wpf-leser Juli 31, 2014 Hey ZfT, das fand' ich bei tobi444 auch etwas komisch, bei mir verhält sich das nämlich genau so wie bei dir. Zurückfordern scheint aber ohne reaktivieren möglich zu sein. Meinen echten 'Tagesgeldersatz' zahle ich aber eh nur auf aktive Sparpläne ein, sodass sich der Betrag nicht verbraucht und eben verfügbar bleibt. Übrigens kann man noch (mindestens?) eine Monatsrate mehr einzahlen, aus praktischer Erfahrung funktioniert das nämlich auch mit 36 Raten prima. Grüße, wpf-leser Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ZfT August 1, 2014 · bearbeitet August 1, 2014 von ZfT Meinen echten 'Tagesgeldersatz' zahle ich aber eh nur auf aktive Sparpläne ein, sodass sich der Betrag nicht verbraucht und eben verfügbar bleibt. "Verbraucht" sich denn die Vorauszahlung auf ausgesetzte Sparpläne? D.h. ich könnte (angenommen, ich packe heute 36 Monatsraten drauf) in einem Jahr nicht mehr 36 Monatsraten zurückfordern, sondern nur noch 24? Das steht nach meiner Auffassung in den Bedingungen so nicht. Da die Überweisungen auf die Sparpläne ja offensichtlich manuell geprüft werden, kann ich mir nur vorstellen, daß sich der Mitarbeiter seinerseit bei tobi444 vertan hat oder das eben doch kleinere Zahlungen unter einer definierten "Bagatellgrenze" durchgewunken werden. Eigentlich hat die DKB davon doch auch rein gar nichts, außer mehr Aufwand (Reaktivierung und anschließend wieder Aussetzung bearbeiten). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi August 1, 2014 · bearbeitet August 1, 2014 von andjessi "Verbraucht" sich denn die Vorauszahlung auf ausgesetzte Sparpläne? D.h. ich könnte (angenommen, ich packe heute 36 Monatsraten drauf) in einem Jahr nicht mehr 36 Monatsraten zurückfordern, sondern nur noch 24? Das steht nach meiner Auffassung in den Bedingungen so nicht. In der Tat steht von so einem "Verbrauch" der Vorauszahlungen in den Sparbedingungen nichts. Müsste auch nochmal jemand testen. Noch eine Variante Wenn man die Bedingungen wörtlich nimmt, müsste man übrigens jederzeit die ausgesetzten Sparraten nachzahlen können. Dort steht, dass Vorauszahlungen in Höhe von 35 Monatsraten bis in Höhe der "vereinbarten Sparleistung" möglich sind ("Die vereinbarte Sparleistung ergibt sich aus dem Sparbetrag multipliziert mit der Anzahl der Monate entsprechend der vereinbarten Laufzeit."). In den Bedingungen steht aber eben nicht, dass die Sparleistung um die Monate gekürzt wird, in dem der Sparvertrag beitragsfrei gestellt wurde. Die Einschränkung auf 35 Monatsraten betrifft nur die Vorauszahlung, die die "vereinbarte Sparleistung" übertreffen. Klar: Die DKB meinte es wahrscheinlich anders, aber dann müsste sie es auch ausdrücklich so schreiben wie z.B. mit dem Satz "Ausgesetzte Sparraten können nicht nachgezahlt werden". Alles sehr schwammig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ZfT August 1, 2014 · bearbeitet August 1, 2014 von ZfT In der Tat steht von so einem "Verbrauch" der Vorauszahlungen in den Sparbedingungen nichts. Müsste auch nochmal jemand testen. Man könnte natürlich aus dem Wort "Vorauszahlung" an sich interpretieren, daß diese Zahlung auf die Sparraten "angerechnet" wird, sich also verbraucht. Ansonsten könnte es ja auch "Zuzahlung" oder "Sonderzahlung" heißen. Dann müsste dies aber konsequenterweise in Punkt 2.6 auch so stehen und nicht nur "Auf den DKB-Sparplan geleistete Vorauszahlungen können vom Kontoinhaber unter Einhaltung der in Punkt I.5, Absatz 1 bis 3 enthaltenen Regelungen zurückgefordert werden" Und dieser Absatz ist ja laut Brief von der DKB (siehe weiter vorne hier im Thread) so zu verstehen: "Sie haben jedoch die Möglichkeit, Eimalzahlungen zu Gunsten des DKB-Sparplans, maximal bis zum 35-fachen der monatlichen Rate, als Vorauszahlungen zu leisten. Über die geleistete Vorauszahlungen können Sie jederzeit verfügen." Das wirft, wo ich es gerade zitiere, mir direkt die nächte Frage auf: Kann ich alle 3 Jahre 35 (36) Monatsraten vorauszahlen und dann z.B. nach 9 Jahren irgendwann über 105 (108) Monatsraten auf einen Schlag "jederzeit verfügen"? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tobi444 August 4, 2014 das fand' ich bei tobi444 auch etwas komisch, bei mir verhält sich das nämlich genau so wie bei dir. Habt ihr eure Raten denn "bis auf Widerruf" ausgesetzt oder bis zu einem gewissen Datum? Bei mir letzeres, d.h. sie fangen in weniger als 36 Monaten wieder an. Könnte sein dass das einen Unterschied macht... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ZfT August 4, 2014 · bearbeitet August 4, 2014 von ZfT Guter Punkt... Ich hab meine Raten "bis auf weiteres" ausgesetzt, also nicht bis zu einem definierten Datum. Ich muß für den Sparplan, den ich gerade per Sonderzahlung gefüttert habe, ehh noch die Mitteilung zum erneuten aussetzten an die DKB schicken, vielleicht mach ich das dann auch mal mit definiertem Datum in 2 Jahren, und versuche dann in einem Jahr wieder, die nächste Sonderzahlung zu überweisen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wpf-leser August 4, 2014 · bearbeitet August 4, 2014 von wpf-leser Hallo zusammen! Aha... wenn ich das richtig weiterspinne hast du (@tobi444) deine Sparpläne nur solange ausgesetzt, wie Vorauszahlungen vorhanden waren? Dann wäre die Lösung nämlich die, dass beim Vorauszahlen gar keine Aussetzung vorlag. Das würde eigentlich alles erklären. Grüße, wpf-leser P.S.: Auch ich habe einige Sparpläne 'bis auf Widerruf' ausgesetzt, unter anderem auch den, auf den ich testweise nicht vorauszahlen konnte. Die Sparpläne für den Tagesgeldersatz werden hingegen auch (d.h. neben den Vorauszahlungen) regulär bespart Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kolle August 4, 2014 Ich kriege es nicht mehr zusammen: Kann man durch spätere Vorauszahlungen frühere Aussetzungen bis maximal 3 Jahre nachholen ? Im Sinne des maximal möglichen Sparvolumens ? PS: Uralte Konditionen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dm2014 August 4, 2014 Hallo zusammen, Ich bräuchte mal euere Hilfe. Ich habe ein paar Sparpläne bei der DKB abgeschlossen. Noch zu den alten Zinssätzen also 1,55% p.a. Und nach 20 Jahren durch Bonus 3,96% p.a. Diese Konditionen sind jetzt bei der DKB nicht mehr erhältlich. Ich habe es damals verpasst das Datenblatt zu speichern. Hat jemand von euch zufällig noch das alte Konditionsblatt? Das neue zeigt die Tabelle mit Anfangs 0,9% p.a. Usw. Ich weiß zwar nicht wieso aber die DKB weigert sich mir die Konditionen oder irgendwas schriftlich zu meinen Verträgen zukommen zu lassen, was ich sehr unseriös finde. Wäre super wenn jemand hier mir das alte Konditionsblatt zur Verfügung stellen könnte. Beste Grüße und vielen Dank im Voraus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kolle August 4, 2014 Hallo zusammen, Ich bräuchte mal euere Hilfe. Ich habe ein paar Sparpläne bei der DKB abgeschlossen. Noch zu den alten Zinssätzen also 1,55% p.a. Und nach 20 Jahren durch Bonus 3,96% p.a. Diese Konditionen sind jetzt bei der DKB nicht mehr erhältlich. Ich habe es damals verpasst das Datenblatt zu speichern. Hat jemand von euch zufällig noch das alte Konditionsblatt? Das neue zeigt die Tabelle mit Anfangs 0,9% p.a. Usw. Ich weiß zwar nicht wieso aber die DKB weigert sich mir die Konditionen oder irgendwas schriftlich zu meinen Verträgen zukommen zu lassen, was ich sehr unseriös finde. Wäre super wenn jemand hier mir das alte Konditionsblatt zur Verfügung stellen könnte. Beste Grüße und vielen Dank im Voraus. Irgendwo im Thread wurde alles gespeichert. Die alten Konditionen ( Bonus, Rendite ) stehen im ersten Posting. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wpf-leser August 4, 2014 · bearbeitet August 4, 2014 von wpf-leser Hallo zusammen! @Dm2014: Willkommen im Forum. Genau eine Seite vor dir hatte ich die zum wiederholten Male verlinkt... Wobei dazu zu sagen ist, dass es auch für 1,55%-Verträge unterschiedliche 'Datenblätter' gibt. @Kolle: Von 'Nachholen' kann aufgrund der durch das Aussetzen entgangenen Zinsen keine Rede sein. Korrekt ausgedrückt wäre es mMn. so, dass nach drei Jahren Aussetzen unter keinen Umständen eine Überzahlung mehr möglich ist. Nicht mehr und nicht weniger. [Kurzfassung] -+-+-+- Folge einer Überzahlung wäre ja, dass die DKB den Rateneinzug vorzeitig stoppt. Voraussetzung für diese Sichtweise ist, dass Zinserträge nicht zum 'Sparvolumen' gehören, da hier quasi nicht eingeplante 'Zusatzzinsen' durch Vorauszahlungen (insbesondere bei den gut verzinsten und sehr flexiblen Altverträgen mittlerweile keine Seltenheit mehr, wie ich glaube ) entstanden sein können. [Langfassung] Grüße, wpf-leser Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dm2014 August 4, 2014 Hallo zusammen! @Dm2014: Willkommen im Forum. Genau eine Seite vor dir hatte ich die zum wiederholten Male verlinkt... Wobei dazu zu sagen ist, dass es auch für 1,55%-Verträge unterschiedliche 'Datenblätter' gibt. @Kolle: Von 'Nachholen' kann aufgrund der durch das Aussetzen entgangenen Zinsen keine Rede sein. Korrekt ausgedrückt wäre es mMn. so, dass nach drei Jahren Aussetzen unter keinen Umständen eine Überzahlung mehr möglich ist. Nicht mehr und nicht weniger. [Kurzfassung] -+-+-+- Folge einer Überzahlung wäre ja, dass die DKB den Rateneinzug vorzeitig stoppt. Voraussetzung für diese Sichtweise ist, dass Zinserträge nicht zum 'Sparvolumen' gehören, da hier quasi nicht eingeplante 'Zusatzzinsen' durch Vorauszahlungen (insbesondere bei den gut verzinsten und sehr flexiblen Altverträgen mittlerweile keine Seltenheit mehr, wie ich glaube ) entstanden sein können. [Langfassung] Grüße, wpf-leser @wpf-Leser und Kolle Vielen Dank für euere Antwort. Leider ist das ein Link auf die DKB Homepage. Hier sind nur noch die neuen Konditionen, die erheblich schlechter sind. Nach 20 Jahren 2,4 anstatt 3,96. Der Screenshot zeigt zwar die früheren Konditionen aber da ist nicht ersichtlich, dass es ein DKB Dokument ist. Es geht mir darum, dass ich ein Baukredit beantragen möchte und die Sparpläne als Absicherung für die Bank gedacht sind. Allerdings möchte die Bank den Vertrag sehen. Da es bei den Sparplänen jedoch keinen schriftlichen Vertrag gibt fordern sie die Original Konditionen von der DKB von damals und eben die gibt es online nicht mehr und die DKB schick sie auch nicht. Warum auch immer. Dank euch nochmals für euere Zeit und Mühe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kolle August 4, 2014 @Kolle: Von 'Nachholen' kann aufgrund der durch das Aussetzen entgangenen Zinsen keine Rede sein. Korrekt ausgedrückt wäre es mMn. so, dass nach drei Jahren Aussetzen unter keinen Umständen eine Überzahlung mehr möglich ist. Nicht mehr und nicht weniger. [Kurzfassung] -+-+-+- Folge einer Überzahlung wäre ja, dass die DKB den Rateneinzug vorzeitig stoppt. Voraussetzung für diese Sichtweise ist, dass Zinserträge nicht zum 'Sparvolumen' gehören, da hier quasi nicht eingeplante 'Zusatzzinsen' durch Vorauszahlungen (insbesondere bei den gut verzinsten und sehr flexiblen Altverträgen mittlerweile keine Seltenheit mehr, wie ich glaube ) entstanden sein können. [Langfassung] Danke ! Die Kurzfassung reicht mir. Grob ( ohne Zinsbetrachtung ) gesagt, werden alle Sparraten erreicht die zum Beginn möglich gewesen wären bei kontinuierlichen Raten ohne Aussetzung. Wobei die absolute Endsumme leicht geringer wird, die IRR-Rendite aber minimal steigen müsste. Sehe gerade, bin heute genau 2 Jahre im Forum... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dm2014 August 4, 2014 Mein Erster Sparplan ist von 09.2012. falls das jemand haben sollte wäre das der Hammer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tobi444 August 4, 2014 · bearbeitet August 4, 2014 von tobi444 Aha... wenn ich das richtig weiterspinne hast du (@tobi444) deine Sparpläne nur solange ausgesetzt, wie Vorauszahlungen vorhanden waren? Nein, weitaus länger. Eine "Überschneidung" von einigen wenigen Monaten gibt es erst seit Kurzem wieder. Viel genauer möchte ich aber auch nicht werden, nicht dass die DKB noch auf irgendwelche Gedanken kommt ;-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kolle August 4, 2014 Vielen Dank für euere Antwort. Leider ist das ein Link auf die DKB Homepage. Hier sind nur noch die neuen Konditionen, die erheblich schlechter sind. Nach 20 Jahren 2,4 anstatt 3,96. Der Screenshot zeigt zwar die früheren Konditionen aber da ist nicht ersichtlich, dass es ein DKB Dokument ist. Es geht mir darum, dass ich ein Baukredit beantragen möchte und die Sparpläne als Absicherung für die Bank gedacht sind. Allerdings möchte die Bank den Vertrag sehen. Da es bei den Sparplänen jedoch keinen schriftlichen Vertrag gibt fordern sie die Original Konditionen von der DKB von damals und eben die gibt es online nicht mehr und die DKB schick sie auch nicht. Warum auch immer. Leider habe ich auf meinem PC auch nicht mehr als das was im Thread steht. Aber: Die finanzierende Bank wird sich doch begnügen mit einem Kontoauszug, wozu brauchen die die Konditionen ? Mir ist auch neu, dass DKB-Sparplanvermögen als Sicherheit an andere Banken verpfändet werden kann. Dazu braucht es Vereinbarungen die sicherstellen, dass die finanzierende Bank jederzeit Zugriff auf das Sparplanvermögen hat und du nichts mehr abziehen kannst. Da müssen beide Banken mitspielen. Bei Bausparkassen gibt es extra Formulare für diesen Fall. Dort wird das angesparte Bausparguthaben eingetragen aber nicht die Kondtionen. Erst wenn die finanzierende Bank die Sicherheit ncht mehr benötigt, gibt sie die Pfändung auf deinen Antrag hin frei und du kannst wieder frei darüber verfügen. Bitte halte mich auf dem Laufenden, könnte auch bei mir mal interessant werden. Beii einem Sparplan einer anderen Bank steht sogar ausdrücklich drin, dass er nicht verpfändet werden kann. Bei der DKB steht zumindest nichts diesbezügliches drin. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tobi444 August 4, 2014 Hätte ehrlich gesagt nicht erwartet, dass mein Fall auf so reges Interesse stößt. Ich fürchte aber wir werden nicht mehr zu einer "Auflöusung" gelangen... Noch ein paar Ideen, ohne konkreten Bezug zu meinem Fall - vielleicht werden ja vor einer Aussetzung eingegangene Vorauszahlungen anders behandelt als nach einer Aussetzung eingegange? Oder es sind, je nach Einrichtungsdatum verschiedene "Sparplanbedingungen" hinterlegt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dm2014 August 4, 2014 Vielen Dank für euere Antwort. Leider ist das ein Link auf die DKB Homepage. Hier sind nur noch die neuen Konditionen, die erheblich schlechter sind. Nach 20 Jahren 2,4 anstatt 3,96. Der Screenshot zeigt zwar die früheren Konditionen aber da ist nicht ersichtlich, dass es ein DKB Dokument ist. Es geht mir darum, dass ich ein Baukredit beantragen möchte und die Sparpläne als Absicherung für die Bank gedacht sind. Allerdings möchte die Bank den Vertrag sehen. Da es bei den Sparplänen jedoch keinen schriftlichen Vertrag gibt fordern sie die Original Konditionen von der DKB von damals und eben die gibt es online nicht mehr und die DKB schick sie auch nicht. Warum auch immer. Leider habe ich auf meinem PC auch nicht mehr als das was im Thread steht. Aber: Die finanzierende Bank wird sich doch begnügen mit einem Kontoauszug, wozu brauchen die die Konditionen ? Mir ist auch neu, dass DKB-Sparplanvermögen als Sicherheit an