen bleiben und es kämen noch die nicht ausgeglichenen Neuverluste als zusätzlicher Verlustvortrag hinzu?

 

Muß ich dann eigentlich im Mantelbogen auch beim Feld "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" ein Häkchen setzen?

 

Manche Quellen im Internet lesen sich so, als bräuchte man dieses Feld immer bei Verlustvorträgen - andere erwecken eher den Eindruck, dieses Feld wäre nur dann nötig, wenn man statt einer richtigen Steuererklärung nur die Verluste bescheinigen lassen will. Als ich "früher" meine Altverluste eingereicht hatte, hatte ich das Feld nicht angekreuzt. War da evtl. mein Sachbearbeiter beim Finanzamt einfach großzügig zu mir?

 

Dann gibt es ja noch zwei Felder für die Verrechnung von Verlustvorträgen: Einmal im Mantelbogen (Zeile 92) und einmal in der Anlage KAP (Zeile 60). Da muß ich wohl keines der Felder auswählen, weil ich die Neugewinne aus Zinsen + Dividenden eh nicht mit den bestehenden Altverlusten verrechnen kann, sondern nur mit den jetzt ebenfalls neu eingereichten Neuverlusten?

 

(Um die Altverluste kann ich mich ja mit dem Stückzinstrick kümmern. Das ist also eine andere Baustelle...)

 

Viele Grüße,

boersenchris

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Taxadvisor

1) Wenn ich das richtig sehe, lassen sich die Neugewinne nur mit den Neuverlusten verrechnen, aber nicht mit den Altverlusten (da die Neugewinne keine Kursgewinne sind).

 

2) Wenn dies so stimmt, würden die Altverluste stehen bleiben und es kämen noch die nicht ausgeglichenen Neuverluste als zusätzlicher Verlustvortrag hinzu?

 

3) Muß ich dann eigentlich im Mantelbogen auch beim Feld "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" ein Häkchen setzen?

 

4) Dann gibt es ja noch zwei Felder für die Verrechnung von Verlustvorträgen: Einmal im Mantelbogen (Zeile 92) und einmal in der Anlage KAP (Zeile 60). Da muß ich wohl keines der Felder auswählen, weil ich die Neugewinne aus Zinsen + Dividenden eh nicht mit den bestehenden Altverlusten verrechnen kann, sondern nur mit den jetzt ebenfalls neu eingereichten Neuverlusten?

 

Zu 1) Korrekt

Zu 2) Korrekt, es werden allerdings technisch zwei unterschiedliche Verluste bestätigt

Zu 3) Wird von Amts wegen berücksichtigt

Zu 4) Mantelbogen ist nur für "allgemeine" Verluste, KAP nur für Altverluste.

 

Gruß

Taxadvisor

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boersenchris

Zu 1) Korrekt

Zu 2) Korrekt, es werden allerdings technisch zwei unterschiedliche Verluste bestätigt

Zu 3) Wird von Amts wegen berücksichtigt

Zu 4) Mantelbogen ist nur für "allgemeine" Verluste, KAP nur für Altverluste.

 

Gut, alles klar. Danke für die schnelle Hilfe! :)

 

Was mir noch aufgefallen ist: Auf Steuerbescheinigungen/Verlustbescheinigungen findet sich teilweise der Hinweis "Leistungen aus dem Einlagekonto". Mir ist klar, was das ungefähr bedeutet (> Dividenden aus Rücklagen). Aber es steht bei dieser Zeile kein konkreter Betrag dabei. Was kann das Finanzamt mit dieser Angabe anfangen, wenn da keine konkrete Summe genannt wird?

 

Viele Grüße,

boersenchris

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