roadrunner321 Mai 17, 2013 Hallo zusammen, ich bin wahrlich kein ausgewiesener Steuerspezialist und habe mich ohne Not und etwas naiv in eine blöde Situation gebracht. Ich habe bei Bank 1 im Jahr 2012 im Rahmen eines Aktiengeschäfts einen Verlust von 1400 Euro realisiert, gleichzeitig dort durch ausgeschüttete Dividenden aber nur rund 100 Euro Gewinn gemacht. Ich habe dann bei Bank 1 für 2012 eine Verlustbescheinigung beantragt - im Irrglauben, ich könnte diese direkt meiner Steuererklärung beilegen und somit die zuviel entrichtete Kapitalertragssteuer so wieder zurückholen. Das funktioniert nicht, wie ich jetzt weiß. Man könnte höchstens den Verlust mit Kapitalerträgen bei anderen Banken aus demselben Jahr verrechnen. Bei Bank 2 hatte ich aber nur Kapitalerträge, die im Rahmen eines Sparbriefs angefallen sind - und wenn ich richtig informiert bin, müssen die Erträge auch aus Aktiengeschäften stammen, damit man sie verrechnen kann?! Ist das richtig? Meine Frage: Gibt es irgendeine Möglichkeit, damit ich die Verlustbescheinigung für 2012 doch noch irgendwie sinnvoll einsetzen kann - ohne den Steuervorteil komplett zu verschenken? Bei Bank 1 könnte ich zum Beispiel in diesem Jahr verschiedene Aktiengewinne realisieren - aber das hilft ja nichts mehr, weil dort nach 2012 und Ausstellung des Verlustbescheids die Rechnung ja wieder auf Null gestellt wurde, oder?! Ich weiß, ich hätte die Bescheinigung unter diesen Umständen niemals anfordern dürfen, dann wären bei Bank 1 die Verluste aus 2012 automatisch mit den zu erwartenden Gewinnen 2013 verrechnet worden. Leider kann ich das nicht mehr ändern. Hat irgendjemand einen Rat? Tausend Dank und viele Grüße, roadrunner Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Mai 17, 2013 Hallo roadrunner und willkommen im Forum! Der Rat an dich lautet: Geduld! Für 2012 (und damit im laufenden Jahr) reißt du nichts mehr. Du musst jetzt den bescheinigten Aktienverlust per Steuererklärung feststellen und vortragen lassen. Dann kannst du zum Beispiel die Aktiengewinne dieses Jahr realisieren und mit der Veranlagung für 2013 (also 2014) gegeneinander verrechnen lassen. In etwa einem Jahr hast du dann die Steuer wieder, die du dieses Jahr bei Realisierung der Gewinne vorstrecken musst. Dann solltest du noch darauf achten, dass du bei der Bank, bei der dann die Aktiengewinne anfallen, nicht noch Aktienverluste realisiert, da dann bankintern verrechnet würde. ...und wenn ich richtig informiert bin, müssen die Erträge auch aus Aktiengeschäften stammen, damit man sie verrechnen kann?! Ist das richtig? Ja, so ist es (Veräußerungserträge! Dividenden zählen nicht) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
roadrunner321 Mai 17, 2013 Hallo Vanity, herzlichen Dank für Deine schnelle Antwort. Das beruhigt mich - ich bin auf das Geld zum Glück nicht sofort angewiesen, mir ist nur wichtig, dass der Steuervorteil nicht verloren geht. Noch einmal zum Verständnis: Beim Erstellen meiner Steuererklärung - ich bin gerade dabei - gibt es bei meinem Programm in der Anlage KAP unter "KAP Verluste" folgenden Punkt: "Festgestellte Verlustvorträge aus Aktienveräußerungen (§20, Abs. 6, Satz 5 ESTG)". Muss ich dann hier den Wert eintragen, der auf der Verlustbescheinigung unter "Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes aus der Veräußerung von Aktien im Sinne des §20 Abs. 2, Satz 1 Nr. 1 ESTG" aufgelistet