andere Banken verpfändet werden kann. Dazu braucht es Vereinbarungen die sicherstellen, dass die finanzierende Bank jederzeit Zugriff auf das Sparplanvermögen hat und du nichts mehr abziehen kannst. Da müssen beide Banken mitspielen. Bei Bausparkassen gibt es extra Formulare für diesen Fall. Dort wird das angesparte Bausparguthaben eingetragen aber nicht die Kondtionen. Erst wenn die finanzierende Bank die Sicherheit ncht mehr benötigt, gibt sie die Pfändung auf deinen Antrag hin frei und du kannst wieder frei darüber verfügen. Bitte halte mich auf dem Laufenden, könnte auch bei mir mal interessant werden. Beii einem Sparplan einer anderen Bank steht sogar ausdrücklich drin, dass er nicht verpfändet werden kann. Bei der DKB steht zumindest nichts diesbezügliches drin. Alles klar. Ich halte euch auf dem Laufenden. Allerdings ist die Situation ein wenig anders. Ich habe mich vielleicht ein wenig zu kurz und unklar gefasst. Ich habe vor die Zinsbindung auf 20 Jahre zu vereinbaren mit 1% Tilgung. Nach 20 Jahren zahle ich dann die Restschuld mit den Sparplänen. Da die Bank eines befreundeten Bänkers nur selten 1% Tilgung zu den Konditionen anbietet möchte er den Kollegen zeigen, dass meine Sparpläne zur Tilgung ausreichend sind. Also quasi nur als Sicherheit um die 1% anstatt die 2% Tilgung zu bekommen. Frag mich nicht warum das so wichtig ist. für mich ist das auch zweitrangig, da wie du schon angemerkt hast, ist es keine wirkliche Sicherheit, da ich die Verträge nicht abtrete. Aber wenn die Bank glücklich ist versuche ich jetzt die Konditionen schwarz auf weiß liefern zu können. Was mich wirklich ärgert ist die DKB was ist das für eine Art keine Vertragskonditionen auszuhändigen. Find ich mehr als fragwürdig. Dank euch für euere Hilfe. das ist schon mehr als von der DKB. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kolle August 4, 2014 Was mich wirklich ärgert ist die DKB was ist das für eine Art keine Vertragskonditionen auszuhändigen. Find ich mehr als fragwürdig. Die einzelnen Mitarbeiter blicken selbst nicht mehr durch. Bis auf den einen, der sich das alles ausgedacht, auf seine persönliche Situation zugeschnitten und selbst 100 Sparpläne zu Mitarbeiterkonditionen abgeschlossen hat. Aber der braucht jetzt nicht mehr dort zu arbeiten. Bei "normalen" Hausfinanzierungen sind 2 % Tilgung inzwischen obligatorisch, manche Häuslebauer wollen von sich aus schon 3 %. Sonst würden bei den jetzigen Konditionen Finanzierungszeiten > 50 Jahre herauskommen. Je tiefer der Zins, desto länger die Finanzierung bei Annnuitätendarlehen, weil ersparte Zinsen der Tilgung zugeschlagen werden und bei tiefen Zinsen gibt es kaum ersparte Zinsen. Aber 0 % Tilgung und dicke DKB-Sparpläne zur Tilgung würden schneller zur Entschuldung führen. 2 % Schuldzins und 3,96 % Guthabenzins bei 20 Jahren Laufzeit. Mein Modellvorschlag heißt aufblasen: Haus kostet 200 T€. Kredit in Millionenhöhe, davon 200 T€ ins Haus, Rest als Vorauszahlung in DKB-Sparpläne, die werden nach 36 Monaten auf jeweils 25 € runtergesetzt oder ausgesetzt. Dann bleibt noch was für die Einrichtung und das neue Auto übrig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dm2014 August 4, 2014 Was mich wirklich ärgert ist die DKB was ist das für eine Art keine Vertragskonditionen auszuhändigen. Find ich mehr als fragwürdig. Die einzelnen Mitarbeiter blicken selbst nicht mehr durch. Bis auf den einen, der sich das alles ausgedacht, auf seine persönliche Situation zugeschnitten und selbst 100 Sparpläne zu Mitarbeiterkonditionen abgeschlossen hat. Aber der braucht jetzt nicht mehr dort zu arbeiten. Bei "normalen" Hausfinanzierungen sind 2 % Tilgung inzwischen obligatorisch, manche Häuslebauer wollen von sich aus schon 3 %. Sonst würden bei den jetzigen Konditionen Finanzierungszeiten > 50 Jahre herauskommen. Je tiefer der Zins, desto länger die Finanzierung bei Annnuitätendarlehen, weil ersparte Zinsen der Tilgung zugeschlagen werden und bei tiefen Zinsen gibt es kaum ersparte Zinsen. Aber 0 % Tilgung und dicke DKB-Sparpläne zur Tilgung würden schneller zur Entschuldung führen. 2 % Schuldzins und 3,96 % Guthabenzins bei 20 Jahren Laufzeit. Mein Modellvorschlag heißt aufblasen: Haus kostet 200 T€. Kredit in Millionenhöhe, davon 200 T€ ins Haus, Rest als Vorauszahlung in DKB-Sparpläne, die werden nach 36 Monaten auf jeweils 25 € runtergesetzt oder ausgesetzt. Dann bleibt noch was für die Einrichtung und das neue Auto übrig. Genau das war der Plan. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi August 5, 2014 · bearbeitet August 5, 2014 von andjessi Ist schon eine kranke Zinswelt, aber in der Tat lohnt sich Sparen in (alten) DKB-Sparpläne mehr, als schneller zu tilgen. Man sollte nur berücksichtigen, dass die Abgeltungssteuer nicht in Stein gemeißelt ist und bei einer (Rück)Umstellung auf den persönlichen Steuersatz die Nachsteuerrendite bei Spitzensteuersatz schlechtestenfalls Richtung 2,2% geht. Tilgen darf man hingegen steuerfrei. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kolle August 5, 2014 Aber 0 % Tilgung und dicke DKB-Sparpläne zur Tilgung würden schneller zur Entschuldung führen. 2 % Schuldzins und 3,96 % Guthabenzins bei 20 Jahren Laufzeit. Mein Modellvorschlag heißt aufblasen: Haus kostet 200 T€. Kredit in Millionenhöhe, davon 200 T€ ins Haus, Rest als Vorauszahlung in DKB-Sparpläne, die werden nach 36 Monaten auf jeweils 25 € runtergesetzt oder ausgesetzt. Dann bleibt noch was für die Einrichtung und das neue Auto übrig. Mein ironisch gemeinter Beitrag lässt sich leider nicht umsetzen, er scheitert an der Einlagensicherung. :- Selbst wenn es eine Verpfändungsmöglichkeit gäbe, mehr als die Einlagensicherung würde keine Bank als Sicherheit akzeptieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ZfT August 5, 2014 · bearbeitet August 5, 2014 von ZfT Hat jemand eine Idee zu meiner Idee, ob man tatsächlich alle drei Jahre ne Vorauszahlung machen und die Summe dieser Vorauszahlungen dann nach x Jahren auf einen Schlag ohne Frist zurückfordern kann? Die Bedingungen sagen dazu nicht wirklich was aus meiner Ansicht nach, oder habe ich da was übersehen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kolle August 5, 2014 HJat jemand eine Idee zu meiner Idee, ob man tatsächlich alle drei Jahre ne Vorauszahlung machen und die Summe dieser Vorauszahlungen dann nach x Jahren auf einen Schlag ohne Frist zurückfordern kann? Die Bedingungen sagen dazu nicht wirklich was aus meiner Ansicht nach, oder habe ich da was übersehen? Verstehe nicht ganz deine Frage. Man kann nie mehr als 35 ( evtl. 36 ) Monate vorauszahlen. Die werden dann durch Sparen abgeschmolzen oder bleiben stehen wenn die Abbuchung nicht ausgesetzt worden ist. Solange die maximal mögliche Vorauszahlung nicht abgeschmolzen wird, sind keine weiteren Vorauszahlungen möglich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ZfT August 5, 2014 · bearbeitet August 5, 2014 von ZfT Naja, sicherlich wird die Vorauszahlung bei ausgesetztem Sparplan "abgeschmolzen", sonst hätte ich dieses Jahr auf meinem einen (ausgesetzen) Sparplan keine weitere Vorauszahlung unterbringen können. Aber Vorauszahlung bleibt ja Vorauszahlung. Und eine solche kann laut DKB (siehe der Brief, der hier im Thread weiter vorne veröffentlich wurde) "jederzeit zurückgefordert" werden. Daher die Idee, alle 3 Jahre eine "Vorauszahlung" zu machen und die Summe dieser Vorauszahlungen dann bei Bedarf (z.B. 3 x 3 Vorauszahlungen nach 9 Jahren) auf einen Schlag zurückfordern zu können... Könnte das klappen oder hab ich da in den Bedingungen was übersehen, was dem definitiv entgegen spricht...? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag