Flexx Mai 25, 2013 Hallo Ich habe vor 4 Jahren eine bei der Nürnberger eine RürupRente mit BUZ abgeschlossen. Nun dachte ich daran diese zu kündigen und AV und BU getrennt abzuschließen. Ich habe jedoch gelesen, dass man eine Rürup nicht kündigen kann. Und angeblich kann man die auch nicht beitragsfrei stellen. Wie kann sowas sein??? Welche Möglichkeiten habe ich? MfG Flex Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SkyWalker Mai 25, 2013 Aus welchem Grund willst du kündigen? Du hast inzwischen einen Großteil der Abschlusskosten bezahlt, da sollte man sich das schon genau überlegen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ctsun Mai 26, 2013 wenn man die unbedingt machen möchte, gibt es die option dass man beide produkte splitten kann. dann könnte man die rürup beitragsfrei stellen und die bu weiterlaufen lassen. da kann dir aber die person helfen, bei der man das produkt damals abgeschlossen hat Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 Mai 26, 2013 Hallo Ich habe vor 4 Jahren eine bei der Nürnberger eine RürupRente mit BUZ abgeschlossen. Nun dachte ich daran diese zu kündigen und AV und BU getrennt abzuschließen. Ich habe jedoch gelesen, dass man eine Rürup nicht kündigen kann. Und angeblich kann man die auch nicht beitragsfrei stellen. Wie kann sowas sein??? Welche Möglichkeiten habe ich? MfG Flex Hallo Flexx, kannst Du bitte Deinen Anfangsbeitrag gemäß den Themenrichtlinien ergänzen? Die wichtigste Frage sollte lauten, ob mögliche Vorerkrankungen Probleme bei einem Neuabschluss bringen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ständig nach belieben zu kündigen und neu abschließen, sollte sehr genau überlegt sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Flexx Mai 26, 2013 · bearbeitet Mai 26, 2013 von Flexx Hallo. Habe bei meinem Vertrag gelesen, dass eine Möglichkeit der Beitragsfreiheit doch mit eingeschlossen ist. Ich (27, ledig, keine Kinder) gedenke den Vertrag zu kündigen, weil berufliche Veränderungen anstehen und ich eine Dienstunfähigkeits-Versicherung benötige. Theoretisch müsste ich nur die BUZ kündigen. Rüruprente (Fondsgebundene BasisRente Doppelinvest, Nürnberger) Tarif: NFR2508TS*M jährliche Rente pro 1000 € Guthaben: 40,27 € (Guthaben bei Rentenbeginn mindestens 33.643 €) - monatliche Rente aus Vertragsguthaben: 197 € (bei angen. Wertsteigerung von 3% p.a) Stand 2013 Laufzeit: 43 Jahre (04.2009 / 04.2052) Rentengrantiezeit: 5 Jahre Tarifbeitrag: 65 € Beim Hauptvertrag stellt sich die Frage Sinnhaftigkeit. Einerseits ist die Wertsteigerung nach obenhin offen, andererseits nach unten auf die Einzahlungen beschränkt - also keine garantierte Wertsteigerung. Deshalb denke ich, dass Versicherung doch irgendwie Mist ist. BU-Zusatzversicherung zum Hauptvertrag (siehe oben) vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente: 1000 € Berufsgruppe: Handwerk Laufzeit (04.2009 / 04.2045) Tarifbeitrag: 87 € Vorerkrankung: Trommelfellschaden, Bluthochdruck (liegt aber nicht mehr vor, da sowas aber angeblich nur chronisch sein soll, will man das nicht berücksichtigen) Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ständig nach belieben zu kündigen und neu abschließen, sollte sehr genau überlegt sein. Warum? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Mai 26, 2013 Habe bei meinem Vertrag gelesen, dass eine Möglichkeit der Beitragsfreiheit doch mit eingeschlossen ist. Die aber je nach Vertrag eine gewisse Mindestlaufzeit bzw. -guthaben voraussetzen. Ich (27, ledig, keine Kinder) gedenke den Vertrag zu kündigen, weil berufliche Veränderungen anstehen und ich eine Dienstunfähigkeits-Versicherung benötige. Theoretisch müsste ich nur die BUZ kündigen. Letzlich ist neben kompletter Beitragsfreistellung oder Reduzierung der Beiträge das Herauslösen der BU deine einzige Möglichkeit, denn wie du festgestellt hast: Rürup kann man nicht kündigen, sonst wäre es kein Rürup. Vorerkrankung: Trommelfellschaden, Bluthochdruck (liegt aber nicht mehr vor, da sowas aber angeblich nur chronisch sein soll, will man das nicht berücksichtigen) Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ständig nach belieben zu kündigen und neu abschließen, sollte sehr genau überlegt sein. Warum? Neues Spiel, neues Glück. Die alte BU hat mit Alter x kalkuliert und der damals bestehenden Gesundheitslage, die neue kalkuliert mit Alter x+n und der neuen Gesundheitslage, das kann auch nach hinten losgehen, wenn man die alte kündigt, bevor bei der neuen alles wasserdicht ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Flexx Mai 26, 2013 Neues Spiel, neues Glück. Die alte BU hat mit Alter x kalkuliert und der damals bestehenden Gesundheitslage, die neue kalkuliert mit Alter x+n und der neuen Gesundheitslage, das kann auch nach hinten losgehen, wenn man die alte kündigt, bevor bei der neuen alles wasserdicht ist. Ich habe in letzter Zeit so einiges erfahren. Zb, dass die Versicherung jede noch so unscheinbare Kleinigkeit nutzt um die Leistung zu verweigern. http://www.zdf.de/WISO/Gut-abgesichert-bei-Berufsunf%C3%A4higkeit-27661374.html In dem Video wurde dem Versicherten die Leistung verweigert, weil er im Antrag eine vom Arzt verschriebene Massage nicht erwähnt hatte. Die Versicherung nennt das arglistige Täuschung. Man könnte drüber lachen, wäre es nicht so traurig! Was das mit mir zu tun hat? Ich habe bei Abschluss eine mehr oder weniger kosmetische Operation nicht angegeben, da nicht nur ich, sondern auch der AWD-Berater meinte, dass das irrelevant und zu vernachlässigen wäre. Und wenn es jetzt zur Berufsunfähigkeit kommen sollte, wäre ich natürlich der blöde und würde selbiges Spiel durchmachen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Mai 27, 2013 · bearbeitet Mai 27, 2013 von Matthew Pryor Ich habe bei Abschluss eine mehr oder weniger kosmetische Operation nicht angegeben, da nicht nur ich, sondern auch der AWD-Berater meinte, dass das irrelevant und zu vernachlässigen wäre.<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13.333333969116211px; line-height: 20px; background-color: rgb(250, 251, 252);">Das ist leider immer noch häufig gelebte Realität: Vermittler und / oder Verbraucher maßen sich an, dem Versicherer die Entscheidung abzunehmen, welche Diagnosen, Befunde etc. bei der Entscheidung, einen Antrag (erschwert) anzunehmen oder abzulehnen, relevant sind. Natürlich sucht der Versicherer in einem Leistungsfall auch nach stichhaltigen Gründen, die Leistung zu verweigern. Die Nichtangabe wie auch immer gearteter Behandlungen, Befunde usw. liefern dem Versicherer das Futter für eine Anfechtung / Rücktritt quasi ungewollt frei Haus.Wäre das nicht der Fall, stünde der nächste mediale Aufschrei in Form unbezahlbarer Prämien respektive nicht versicherbarer Berufsbilder vor der Tür. Daher steht auch zunächst einmal nicht der Preis oder die Leistung einer Versicherung im Vordergrund, sondern die ehrlich und komplette Aufarbeitung der eigenen Gesundheitsgeschichte. Und zwar soweit, wie es von dem Wunschversicherer verlangt wird und wie danach im Antrag gefragt wird. Das kann natürlich darauf hinauslaufen, dass man keinen Vertrag bekommt oder die Konditionen derart schlecht sind, dass sich ein Abschluss nicht mehr lohnt. Dann kann die Suche nach Alternativen erfolgen, in Form von Krankentagegeldern, Funktionalitätsabsicherungen (→ sog. "Multi-Renten"), Dread-Disease-Policen etc. pp.. Es besteht ja die Möglichkeit, Angebote anderer Versicherer einzuholen. Bekommt man ein akzeptables und bezahlbares Angebot, kann immer noch überlegt werden, wie mit der