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domkapitular

Steuerbescheid zu meinen Gunsten falsch - muss ich reagieren ?

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domkapitular
· bearbeitet von domkapitular

Darf ich eine Frage stellen, die nichts mit Wertpapieren zu tun hat ?

 

Meine Frau und ich haben die getrennte Veranlagung gewählt, da das FA sonst ein völliges Chaos mit unseren Steuernummern veranstaltet.

Bei den Handwerkerdienstleistungen /haushaltsnahem Beschäftigungen haben wir jeweils die Gesamtbeträge in Mantelbogen 74+76 eingetragen und in Zeile 95 zur Aufteilung 50% und 51% (das gibt nicht 100% - das Steuerprogramm hat das so eingetragen).

Im Bescheid ist jedem von uns die Steuerentlastung auf den Gesamtbetrag gutgeschrieben worden - ich habe mal geschaut : Im letzten Jahr auch.

 

Ich bin selbst in Steuersachen korrekt und ehrlich, daher meine Fragen :

1. Haben wir das falsch angegeben ?

2. Muss ich reagieren ?

 

Zur Ergänzung : Ich hatte vor 3 Jahren schon mal eine Nachversteuerung von Stückzinsen eingereicht , die als steuerlich irrelevant abgekanzelt wurde, das war Quatsch, ich hätte Steuern nachazhlen müssen. Allgemein sind die FA-Leute, mit denen ich zu tun habe, eher ... na, ja ...

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boll

Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass das FA von sich aus jeweils auf 100% erhöht (und dass auch noch, ohne es im Bescheid zu erläutern).

Mir wird aus der Beschreibung nicht klar, welche Beträge auf dem Mantelbogen im Programm eingetragen wurden? Für jeden der Gesamtbetrag mit dem Hinweis, dass nur 50% abgesetzt werden sollen? Oder wirklich nur 50%?

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Bassinus

 

Bei den Handwerkerdienstleistungen /haushaltsnahem Beschäftigungen haben wir jeweils die Gesamtbeträge in Mantelbogen 74+76 eingetragen und in Zeile 95 zur Aufteilung 50% und 51% (das gibt nicht 100% - das Steuerprogramm hat das so eingetragen).

Im Bescheid ist jedem von uns die Steuerentlastung auf den Gesamtbetrag gutgeschrieben worden - ich habe mal geschaut : Im letzten Jahr auch.

 

 

Hallo nicht Wertpapierfragensteller!

 

Es wird nicht ganz klar was du sagen willst. Vielleicht liest du den Bescheid (oder besser gesagt 2!) falsch. Natürlich kann es sich auch um einen Fehler des Finanzamtes handeln. Dann herzlichen Glückwunsch. Änderbar wäre es nur nach § 129 AO - wenn der zuständige Bearbeiter die 5b-Mitteilung falsch übertragen hätte. Weiterhin wäre vllt. noch § 177 AO denkbar, wenn du später noch was findest. Denk dran, bei einem Einspruch ist alles auf. Dann darf das Finanzamt auch verbösern.

 

Aber das sind nur Mutmaßungen, da ich für eine wirkliche Beurteilung deine Erklärung (und die der Frau) brauch und die Bescheide.

 

Dich selbst "Anzeigen" bei einem fehlerhaften Bescheid musst du nicht. Du bist nicht verpflichtet irgendeiner Regierungsstelle, Fehler zu deinen Gunsten anzuzeigen.

 

Also freu dich ;)

 

Und das "Können" oder "Nichtkönnen" deiner Finanzamtsansprechpartner entscheidest nicht du ;) Da spielen unendliche viele Faktoren mit rein. Die meisten sind politisch motiviert.

 

Ein Steuerbescheid kostet etwa 80-100 €. Also ist das schon mal der Faktor, den deine Nachversteuerung der Zinsen hätte einbringen müssen. Falls du an Uli H. Beträge ran kommst, dann melde dich doch einfach nach der 5 Jährigen Verjährung bei einer Zeitung deines Vertrauens und melde, dass Finanzbeamte nichts drauf haben und du abertausende Steuern gespart hast :P

 

Grüßle

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domkapitular

Danke für die Beiträge!

Vielleicht habe ich mich zu unklar ausgedrückt, deswegen mal etwas konkreter :

Die Gesamtsumme, die das Ehepaar geleistet hat, betrug für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen 1.003 €. (Zeilen 74 und 76)

Dieser Betrag wurde in jeder der beiden Steuererklärungen in dieser Höhe angegeben.

In Zeile 95 des Mantelbogens "Nur bei getrennter Veranlagung von Ehegatten: Laut beigefügtem gemeinsamen Antrag ist die Steuerermäßigung lt. den Zeilen 71 bis 76

in einem anderen Verhältnis als je zur Hälfte aufzuteilen. Der bei mir zu berücksichtigende Anteil beträgt " wurden in der einen Erklärung 50% und in der anderen 51% eingetragen.

Mein Steuerprogramm (taxman) hat aus diesen Angaben korrekt jedem die Hälfte zugeordnet.

In den beiden Steuerbescheiden wurde hingegen jedem von uns 202 € abgezogen, so dass die Förderung 404€ = 40% beträgt.

Im letzten Jahr das gleiche.

 

Ich frage eigentlich auch deswegen, weil ich es nicht glauben kann, dass automatische Datenverarbeitung solche Fehler produzieren sollte bzw. dass so etwas (per elster übermittelt) händisch bearbeitet wird.

Ich habe letztes Jahr etwa 6 Wochen und 30 Telefonate gebraucht, um zu erreichen, dass meine geleisteten Steuervorauszahlungen von der ermittelten Steuerschuld abgezogen werden. Grund war die Software, die einen Übergang von der gemeinsamen zur getrennten Veranlagung irgendwie nicht vorsah.

 

@Bassinus

Sorry, wenn ich da jemandem auf den Schlips getreten habe. Es gibt in den Ämtern denke ich - wie überall - solche und solche. Und bei der Komplexität des Steuerrechts (das ja neben der Einkommensteuer auch Unternehmensteuern, Umsatzsteuern usw. beinhaltet) kann man nicht erwarten, dass sich jeder mit allem bis ins Detail auskennt. Der Bereich Kapitalanlagen ist hierbei wohl eher ein unbekannter, von ausl. Thesaurierern haben da viele noch nichts gehört. Die Crux hierbei ist wohl eher der Gesetzgeber, der die Gesetze erst so spät zusammenkompromisst, dass die Finanzbehörden so schnell gar nicht reagieren können (gibt es eigentlich mittlerweile ein Jahressteuergesetz ?) und die Software, wobei nicht alle Bundesländer wohl die gleiche einsetzen. Bei mir in Hessen gab es letztes Jahr wohl Probleme durch die Einführung der bayerischen Programme.

 

Daher meine Frage : Wenn ich alles richtig eingegeben habe, kann es sein, dass die Finanzsoftware falsch programmiert ist ?

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35sebastian

Kurze Antwort: Du bist nicht verpflichtet. Ich weiß auch nicht, wie der Finanzbeamte reagieren würde.

 

Fehler machen wir alle mal, auch Steuerpflichtige, Finanzbeamte und Steuerberater. Wenn man guten Konsens mit dem FA hat, läuft die Berichtigung "ohne großen Dienstweg" ab. Anruf genügt häufig.

 

Dann ist das Fa auch nett, wenn es um Korrekturen geht, obwohl z.B. die Frist abgelaufen ist.

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