Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
kleinerfisch

Behandlung von Bezugsrechteverkauf

Empfohlene Beiträge

kleinerfisch

Ist es korrekt, wenn verkaufte Bezugsrechte mit Anschaffungskosten (AK) 0 EUR verrechnet werden, der gesamte Erlös also als Gewinn versteuert werden muss?

 

Dann müssten ja die AK der zu Grunde liegenden Aktie unverändert bleiben und bei einem Verkauf ein Verlust in gleicher Höhe anfallen (Kursschwankungen mal außen vor gelassen).

Somit hätte man einen allgemeinen Gewinn nach § 20 Abs. 1 oder 2 (?) und einen Aktienverlust in gleicher Höhe.

 

Irgenwie komisch. Nach meinem Bauchgefühl sollten eher die Ak auf Altaktien und Bezugsrechte verteilt werden und beide beim Verkauf zu Aktiengewinnen bzw. Verlusten führen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor

Ist es korrekt, wenn verkaufte Bezugsrechte mit Anschaffungskosten (AK) 0 EUR verrechnet werden, der gesamte Erlös also als Gewinn versteuert werden muss?

 

Dann müssten ja die AK der zu Grunde liegenden Aktie unverändert bleiben und bei einem Verkauf ein Verlust in gleicher Höhe anfallen (Kursschwankungen mal außen vor gelassen).

Somit hätte man einen allgemeinen Gewinn nach § 20 Abs. 1 oder 2 (?) und einen Aktienverlust in gleicher Höhe.

 

Irgenwie komisch. Nach meinem Bauchgefühl sollten eher die Ak auf Altaktien und Bezugsrechte verteilt werden und beide beim Verkauf zu Aktiengewinnen bzw. Verlusten führen.

 

Bis 2008 gab es die Aufteilung der AK auf Aktie und BZR. Seitdem wird zu Null angeschafft. Der Verkauf von BZR, die m,an für Altbestände erhält, ist allerdings steuerfrei. Aus steuerlichen Gründen (meist aber unwirtschaftlich) empfiehlt es sich in solchen fällen, die BZR zu verkaufen, neu zu kaufen und dann zu beziehen. Bei Vernachlässigung der Spesen ergibt sich somit bei späterem Verkauf ein um den Preis der BZR verminderter Veräußerungsgewinn.

 

Gruß

Taxadvisor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch

Also alles in Ordnung (waren Neubestände). Mein Bauchgefühl bezog sich wohl auf die frühere Regelung.

Danke, Taxadvisor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
€-man

Noch ein paar Pralinen.

 

Gruß

€-man

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...