BUZ verfahren werden soll. Wie man die Gesundheitsprüfung nicht angeht, ist ja jetzt bekannt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 Mai 27, 2013 Danke Matthew, dass Du das so offen, klar und verständlich äußerst. Durch solche Falschangaben und nicht nachdenken, dass man die bereits bestehende BUV kündigt und eine andere BUV neu abschließt, entstehen doch erst diese Situationen, dass der Gesundheitszustand sich mit höheren Alter etwas verschlechtert hat und man einzelne Fragen ob bewusst oder unbewusst falsch beantwortet oder gewisse Dinge bei Vertragsabschluss verharmlost werden, sodass man im Leistungsfall in Schwierigkeiten gerät. Genau soetwas ist dann ein gefundenes Fressen für diese Fernsehberichte. Einige möchten bestimmt ungern deutlich höhere Beiträge bezahlen, nur weil sich einige durch bewusste Falschangaben im Leistungsfall bereichern... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Flexx Mai 27, 2013 · bearbeitet Mai 27, 2013 von Flexx Danke für die Antworten. Sehe das genauso wie ihr! Man muss ja auch dazu sagen, dass Medien, ganz gerne mal Informationen weglassen wodurch alles verzerrt wird. Ich habe jetzt gelesen, dass man einem BU-Antrag eine Kopie der Behandlungsakte vom Hausarzt und einen Leistungsspiegel der Krankenkasse (Genaue Auflistung aller Erkrankungen) beilegen soll. Wie weit müssen diese Angaben in die Vergangenheit eigentlich gemacht werden? Bei der Krankenkasse bin ich ja erst seit 12 Jahren. Muss man auch andere Akten einreichen, zb HNO-Arzt? Das ganze sollte denn ja auch bei Anträgen für Unfallversicherungen und Risiko-LV Anwendung finden, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Mai 27, 2013 · bearbeitet Mai 27, 2013 von Matthew Pryor Wie weit müssen diese Angaben in die Vergangenheit eigentlich gemacht werden? Das handhaben die Unternehmen unterschiedlich. Nach ambulanten und stationären Behandlungen sollte nicht länger als 5 Jahre rückwirkend Auskunft gegeben werden müssen. Die Fragen nach Krankenhausaufenthalten oder Drogenkonsum werden in aller regel auf 10 Jahre ausgeweitet. Es sollte auch nur das beantwortet werden, wonach seitens des Versicherers gefragt wird. Dieser Zeitraum dafür umso penibler. Das kostet mehr oder minder viel zeit und Nerven. Wenn man jedoch einen brauchbaren Schutz möchte, muss man sich diese Zeit ganz einfach nehmen und den Behandlern, der Krankenkasse oder auch der kassenärztlichen Vereinigung lieber einmal mehr auf die Füße treten. Ich habe jetzt gelesen, dass man einem BU-Antrag eine Kopie der Behandlungsakte vom Hausarzt und einen Leistungsspiegel der Krankenkasse (Genaue Auflistung aller Erkrankungen) beilegen soll. Bei allem Verständnis für deinen Informationsbedarf: Nicht alles, was sich ergooglen lässt, ergibt Sinn . Darf ich fragen, wo Du diese "Information" bekommen hast? Das ganze sollte denn ja auch bei Anträgen für Unfallversicherungen und Risiko-LV Anwendung finden, oder? Nein. Hier gibt es mitunter gar keine Gesundheitsfragen,das hängt zu einem guten Teil von der Höhe der Absicherung ab. Mitunter kann der Umfang der Untersuchung sogar noch größere Ausmaße annehmen als bei einer BU, andererseits aber auch ganz entfallen bzw. bei der Unfallversicherung fällt diese weit weniger gering aus. Denkst Du an ein bestimmtes Szenario? Durch solche Falschangaben und nicht nachdenken, dass man die bereits bestehende BUV kündigt und eine andere BUV neu abschließt, entstehen doch erst diese Situationen, dass der Gesundheitszustand sich mit höheren Alter etwas verschlechtert hat und man einzelne Fragen ob bewusst oder unbewusst falsch beantwortet oder gewisse Dinge bei Vertragsabschluss verharmlost werden, sodass man im Leistungsfall in Schwierigkeiten gerät. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag