wpf-leser Mai 4, 2014 · bearbeitet Mai 4, 2014 von wpf-leser Hallo Hasenhirn! Nach meiner Auffassung hätte man Probleme, einen Betrag wie 14.000,- € (im obigen Beispiel) auf einen Schlag abzuheben; das würde dann mehrere Monate (hier 7) dauern. Falls man also schnell an seine gesamten Vorauszahlungen herankommen möchte, ohne einzelne Sparverträge zu kündigen (und damit den hohen Endbonus zu verschenken), sollte man Vorauszahlungen auf 2.000,- € pro Sparplan begrenzen. So mache ich das jedenfalls. Ja und nein. Die Sache mit den 2.000€ ist hier ja breit diskutiert worden und war / ist auch Inhalt des 'Forenbriefs' seitens der DKB - mit (weiterhin) gespaltenen Meinungen. 7 Monate wirst du jedoch nicht brauchen, denn wenn du die 2000€ überschreitest, greifen mMn. die 3 Monate Kündigungsfrist aus I.5.1). Ich weiß auch nicht, ob Teilverfügungen über die Vorauszahlungen überhaupt möglich sind, um die in 2000€-Schritten zurückfordern zu können. Ich glaub's nicht. Bisher hatte ich meine Sparpläne auch so ausgelegt, dass ich die 2000€ nicht überschreite, was mir aber (aufgrund der hohen Anzahl der Sparpläne -> 6x55€) irgendwie lästig vorkommt, insbesondere, wenn man umfangreiche Vorauszahlungen hat und sich hohe Sparraten auf Vorrat halten möchte. Es kommt natürlich darauf an, was man selber möchte / braucht, daher auch der letzte Satz meines Posts. Für die individuellen Bedürfnisse kann es freilich passieren, dass meine (und andere) Varianten völlig ungeeignet ist (sind). In meinem Fall stören mich mehrere Monate Wartezeit z.B. nicht, weil ich auf der Visa-Karte noch eine ausreichend hohe Liquiditätsreserve habe und nur Geld in die Sparpläne stecke, welches ich eben wirklich (vorerst) nicht brauche. Wenn's an die Liquiditätsreserve geht, werden Vorauszahlungen dann geplündert, um 'nachzufüllen'. Nüchtern betrachtet wären in dieser Hinsicht 12 Sparpläne mit je 50€ und anschließende Stillegung von 2 Sparplänen von der Flexibilität her auch sehr gut geeignet, um 20.000€ und 500€/m zu realisieren. Es kommt halt, wie gesagt, auf die eigenen Ansprüche an. Grüße, wpf-leser Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hasenhirn Mai 4, 2014 · bearbeitet Mai 5, 2014 von Hasenhirn Die Sache mit den 2.000€ ist hier ja breit diskutiert worden und war / ist auch Inhalt des 'Forenbriefs' seitens der DKB - mit (weiterhin) gespaltenen Meinungen. 7 Monate wirst du jedoch nicht brauchen, denn wenn du die 2000€ überschreitest, greifen mMn. die 3 Monate Kündigungsfrist aus I.5.1). Ich weiß auch nicht, ob Teilverfügungen über die Vorauszahlungen überhaupt möglich sind, um die in 2000€-Schritten zurückfordern zu können. Ich glaub's nicht. Danke, wpf-leser. Stimmt schon: An mehr als 2.000,- € einer Vorauszahlung eines einzelnen Sparplans innerhalb eines Monats kommt man nur heran, wenn man den Sparplan kündigt (3 Monate Frist). Wenn man aber den Sparvertrag wegen der weiter laufenden Bonusleiter nicht kündigen will, wird man natürlich unter 2.000,- € Rückzahlung bleiben wollen. Punkt II.2.6.2 sagt aber: "Vorauszahlungen können vom Kontoinhaber unter Einhaltung der in Punkt I.5, Absatz 1 bis 3 enthaltenen Regelungen zurückgefordert werden". Wichtig ist dabei, dass sich die Regelungen der Absätze 1 bis 3 von Punkt I.5 der Sparbedingungen auf alle DKB-Sparprodukte beziehen, während Punkt II.2.6 spezifisch für den DKB-Sparplan gilt. Erstere Bedingungen sind daher allgemeiner formuliert und nicht unbedingt relevant: Punkt I.5. Absatz 1–3 der [/font]DKB-Sparbedingungen']5. Kündigung1) Die Spareinlage kann mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Sofern innerhalb eines Monats nach Kündigung über den gekündigten Betrag nicht verfügt und keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, werden fällige Beträge mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten weitergeführt. 2) Von Spareinlagen mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten können ohne Kündigung bis zu 2.000,- Euro für jedes Sparkonto innerhalb eines Kalendermonats zurückgefordert werden. 3) Ein Anspruch auf vorzeitige Verfügung besteht nicht. Werden Spareinlagen ausnahmsweise vorzeitig zurückbezahlt, ist die DKB AG berechtigt, für diese vorzeitige Rückzahlung Vorschusszinsen zu verlangen mit Ausnahme des in Nr. 5 Abs. 2 genannten Betrages. Die DKB AG wird den jeweiligen Vorschusszinssatz im Preis- und Leistungsverzeichnis für Privatkunden der DKB AG bekanntgeben. Absatz 1 ist meiner Meinung nach hier nicht relevant, da er sich auf die Gesamtkündigung bezieht, die unter Punkt II.2.6 Absatz 2 nicht thematisiert ist. Absatz 2 begrenzt jegliche Rückzahlung ohne Kündigung auf 2000 € pro Kalendermonat. Dies ist eine Standardregelung für dreimonatig kündbare Spareinlagen (z.B. Sparbücher) in Deutschland, wenn ich mich nicht irre. Absatz 3 wiederum liest sich wie eine Kulanzregelung, die es der DKB ermöglichen würde, in Extremfällen größere Teilentnahmen gegen Entrichtung von Vorschusszinsen zu gestatten. Darauf hat der Kunde jedoch keinen Anspruch, und darauf würde ich auch nicht spekulieren. Ich vermute, dass dieser Absatz hier steht, weil er für andere Sparprodukte relevant sein (oder werden) könnte. Ich denke, wenn du die 14.000,- € Vorauszahlung in deinem Beispiel zurückforderst, wird die DKB dir dieses Geld in 7 Monatsraten à 2.000,- € zurücküberweisen, gemäß Punkt I.5 Absatz 2. Vielleicht wird sie zu deinen Gunsten auch Absatz 3 anwenden und dir den Gesamtbetrag abzüglich eines kleinen Vorschusszinses auszahlen. Dass sie jedoch Absatz 1 anwendet und dir damit faktisch kündigt, nur weil du die Rückzahlung der gesamten Vorauszahlung forderst, halte ich für vertragswidrig und sehr unwahrscheinlich. Ich habe das aber bisher selbst noch nicht probiert und würde mich über entsprechende Erfahrungsberichte und Alternativmeinungen freuen. Grüße, H. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wpf-leser Mai 4, 2014 · bearbeitet Mai 4, 2014 von wpf-leser Hey Hasenhirn! Wichtig ist dabei, dass sich die Regelungen der Absätze 1 bis 3 von Punkt I.5 der Sparbedingungen auf alle DKB-Sparprodukte beziehen, während Punkt II.2.2.6 spezifisch für den DKB-Sparplan gilt. Erstere Bedingungen sind daher allgemeiner formuliert und nicht unbedingt relevant: Allgemeiner formuliert ja, aber: Punkt I.5. Absatz 1–3 der [/font]DKB-Sparbedingungen']5. Kündigung1) Die Spareinlage kann mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Sofern innerhalb eines Monats nach Kündigung über den gekündigten Betrag nicht verfügt und keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, werden fällige Beträge mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten weitergeführt. 2) Von Spareinlagen mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten können ohne Kündigung bis zu 2.000,- Euro für jedes Sparkonto innerhalb eines Kalendermonats zurückgefordert werden. 3) Ein Anspruch auf vorzeitige Verfügung besteht nicht. Werden Spareinlagen ausnahmsweise vorzeitig zurückbezahlt, ist die DKB AG berechtigt, für diese vorzeitige Rückzahlung Vorschusszinsen zu verlangen mit Ausnahme des in Nr. 5 Abs. 2 genannten Betrages. Die DKB AG wird den jeweiligen Vorschusszinssatz im Preis- und Leistungsverzeichnis für Privatkunden der DKB AG bekanntgeben. Absatz 1 ist meiner Meinung nach hier nicht relevant, da er sich auf die Gesamtkündigung bezieht, die unter Punkt II.2.2.6 Absatz 2 nicht thematisiert ist. Absatz 2 begrenzt jegliche Rückzahlung ohne Kündigung auf 2000 € pro Kalendermonat. Dies ist eine Standardregelung für dreimonatig kündbare Spareinlagen (z.B. Sparbücher) in Deutschland, wenn ich mich nicht irre. Absatz 3 wiederum liest sich wie eine Kulanzregelung, die es der DKB ermöglichen würde, in Extremfällen größere Teilentnahmen gegen Entrichtung von Vorschusszinsen zu gestatten. Darauf hat der Kunde jedoch keinen Anspruch, und darauf würde ich auch nicht spekulieren. Ich vermute, dass dieser Absatz hier steht, weil er für andere Sparprodukte relevant sein (oder werden) könnte. Absatz 1 ist durchaus (gerade aufgrund seiner allgemeinen Formulierung) relevant, er wird in II.2.6.2) explizit erfasst (siehe dein Beitrag) und 'die Spareinlage' sind dann mMn. bei Anwendung auf Vorauszahlungen diese selbst - sie stellen schließlich auch bereits im Voraus eingebrachte 'Spareinlagen' des Sparplans dar. Absatz 2 begrenzt die Rückzahlung nicht. Er beschreibt nur, unter welchen Bedingungen eine Rückzahlung (evtl. auch von Teilbeträgen davon?) ohne dreimonatige Kündigungsfrist erfolgen kann.Man beachte den Beginn des Absatzes: 'Von Spareinlagen mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten [...]'.Die grundsätzlich dreimonatige Kündigungsfrist für den gekündigten Gesamtbetrag (z.B. 14000€ Vorauszahlungen) aus Absatz 1 bleibt mMn. von dieser Ausnahme unberührt.Ist der Gesamtbetrag aufgrund der Ausnahme früher ausgezahlt, interessiert das natürlich nicht mehr. Bei Absatz 3 sind wir wiederum einer Meinung. Top Diskussion. Grüße, wpf-leser Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hasenhirn Mai 4, 2014 Aaa-ha. Bin mir nicht ganz sicher, dass ich dir hier in allem folgen kann, wpf-leser, aber es ist gut, das noch mal zu erörtern. Danke dafür. Vielleicht kann ja einer der anderen Forumsexperten noch eine Drittmeinung anbieten... Zur allgemeinen Beglückung gibt es ja unter der URL https://dok.dkb.de/pdf/ib_sparplan.pdf noch zusätzliche "Informationen zum DKB-Sparplan", die dem Kunden bei Vertragsabschluss in einem PDF zusammen mit der "Unterrichtung von Verbrauchern für den Fall des Fernabsatzes von Finanzdienstleistungen" bereitgestellt werden. Darin steht dann: Verfügungen über das Sparguthaben sind mit Hilfe der DKB-Onlinebanking-Anwendung zu Gunsten des Referenzkontos unter den folgenden Bedingungen möglich:1) Vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit muss eine dreimonatige Kündigungsfrist eingehalten werden. Dabei kann nur über das gesamte Guthaben verfügt und das Konto aufgelöst werden. Teilweise Verfügungen sind nicht möglich. 2) Ein Anspruch des Kunden auf Auszahlungen ohne Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten besteht nicht. 3) Im Rahmen der geltenden Sparbedingungen geleistete Vorauszahlungen können jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zurückgezahlt werden. Ich finde das zwar auch nicht ganz eindeutig oder klar formuliert, aber immerhin erläutert es teilweise die (noch unglücklicher formulierten) Sparbedingungen, die wir oben besprochen haben. Insgesamt bleibt alles etwas nebulös. Die DKB sollte da ganz dringend mal ihre Dokumente überarbeiten. Das fand letztes Jahr wohl auch die Stiftung Warentest, die Produktinformationen für Zinsprodukte getestet hat. Ich habe das nicht im Detail gelesen, aber vielleicht ändert sich da ja irgendwann etwas; hoffentlich zum Guten... Meine pragmatisch geprägte Auffassung ist, dass ich mir die meisten Optionen offen halte, wenn ich Vorauszahlungen möglichst breit auf möglichst viele Verträge verteile. Egal ob dann das 2000-€-Limit wie in I.5 Abs. 2 angewandt wird oder nicht, kann ich mir ziemlich sicher sein, dass ich zügig an diesen Teil meines Geldes herankomme. Grüße, H. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wpf-leser Mai 4, 2014 · bearbeitet Mai 4, 2014 von wpf-leser Hey Hasenhirn! Zur allgemeinen Beglückung gibt es ja unter der URL https://dok.dkb.de/pdf/ib_sparplan.pdf noch zusätzliche "Informationen zum DKB-Sparplan", die dem Kunden bei Vertragsabschluss in einem PDF zusammen mit der "Unterrichtung von Verbrauchern für den Fall des Fernabsatzes von Finanzdienstleistungen" bereitgestellt werden. Darin steht dann: Verfügungen über das Sparguthaben sind mit Hilfe der DKB-Onlinebanking-Anwendung zu Gunsten des Referenzkontos unter den folgenden Bedingungen möglich:1) Vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit muss eine dreimonatige Kündigungsfrist eingehalten werden. Dabei kann nur über das gesamte Guthaben verfügt und das Konto aufgelöst werden. Teilweise Verfügungen sind nicht möglich. 2) Ein Anspruch des Kunden auf Auszahlungen ohne Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten besteht nicht. 3) Im Rahmen der geltenden Sparbedingungen geleistete Vorauszahlungen können jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zurückgezahlt werden. Können Hasen schlaue Füchse sein? Das ist ja der blanke Wahnsinn! Mir ist das noch nirgends untergekommen, auf der Homepage habe ich es nirgends verlinkt gesehen, aber Tatsache: den Unterlagen ist es beigefügt. In dem Dokument wird genau das bestätigt, was die DKB im (Foren-)Brief schreibt (und wofür ich bisher so recht keine Erklärung hatte). Danke. Insgesamt bleibt alles etwas nebulös. Die DKB sollte da ganz dringend mal ihre Dokumente überarbeiten. Das fand letztes Jahr wohl auch die Stiftung Warentest, die Produktinformationen für Zinsprodukte getestet hat. Ich habe das nicht im Detail gelesen, aber vielleicht ändert sich da ja irgendwann etwas; hoffentlich zum Guten... Angesichts dessen, dass da erst neulich dran gearbeitet wurde... ... ... ... Sparbedingungen: 'Stand: 01.2014' Grüße in den Hasenbau, wpf-leser Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli Mai 4, 2014 Aaa-ha. Bin mir nicht ganz sicher, dass ich dir hier in allem folgen kann, wpf-leser, aber es ist gut, das noch mal zu erörtern. Danke dafür. Vielleicht kann ja einer der anderen Forumsexperten noch eine Drittmeinung anbieten... Zur allgemeinen Beglückung gibt es ja unter der URL https://dok.dkb.de/pdf/ib_sparplan.pdf noch zusätzliche "Informationen zum DKB-Sparplan", die dem Kunden bei Vertragsabschluss in einem PDF zusammen mit der "Unterrichtung von Verbrauchern für den Fall des Fernabsatzes von Finanzdienstleistungen" bereitgestellt werden. Darin steht dann: Verfügungen über das Sparguthaben sind mit Hilfe der DKB-Onlinebanking-Anwendung zu Gunsten des Referenzkontos unter den folgenden Bedingungen möglich:1) Vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit muss eine dreimonatige Kündigungsfrist eingehalten werden. Dabei kann nur über das gesamte Guthaben verfügt und das Konto aufgelöst werden. Teilweise Verfügungen sind nicht möglich. 2) Ein Anspruch des Kunden auf Auszahlungen ohne Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten besteht nicht. 3) Im Rahmen der geltenden Sparbedingungen geleistete Vorauszahlungen können jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zurückgezahlt werden. Ich finde das zwar auch nicht ganz eindeutig oder klar formuliert, aber immerhin erläutert es teilweise die (noch unglücklicher formulierten) Sparbedingungen, die wir oben besprochen haben. Die nicht eindeutige Formulierung von "Sonderfällen" die aber scheinbar doch nicht so "sonder" sind, ist ja im Prinzip das größte Problem von diesem Sparplan Die von Dir unter dem o.g. Link ausgegrabenen Bedingungen unterscheiden sich in dieser Klarstellung deutlich von den Bedingungen mit Stand "Dezember 2012". Dort stand das noch nicht so direkt drin. Die Bedingungen im o.g. Link bezüglich der Rückzahlung der Sonderzahlung sind nun identisch mit den Aussagen des Briefes vom Juni 2013. Ich habe es glaube ich schon mal geschrieben: Ich kann mich des Eindruckes nicht erwehren, dass wir mit diesem Thread und den darin diskutierten Fallstricken und Fragen die DKB zu Änderungen (im Sinne von Konkretisierungen) der Bedingungen ihres Sparplans veranlasst haben. Grund dafür - und da gebe ich Kolle Recht - ist, dass die DKB sich nicht genug Gedanken zu den "Nebenkriegsschauplätzen" gemacht hat. Positiv daran: Diese Nebenkriegsschauplätze ergeben sich IMO größtenteils dadurch, dass die DKB ein für den Kunden sehr flexibles Produkt auf den Markt gebracht hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wpf-leser Mai 4, 2014 Hallo Holgerli! Die von Dir unter dem o.g. Link ausgegrabenen Bedingungen unterscheiden sich in dieser Klarstellung deutlich von den Bedingungen mit Stand "Dezember 2012". Dort stand das noch nicht so direkt drin. Es steht auch jetzt noch nicht in den Bedingungen drin. Die beiden relevanten Seiten aus dem verlinkten Dokument stammen vom August 2012. Der Witz ist aber, dass man auf diese Seiten erst bei Abschluss eines Sparplans aufmerksam wird - zumindest habe ich keinen Link dorthin anderweitig auf der DKB-Seite gefunden. Die Bedingungen im o.g. Link bezüglich der Rückzahlung der Sonderzahlung sind nun identisch mit den Aussagen des Briefes vom Juni 2013. Exakt. Ich habe es glaube ich schon mal geschrieben: Ich kann mich des Eindruckes nicht erwehren, dass wir mit diesem Thread und den darin diskutierten Fallstricken und Fragen die DKB zu Änderungen (im Sinne von Konkretisierungen) der Bedingungen ihres Sparplans veranlasst haben. Das (irgendwelche Konkretisierungen in den Bedingungen) kann ich nicht wirklich nachvollziehen. Wo sollen die sein? Grüße, wpf-leser Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hasenhirn Mai 4, 2014 Hallo noch mal. Diese "Informationen zum DKB-Sparplan" hatte ich im Mai und im Oktober 2013 schon einmal (vielleicht etwas zu beiläufig) verlinkt und zitiert. Ich hatte die vorige Version der entsprechenden PDF-Datei (Frühjahr 2013) auf meiner Festplatte gespeichert und habe eben mal einen PDF-Vergleich mit der aktuellen Version erstellt. Hier ein JPG, in dem die Änderungen im Text markiert sind: An den Kündigungsregeln hat sich augenscheinlich nichts Wesentliches geändert. Lediglich das Wort "Referenzkontos" wurde durch "Verrechnungskontos" ersetzt. Grüße, H. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Mai 4, 2014 Vermutlich wurde die Frage auf einer der 17 Seiten schonmal geklärt, aber es wäre nett, wenn man mir trotzdem kurz antworten könnte: Wenn man 20 JAhre abschließt und nach n Jahren kündigt - entfällt dann der gesamte Bonus oder bekommt man einen Teilbonus? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wpf-leser Mai 5, 2014 Hey ImperatoM, du bekommst dann den für n Jahre vorgesehenen Bonus. Grüße, wpf-leser Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dandy Mai 5, 2014 Das ist mir auch immer noch nicht ganz klar. Der Zinsbonus ist ja gestaffelt (siehe Tabelle im ersten Post). Wenn man also vor Ablauf kündigt, dann erhält man nur den zu dem Jahr gestaffelten Zinsbonus oder den anteiligen zum Ende hin? Ich vermute mal Ersteres. Damit erreicht man die 4% aber auch quasi nie, außer man geht davon aus, dass wir auch in 20 Jahren noch keine höheren Zinsen als diese sehen werden (ganz so pessimistisch bin ich persönlich nicht, rechne eher mit vielleicht zehn Jahren). Wie dem auch sei, die Verzinsung ist so oder so für heutige Maßstäbe in Ordnung und flexibel ist die Sache auch. Mal ne andere Frage: Angenommen man möchte sich die Konditionen jetzt sichern aber erst später größere Beträge einzahlen. Wie würde man die Sparpläne idealerweise eröffnen (also welche Monatsraten, wie Einmalzahlungen und wieviele dieser Sparpläne sinnvollerweise)? Noch eine steuerliche Frage: Der Basiszins wird jährlich versteuert, der Zinsbonus einmalig am Ende, richtig? Will man steuerlich optimieren, muss man das also mittels mehrerer Sparpläne lösen, die man zu unterschiedlichen Zeiten auflöst, stimmt's? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kolle Mai 5, 2014 · bearbeitet Mai 5, 2014 von Kolle Mal ne andere Frage: Angenommen man möchte sich die Konditionen jetzt sichern aber erst später größere Beträge einzahlen. Wie würde man die Sparpläne idealerweise eröffnen (also welche Monatsraten, wie Einmalzahlungen und wieviele dieser Sparpläne sinnvollerweise)? 500 € einzahlen und viele Jahre aussetzen, keine Einmalzahlung, beliebig viele Sparpläne nach eigener finanzieller Potenz. Ist eher eine theoretische Möglichkeit, ich weiß nicht ob die DKB so einen "Gestaltungsmissbrauch" mitmacht. Noch eine steuerliche Frage: Der Basiszins wird jährlich versteuert, der Zinsbonus einmalig am Ende, richtig? Will man steuerlich optimieren, muss man das also mittels mehrerer Sparpläne lösen, die man zu unterschiedlichen Zeiten auflöst, stimmt's? Der Basiszins wird jährlich besteuert, der Bonus im letzten Jahr. Sollte im letzten Jahr immer noch die Abgeltungssteuer gelten so wie heute, ist die Summe grad egal., es sei denn dass der individuelle Steuersatz auch bei hohem Bouns unter dem Abgeltungssteuersatz liegt aber dann hilft nur eine individuelle Betrachtung mit den Steuerregeln in der Zukunft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ungeheuer Mai 5, 2014 Ich habe auch noch einmal 2 Fragen: - wenn ich eine Einmalzahlung zusätzlich zu den regulären monatlichen Zahlungen mache, was passiert dann am Laufzeitende? Habe ich dann insgesamt mehr als die geplante Summe eingezahlt oder stoppen die monatlichen Einzahlungen automatisch vorher, so dass insgesamt max. die geplante Summe eingezahlt wird? - wenn ich mir den Sparplan sichern möchte, dann nehme ich jetzt eine mtl. Rate von 500.- EUR und setze sofort nach einem Monat aus? Bzw. ich kann auch 250.- EUR mtl. Rate nehmen und nach 2 Monaten Laufzeit aussetzen? Ich habe auch noch einmal 2 Fragen: - wenn ich eine Einmalzahlung zusätzlich zu den regulären monatlichen Zahlungen mache, was passiert dann am Laufzeitende? Habe ich dann insgesamt mehr als die geplante Summe eingezahlt oder stoppen die monatlichen Einzahlungen automatisch vorher, so dass insgesamt max. die geplante Summe eingezahlt wird? - wenn ich mir den Sparplan sichern möchte, dann nehme ich jetzt eine mtl. Rate von 500.- EUR und setze sofort nach einem Monat aus? Bzw. ich kann auch 250.- EUR mtl. Rate nehmen und nach 2 Monaten Laufzeit aussetzen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hasenhirn Mai 5, 2014 Ich habe auch noch einmal 2 Fragen: - wenn ich eine Einmalzahlung zusätzlich zu den regulären monatlichen Zahlungen mache, was passiert dann am Laufzeitende? Habe ich dann insgesamt mehr als die geplante Summe eingezahlt oder stoppen die monatlichen Einzahlungen automatisch vorher, so dass insgesamt max. die geplante Summe eingezahlt wird? - wenn ich mir den Sparplan sichern möchte, dann nehme ich jetzt eine mtl. Rate von 500.- EUR und setze sofort nach einem Monat aus? Bzw. ich kann auch 250.- EUR mtl. Rate nehmen und nach 2 Monaten Laufzeit aussetzen? Ich habe auch noch einmal 2 Fragen: - wenn ich eine Einmalzahlung zusätzlich zu den regulären monatlichen Zahlungen mache, was passiert dann am Laufzeitende? Habe ich dann insgesamt mehr als die geplante Summe eingezahlt oder stoppen die monatlichen Einzahlungen automatisch vorher, so dass insgesamt max. die geplante Summe eingezahlt wird? - wenn ich mir den Sparplan sichern möchte, dann nehme ich jetzt eine mtl. Rate von 500.- EUR und setze sofort nach einem Monat aus? Bzw. ich kann auch 250.- EUR mtl. Rate nehmen und nach 2 Monaten Laufzeit aussetzen? Hallo Ungeheuer Zu deiner ersten Frage: Die DKB schreibt in den Sparbedingungen, unter Punkt II.2.4 Absatz 2) "Sofern durch eine Vorauszahlung die vereinbarte Sparleistung erreicht wird, sind keine Sparbeträge mehr zu zahlen. Überzahlungen werden zurückgewiesen." Das beschreibt zwar nicht genau deinen Fall, verdeutlicht aber, dass die DKB nur eine maximale Sparleistung akzeptiert, die sich "aus dem Sparbetrag multipliziert mit der Anzahl der Monate entsprechend der vereinbarten Laufzeit" ergibt (vgl. Punkt II.2.3). Ich nehme daher an, dass auch reguläre Sparraten bei einem vorzeitigen Erreichen der anfangs vereinbarten Sparleistung nicht mehr eingezogen werden. Das deckt sich auch mit der Auskunft, die Schwaben-Sparer hier erhalten hat: "Es ist möglich, dass nach einer Einmalzahlung der Einzug weiterhin erfolgt, bis zu dem Punkt, an dem die Gesamtsparleistung (monatliche Rate * Laufzeit) erreicht ist. Erst danach erfolgt kein Rateneinzug mehr." Zur zweiten Frage: Das kannst du auf beide beschriebenen Arten und Weisen machen. Dabei erlaubt dir die Variante mit 500 € Sparbetrag eine spätere Vorauszahlung von 35x500=17500 €; bei der 250 €-Variante könntest du nur halb so viel vorauszahlen (8750 €). Für die DKB sehen beide Vorgehensweisen vielleicht etwas komisch aus; die wissen dann sofort, was du da später vorhast. Wenn du es dir leisten kannst, könntest du natürlich z.B. 5 Sparpläne zu je 100 € anlegen, diese 5 Monate lang besparen und dann pausieren. Dann setzt du zwar anfangs mehr Geld ein (2500 €), hast aber mehr Freiheiten bei einer eventuellen vorzeitigen Kündigung. Außerdem sähe es formal eher wie ein "Sparplan" aus. Zu deiner dritten Frage: Die DKB schreibt in den Sparbedingungen, unter Punkt II.2.4 Absatz 2) "Sofern durch eine Vorauszahlung die vereinbarte Sparleistung erreicht wird, sind keine Sparbeträge mehr zu zahlen. Überzahlungen werden zurückgewiesen." Das beschreibt zwar nicht genau deinen Fall, verdeutlicht aber, dass die DKB nur eine maximale Sparleistung akzeptiert, die sich "aus dem Sparbetrag multipliziert mit der Anzahl der Monate entsprechend der vereinbarten Laufzeit" ergibt (vgl. Punkt II.2.3). Ich nehme daher an, dass auch reguläre Sparraten bei einem vorzeitigen Erreichen der anfangs vereinbarten Sparleistung nicht mehr eingezogen werden. Das deckt sich auch mit der Auskunft, die Schwaben-Sparer hier erhalten hat: "Es ist möglich, dass nach einer Einmalzahlung der Einzug weiterhin erfolgt, bis zu dem Punkt, an dem die Gesamtsparleistung (monatliche Rate * Laufzeit) erreicht ist. Erst danach erfolgt kein Rateneinzug mehr." Zur vierten Frage: Das kannst du auf beide beschriebenen Arten und Weisen machen. Dabei erlaubt dir die Variante mit 500 € Sparbetrag eine spätere Vorauszahlung von 35x500=17500 €; bei der 250 €-Variante könntest du nur halb so viel vorauszahlen (8750 €). Für die DKB sehen beide Vorgehensweisen vielleicht etwas komisch aus; die wissen dann sofort, was du da später vorhast. Wenn du es dir leisten kannst, könntest du natürlich z.B. 5 Sparpläne zu je 100 € anlegen, diese 5 Monate lang besparen und dann pausieren. Dann setzt du zwar anfangs mehr Geld ein (2500 €), hast aber mehr Freiheiten bei einer eventuellen vorzeitigen Kündigung. Außerdem sähe es formal eher wie ein "Sparplan" aus. Grüße, H. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Mai 5, 2014 Bei so viel Antworten schießt mir auch noch eine Frage durch den Kopf: Kann man einen DKB-Sparplan eigentlich auch normal besparen, so gans ohne Vorauszahlungen, Rückforderungen von Vorauszahlungen und Stillegungen. Also einfach abschließen, 240 Monate die Rate einziehen lassen und sich dann nach 20 Jahren Kapital, Zinsen und Bonus wieder auszahlen lassen? Oder wittert die DKB da böswilligen Gestaltungsbrauch? Kann man einen DKB-Sparplan eigentlich auch normal besparen, so gans ohne Vorauszahlungen, Rückforderungen von Vorauszahlungen und Stillegungen. Also einfach abschließen, 240 Monate die Rate einziehen lassen und sich dann nach 20 Jahren Kapital, Zinsen und Bonus wieder auszahlen lassen? Oder wittert die DKB da böswilligen Gestaltungsbrauch? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hasenhirn Mai 5, 2014 · bearbeitet Mai 5, 2014 von Hasenhirn Bei so viel Antworten schießt mir auch noch eine Frage durch den Kopf: Kann man einen DKB-Sparplan eigentlich auch normal besparen, so gans ohne Vorauszahlungen, Rückforderungen von Vorauszahlungen und Stillegungen. Also einfach abschließen, 240 Monate die Rate einziehen lassen und sich dann nach 20 Jahren Kapital, Zinsen und Bonus wieder auszahlen lassen? Oder wittert die DKB da böswilligen Gestaltungsbrauch? Kann man einen DKB-Sparplan eigentlich auch normal besparen, so gans ohne Vorauszahlungen, Rückforderungen von Vorauszahlungen und Stillegungen. Also einfach abschließen, 240 Monate die Rate einziehen lassen und sich dann nach 20 Jahren Kapital, Zinsen und Bonus wieder auszahlen lassen? Oder wittert die DKB da böswilligen Gestaltungsbrauch? Auf eine so vielschichtige Frage kann es keine einfache Antwort geben, fleckiger Flachmolch. Erstens: Also ich für meinen Teil laufe durchaus Gefahr, mit dem einen oder anderen Vertrag meines Sparplan-Schwarms diesen Gestaltungsbrauch zu begehen. Hoffentlich merkt das bei der DKB keiner. Ich habe inzwischen solch ein Sortiment von Stückelungen, ruhenden und vorbesparten Plänen, dass ich bestimmt in ein paar Jahren keinen Plan mehr haben werde, welch teuflischen Schweinkram ich damit einmal geplant hatte. Und dann wird mir der böse Gestaltungsbrauch wohl unterlaufen. Zweitens: Also ich für meinen Teil laufe durchaus Gefahr, mit dem einen oder anderen Vertrag meines Sparplan-Schwarms diesen Gestaltungsbrauch zu begehen. Hoffentlich merkt das bei der DKB keiner. Ich habe inzwischen solch ein Sortiment von Stückelungen, ruhenden und vorbesparten Plänen, dass ich bestimmt in ein paar Jahren keinen Plan mehr haben werde, welch teuflischen Schweinkram ich damit einmal geplant hatte. Und dann wird mir der böse Gestaltungsbrauch wohl unterlaufen. Andererseits: Also ich für meinen Teil laufe durchaus Gefahr, mit dem einen oder anderen Vertrag meines Sparplan-Schwarms diesen Gestaltungsbrauch zu begehen. Hoffentlich merkt das bei der DKB keiner. Ich habe inzwischen solch ein Sortiment von Stückelungen, ruhenden und vorbesparten Plänen, dass ich bestimmt in ein paar Jahren keinen Plan mehr haben werde, welch teuflischen Schweinkram ich damit einmal geplant hatte. Und dann wird mir der böse Gestaltungsbrauch wohl unterlaufen. Tja, H. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli Mai 5, 2014 · bearbeitet Mai 5, 2014 von Holgerli Bei so viel Antworten schießt mir auch noch eine Frage durch den Kopf: Kann man einen DKB-Sparplan eigentlich auch normal besparen, so gans ohne Vorauszahlungen, Rückforderungen von Vorauszahlungen und Stillegungen. Also einfach abschließen, 240 Monate die Rate einziehen lassen und sich dann nach 20 Jahren Kapital, Zinsen und Bonus wieder auszahlen lassen? Oder wittert die DKB da böswilligen Gestaltungsbrauch? Klar kann man das. Allerdings: Lies mal hier im WPF. Da wird öfters mal gefragt ob Du wirklich Verträge unterschreibst die Du nicht verstehst. Und nach den vielen Fragen hier im Thread zu urteilen haben viele Leute (mögliche) Fallstricke und/oder offene Konstellationen gefunden und haben nach der WPF-Devise "lieber fragen bevor man etwas unterschreibt was man nicht versteht" gehandelt. Ist doch eigentlich sehr löblich, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hasenhirn Mai 5, 2014 Ist doch eigentlich sehr löblich, oder? Na, das kann man wohl sagen, Holgerli. Danke an alle, die hier mit-gepuzzelt haben und immer noch mit-puzzeln. Trotz aller Unklarheiten im Regelwerk ist das ein tolles Produkt von der DKB und als ganz normaler Sparplan sogar recht einfach zu verstehen; man muss das Ding ja nicht auf Teufel-komm-raus wie einen Tagesgeld-Ersatz nutzen. Grüße, H. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwaben-Sparer Mai 5, 2014 · bearbeitet Mai 5, 2014 von Schwaben-Sparer Man provoziert bloß, dass die DKB das Produkt anpasst (verschlechtert), wenn man anfängt die Flexibilität des Produkt bis an die Grenzen auszureizen. Ehrlich gesagt wundert es mich, dass die DKB nicht schon längst aktiv wurde. Könnte die DKB auch noch laufende Verträge verschlechtern? Wäre es denkbar, dass die DKB z.B. gleichzeitig abgeschlossene Sparpläne zusammenfasst und diese nur noch als Ganzes kündbar sind? Nachträglich Gebühren zu erheben, wie sie es beim DKB-Broker ganz plötzlich eingeführt haben, dürfte kaum möglich sein. Was ist eigentlich das Konzept der DKB bei diesem Produkt? Wie kann das Produkt profitabel sein? Warum wurde es seit 2012 nicht an den Markt angepasst? Auch als Lockangebot, mit dem man Neukunden zum Abschluss von DKB-Cash bewegen will, wurde es meiner Wahrnehmung nach zumindest nicht offensiv eingesetzt. Weiß die DKB schon, dass die Zinsen wieder steigen? Sonst geht es denen doch wie der Sparkasse in Ulm... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Mai 5, 2014 Wenn sich an den Vertragsbedingungen etwas ändert und das die Bestandskunden des DKB Banksparplans betrifft wird das den Bestandskunden schon mitgeteilt werden. Die Neukunden sehen das dann auf der DKB-Website. Dann wird's auch bald hier im Thread diskutiert werden. Sich den Kopf zu zerbrechen über die Möglichkeiten und Auswirkungen von Bank-internen Details, die wir hier als Kunden sowieso nicht kennen halte ich für relativ sinnfrei. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli Mai 5, 2014 · bearbeitet Mai 5, 2014 von Holgerli Man provoziert bloß, dass die DKB das Produkt anpasst (verschlechtert), wenn man anfängt die Flexibilität des Produkt bis an die Grenzen auszureizen. Die Bedenken verstehe ich ehrlich nicht. Hier im Thread wurden bisher nur die möglichen Fallstricke und Unklarheiten diskutiert. Ich sehe nicht, dass hier wer "das Produkt an seine Grenzen ausreizt". Die 25-Euro-Stückelung wurde von der DKB so eingeführt. Auch die Option das 35-fache der Sparsumme wurde von der DKB proaktiv eingeführt. Gerade die Option der Sonderzahlung wurde mehrfach von DKB-Ma herausgestellt. Ich sehe dort keine Grenze. Ehrlich gesagt wundert es mich, dass die DKB nicht schon längst aktiv wurde. Ich sag' es mal so: Wenn unsere kleine Aufstellung richtig ist, dann wurden bisher mehere tausende, wenn nicht sogar zehntausende Sparpläne generiert. Wohl auch durch Neukunden. Das sieht zumindest gut in der Bilanz aus. Und ganz ehrlich: 1,55% in den ersten drei Jahren sind zwar aktuell überdurchschnittlich gut aber auch kein Pleitekriterium für eine Bank mit de Größe der DKB. Könnte die DKB auch noch laufende Verträge verschlechtern? Wäre es denkbar, dass die DKB z.B. gleichzeitig abgeschlossene Sparpläne zusammenfasst und diese nur noch als Ganzes kündbar sind? Nachträglich Gebühren zu erheben, wie sie es beim DKB-Broker ganz plötzlich eingeführt haben, dürfte kaum möglich sein. Klar kann die DKB laufende Verträge verschlechtern. Klar könnte die DKB bestehende Verträge zusammenfassen. Klar könnte die DKB nachträglich Gebühren einführen. Aber: Klar, kann der Kunde auch dagegen klagen. Die Sparkasse Ulm macht ja gerade vor wie das geht. sich nicht mehr an Spar-Verträge halten zu wollen. Allerdings zeigt das Beispiel der Sparkasse Ulm auch deutlich, dass ein Bummerang aller erster Güte daraus wird: Negativwerbung hoch 10 und eine Klagewelle die die Kosten-/Nutzenbilanz der Kündigung der Sparverträge für die Sparkasse Ulm ins Negative treibt. Und 4% Zinsen in 20 Jahren sind halt eine Wette auf die Zukunft. Und ganz ehrlich: 3,75% Zinsen auf die Kreditkarte hat die DKB auch ohne Sparplan noch 2008 gegeben. Was ist eigentlich das Konzept der DKB bei diesem Produkt? Wie kann das Produkt profitabel sein? Warum wurde es seit 2012 nicht an den Markt angepasst? Auch als Lockangebot, mit dem man Neukunden zum Abschluss von DKB-Cash bewegen will, wurde es meiner Wahrnehmung nach zumindest nicht offensiv eingesetzt. Weiß die DKB schon, dass die Zinsen wieder steigen? Sonst geht es denen doch wie der Sparkasse in Ulm... Zumindest sind es sehr gute Kundebindungsprozesse: Wer als "Altkunde" einen Sparplan hat, kann zumindest in der Zeit wo er diesen Aktiv bespart (im Extemfall 20 Jahre) nicht von der DKB weg. Ich spreche jetzt nur für mich: Sollte die DKB zukünftig weiter unter den Besten 20% der Banken bleiben, würde ich mir nicht den Ärger antun und von der DKB weggwechseln. Alles andere: Siehe weiter oben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hasenhirn Mai 5, 2014 · bearbeitet Mai 6, 2014 von Hasenhirn Danke für den spannenden Einwurf, Schwaben-Sparer. Vielleicht sind wir hier alle unfreiwillige Helfer einer unglaublich elaborierten, viralen Marketing-Kampagne, mit der die DKB ihr Hauptprodukt, das DKB-Cash-Girokonto nebst der passenden VISA-Karte, an den Mann bringen will. Auffälligkeit durch Tarnung, Aufmerksamkeit durch Verwirrung, Attraktivität durch Undurchdringlichkeit; alles das unterstützt mittels Google usw? Wer weiß... Ich glaube aber nicht, dass die DKB die von dir beschriebene Art von nachträglichen Änderungen in existierende Verträge einführen könnte, zumindest nicht ohne gewaltigen Ärger. Wir diskutieren hier schon so lange, und es wäre ein Leichtes gewesen, in der Zwischenzeit eine Ein-Kunde-ein-Sparvertrag-Regelung einzuführen, oder einen Ausschluss der Vorabzahlungen. Ich denke, die DKB kalkuliert das recht entspannt, und geht davon aus, dass die Mehrheit der Kunden das als ganz normalen Sparplan nutzt, vorzeitig aussteigt und die ganz tollen Zinszahlungen daher verpasst. Nicht alle können sich leisten, so konsequent zu sein wie die WPF-Hartsparer... Grüßle, H. PS: Sehe gerade, Holgerli und tyr waren schneller und mindestens genauso schlau... H. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwaben-Sparer Mai 5, 2014 Man provoziert bloß, dass die DKB das Produkt anpasst (verschlechtert), wenn man anfängt die Flexibilität des Produkt bis an die Grenzen auszureizen. Die Bedenken verstehe ich ehrlich nicht. Hier im Thread wurden bisher nur die möglichen Fallstricke und Unklarheiten diskutiert. Ich sehe nicht, dass hier wer "das Produkt an seine Grenzen ausreizt". Die 25-Euro-Stückelung wurde von der DKB so eingeführt. Auch die Option das 35-fache der Sparsumme wurde von der DKB proaktiv eingeführt. Gerade die Option der Sonderzahlung wurde mehrfach von DKB-Ma herausgestellt. Ich sehe dort keine Grenze. Mehrere Sparpläne abschließen und sofort beitragsfreistellen mit der Absicht später (vielleicht je nach Marktlage) hohe Einmalzahlungen vorzunehmen, reizt die Flexibiltät des Produktes bis an die Grenzen aus. Das kann für die DKB eigentlich nicht profitabel sein und da frage ich mich ehrlich gesagt schon, warum die DKB dieses Produkt so anbietet. Gerade auch weil bekannt ist , dass die Sparkasse Ulm mit einem ähnlichen Produkt Schiffbruch erlitten hat. Dass die DKB auch wenig kundenfreundliche Maßnahmen ergreift, hat sie mit der Ankündigung vom 28.10.13 ab 01.11.13 Gebühren beim Kauf und Verkauf von Fonds einzuführen, schon unter Beweis gestellt. Beim DKB-Sparplan sollte dies allerdings schwerer möglich sein. Täte mich wirklich interessieren welche Strategie die DKB mit dem Sparplan verfolgt bzw. ob sie überhaupt eine solche hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hasenhirn Mai 5, 2014 · bearbeitet Mai 5, 2014 von Hasenhirn Mehrere Sparpläne abschließen und sofort beitragsfreistellen mit der Absicht später (vielleicht je nach Marktlage) hohe Einmalzahlungen vorzunehmen, reizt die Flexibiltät des Produktes bis an die Grenzen aus. Das kann für die DKB eigentlich nicht profitabel sein und da frage ich mich ehrlich gesagt schon, warum die DKB dieses Produkt so anbietet. Gerade auch weil bekannt ist , dass die Sparkasse Ulm mit einem ähnlichen Produkt Schiffbruch erlitten hat. Nun ja. Ich verstehe deine Sorgen, aber die Grenzen des Produkts sind ja dann doch recht eng gesetzt, oder? Bis zu 4% p.a. im Regelfall? Was die DKB da bei den wenigen informierten Sparplan-Terroristen verliert, holt sie bestimmt bei den wenig-informierten Sparplan-Abbrechern wieder raus. Oder im sonstigen Privatkunden-Geschäft. Da mache ich mir eigentlich keine Sorgen, und für die DKB sind das bestimmt auch nur kleine Fische... Grüsse, H. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag