ImperatoM Mai 15, 2013 Nachdem es im Commerzbak-Thread dazu leider keine hilfreichen Antworten gab, weil die Frage offenbar als zu unterfordernd empfunden wurde, hoffe ich nun, hier jemanden zu finden, der mir helfen möchte: Die Anzahl der Commerzbank-Aktien wird durch die Kapitalerhöhung beinahe verdoppelt. Ich habe zwei Ideen, warum der Wert der Aktie gleichzeitig aber nicht halbiert wird: 1. Ein Teil der Halbierung war bereits zuror eingepreist in Erwartung der Kapitalerhöhung 2. Das Unternehmen hat durch die Kapitalerhöhung an Wert (z.B. gemessen an künftigen Gewinnerwartungen) gewonnen Wenn man die CB nach ihrem KGV bewertet und man von einer Verdoppelung der Aktien ausgeht, dann verdoppelt sich durch die Kapitalerhöhung das KGV - jedenfalls solange man unterstellt, dass der Gewinn durch die Kapitalerhöhung nicht steigt. Daher sollte es tatsächlich die zwei Alternativen geben, dass sich der Kurs mittelfristig halbiert (Punkt 1) oder dass der Gewinn durch die Kapitalerhöhung steigt (Punkt 2) - bis das alte KGV wieder erreicht ist. (Die gleiche Betrachtung kann man natürlich für andere kursabhängige Kennzahlen (KBV,...) anstellen.) Wer bringt Licht in die Sache? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schinzilord Mai 15, 2013 Ich zitiere mal chemstudent: Da die Aktie nun ohne Bezugsrecht gehandelt wird, sinkt "formal" deren Kurs. Für dich als Zertifiakteinhaber ändert sich aber nichts, da entsprechend der Basispreis des Zertifikats korrigiert wird, eben um den Betrag des Bezugsrechtes. Deshalb ist er auch gesunken. Für dich als Vergleich heißt das, dass du nicht den jetzigen Commerzbank-Kurs mit dem Vortagskurs vergleichen kannst - denn heute fehlt ja der Wert der Bezugsrechte - sondern du musst den Vortageskurs um den Wert des Bezugsrechtes bereinigen. D.h. also: Der Vortagskurs der Commerzbank betrug 9,312 EUR. Das Bezgusrecht 2,347 EUR. Der Vortagskurs hne Bezugsrecht ist also 6,965 EUR. Und der heutige Kurs - der ja ebenfalls ohne Bezugsrecht ist - beträgt derzeit um die 8 EUR. Das ist ein saftiger Anstieg. Und daher der Verlust, weil die Commerzbankaktie für alle Inhaber in Wahrheit eben nicht gefallen, sondern gestiegen ist. Dazu von der Homepage: Die Commerzbank beginnt mit der Umsetzung der beschlossenen Kapitalerhöhung zur kompletten und vorzeitigen Rückzahlung der Stillen Einlagen des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) sowie der Allianz. Hierfür hat der Vorstand heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Bezugspreis sowie die weiteren Einzelheiten zur Durchführung der Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht festgelegt. Angestrebt wird ein Bruttoemissionserlös von rund 2,5 Milliarden Euro. Dieser soll dazu verwendet werden, die Stillen Einlagen des SoFFin in Höhe von rund 1,6 Milliarden Euro sowie der Allianz in Höhe von 750 Millionen Euro zurückzuführen. Insgesamt gibt die Commerzbank 555.555.556 neue Aktien aus, die rückwirkend ab dem 1. Januar 2013 voll gewinnanteilberechtigt sind. Der Bezugspreis der neuen Aktien beträgt 4,50 Euro je Aktie. Die neuen Aktien werden den Aktionären im Verhältnis 21 zu 20 angeboten. Das bedeutet, 21 ausstehende Aktien berechtigen zum Bezug von 20 neuen Aktien. Hinsichtlich einer Aktienspitze von 363.761 neuen Aktien ist das Bezugsrecht ausgeschlossen. Die Bezugsfrist wird vom 15. Mai 2013 bis einschließlich 28. Mai 2013 laufen. Vom 15. Mai 2013 bis zum 24. Mai 2013 werden die Bezugsrechte im regulierten Markt (Xetra und Xetra Frankfurt Spezialist; WKN CBKBZR) an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Die neuen Aktien sollen voraussichtlich am 29. Mai 2013 in den Börsenhandel einbezogen werden. Die das Angebot begleitenden Konsortialbanken haben sich verpflichtet, diejenigen Aktien, die nicht auf die Bezugsrechte des SoFFin entfallen, unter marktüblichen Bedingungen komplett zu übernehmen und so den angestrebten Emissionserlös zu garantieren. Das Bankenkonsortium wird von den Globalen Koordinatoren und Joint Bookrunnern Commerzbank und Deutsche Bank sowie den Joint Bookrunnern Citi und HSBC geführt. Kurz: Bezugsrechte abgespalten, werden separat gehandelt, neue Aktien erst am Ende der Bezugsperiode im Handel. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Mai 15, 2013 Mh, irgendwie trifft das meine Frage nicht richtig. Nehmen wir folgenden Satz: "Insgesamt gibt die Commerzbank 555.555.556 neue Aktien aus, die rückwirkend ab dem 1. Januar 2013 voll gewinnanteilberechtigt sind." Das bedeutet doch, dass der Gewinn pro Aktie durch die Kapitalerhöhung fast halbiert wird, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Mai 15, 2013 Nachdem es im Commerzbak-Thread dazu leider keine hilfreichen Antworten gab, weil die Frage offenbar als zu unterfordernd empfunden wurde, hoffe ich nun, hier jemanden zu finden, der mir helfen möchte: ... Wer bringt Licht in die Sache? Mh, irgendwie trifft das meine Frage nicht richtig. Nehmen wir folgenden Satz: "Insgesamt gibt die Commerzbank 555.555.556 neue Aktien aus, die rückwirkend ab dem 1. Januar 2013 voll gewinnanteilberechtigt sind." Das bedeutet doch, dass der Gewinn pro Aktie durch die Kapitalerhöhung fast halbiert wird, oder? Willst du es ernsthaft verstehen? Dann nimm dir ein Blatt Papier und schreibe auf, wie viele Aktien es vor und nach der Kapitalerhöhung sind, wie viel neues Geld für die neuen Aktien bezahlt wurde und was das für den Wert pro Aktie ergibt. Für deine KGV-Prognose musst du dann aber berücksichtigen, dass die Stillen Beteiligungen keine Zinsen mehr bekommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Mai 15, 2013 · bearbeitet Mai 15, 2013 von ImperatoM Willst du es ernsthaft verstehen? Dann nimm dir ein Blatt Papier und schreibe auf, wie viele Aktien es vor und nach der Kapitalerhöhung sind, wie viel neues Geld für die neuen Aktien bezahlt wurde und was das für den Wert pro Aktie ergibt. Für deine KGV-Prognose musst du dann aber berücksichtigen, dass die Stillen Beteiligungen keine Zinsen mehr bekommen. Ich versuchs mal hier, zum mitrechnen: Ein Unternehmen macht 100 Gewinn pro Jahr und hat eine Marktkapitalisierung von 1000, also ein KGV von 10. Es gibt 50 Aktien des Unternehmens, demnach hat jede einen Wert von 20 und auf jede entfällt ein Gewinn von 2 pro Jahr. Nun gibt es eine Kapitalerhöhung, das Unternhemen verdoppelt die Anzahl seiner Aktien. Nun gibt es also 100 Aktien, das Unternehmen macht weiterhin einen Jahresgewinn von 100 und daher sinkt der Gewinn pro Aktie auf 1. Wichtig: Ich möchte jetzt nicht prognostizieren, was der neue mathematisch faire Wert der Aktie ist (!), sondern untersuche ausschließlich den neuen Kurs (3 Fälle) nach Abwicklung der Kapitalerhöhung und Ausübung der Rechte, wie er sich an der Börse gebildet hat. 1. Wenn der Aktienkurs sich nach der Kapitalerhöhung (überraschend) nicht verändert hat, liegt die Marktkap. nun bei 2000, das KGV plötzlich bei 20. 2. Wenn der Aktienkurs sich nach der Kapitalerhöhung dagegen auf 10 halbiert hat, liegt auch die neue Marktkap. bei 1000 (= 100 mal 10), dann bliebe das KGV bei 10. 3. Wenn der Aktienkurs nach der Kapitalerhöhung sinkt, aber weniger als 50%, so liegt das neue KGV demnach zwischen 10 und 20. Soweit richtig? . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schinzilord Mai 16, 2013 Ja, aber die neuen Aktien gibts ja noch nicht. Die Bezugsrechte werden jetzt gehandelt und erst in ca. 2 Wochen gibts die neuen Aktien. Sie werden zwar rückwirkend am Gewinn beteiligt, aber aktuell gibts noch nicht 2 N Aktien. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Mai 16, 2013 · bearbeitet Mai 16, 2013 von ImperatoM Ja, aber die neuen Aktien gibts ja noch nicht. Die Bezugsrechte werden jetzt gehandelt und erst in ca. 2 Wochen gibts die neuen Aktien. Sie werden zwar rückwirkend am Gewinn beteiligt, aber aktuell gibts noch nicht 2 N Aktien. Kein Problem, ich möchte nur die Zeitpunkte a ) vor Erhalt der Bezugsrechte und b ) nach Abwicklung aller Rechte mit einander vergleichen. Nachdem Du den 3 Punkten von gestern, 19:37, zugestimmt hast, stellt sich für mich folgende Anschlussfrage: Man müsste doch davon ausgehen, dass KGV und KBV zu den Zeitpunkten a ) und b ) zumindest ungefähr gleichhoch sein sollten (et ceteri paribus), oder gibt es mit der Kapitalerhöhung verbundene Gründe, aus denen eine Veränderung von KBV und KGV zu erwarten ist? . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Mai 16, 2013 Kein Problem, ich möchte nur die Zeitpunkte a ) vor Erhalt der Bezugsrechte und b ) nach Abwicklung aller Rechte mit einander vergleichen. Nachdem Du den 3 Punkten von gestern, 19:37, zugestimmt hast, stellt sich für mich folgende Anschlussfrage: Man müsste doch davon ausgehen, dass KGV und KBV zu den Zeitpunkten a ) und b ) zumindest ungefähr gleichhoch sein sollten (et ceteri paribus), oder gibt es mit der Kapitalerhöhung verbundene Gründe, aus denen eine Veränderung von KBV und KGV zu erwarten ist? So einfach ist es nicht. Einfach nur plus/mal/durch ergibt Milchmädchenrechnung. Die Stillen Beteiligungen werden abgelöst müssen nicht mehr verzinst werden, stehen aber auch nicht mehr in der (nächsten) Bilanz. Durch das höhere Eigenkapital/Kernkapital kann man als Bank Geschäfte machen, die vorher nicht möglich waren. Refinanzierung wird durch bessere Kapitalstruktur günstiger. Welchen Gewinn willst du denn vergleichen? Es gibt keinen "momentanen Gewinn", so wie es einen momentanen Kurs gibt. Den vom letzten Jahr mit dem dem von diesem Jahr? Weisst du denn schon, wie hoch der wird? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Mai 16, 2013 Man müsste doch davon ausgehen, dass KGV und KBV zu den Zeitpunkten a ) und b ) zumindest ungefähr gleichhoch sein sollten (et ceteri paribus), oder gibt es mit der Kapitalerhöhung verbundene Gründe, aus denen eine Veränderung von KBV und KGV zu erwarten ist? Die Stillen Beteiligungen werden abgelöst müssen nicht mehr verzinst werden, stehen aber auch nicht mehr in der (nächsten) Bilanz. Durch das höhere Eigenkapital/Kernkapital kann man als Bank Geschäfte machen, die vorher nicht möglich waren. Refinanzierung wird durch bessere Kapitalstruktur günstiger. Welchen Gewinn willst du denn vergleichen? Es gibt keinen "momentanen Gewinn", so wie es einen momentanen Kurs gibt. Den vom letzten Jahr mit dem dem von diesem Jahr? Weisst du denn schon, wie hoch der wird? Die ersten beiden Punkte sind gute Antworten, die evtl. tatsächlich einen Anstieg der Marktkapitalisierung von a ) nach b ) rechtferigen könnten. Wie groß deren Effekt ist, müsste man nochmal genauer untersuchen, aber viel drängender scheint mir die Frage: Beide Punkte kommen nicht besonders überraschend und müssten doch bereits zum Zeitpunkt a) eingepreist gewesen sein, weil ihr Kommen bekannt war - und dennoch steigt die Marktkapitalisierung erst zeitlich nach Punkt a ), warum bloß? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Mai 18, 2013 Mh, wenn es keinen Grund dafür gibt, ist das Marktverhalten irrational. Dann müsste man davon profitieren können. Aber ich glaube eigentlich immer noch an einen Grund. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag