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Kolle

DKB Sparplan (Produkt so nicht mehr verfügbar!)

Empfohlene Beiträge

wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser

Hallo Clavis!

 

1. Solange mindestens 500€ im Sparplan (egal ob nur durch reguläre Sparraten oder zusätzlich Vorauszahlungen) vorhanden sind, kannst du aussetzen & wiederaufnehemen, wie du lustig bist.

Vorauszahlungen kann man (meiner Erfahrung nach) nur im aktivieren Zustand leisten.

 

Wenn ich damit deine (für mich unverständlich formulierte) Frage unzureichend beantwortet habe, konkretisiere diese bitte.

 

2. Zumindest hat niemand hier im Forum darüber berichtet. Die DKB hat mir aber eine Teilauszahlung angeboten, von daher sollte es möglich sein.

Ich gehe weiter von meiner Lesart der Bedingungen aus, dass man monatlich max. 2000€ und bei ordentlicher Kündigung eines größeren (Teil-)Betrags diesen nach 3 Monaten auf dem Girokonto hat.

Der Worst-Case besteht für mich darin, dass Ersteres (warum auch immer) nicht zutrifft. Mit den 3 Monaten könnte ich aber prima leben.

Fakt ist also: das sind weiterhin nur Vermutungen.

 

Edit:

2. Bezieht sich ausschließlich auf Vorauszahlungen!

Teilentnahmen von in Sparplankapital übergegangenen Vorauszahlungen dürften mMn. nicht möglich sein,

Teilentnahmen 'fest eingezahlten' Sparplankapitals sind definitiv nicht möglich - da hilft nur noch die Kündigung.

Danke @CyberH 3 Posts weiter unten.thumbsup.gif

 

Grüße,

wpf-leser

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Sulawesi

Hi,

 

mal eine saublöde Frage - ich habe insgesamt 6 der Sparpläne am laufen und zahle da ganz brav jeden Monat kleinere Beträge rein.

 

Welche Möglichkeit gibt es hier zusätzlich Geld rein zu buttern? Kann ich hier hohe Vorauszahlungen leisten?

 

Danke!

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wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser

Hey Sulawesi,

 

ja, grundsätzlich geht das.

Du kannst lt. Sparbedingungen bis zu 35 Raten im Voraus bezahlen, wenn du möchtest.

Einfach auf die aktiven (!) Sparpläne 'überweisen'.

 

Ob das dann 'hohe' Vorauszahlungen sind, ist 1. subjektiv und 2. abhängig von den Sparraten.

 

Ganz wichtig: Voraussetzung dafür ist, dass die Sparpläne einen Basiszins von 1,05% oder 1,55% aufweisen,

denn nur für diese gelten die alten Bedingungen, nach denen das o.g. Vorgehen möglich war / ist.

 

Grüße,

wpf-leser

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CyberH
· bearbeitet von CyberH

2. Zumindest hat niemand hier im Forum darüber berichtet. Die DKB hat mir aber eine Teilauszahlung angeboten, von daher sollte es möglich sein.

Ich gehe weiter von meiner Lesart der Bedingungen aus, dass man monatlich max. 2000€ und bei ordentlicher Kündigung eines größeren (Teil-)Betrags diesen nach 3 Monaten auf dem Girokonto hat.

Der Worst-Case besteht für mich darin, dass Ersteres (warum auch immer) nicht zutrifft. Mit den 3 Monaten könnte ich aber prima leben.

Fakt ist also: das sind weiterhin nur Vermutungen.

 

Nur damit das nicht missverstanden wird, denn sas Thema ist schon oft durchgekaut worden: Teilentnahmen sind nicht möglich, außer sie speisen sich aus Vorauszahlungen.

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Sulawesi

Hey Sulawesi,

 

ja, grundsätzlich geht das.

Du kannst lt. Sparbedingungen bis zu 35 Raten im Voraus bezahlen, wenn du möchtest.

Einfach auf die aktiven (!) Sparpläne 'überweisen'.

 

Hi,

 

Dankeschön.

 

Welche Auswirkungen hat dies?

Wenn ich zum Beispiel einen Sparplan mit 100Euro im Monat laufen habe, und jetzt 35 Raten (also 3500 Euro) direkt auf diesen Sparplan vorauszahle, läuft die Besparung dann einfach so weiter und nur die letzten 35 Raten kommen nicht mehr zum tragen?

Oder wird der Sparplan für 35 Raten ausgesetzt?

 

Gruß

Sulawesi

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Yoko

Wenn ich zum Beispiel einen Sparplan mit 100Euro im Monat laufen habe, und jetzt 35 Raten (also 3500 Euro) direkt auf diesen Sparplan vorauszahle, läuft die Besparung dann einfach so weiter und nur die letzten 35 Raten kommen nicht mehr zum tragen?

Oder wird der Sparplan für 35 Raten ausgesetzt?

 

Die Besparung läuft weiter, die letzten 35 Sparraten werden (zumindest laut Bedingungen) ausgesetzt.

 

Der Zinssatz über 20 Jahre fällt dann aber minimal, von 3,96% auf ~3,73% über die gesamte Laufzeit (für 1,55% Sparpläne).

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Kolle

Wenn ich zum Beispiel einen Sparplan mit 100Euro im Monat laufen habe, und jetzt 35 Raten (also 3500 Euro) direkt auf diesen Sparplan vorauszahle, läuft die Besparung dann einfach so weiter und nur die letzten 35 Raten kommen nicht mehr zum tragen?

Oder wird der Sparplan für 35 Raten ausgesetzt?

 

Die Besparung läuft weiter, die letzten 35 Sparraten werden (zumindest laut Bedingungen) ausgesetzt.

 

Der Zinssatz über 20 Jahre fällt dann aber minimal, von 3,96% auf ~3,73% über die gesamte Laufzeit (für 1,55% Sparpläne).

 

So wie ich das verstanden habe, werden die Sparraten weiterhin abgebucht wenn man sie nicht explizit aussetzt. Gegen Ende des Sparplans setzt die DKB die Sparraten aus um eine Übersparung zu vermeiden.

 

Setzt man die Sparraten selbst aus, wird der Sparplan aus den Vorauszahlungen gespeist bis diese aufgebraucht sind.

 

Vorauszahlungen die noch nicht in den Sparplan eingeflossen sind, kann man mit 3monatiger Kündigungszeit zurückfordern ( bzw. 2000 € p.m. ohne Kündigung ).

 

Mir ist keine andere Sparform bekannt die derart komplex konstruiert ist wie der DKB-Sparplan. Dazu kommt, dass es keine klare Zusammenfassung für ältere Sparpläne auf der DKB-Webseite gibt wie man das im Einzelfall handhaben kann. Zum Glück gibt es das Wpf, der einzelne DKB-Sparer muss sich dann durch mehr als 30 Seiten durcharbeiten und hat dann immer noch Fragen. Die hohe Attraktivität für den Sparer ist erst durch den allgemeinen Verfall der Marktzinsen eingetreten. Ich glaube, dass die DKB den ( alten ) Sparplan selbst unterschätzt hat und ihn am liebsten weghaben möchte aber nicht kann.

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Hasenhirn
· bearbeitet von Hasenhirn

Weitgehende Zustimmung, Kolle, wie eigentlich immer. Aber:

 

Setzt man die Sparraten selbst aus, wird der Sparplan aus den Vorauszahlungen gespeist bis diese aufgebraucht sind.

 

Vorauszahlungen die noch nicht in den Sparplan eingeflossen sind, kann man mit 3monatiger Kündigungszeit zurückfordern ( bzw. 2000 € p.m. ohne Kündigung ).

Diese Interpretationen sind meiner Meinung nach immer noch unklar und gehen so nicht aus der Dokumentation der DKB hervor, zumindest nicht für den originalen, wirklich flexiblen DKB-Sparplan. Kannst du das mit dem Aufbrauchen, der Kündigungsfrist und dem 2000 €-Deckelbetrag irgendwie belegen, z.B. aus eigener Erfahrung oder durch eindeutige Zitate aus vorherigen Posts, Kolle? Ich erinnere mich, dass du selbst eigentlich kein Interesse an dieser Art von flexibler Ausgestaltung zu haben schienst, aber vielleicht kann ja einer der anderen Betroffenen etwas zu Klärung beitragen.

 

Meiner Meinung nach sollte man den Betrag einer Vorauszahlung (i) jederzeit (ii) ohne Frist und (iii) in vollem Umfang zurückerhalten können.

 

Bin leider gerade mit meinem SmartDingens beim Kunden unterwegs und kann selber nicht viel recherchieren. Ich denke aber, wir sollten vermeiden, hier im WPF Legenden zu bilden, die sich nur auf dem Wiederholen von User-Meinungen und zweideutigen Auskünften von DKB-Mitarbeitern gründen. Bestimmt habe ich nur etwas übersehen. Wer kann helfen?

 

Grüße, H.

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Sulawesi

Laut dem Brief der DKB (http://www.wertpapie...post__p__833785) kann man über Vorauszahlungen jederzeit verfügen.

 

Wie schön - damit hab ich ein Tagesgeldkonto, dass mit mindestens 1,55% verzinst wird :-)

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Kolle

Meiner Meinung nach sollte man den Betrag einer Vorauszahlung (i) jederzeit (ii) ohne Frist und (iii) in vollem Umfang zurückerhalten können.

 

Laut dem Brief der DKB (http://www.wertpapie...post__p__833785) kann man über Vorauszahlungen jederzeit verfügen.

 

Danke für die Recherche und die Klarstellung !!!

 

Das würde bedeuten, dass man mit den Vorauszahlungen ein echtes Tagesgeld mit 1,55 % p.a. nachbilden kann ? Das wäre geradezu genial.;)

 

Hat das jemand schon so gemacht ?

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Clavis

Meiner Meinung nach sollte man den Betrag einer Vorauszahlung (i) jederzeit (ii) ohne Frist und (iii) in vollem Umfang zurückerhalten können.

 

Laut dem Brief der DKB (http://www.wertpapie...post__p__833785) kann man über Vorauszahlungen jederzeit verfügen.

 

Danke für die Recherche und die Klarstellung !!!

 

Das würde bedeuten, dass man mit den Vorauszahlungen ein echtes Tagesgeld mit 1,55 % p.a. nachbilden kann ? Das wäre geradezu genial.;)

 

Hat das jemand schon so gemacht ?

 

Hallo Kolle,

 

genau das war meine Frage von der vorigen Thread-Seite. Ein echter Tagesgeldersatz mit 1,55% wäre super. Hierzu wären zwei Dinge perfekt: Flexible Zuführungen außerhalb des Sparplans (also nicht Zuführung, Aussetzen, Zuführung, Aussetzen etc.) sowie die max. 2.000 EUR Auszahlung von bereits eingezahltem Geld pro Monat pro Sparplan. Ich habe allerdings weder ersteres noch letzteres testen können.

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wpf-leser

Hey Clavis,

 

das Zuführen ist weitgehend 'erforscht'. -> Bis zu 35 (/36) Vielfache der Sparraten auf aktive Sparpläne.

Zum Auszahlen kann ich demnächst hoffentlich mehr sagen, ich hab' da vor kurzem ein Eisen ins Feuer gelegt. thumbsup.gif

 

Grüße,

wpf-leser

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wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser

Disclaimer: Alle Angaben wie immer ohne Gewähr.

Hinweis: Sinnvolle Ergänzungen und berechtigte Fehlerkorrekturen sind natürlich im Sinne der Allgemeinheit und meiner eigenen Fehlbarkeit gerne gesehen.

 

0.) Einleitende Worte

Diese Zusammenfassung stellt eine Überarbeitung der bisher gesammelten Antworten bzgl. aufgeworfener Fragen zum DKB-Sparplan (Variante 'alt', Basiszinssatz 1,55% bis 1,05%, verfügbar bis etwa Juli 2014) dar.

 

Der Wissensfundus war zu Beginn recht überschaubar, ist im Laufe der Zeit jedoch stetig und auch über das ursprüngliche Kernthema 'Vorauszahlungen' hinaus angewachsen. Somit eignet sich der zunächst verfolgte Ansatz "Frage? -> Antwort!" nicht mehr, um die teilweise recht komplexen Möglichkeiten und Sachverhalte verständlich darzustellen. An dessen Stelle soll nun eine besser gegliederte Übersicht zum Gesamtprodukt DKB-Sparplan treten. Um einen möglichst großen Nutzen stiften zu können, sollen diese 'Sparbedingungen 2.0' nun weniger atomar / akademisch, sondern auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse sinnvoll in größeren Zusammenhängen aufgebaut sein. Durch eine möglichst große Praxisnähe und die Verdrängung von Möglichkeiten theoretischer Natur an den Rand der Ausführungen erhoffe ich mir die schnell durchdringbare Archivierung der Ergebnisse für die voraussichtliche Restlaufzeit der Betroffenen Sparpläne, sprich bis etwa 2034.

 

Nachtrag 22.08.2021: Die Umstrukturierung "anno dazumal" scheint sich als der richtige Weg herausgestellt zu haben. Leider ist auch das Handling der Sparpläne durch die DKB einer gewissen "Agilität" unterworfen und verlangt einen gewissen Pragmatismus des und Hinnahme durch den Kunden. Wechselnde (neue) Support-Mitarbeiter, Prozess- und Systemumstellungen erschweren das Leben, während (anscheinend & glücklicherweise) eine immer uniformere Integration des ("Legacy"-)Produkts für zumindest mehr Verlässlichkeit unter teilweiser Hinfälligkeit alter Feststellungen zu sorgen scheint. Immerhin: ein gutes Drittel des Marathons (sieben Jahre) ist geschafft.

 

1.) Normalnutzung oder: 'Was ist der Kern eines DKB-Sparplans bis Juli 2014?'

Der DKB-Sparplan ist ein Banksparplan mit monatlichem Sparrateneinzug, einem über die gesamte Laufzeit fixen Basiszinssatz i.h.v. 1,55% bis 1,05% (je nach Abschlusszeitraum). Eine laufzeitabhängige und endfällige Bonuszahlung (die v.a. im ersten Laufzeitviertel zu mysteriösen Buchungsvorgängen über eine Art "Ausgleichskonto" führen konnten) von bis zu 200% aller angefallenen (sprich: zur Laufzeit akkumulierten) Zinsen kann zu einer (mindestens historisch betrachtet) nicht zu verachtenden Renditesteigerung führen. Die (sinnvoller- und üblicherweise gewählte) Maximallaufzeit beträgt 20 Jahre.

 

2.) erweiterte Funktionen des DKB-Sparplans oder: 'Was lässt sich damit noch anstellen?'

Die Sparbedingungen ermöglichen über die übliche Nutzung als gewöhnlicher Sparplan weitere "Funktionen".

Diese lassen sich unterteilen in drei Kategorien

- vorzeitige Kündigung

- Aussetzen / Wiederaufnahme der Sparraten

- Leisten & Zurückfordern von Vorauszahlungen(, Leisten von Nachzahlungen)

 

2.1) vorzeitige Kündigung

Ein vergleichsweise übliches 'Feature' ist die Möglichkeit, einen Sparplan im Ganzen vorzeitig kündigen zu können.

Hierbei gilt es im Allgemeinen, eine dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten. (II.2.6 1))

Sparpläne mit maximal 2000€ Spareinlage können auch fristlos gekündigt werden. (I.5.2))

Bei vorzeitiger Kündigung werden Bonuszahlungen entsprechend der Laufzeit gewährt. (II.2.5 2))

 

2.2) Aussetzen / Wiederaufnahme der Sparraten

Sehr unüblich (um nicht zu sagen einzigartig) dagegen ist die gebotene Möglichkeit, die Sparraten beliebig auszusetzen und wiederaufzunehmen.

Hierfür müssen auf den Sparplan mindestens 500€ eingezahlt sein. (II.2.2 4))

Aussetzen und Wiederaufnahme können über das Kontaktformular initiiert werden; ggf. fordert die DKB eine unterschriebene Bestätigung wahlweise per Email, Fax oder Post dafür an.

Nachtrag 22.08.: Es kann vorkommen, dass Sparraten trotz bestätigter Wiederaufnahme automatisch ausgesetzt werden - aus eigener Erfahrung z.B. dann, wenn vor der DKB-internen Umstellung der Sparpläne größer durch Supportmitarbeiter bearbeitet wurden und nun vmtl. nicht mehr "kompatibel" zum implementierten Regelwerk sind. Hier hilft nur Hartnäckigkeit an der Hotline (siehe auch "Sonstiges").

 

2.3) Leisten und Zurückfordern von Vorauszahlungen(, Leisten von Nachzahlungen)

Nachtrag 22.08.: In diesem Bereich gab es immer im Laufe der Zeit leider immer wieder unterschiedliche Handhabungen. Daher sind insbesondere hier Abweichungen denkbar und entsprechende Meldungen ausdrücklich erwünscht.

Berechnungen per "Normsparvolumen" sind mittlerweile hinfällig. Nachzahlungen sind anscheinend nur noch für das Jahr (oder die Periode zwischen zwei Saldomitteilungen) der Wiederaufnahme möglich.

 

Das aktuelle Normsparvolumen ist das Produkt aus bisheriger Laufzeit seit Sparplanbeginn (unabhängig von Sparplanaussetzungen) und der vereinbarten Sparrate. (?)

Ist (z.B. durch das Aussetzen der Sparrate) weniger als das Normsparvolumen vorhanden, so werden zusätzliche Zahlungen als Nachzahlungen behandelt.

Ist mindestens das Normsparvolumen vorhanden, so werden zusätzliche Zahlungen als Vorauszahlungen behandelt.

Durch Aussetzen eines Sparplans werden Vorauszahlungen aufgezehrt (steigendes Normsparvolumen bei ausbleibenden Sparraten) und gehen in reguläres Sparplanguthaben über.

Zinserträge gelten im hier konstruierten Zusammenhang zwischen Normsparvolumen und Vor-/Nachzahlungen nicht als Sparvolumen und sind (hypothetisch) gesondert zu betrachten!

  • Berechnung rückforderbarer (positives Endergebnis) / nachzahlbarer (negatives Endergebnis) Beträge:
    aktueller Sparplanwert - sämtliche bisher angefallene Zinserträge - Monate seit Vertragsbeginn * Sparrate
  • Wie nachträglich geänderte Sparraten behandelt werden, ist unbekannt.

Nachtrag 22.08.: Bislang unbekannt ist das Verhalten bzgl. (Norm-)Sparvolumen durch Vorauszahlungen erreicht & ggf. automatisches Aussetzen der Sparraten (Vermeidung einer Überzahlung).

 

2.3.1) Leisten von Nach- und Vorauszahlungen

Es können bis zu 35 Sparraten im Voraus bezahlt werden. (II.2.4 1)

Nach- und Vorauszahlungen sind per Überweisung an die IBAN des Sparplans zu tätigen.

Dabei sind ganzzahlige Vielfache der jeweiligen Sparrate zu wählen.

Das Leisten von Nach- und Vorauszahlungen auf ausgesetzte Sparpläne ist normalerweise nicht möglich.

Nachzahlungen werden als reguläres Sparplanguthaben (keine Rückforderung möglich; alternativ: Kündigung des gesamten Sparplans) behandelt.

Vorauszahlungen werden ganz normal verzinst (jährliche Zinszahlung in den Sparplan hinein) und sollten folglich auch mit Bonuszahlungen bedacht werden.

Nachtrag 22.08.: Vor dem Einzugstermin der Sparrate kann in einem laufenden Monat eine zusätzliche Sparrate vorausgezahlt werden; der Einzug der regulären Sparrate entfällt dann (einmalig).

 

2.3.2) Rückforderung von Vorauszahlungen

Vorauszahlungen können - auch von ausgesetzten Sparplänen - (teil-)zurückgefordert werden. (II.2.6 2)) [Nachtrag vom 22.08.2021: Offen, ob das immernoch gilt...]

Eine (Teil-)Rückforderung kann über das Kontaktformular initiiert werden; i.d.R. fordert die DKB eine unterschriebene Bestätigung wahlweise per Email, Fax oder Post dafür an.

Es sind beliebige Vielfache der Sparrate rückforderbar, sofern genügend Vorauszahlungen vorhanden sind (man beachte hierzu Pkt. 2.3 dieser Zusammenfassung).

Die Frist hierfür beträgt - wie bei der Sparplankündigung - im Allgemeinen drei Monate.

Beträge bis 2000€ können monatlich je Sparplan fristlos zurückgefordert werden. (I.5.2))

 

Im Ermessen der Bank können höhere Beträge vorzeitig unter Zahlung geringer (25% vom Basiszinssatz) Vorschusszinsen zurückgezahlt werden. (I.5.3))

Beträge über 2000€ konnten bereits auch fristlos und ohne Vorschusszinsen zurückgefordert werden, aber das ist als Ausnahme oder monopolymäßiger 'Bankirrtum zu deinen Gunsten' zu betrachten!

Es sei ausdrücklich (nochmal) davor gewarnt, sich auf solches Verhalten zu verlassen!

 

3.) Sonstiges

Sparpläne sind lt. DKB nicht auf andere Personen übertragbar.

Sparraten lassen sich auf bis 25€ nur dauerhaft absenken, Erhöhungen sind explizit nicht vorgesehen. (II.2.2 3))

Tip: Einmal [kalender]jährlich aus der Umsatzanzeige eine Übersicht der Sparplantransaktionen exportieren. (direkter CSV-Export oder [PDF-]Druck)

Nachtrag 22.08.2021: Bei Supportanrufen nicht das Thema / Produkt "DKB Sparplan" (hier "droht" ein Missverständnis zugunsten von Wertpapier-Sparplänen und Weiterleitung zum Brokerage-Team) wählen, sondern "Geldanlage".

 

4.) Fazit ('Sicherheitsvariante')

Will man keine (u.Ust. bösen) Überraschungen erleben, beschränkt man sich auf die bekannten, zur Not stichhaltig mit den Sparbedingungen begründbaren 'Basics':

- normales Besparen

- Vorauszahlungen leisten / halten / zurückfordern nur bei aktivem Sparplan ('nichtausgesetzte Sparrate')

- monatliche Rückforderung von Vorauszahlungen pro Sparplan i.H.v. ...

-- ... >2000€: dreimonatige Kündigungsfrist

-- ... <= 2000€: fristlos (wenige Bankarbeitstage) (ggf. aufeinanderfolgende Monaten ausnutzen)

- Kündigung von Sparplänen mit Spareinlagen (inkl. Vorauszahlungen) i.H.v. ...

-- ... >2000€: dreimonatige Kündigungsfrist

-- ... <= 2000€: fristlos (wenige Bankarbeitstage)

Alles andere kann, muss aber nicht funktionieren.

Die Flexibilität der vorgestellten 'Sicherheitsvariante' ist aber immernoch extrem groß und lässt sich divers nutzen.

 

Nachtrag 22.08.2021: Wer darüber hinaus vom Aussetzen / Wiederaufnehmen der Sparraten exzessiven Gebrauch (z.B. über mehrere Jahre) macht, dem sei eine Art "Initialisierung" der Sparpläne nach Wiederaufnahme der Sparrate angeraten, sofern man zukünftig nicht nur Geld in die Sparpläne hineinschieben will. Das meint, dass nach der Wiederaufnahme der Sparrate einmal so viel vorausgezahlt wird, wie es nur geht (zum Schluss einzelne Sparraten, bis ggf. zur Aussetzung der letzten regulären Sparrate bei Leistung einer Vorauszahlung "zu viel") und dann "das Maximum" an Vorauszahlungen ggf. (wenn >2000€) unter Einhaltung der für vorschusszinsfreie Rückforderung nötigen drei Monate einmal zurückgefordert wird. So bekommt man ein Gefühl dafür, was die echte Praxis(TM) zum jeweiligen Zeitpunkt hergibt / wie sich die Sparpläne verhalten, auch im Hinblick auf etwaige Umwandlungen zu Nachzahlungen etc. . Hier können offensichtlich immer wieder Überraschungen lauern.

===

Anhang:

---

Renditen einzelner Sparjahre mit ausgesetzter Sparrate nach Regelbesparung in der Vergangenheit (gemäß @suedseelaender in Post#1278 (DANKE!)), also:

"Welche Rendite erzielt mein Kapital p.a. im Jahr x+1, wenn ich nach Ende des Jahres x keine weitere Sparrate leiste und das Geld am Ende des Jahres x+1 ("bonuswirksam") ausgezahlt wird?":

 

x = 1:	1.55%;	x = 2:	1.70%;	x = 3:	1.82%;	x = 4:	1.93%;
x = 5:	2.04%;	x = 6:	2.15%;	x = 7:	2.25%;	x = 8:	2.72%;
x = 9:	2.92%;	x = 10: 3.11%;	x = 11:	3.29%;	x = 12:	3.96%;
x = 13:	4.20%;	x = 14:	4.43%;	x = 15:	4.64%;	x = 16:	4.83%;
x = 17:	5.00%;	x = 18:	5.15%;	x = 19: 6.54%;

(Ergebnisse siehe auch Post#1285 & tlw. vorherige)

---

Wichtige / Interessante Inhalte der Sparbedingungen 01/14:

 

I.4. - Die Spareinlage kann ausschließlich auf das bei Abschluss des Sparvertrages vereinbarte Verrechnungskonto ausgezahlt werden. Über eine Änderung des Verrechnungskontos muss die DKB AG unverzüglich über ihre Onlinebanking-Anwendung informiert werden.

I.5.1) - Die Spareinlage kann mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. [...]

I.5.2) - Von Spareinlagen mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten können ohne Kündigung bis zu 2.000,- Euro für jedes Sparkonto innerhalb eines Kalendermonats zurückgefordert werden.

I.5.3) - Ein Anspruch auf vorzeitige Verfügung besteht nicht. Werden Spareinlagen ausnahmsweise vorzeitig zurückbezahlt, ist die DKB AG berechtigt, für diese vorzeitige Rückzahlung Vorschusszinsen zu verlangen [...; Ausnahme: I.5.2)]. [...]

II.2.2 2) - [...] Die DKB AG wird das Sparkonto auflösen, sofern das Guthaben zum Zeitpunkt des Nichteingangs oder Rückbuchung der Zahlung weniger als 500,- Euro beträgt. [...]

II.2.2 3) - Ein [...] Sparbetrag kann nicht erhöht werden. Eine Senkung [...] ist bis [...] 25,- Euro möglich. [...]

II.2.2 4) - Wenn das Sparkonto ein Guthaben von mindestens 500,- Euro aufweist, kann der monatliche Sparbetrag auf Wunsch des Kontoinhabers ausgesetzt werden. Eine Wiederaufnahme der Zahlungen ist jederzeit auf Wunsch des Kontoinhabers möglich.

II.2.4 1) - Bis zu 35 monatliche Sparbeträge können jederzeit und in beliebigen Teilbeträgen auf die Sparleistung vorausgezahlt werden.

II.2.4 2) - Sofern durch eine Vorauszahlung die vereinbarte Sparleistung erreicht wird, sind keine Sparbeträge mehr [...; zahlbar]. [...]

II.2.5 1) - Wird der Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit [...] beendet, wird dem Konto ein Bonus entsprechend dieser Laufzeit [...] gutgeschrieben.

II.2.5 2) - [...; B]ei Auflösung des Kontos vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit [wird] der Bonus gutgeschrieben[,] der sich aus [...] den abgelaufenen vollen Laufzeitjahren ergibt.

II.2.6 1) - Rückzahlungen sind nur unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist nach Punkt I.5.(1) und nur im Rahmen der Auflösung des gesamten DKB-Sparplan möglich.

II.2.6 2) - [...; G]eleistete Vorauszahlungen können [...] unter Einhaltung der in Punkt I.5, Absatz 1 bis 3 enthaltenen Regelungen zurückgefordert werden. [...]

---Alte Version [obsolet!]---

 

Hallo zusammen!

Und die Hofkapelle macht doch 'Tschingderassabumm' !:w00t:

Folgendes:

Ich habe mit Hinweis auf die für die (= meine alten!) Sparpläne entsprechenden Stellen in den Sparbedingungen

sowie dem Preis-/Leistungsverzeichnis (zwecks 'keine Vorschusszinsen') 2000€ als Teilzahlung (!) zurückgefordert.

2 Werktage später war das Geld tatsächlich da - perfekt, so soll es sein!

An dieser Stelle möchte ich, um ständigen Nachfragen und auch

eigenen Gedächtnislücken in den nächsten 20 Jahren schnell entgegenwirken zu können,

eine kleine (!) Zusammenfassung zum Thema Vorauszahlungen eröffnen

bzw. einfach das niederschreiben, was mir aus dem Stegreif & im Verlauf des Tippens zu diesem Thema so einfällt.

Wenn es dazu weitere Vorschläge / Erkenntnisse gibt, bitte ich darum, diese unbedingt einzubringen.

Ich werde mich bemühen, sie dann an dieser Stelle einzupflegen.

Aber abseits der Vorauszahlungsthematik ist denke ich so ziemlich alles klar.thumbsup.gif

---

Disclaimer: Alle Angaben sind wie immer ohne Gewähr.

Ich kann selbstverständlich keine Garantie für irgendetwas übernehmen.

Insbesondere möchte ich darauf hinweisen, dass in der Vergangenheit unterschiedliche Benutzer unterschiedliche Praxiserfahrungen machen mussten.

Insofern ist es auch denkbar, dass Dinge, die 'bei mir oder anderswo' funktioniert haben, bei Dritten nicht mehr funktionieren.

Ferner kann es auch passieren, dass sich im Laufe der Zeit alles ändert. Hoffen wir's nicht und fangen wir an:

DKB-Sparplan

Es geht hier nur um die 'alte' Variante der Sparpläne,

die spätestens im Juli 2014 angelaufen sein müssen & Basiszinssätze gleich 1,55% oder 1,05% aufweisen.

Eine Version (von Mehreren!) der gültigen Sparbedingungen und die (ganz) alten Konditionen sind hier weiter verlinkt.

Leisten von Vorauszahlungen:

Es sind Vorauszahlungen auf den Sparplan i.H.v. maximal 35 [bd] / 36 [Pe] Sparraten möglich.

Sie können per Überweisung (-> IBAN des Sparplans) geleistet werden. [Pe]

Dabei ist darauf zu achten, dass der Betrag ein Vielfaches der Sparrate beträgt und die Sparrate auf den betroffenen Sparplan nicht ausgesetzt ist. [Pe]

{offene Punkte: 'Sparpläne können nicht überzahlt werden und werden bei vorzeitigem Erreichen der vereinbarten Sparleistung ausgesetzt. '; 'vereinbarte Sparleistung'; 'heruntergesetzte Raten'; 'Behandlung von Zinserträgen bzgl. Sparleistung'}

Rückforderung von Vorauszahlungen:

Es können (maximal [bd]) 2000€ pro Sparplan (auch als Teilzahlung [Pe]) sofort (2 Werktage [Pe]) zurückgefordert werden.

Dies funktioniert unabhängig davon, ob die Sparrate auf einen Sparplan ausgesetzt ist oder nicht. [Pe]

Rückforderungen, die das im (ausgesetzten!) Sparplan verbleibende Guthaben unter 500€ drücken, sind ohne Auflösung des Sparplans nicht möglich. [Pe]

Ebenso muss der rückgeforderte Betrag ein ganzzahlig Vielfaches der Sparrate sein. [Pe]

Wie auch das Aussetzen & Wiederaufnehmen der Sparraten kann die Rückzahlung per 'Nachricht' aus dem Online-Interface heraus erfolgen [Pe],

jedoch kann es passieren, dass eine schriftliche Bestätigung seitens der DKB gefordert wird. [Pe1, Pe2]

Weiterhin gibt es mindestens eine ältere (!) [Pe], nach der Vorauszahlungen auch auf ausgesetzte Sparpläne möglich war.

Zumindest mir war es außerdem möglich, mehr als die in den Sparbedingungen festgehaltenen 2000€/Monat sofort zurückzuerhalten, wobei auch keine Vorschusszinsen verlangt wurden. [Pe]

User 'Computerkid' hat das offenbar auch geschafft. [Pe]

{offene Punkte: 'Rückforderung auf unter 500€ im aktiven Zustand?'}

[FAQ]

F: Kann auch fest gebundenes Sparguthaben zurückgefordert werden?

A: Ausschließlich unter Auflösung des gesamten Sparplans. [bd]

Sofern die Spareinlage insgesamt 2000€ nicht übersteigt, ist die '2000€/Monat'-Klausel anwendbar. [Pe]

Rückforderungen sind nur auf nicht in fest gebundenes Sparplanguthaben übergegangene Vorauszahlungen möglich.

F: Wann gehen Vorauszahlungen in fest gebundenes Sparplanguthaben über?

A1: Das wissen wir noch nicht genau. Vermutlich werden ausgesetzte Sparraten aus Vorauszahlungen (mit dieser Konsequenz) bedient. Dies wird aus älteren [Pe] gefolgert.

A2: Anscheinend werden nach aktuellem Stand (Nov. / Dez. 2014, [Pe1] [Pe2]) ausgesetzte Sparraten doch nicht aus den Vorauszahlungen bedient. Möglicherweise hat sich hier etwas geändert, wir wissen aber weiterhin nichts genaues.

F: Wie werden Vorauszahlungen verzinst?

A: Basiszins: Wie Sparplanguthaben. [Pe1, Pe2]

Zinsbonus: Wird lt. einem älteren, für meine Sparpläne gültigen [PL] 'auf alle erhaltenen Zinsen' gezahlt, ergo mMn. auch für Zinse(szinse)n auf Vorauszahlungen.

F: Die Umsatzansicht meines Sparplans enthält mysteriöse Gutschriften ohne Buchungstext und mit anderer IBAN. Was ist das?

A: Es könnte sich um den Zinsbonus (siehe z.B. hier ff. und da) handeln, der nicht direkt dem Sparplan gutgeschrieben wird.

Anscheinend fallen diese Buchungen auch an, wenn die Sparpläne noch keinen Bonusanspruch aufweisen. [Pe]

Hinweis: diese Buchungen wurden mittlerweile anscheinend 'versteckt' und sind somit nicht mehr einsehbar.

F: Sind Sparpläne auf andere Personen übertrag-/umschreibbar?

A: Nein. [Pe]

[PL] -> Preis- und Leistungs

[bd] -> Sparbedingungen

[Pe] -> eigene Praxiserfahrung

---

Wohl dem, der 200 Sparpläne / Jahr abgeschlossen hat...

Grüße,

wpf-leser

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farbfarbrik
· bearbeitet von vanity

Danke wpf-leser! Vielleicht kann Kolle den Beitrag in den #1 Post editieren oder zumindest verlinken, denn die [Pe] hat gezeigt, dass selbst bei einem eigentlich uninteressanten Produkt noch diverse Seiten an wichtigen(!) Posts kommen werden und der Beitrag irgendwo im Nirgendwo verschwindet.

 

Edit (vanity): Done!

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Clavis

Vielen herzlichen Dank wpf-leser!

 

Zwei Fragen hätte ich noch:

 

- Können nur Vorauszahlungen innerhalb der 2.000 € zurückgefordert werden oder auch normale Sparraten? Macht das überhaupt einen Unterschied? Oder kann man einfach generell "das eingezahlte Kapital" zurückfordern?

- Nur um das nochmal klarzustellen: Ich kann auf ausgesetzte Sparpläne weiter per IBAN einzahlen, ohne den Support um die Wiederaktivierung zu bitten?

 

Danke dir!

 

Ein Traum wird wahr ;-)

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wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser

Hey Clavis!

 

- Sparraten können lt. Bedingung nicht zurückgefordert werden. 'Das eingezahlte Kapital' kannst du per Auflösung des gesamten Sparplans zurückholen. Hiermit ist die Sektion [FAQ] eröffnet. ;)

- Meiner Erfahrung nach: Nein.

Leisten von Vorauszahlungen:

[...]

Dabei ist darauf zu achten, dass [...] die Sparrate auf den betroffenen Sparplan nicht ausgesetzt ist. [Pe]

Grüße,

wpf-leser

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ZfT
· bearbeitet von ZfT

- Nur um das nochmal klarzustellen: Ich kann auf ausgesetzte Sparpläne weiter per IBAN einzahlen, ohne den Support um die Wiederaktivierung zu bitten?

 

Kann ich ebenfalls bestätigen (und hab ich glaub ich auch schon mal hier irgendwo): Nein, das geht nicht. Der Sparplan muß vorher "reaktiviert" werden via Anfrage an die DKB.

 

 

Rückforderung von Vorauszahlungen:

Es können (maximal [bd]) 2000€ pro Sparplan (auch als Teilzahlung [Pe]) sofort (2 Werktage [Pe]) zurückgefordert werden.

Ich hab zwar noch keine [Pe] damit, aber laut dem hier verlinkten Brief der DKB sollte die jederzeitige Rückforderung (bis maximal zur Höhe) der gesamten Vorauszahlung (z.B: Sparrate: 1000 Euro mtl., Vorauszahlung vor 12 Monaten 35.000 Euro, Rückforderung heute: 35000 Euro) möglich sein.

[bd] und [brief DKB] widersprechen sich an der Stelle...

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Clavis

Hey Clavis!

 

- Sparraten können lt. Bedingung nicht zurückgefordert werden. 'Das eingezahlte Kapital' kannst du per Auflösung des gesamten Sparplans zurückholen. Hiermit ist die Sektion [FAQ] eröffnet. ;)

- Meiner Erfahrung nach: Nein.

Leisten von Vorauszahlungen:

[...]

Dabei ist darauf zu achten, dass [...] die Sparrate auf den betroffenen Sparplan nicht ausgesetzt ist. [Pe]

Grüße,

wpf-leser

 

Danke für deine Geduld mit mir! :-) D.h. wenn ich 5.000 EUR auf einem Sparplan habe durch ordentliche Sparraten (500 EUR pro Monat x 10 Monate) und zusätzlich 10.000 EUR vorausgezahlt habe, kann ich nur die 10.000 EUR vorzeitig abheben (über 5 Monate gestreckt wg. Auszahlungslimit)?

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wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser

Hey Clavis,

 

das wissen wir schlicht nicht.

Nach [Pe] weiß ich lediglich, dass '2000€ sofort' anscheinend geht (und das genügt mir auch ;)), was (lt. Bedingungen) jeden Kalendermonat möglich ist.

Ich gehe aber davon aus, dass du 2000€ auf 2 Monate verteilt und den Rest zum 3. (-> Reguläre Vorauszahlungskündigung größerer Beträge) zurückfordern kannst.

 

Gesichert ist da aber (wie erwähnt) nichts, es könnte (vgl. Brief) auch völlig anders kommen, was jedoch (wie ZfT richtig schreibt) im Widerspruch zu den Bedingungen steht.

 

Das Problem mit größeren Summen ist übrigens auch in den 'offenen Punkten' gelistet.

Genaugenommen wissen wir noch nicht einmal, ob man nicht sofort auch mehr als 2000€ zurückfordern kann; das hatte mich ja bei den Vorauszahlungen schon überrascht.

Ich gehe aber nicht davon aus.

 

Grüße,

wpf-leser

 

P.S.: Entschuldigt bitte die blöden Abkürzungen [Pe] und [bd], aber ich kann das 'd' nicht weglassen, weil sonst der HTML-Tag für Bold herauskommt und das hier nur zu Problemen führt.

Der Form halber habe ich daher das 'e' eingeführt, ein 'P' ist ungern alleine.rolleyes.gif

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ZfT

Gerade bei der DKB auf der Seite gelesen:

 

24h Live-Chat mit dem Vorstand

24h-Live-Chat-mit-dem-Vorstand-DKB

 

Stellen Sie am 22./23.Oktober Ihre Fragen direkt an unseren Vorstand und erhalten Sie sofort eine Antwort: ehrlich, transparent und ohne Umwege. Teilen Sie Ihre Erwartungen an Ihre Hausbank mit oder platzieren Sie einfach einen Verbesserungsvorschlag, denn kein Mensch und kein Unternehmen ist perfekt.

 

Dort könnte man ja mal nachfragen, welche Manöver nun definitiv mit dem Sparplan so möglich sind. Wer mag? Freiwillige vor ;):D

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Clavis

Gerade bei der DKB auf der Seite gelesen:

 

24h Live-Chat mit dem Vorstand

24h-Live-Chat-mit-dem-Vorstand-DKB

 

Stellen Sie am 22./23.Oktober Ihre Fragen direkt an unseren Vorstand und erhalten Sie sofort eine Antwort: ehrlich, transparent und ohne Umwege. Teilen Sie Ihre Erwartungen an Ihre Hausbank mit oder platzieren Sie einfach einen Verbesserungsvorschlag, denn kein Mensch und kein Unternehmen ist perfekt.

 

Dort könnte man ja mal nachfragen, welche Manöver nun definitiv mit dem Sparplan so möglich sind. Wer mag? Freiwillige vor ;):D

Also das wäre der einzige Vorstand, der seine Produkte im Detail kennen würde...

Ich vermute, er wird dann sagen "Die DKB bemüht sich darum" und gibt die Frage dann an irgendeinen Sachbearbeiter weiter, der dann in 2-3 Tagen per Mail antwortet.

Wie auch immer: Vielleicht sollten wir da besser gar keine große Welle machen. Vielleicht wissen die gar nicht, welch phänomenale Bedingungen die im großen Stil angeboten haben und haben sich jetzt einfach nur dem Zinsdruck gebeugt!?

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polydeikes

Da wird wohl kaum der Vorstand selbst an der Tastatur sitzen, bestenfalls daneben sitzen und drauf schauen ... eher wird es irgendeine Assitenz sein, die tippt und antwortet. Ein Versuch ist es doch wert und unterhaltsam könnte es auch werden. DKB owned by WPF ... :P

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Clavis
· bearbeitet von Clavis

Rückforderung von Vorauszahlungen:

Es können (maximal [bd]) 2000€ pro Sparplan (auch als Teilzahlung [Pe]) sofort (2 Werktage [Pe]) zurückgefordert werden.

Ich hab zwar noch keine [Pe] damit, aber laut dem hier verlinkten Brief der DKB sollte die jederzeitige Rückforderung (bis maximal zur Höhe) der gesamten Vorauszahlung (z.B: Sparrate: 1000 Euro mtl., Vorauszahlung vor 12 Monaten 35.000 Euro, Rückforderung heute: 35000 Euro) möglich sein.

[bd] und [brief DKB] widersprechen sich an der Stelle...

Ich habe mir nochmal die alten Bedingungen angesehen. Punkt 5.2 ist für mich klar so formuliert, dass ich zwar nur 2.000 EUR pro Monat und Sparplan zurückfordern kann, ich allerdings ALLE Spareinlagen zurückfordern kann (die in Punkt 1 definiert sind) - für mich heißt das daher, dass ich sowohl die ordentlichen Sparraten als auch die Vorauszahlung zurückfordern kann (die Zinsen eher nicht). Ich arbeite selber im juristischen Bereich und da habe ich schon zweideutigere Formulierungen gesehen ;-)

 

Vllt. lasse ich mal einen kleinen "Testballon" bei einem Sparplan ohne Vorauszahlungen steigen und schaue mal, was dabei rum kommt :-)

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wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser

Hey Clavis,

 

kannst du gerne tun, aber ich halte es fast für sicher, dass das auf Kündigung hinausläuft.

 

I. 5. 2) hatten Hasi und ich soweit ich mich erinnern kann bereits durchgekaut.

Dass der in der Tat sehr allgemein Formuliert ist, kann man nicht bestreiten und hat sicher auch seinen Grund (siehe unten).

Allerdings solltest du noch einmal völlig unjuristisch (eher sprachlich) den "Spareinlagen mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten" widmen.

 

Der Witz diesbezüglich ist mMn. II. 2. 2.6 1). Du kannst aus regulärem Sparguthaben nämlich nicht teilweise, sondern nur komplett solche "Spareinlagen mit Kündigungsfrist" machen - und das auch nur unter Auflösung des gesamten Sparplans. (<= springender Punkt!)

 

Wenn die kompletten Spareinlagen weniger als oder genau 2000€ betragen, dann könnte es gut sein ([Pe] fehlt), dass man den Sparplan sofort auflösen kann und direkt an sein Geld kommt. Das ist denke ich auch der Sinn dieser allgemeinen Formulierung, abgesehen davon, dass der Punkt auch für's Zuwachssparen gelten sollte.

 

Bei größeren Beträgen könnte es des Weiteren sein, dass man nach der Kündigung pro Monat 2000€ vorzeitig zurückholen kann, allerdings auch nur mit der Konsequenz, dass der 'Rest' im 3. Monat komplett kommt.

Ich habe zwar schon Sparpläne aufgelöst, dies aber nicht probiert (jeder einzelne lag knapp über 2000€).

Wie in den Bedingungen beschrieben war das Geld zum vereinbarten Termin (knapp über 3 Monate hatte ich Zeit gegeben) auf dem Giro.

[Pe] fehlt somit auch hier und ich halte dieses Szenario für unwahrscheinlich, ausschließen kann ich es freilich nicht.

 

Grüße,

wpf-leser

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