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kleinerfisch

Aktiengewinn bei allg. Verlusttopf

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kleinerfisch

Hallo,

vor einiger Zeit habe ich eine Aktienposition (gekauft nach 2008) mit Gewinn verkauft.

Da ich bei der Bank (biw über flatex) noch einen allgemeinen Verlusttopf hatte, wurden keine Steuern abgezogen sondern der Verlusttopf entsprechend gemindert. Die Minderung entsprach zunächst der Differenz zwischen An- und Verkaufspreis ohne Spesen (der Aktienverlusttopf war leer).

Am nächsten Tag wurden dann die Spesen verbucht, sowohl die Verkaufsspesen auf dem Konto als auch die Summe aus An- und Verkaufsspesen steuerlich (das scheint bei flatex seit diesem Jahr üblich).

Allerdings wurden letztere nicht dem allgemeinen Verlusttopf zugeschrieben sondern dem Aktienverlusttopf!

 

Dieses Vorgehen hat natürlich den Nachteil, dass die ca. 60 EUR nun nicht mehr mit allgemeinen Gewinnen verrechenbar sind sondern nur noch mit Aktiengewinnen (die bei mir eher selten sind).

 

Auf meinen Brief an die biw-Bank, in dem ich detailliert dargelegt habe, dass Kauf, Verkauf und die Spesen als einheitliches Geschäft zu sehen und auch einheitlich zu behandeln seien, kam nach 2 Monaten (!) lediglich eine lapidare Antwort, dass die Verbuchung eben nachträglich erfolge. Auf das eigentliche Problem der unterschiedlichen verwendeten Verlusttöpfe wurde mit keiner Silbe eingegangen.

 

Zwischenzeitlich hatte ich eine weitere Aktienposition mit Gewinn verkauft. Das Vorgehen der Bank war weitgehend analog mit dem Unterschied, dass nun zuerst der "Aktienverlust" aus dem ersten Geschäft abgeschmolzen wurde, dann bis zur Höhe des Bruttogewinns der allgemeine Verlusttopf und abschließend am Folgetag wiederum die An- und Verkaufspesen in den Aktienverlusttopf gebucht wurden.

 

Dazu nun meine Fragen:

Ist das Vorgehen der Bank üblich, einen Brutto-Aktiengewinn gegen einen bestehenden allgemeinen Verlusttopf zu buchen, die Spesen aus demselben Geschäft jedoch in den Aktienverlusttopf?

Ist es, wenn schon nicht üblich, denn legal? Unterliegt nicht der Gewinn bzw. Verlust nach Spesen einer einheitlichen Behandlung? Kann denn der Aktienverlusttopf durch ein Gewinngeschäft erhöht werden?

 

Falls weder üblich noch legal, liegt hier ja eine systematische Falschbuchung zu meinem Nachteil vor.

An wen kann man sich wenden, wenn eine Bank so offensichtlich steuerlich fasch bucht? Wer ist da überhaupt zuständig?

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kleinerfisch

Es wundert mich, dass sonst niemand das Problem hat bzw. bemerkt.

 

nach der unbefriedigenden Antwort der Bank hatte ich zunächst bei der Bafin angerufen. Die erklärte sich auch für zuständig, reagierte auf meinen folgenden Brief aber mit Ablehnung da sie nicht befugt sei, rein steuerrechtliche Angelegenheiten zu prüfen.

Ich habe inzwischen mit mehreren Finanzämtern und OFDs darüber gesprochen und letztlich herausgefunden, dass das Finanzamt Viersen, in dessen Gebiet die biw Bank ansässig ist, zuständig ist.

Dort hat an mir geraten, den Fall schriftlich einzureichen und damit, sofern das FA meine Rechtsauffassung teilt, eventuel eine Prüfung auszulösen. Da man mir auch klargemacht hat, dass ich weder eine Rückmeldung erhalten werde, noch mein spezieller Fall dort behandelt werden wird, ist das etwas unbefriedigend.

Mein Wohnsitzfinanzamt riet mir, den Fall bei der Steuererklärung glattzuziehen. da ich aber nicht vorhabe, meine Verlusttöpfe bescheinigen zu lassen, geht der Vorschlag ins Leere. Nachdem ich das erklärt hatte, wusste mein FA auch nicht weiter.

Insgesamt scheint hier eine massive Aufsichtslücke vorzuliegen: Der Bund gibt die Besteuerungspflicht an die Banken weiter, die konkrete Ausführung dieser Pflichten wird von den örtlichen Finanzämtern besorgt und bei Problemen ist für den Verbraucher so recht niemand zuständig.

Bleiben die Gerichte, wobei sich die Frage stellt, welche Gerichtsbarkeit eigentlich zuständig wäre (Finanz- oder Zivilgericht). Ganz Abgesehen davon, dass die in Frage stehenden Beträge eigentlich kein Gerichtsverfahren rechtfertigen.

 

Daher habe ich jetzt noch mal an flatex geschrieben und ein Ombudsverfahren angedroht.

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