ist??? Und wenn nein, wo sonst? Und noch eine Frage habe ich: Seit Einführung der Kapitalertragssteuer gebe ich meine Kapitalerträge in meiner Steuererklärung nicht mehr explizit an. Wie weise ich dann die hoffentlich im Jahr 2013 zu erzielenden Gewinne in meiner nächsten Steuererklärung aus? Einfach durch Angabe der Höhe der Kapitalerträge (Zeile 7, Anlage KAP), und das Finanzamt kennt dann die alten Verluste und verrechnet diese? Schon einmal tausend Dank für Deine Hilfe und viele Grüße, roadrunner Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Mai 17, 2013 Noch einmal zum Verständnis: Beim Erstellen meiner Steuererklärung - ich bin gerade dabei - gibt es bei meinem Programm in der Anlage KAP unter "KAP Verluste" folgenden Punkt: "Festgestellte Verlustvorträge aus Aktienveräußerungen (§20, Abs. 6, Satz 5 ESTG)". Muss ich dann hier den Wert eintragen, der auf der Verlustbescheinigung unter "Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes aus der Veräußerung von Aktien im Sinne des §20 Abs. 2, Satz 1 Nr. 1 ESTG" aufgelistet ist??? Und wenn nein, wo sonst? Und noch eine Frage habe ich: Seit Einführung der Kapitalertragssteuer gebe ich meine Kapitalerträge in meiner Steuererklärung nicht mehr explizit an. Wie weise ich dann die hoffentlich im Jahr 2013 zu erzielenden Gewinne in meiner nächsten Steuererklärung aus? Einfach durch Angabe der Höhe der Kapitalerträge (Zeile 7, Anlage KAP), und das Finanzamt kennt dann die alten Verluste und verrechnet diese? Auf der StBescheinigung sollten die Zeilen des Formulares angegeben sein. Der Verlust sollte in Zeile 13 eingetragen werden. Dann sollte es mit dem ESt-Bescheid einen Bescheid über die Verlustvorträge geben. Im nächsten Jahr sollte dann verrechnet werden. Die Verrechnung funktioniert aber nur, wenn in der Steuerbescheinigung für 2013 in Zeile 8 und Zeile 9 ein Wert steht. Maximale Verrechnung ist dabei der kleinere Betrag von (Zeile 9; Verlustvortrag aus 2012). Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
roadrunner321 Mai 17, 2013 Noch einmal zum Verständnis: Beim Erstellen meiner Steuererklärung - ich bin gerade dabei - gibt es bei meinem Programm in der Anlage KAP unter "KAP Verluste" folgenden Punkt: "Festgestellte Verlustvorträge aus Aktienveräußerungen (§20, Abs. 6, Satz 5 ESTG)". Muss ich dann hier den Wert eintragen, der auf der Verlustbescheinigung unter "Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes aus der Veräußerung von Aktien im Sinne des §20 Abs. 2, Satz 1 Nr. 1 ESTG" aufgelistet ist??? Und wenn nein, wo sonst? Und noch eine Frage habe ich: Seit Einführung der Kapitalertragssteuer gebe ich meine Kapitalerträge in meiner Steuererklärung nicht mehr explizit an. Wie weise ich dann die hoffentlich im Jahr 2013 zu erzielenden Gewinne in meiner nächsten Steuererklärung aus? Einfach durch Angabe der Höhe der Kapitalerträge (Zeile 7, Anlage KAP), und das Finanzamt kennt dann die alten Verluste und verrechnet diese? Auf der StBescheinigung sollten die Zeilen des Formulares angegeben sein. Der Verlust sollte in Zeile 13 eingetragen werden. Dann sollte es mit dem ESt-Bescheid einen Bescheid über die Verlustvorträge geben. Im nächsten Jahr sollte dann verrechnet werden. Die Verrechnung funktioniert aber nur, wenn in der Steuerbescheinigung für 2013 in Zeile 8 und Zeile 9 ein Wert steht. Maximale Verrechnung ist dabei der kleinere Betrag von (Zeile 9; Verlustvortrag aus 2012). Gruß Taxadvisor Danke Taxadvisor! Jetzt habe ich die Zeilen gefunden - meine Software hatte sie vorher versteckt. Die Verrechnung funktioniert aber nur, wenn in der Steuerbescheinigung für 2013 in Zeile 8 und Zeile 9 ein Wert steht. Das ist doch automatisch der Fall, wenn ich im Jahr 2013 bei meiner Bank Gewinne aus Aktien-Veräußerungsgeschäften generiere, die werden dann automatisch in dem Steuerbescheidder Bank ausgewiesen - ist das so richtig? Auf jeden Fall muss ich ihn (den Steuerbescheid) wieder aktiv anfordern, oder? 1000 Dank für Deine Hilfe! Und nur wenn Du noch Zeit und Nerven hast eine letzte Frage "off the topic": Ich habe im letzten Jahr brutto rund 6.000 Euro mehr verdient - knapp 62.000 Euro. Letztes Jahr bekam ich 700 Euro von der Steuer zurück, dieses Jahr sind es nur 210 Euro - obwohl ich dieses Mal sogar etwas mehr absetzen konnte (drei Handwerkerrechnungen für insgesamt 400 Euro). Ansonsten ist alles identisch. Ich bin in der Steuerklasse 1. Kann das sein? Oder habe ich beim Ausfüllen irgendwo einen kapitalen Bock geschossen? Herzliche Grüße, roadrunner Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boll Mai 17, 2013 · bearbeitet Mai 17, 2013 von boll Und nur wenn Du noch Zeit und Nerven hast eine letzte Frage "off the topic": Ich habe im letzten Jahr brutto rund 6.000 Euro mehr verdient - knapp 62.000 Euro. Letztes Jahr bekam ich 700 Euro von der Steuer zurück, dieses Jahr sind es nur 210 Euro - obwohl ich dieses Mal sogar etwas mehr absetzen konnte (drei Handwerkerrechnungen für insgesamt 400 Euro). Ansonsten ist alles identisch. Ich bin in der Steuerklasse 1. Kann das sein? Oder habe ich beim Ausfüllen irgendwo einen kapitalen Bock geschossen? Du kannst ja mal mit meinem bAV-Kalkulator einen groben Plausi-Check machen... (ggf. zur Erläuterung KLICK. Handwerkerrechnungen hier nicht berücksichtigt, einfach 20% des Rechnungsbetrags von der berechneten ESt (C69) abziehen). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
roadrunner321 Mai 17, 2013 Danke! Und nur wenn Du noch Zeit und Nerven hast eine letzte Frage "off the topic": Ich habe im letzten Jahr brutto rund 6.000 Euro mehr verdient - knapp 62.000 Euro. Letztes Jahr bekam ich 700 Euro von der Steuer zurück, dieses Jahr sind es nur 210 Euro - obwohl ich dieses Mal sogar etwas mehr absetzen konnte (drei Handwerkerrechnungen für insgesamt 400 Euro). Ansonsten ist alles identisch. Ich bin in der Steuerklasse 1. Kann das sein? Oder habe ich beim Ausfüllen irgendwo einen kapitalen Bock geschossen? Du kannst ja mal mit meinem bAV-Kalkulator einen groben Plausi-Check machen... (ggf. zur Erläuterung KLICK. Handwerkerrechnungen hier nicht berücksichtigt, einfach 20% des Rechnungsbetrags von der berechneten ESt (C69) abziehen). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kontron Juni 14, 2017 · bearbeitet Juni 14, 2017 von Kontron Doch lieber mal Nachgefragt Festgestellte Verlustvorträge aus und ohne Aktienveräußerung müsste unter diesen Punkt in der StErklärung was eingetragen werden? vor allen wenn nichts dazu in der Steuerbescheinigung der Bank steht? ( mit Sicherheit doch nicht?) Wird eigentlich unter diesen Punkten der Betrag angegeben den man erzielt hat,wenn man eine Verlustbescheinigung beantragt hat,um Gewinne bei einer anderen Bank gegenzurechnen? Danke Ps. hat sich Erledigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag