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Kolle

DKB Sparplan (Produkt so nicht mehr verfügbar!)

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Holgerli

1. Verstehe ich das richtig, dass ich den Sparplan immer mit einer 3-monatigen Frist kündigen kann, also auch schon nach einem Jahr?

Wann genau werden Vorschusszinsen fällig? Immer wenn ich den Vertrag vor der gewählten Laufzeit kündige? Also bei 3 Jahren Laufzeit z.B. nach einem Jahr bzw. 20 Jahren Laufzeit auch nach 19 Jahren.

 

2. Wenn ich jetzt aber viele Sparpläne abschließe die nie mehr also 2000 beinhalten könnte ich diese alle kurzfristig auflösen ohne Vorschusszinsen zahlen zu müssen, richtig?

 

3. Löse ich einen 5-jährigen Sparplan nach 2 Jahren mit einem Guthaben von 6000€ auf, bekomme ich 2000€ direkt, auf 4000€ zahle ich quasi 2 Monate Vorschusszinsen und auf 2000€ dann nochmal 1 Monat Vorschusszinsen bis ich alles zurück habe?

 

zu 1. Im Prinzip ja, außer wenn Du nicht über 2000 Euro Guthaben bist.

zu 2. Sehe ich genauso.

zu 3. Sehe ich nicht so. Bis 2000 Euro bekommst Du m.M.n. das Geld komplett ohne Kündigungsfrist. Ab 2001 Euro unterliegt der komplette Betrag der Kündigungsfrist und auch für den kompletten Betrag werden die 25% Vorschusszinsen fällig.

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horstrabe
· bearbeitet von horstrabe

zu 1. Im Prinzip ja, außer wenn Du nicht über 2000 Euro Guthaben bist.

zu 2. Sehe ich genauso.

zu 3. Sehe ich nicht so. Bis 2000 Euro bekommst Du m.M.n. das Geld komplett ohne Kündigungsfrist. Ab 2001 Euro unterliegt der komplette Betrag der Kündigungsfrist und auch für den kompletten Betrag werden die 25% Vorschusszinsen fällig.

 

Danke.

 

Kündigung während der Laufzeit:

Bei Guthaben bis 2000€ -> jederzeit möglich.

Bei Guthaben über 2000€ -> 3-monatige Kündigungsfrist und 3 Monate Vorschusszinsen auf den gesamten Betrag.

 

Heißt also, wenn man vorhat den Sparplan nie bis zum Ende laufen zu lassen macht es keine Unterschied, ob man nun 3 Jahre oder 20 Jahre abschließt, da auf jedenfall (maximal) 3 Monate Vorschusszinsen hinzukommen. Wenn man aber vorher schon weiß, dass er nur 5 Jahren laufen soll, spart man sich natürlich die Vorschusszinsen wenn man dann auch nur auf 5 Jahre abschließt und nicht auf 20.

 

Richtig? ;)

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vanity

Ich verstehe die Bedingungen in Abschnitt 5 (Kündigung) so, dass Vorschusszinsen bei vorzeitiger Verfügung fällig werden, also bei Rückzahlung ohne Einhaltung der 3-Monatsfrist und der 2000er-Grenze. Bei Kündigung und Wahrung der Frist werden demnach keine Vorzuschusszinsen fällig.

 

Bisher hat noch keiner herausgefunden, was gegen die maximale Laufzeit von 20 Jahren spricht (sofern man in der Lage ist, mindestens 3 Monate im Voraus zu disponieren). Es bringt im Gegenteil nur Vorteile, weil man die Option des Laufenlassens hat.

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horstrabe

Ich verstehe die Bedingungen in Abschnitt 5 (Kündigung) so, dass Vorschusszinsen bei vorzeitiger Verfügung fällig werden, also bei Rückzahlung ohne Einhaltung der 3-Monatsfrist und der 2000er-Grenze. Bei Kündigung und Wahrung der Frist werden demnach keine Vorzuschusszinsen fällig.

 

Das Preisverzeichnis spricht aber von "vorzeitiger Auflösung" und das ist nach meinem Verständnis eben eine Kündigung vor Ende der zu Beginn vereinbarten Laufzeit. Eine Rückzahlung ohne Einhaltung der 3-Monatsfrist dürfte bei höheren Beträgen nach II. 2.6. 1) der Sparbedingungen ja garnicht möglich sein.

 

Bisher hat noch keiner herausgefunden, was gegen die maximale Laufzeit von 20 Jahren spricht (sofern man in der Lage ist, mindestens 3 Monate im Voraus zu disponieren). Es bringt im Gegenteil nur Vorteile, weil man die Option des Laufenlassens hat.

 

Ich denke der Nachteil sind dann wirklich die Vorschusszinsen. Sonst würde es wirklich keinen Sinn machen eine kürzere Laufzeit als die 20 Jahre zu wählen. Ich vermute, dass bei Kündigung vor Laufzeitende und Beträgen über 2000€ somit immer 3(?) Monate Vorschusszinsen fällig werden.

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Holgerli

Heißt also, wenn man vorhat den Sparplan nie bis zum Ende laufen zu lassen macht es keine Unterschied, ob man nun 3 Jahre oder 20 Jahre abschließt, da auf jedenfall (maximal) 3 Monate Vorschusszinsen hinzukommen. Wenn man aber vorher schon weiß, dass er nur 5 Jahren laufen soll, spart man sich natürlich die Vorschusszinsen wenn man dann auch nur auf 5 Jahre abschließt und nicht auf 20.

 

Habe mich wohl etwas ungeschickt ausgedrückt. Ich denke, dass die Vorschusszinsen auf die Restlaufzeit fällig wird. Soll heissen: Zum Zeitpunkt der Kündigung werden die 25% Vorschusszinsen für die Restlaufzeit und die Auszahlungssumme hochgerechnet. Soll heissen: Angenommen die Gesamtlazfzeit sei 20 Jahre und Du hast in 10 Jahren inkl. Zinsen 6600 Euro Guthaben und der aktuelle Zinsatz liegt bei ca. 2,3% (hoffe, dass ich das mit den 50% Bonus halbwegs richtig gerechnet habe), dann werden werden (6600 Euro * 0,575% * 10 Jahre) / 100% = 380 Euro Vorschusszinsen fällig. Die 0,575% entsprechen 25% von 2,3% Guthabenzinsen.

 

Wenn ich das so durchrechne werde ich mir vor Erreichen der 2000 Euro Grenze nochmal ganz genau überlegen ob ich weitermache. :w00t:

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Holgerli

Morgen oder Übermorgen wissen wir mehr. Meine Anfrage bei der DKB:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

eine kurze Frage zu den fälligen Vorfälligkeitszinsen bei vorzeitiger Kündigung des DKB-Sparplans (also vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit). Angenommen die vereinbarte Laufzeit sei 20 Jahre und ich kündige nach 10 Jahren. Kündigungsfrist ist 3 Monate. Es werden 25% Vorfälligkeitszinsen berechnet auf den aktuellen Zinssatz fällig. Für welchen Zeitraum werden die Vorfälligkeitszinsen berechnet? Für die 3 Monate Kündigungsfrist oder für die nichterfüllte Restlaufzeit (in diesem Fall von 10 Jahren)?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

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horstrabe

Habe mich wohl etwas ungeschickt ausgedrückt. Ich denke, dass die Vorschusszinsen auf die Restlaufzeit fällig wird. Soll heissen: Zum Zeitpunkt der Kündigung werden die 25% Vorschusszinsen für die Restlaufzeit und die Auszahlungssumme hochgerechnet. Soll heissen: Angenommen die Gesamtlazfzeit sei 20 Jahre und Du hast in 10 Jahren inkl. Zinsen 6600 Euro Guthaben und der aktuelle Zinsatz liegt bei ca. 2,3% (hoffe, dass ich das mit den 50% Bonus halbwegs richtig gerechnet habe), dann werden werden (6600 Euro * 0,575% * 10 Jahre) / 100% = 380 Euro Vorschusszinsen fällig. Die 0,575% entsprechen 25% von 2,3% Guthabenzinsen.

 

Wenn ich das so durchrechne werde ich mir vor Erreichen der 2000 Euro Grenze nochmal ganz genau überlegen ob ich weitermache. :w00t:

 

Wenn das wirklich so ist, wäre damit auch die Frage von vanity beantwortet. Dann sollte man sich allerdings gut überlegen, ob man den Sparplan wirklich auf 20 Jahre abschließt.

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Kolle
· bearbeitet von Kolle
Habe mich wohl etwas ungeschickt ausgedrückt. Ich denke, dass die Vorschusszinsen auf die Restlaufzeit fällig wird. Soll heissen: Zum Zeitpunkt der Kündigung werden die 25% Vorschusszinsen für die Restlaufzeit und die Auszahlungssumme hochgerechnet.

 

Wenn man 3 Monate Kündigungsfrist einhält, werden keine Vorschusszinsen fällig, egal wie weit man von den 20 Jahren noch weg ist. Wenn man die Kündigungsfrist nicht einhält, fallen für max. 3 Monate Vorschusszinsen an.

 

Nach meinem Verständnis und ohne Gewähr...

 

Bin trotzdem auf die Antwort der DKB auf Holgerlis Anfrage gespannt !

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horstrabe
· bearbeitet von horstrabe

Wenn man 3 Monate Kündigungsfrist einhält, werden keine Vorschusszinsen fällig, egal wie weit man von den 20 Jahren noch weg ist. Wenn man die Kündigungsfrist nicht einhält, fallen für max. 3 Monate Vorschusszinsen an.

 

Dem ist leider nicht so. Ich habe eine Email von der DKB erhalten:

 

"Die Vorschusszinsen werden bei einer Kündigung vor der abgeschlossenen Laufzeit berechnet."

 

D.h. also wenn man nicht bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit wartet, werden regelmäßig Vorschusszinsen fällig. Unabhängig von der 3-monatigen Kündigungsfrist. Die Frage ist jetzt eigentlich nur, ob die Berechnung nur für 3 Monate oder gar für die komplette Restlaufzeit erfolgt.

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Hasenhirn

Ich verstehe die Bedingungen in Abschnitt 5 (Kündigung) so, dass Vorschusszinsen bei vorzeitiger Verfügung fällig werden, also bei Rückzahlung ohne Einhaltung der 3-Monatsfrist und der 2000er-Grenze. Bei Kündigung und Wahrung der Frist werden demnach keine Vorzuschusszinsen fällig.

Das sehe ich auch so.

 

Wenn man 3 Monate Kündigungsfrist einhält, werden keine Vorschusszinsen fällig, egal wie weit man von den 20 Jahren noch weg ist. Wenn man die Kündigungsfrist nicht einhält, fallen für max. 3 Monate Vorschusszinsen an.

 

Nach meinem Verständnis und ohne Gewähr...

Das gilt auch nach meinem Verständnis, aber auch ohne Gewähr. Habe das selber noch nicht probiert, denke aber, das ist in Deutschland für dreimonatig kündbare Sparkonten einheitlich geregelt:

 

Vorschusszinsen bei Sparkonten mit dreimonatiger Kündigungsfrist werden meines Wissens auf den Betrag erhoben, über den vor Ende der Kündigungsfrist verfügt werden soll, und zwar anteilig/gestaffelt je nachdem, wann wieviel Geld benötigt wird. Die 2000€ werden vor Berechnung der Vorschusszinsen als Freibetrag pro Monat abgezogen. Da gibt es aber unterschiedliche Berechnungsmethoden, glaube ich (mal gugeln?).

 

Zum Beispiel (und mal wieder ohne Gewähr):

 

  • Situation:
    • 10000€ Guthaben im DKB Sparplan,
    • sofortige Verfügung des gesamten Betrags (ohne Einhaltung der Kündigungsfrist),
    • 1.55% pa Grundzins (d.h. 0.3875% Vorschusszinsen)

    [*]Abzug von einmalig 2000€ (Freibetrag für den laufenden Monat) lassen 8000€ zur Berechnung der Vorschusszinsen übrig.[*]8000€ * 90 (= Tage der vorzeitigen Verfügung) / 360 (= Tage im Jahr, gerundet) * 0.003875 ( = 0.3875%) = 7,75€ (also lächerliche 0.0775 % "Renditeverlust" auf die gesamten 10000€)

Das alles gilt nur bei Verfügung über das Guthaben von heute auf morgen. Bei Einhaltung der Kündigungsfrist fallen meiner Meinung nach gar keine Vorschusszinsen an. Und eine Stückelung in mehrere Sparpläne, die (inklusive der auflaufenden Zinsen) unter den 2000€ bleiben, vermeidet ebenfalls jegliche Vorschusszinsen.

 

Wer weiß mehr, oder Anderes, oder dasselbe besser?

 

Grüße, H.

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Holgerli

 

Wer weiß mehr, oder Anderes, oder dasselbe besser?

 

 

Wie weiter oben geschrieben, habe ich eine Anfrage direkt bei der DKB gestartet. Die Tage wissen wir mehr.

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Kolle

Dem ist leider nicht so. Ich habe eine Email von der DKB erhalten:

 

"Die Vorschusszinsen werden bei einer Kündigung vor der abgeschlossenen Laufzeit berechnet."

 

D.h. also wenn man nicht bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit wartet, werden regelmäßig Vorschusszinsen fällig. Unabhängig von der 3-monatigen Kündigungsfrist. Die Frage ist jetzt eigentlich nur, ob die Berechnung nur für 3 Monate oder gar für die komplette Restlaufzeit erfolgt.

 

Das wäre echt der Hammer ! Wenn die Vorschusszinsen bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit berechnet werden sollten, ist eine Neubewertung dringend nötig.. Dann taugt das Modell ( 20 Jahre ) nicht zum Geldparken, so nach dem Stil für Festgeld- oder Tagesgeldersatz.

 

Zunächst einmal herzlichen Dank für die Info !

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vanity

Immer mit der Ruhe und Antwort der DKB abwarten (wobei deren Auskunft auch gelegentlich zu sibyllinischen Äußerungen tendiert).

 

Die Antwort die horstrabe erhalten hat "Die Vorschusszinsen werden bei einer Kündigung vor der abgeschlossenen Laufzeit berechnet." hilft nicht wirklich weiter, denn natürlich werden im Umkehrschluss keine Vorschusszinsen bei regulärem Ablauf berechnet (mehr sagt das nicht aus).

 

Ich bin weiterhin K.'s, H.'s und meiner Meinung. :)

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Holgerli

Entweder ich verstehe die Antwort der DKB nicht oder der DKB-Mitarbeiter hat meine Frage nicht verstanden:

 

Antwort der DKB:

vielen Dank für Ihre E-Mail. Der Vorschusszins wird auf den auszuzahlenden Betrag berechnet, nicht auf eine zurückliegende Laufzeit.

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horstrabe
· bearbeitet von horstrabe

Die Antwort die horstrabe erhalten hat "Die Vorschusszinsen werden bei einer Kündigung vor der abgeschlossenen Laufzeit berechnet." hilft nicht wirklich weiter, denn natürlich werden im Umkehrschluss keine Vorschusszinsen bei regulärem Ablauf berechnet (mehr sagt das nicht aus).

Dass bei regulärem Ablauf der Laufzeit keine Vorschusszinsen fällig werden ist selbstverständlich. Aber die Antwort der DKB sagt aus, dass immer Vorschussszinsen zu zahlen sind, wenn der Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit beendet wird. Es stellt sich jetzt quasi nur noch die Frage nach der Höhe der Zinsen.

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Holgerli

Nächster Versuch:

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

danke für Ihre Antwort.

 

Leider passt Ihre Antwort aber nicht zu meiner Frage. Meine Frage war für welchen Zeitraum die Vorfälligkeitszinsen berechnet werden, wenn ich den DBK-Sparplan vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit kündige. Dass sich die Höhe der Vorfälligkeitszinsen aus der Höhe des auszuzahlen Betrages ergibt ist klar. Auch ist klar, dass die Vorfälligkeitszinsen nicht nach der zurückliegenden Laufzeit berechnet werden.

 

Nochmal an einem Beispiel: Die Laufzeit sei 20 Jahre. Nach 8 Jahren kündige ich. Werden die Vorfälligkeitszinsen auf den auszuzahlenden Betrag nur für den Zeitraum der dreimonatigen Kündigungsfrist fällig oder auf die 12 Jahre Restlaufzeit?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

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Holgerli
· bearbeitet von Holgerli

So, hatte gerade einen Anruf von der DKB. Der Mitarbeiter wollte das eben persönlich besprechen, falls ich noch weitere Fragen hätte.

 

(Mündliche) Aussagen wie folgt:

 

1. Es gibt nach einer Kündigung *keine* Möglichkeit schneller an das Geld zu kommen als mit der besagten 3-monatigen Kündigungsfrist. Kündigung bedeutet in diesem Fall, dass der Gesamtbetrag ausgezahlt wird. Eine Teil-Auszahlung von monatlich eingezahlten Beträgen ist nicht möglich. Deswegen können auch nie Vorfälligkeitszinsen fällig werden.

2. Lt. Aussagen des Mitarbeiters bezieht sich der Passus mit den 2000 Euro und den 25% Vorfälligkeitszinsen auf andere Produkte aber nicht auf den Sparplan. Er nannte als Beispiel das Zuwachssparen. Er stimmte mir zu, dass das dann missverständlich in der Preisliste dargestellt ist.

3. Nach expliziter Nachfrage meinerseits, da ja der DKB-Sparplan in der offiziellen Preisliste die Fussnote hat: Nein, es gilt die Aussage von Punkt 2.

4. Der Mitarbeiter wollte es mir es nochmal verdeutlichen: Wenn ich nach 8 von 20 Jahren am 01. Januar kündige, so kann ich nur den kompetten Sparvertrag kündigen und bekomme ich das gesamte Geld erst am 01. April ausgezahlt. Ausgezahlt wird das über die 8 Jahre eingezahlte Geld, plus die Zinsen die in den 8 Jahre aufgelaufen sind plus der Bonus auf die Zinsen der nach 8 Jahren gezahlt wird. Es werden in keiner Weise "Strafzinsen" erhoben.

Lt. Aussage des Mitarbeiters geht die DKB davon aus, dass ein guter Teil der Kunden die 20 Jahre nicht "durchhält" und früher kündigt.

 

Der Mitarbeiter machte mich von aus auf den folgenden (ich glaube auch hier im Thread erwähnten) Punkt aufmerksam: Es können bis zu 35 Monatsraten einfach so eingezahlt werden. Diese sind zu jeder Zeit dann ohne Kündigung wieder ausgezahlt werden.

 

Damit wären wir wieder beim Sinn auf die Festlegung bei Anlagezeitraum. Das Einzige was mir dazu einfällt ist, dass ich heute schon weiss, dass ich in exakt x Jahren das Geld definitiv brauchen werde. Dann kann ich mir mit der Vorauswahl des Anlagezeitraums die 3-monatige Kündigungsfrist sparen.

 

P.S.: Nur wenn ich mir die Aussagen der DKB gegenüber Horstrabe anschaue, so stehen beide Aussagen im kompletten Widerspruch.

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horstrabe
· bearbeitet von horstrabe

So ich habe auch noch etwas.

 

Auf die erste Antwort der DKB, dass bei Kündigung vor Ende der Laufzeit Vorschusszinsen fällig werden habe ich nochmals die Frage von Holgerli gestellt.

 

Frage:

"...Angenommen es wird ein Sparplan mit 20-jähriger Laufzeit abgeschlossen und dieser wird nach 1 Jahr gekündigt.

Werden dann Vorschusszinsen auf den gesamten Auszahlungsbetrag für die nicht erfüllte Restlaufzeit von 19 Jahren fällig, oder nur für die 3 Monate der Kündigungsfrist?...

 

Anwort:

...Gern teilen wir Ihnen mit, dass die Vorschusszinsen nur für die drei Monate der Kündigungsfrist berechnet werden...

 

Geht man davon aus, dass wenigstens eine Antwort richtig ist, fallen schlimmstenfalls Vorschusszinsen für 3 Monate an. Aber wer weiß... Vielleicht erhält jemand noch eine ganz andere Antwort ;)

 

Wobei die Antwort die ich erhalten habe unter dem Gesichtspunkt des Anlagezeitraums irgendwie nachvollziehbarer erscheint. Oder hat sich die DKB im Vorfeld einfach keine Gedanken über das Produkt gemacht?

 

Edit: Wenn ich nochmals darüber nachdenke macht die Antwort doch nicht so viel Sinn. Warum sollte ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten bis ich das Geld bekomme und dann noch genau für diese 3 Monate Vorschusszinsen zahlen?

 

2. Lt. Aussagen des Mitarbeiters bezieht sich der Passus mit den 2000 Euro und den 25% Vorfälligkeitszinsen auf andere Produkte aber nicht auf den Sparplan. Er nannte als Beispiel das Zuwachssparen. Er stimmte mir zu, dass das dann missverständlich in der Preisliste dargestellt ist.

 

Diese Aussage finde ich auch etwas merkwürdig. Beim Sparplan wird doch gerade von "vorzeitiger Auflösung" im Gegensatz zu "vorzeitiger Verfügung" beim Zuwachssparen gesprochen, weshalb ich es nicht nachvollziehen kann, warum dieser Passus ausgerechnet für andere Produkte gelten soll, obwohl er doch explizit beim Sparplan dabei steht.

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yab
· bearbeitet von yab

Verzeiht mir, wenn ich hier als Neuling so reingrätsche, aber mir ist im Produktinformationsblatt (Suche nach Sparplan bei auf der DKB-Seite ...) unter Punkt 6 aufgefallen, dass es dort heißt:

 


Der DKB-Sparplan bietet während der Laufzeit eine Verzinsung von 1,55 % p.a.*
...

* Zinssatz variabel, Stand 01.08.2012

 

Das passt nicht mit dem zusammen, was auf der gleichen Seite unter Zinskonditionen verlinkt ist:

 

Laufende Verzinsung
Zeitraum                                                 Guthabenzins in % p.a.
gesamte vereinbarte Laufzeit                 1,55
nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit    0,50*

* Zins variabel, Stand 01.08.2012, letzte änderung 01.08.2012

 

 

 

Habt ihr in der Tat Klarheit darüber, dass der Zins von 1,55% über die Laufzeit nicht variabel ist? Dann würde ich wohl auch gerne bei den Damen und Herren einen Sparplan abschließen.

 

 

Ich habe den Thread vielleicht nicht Buchstabe für Buchstabe aber doch recht gründlich studiert. Falls der Punkt dennoch schon behandelt wurde: ich hab's übersehen, sorry. Bei einem Hinweis drauf bessere ich gerne nach.

 

 

EDIT meint:

 

 

OhOhh: ist der der Hinweis in Post #3 der richtige?

 

Das "variabel" bezieht sich auf die Startbedingung bei Neuabschluss.

 

Falls das so ist: kennt jemand Zins bei derzeitigem Abschluss? Danke schön! :blushing:

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vanity
· bearbeitet von vanity

Hallo yab, der DKB-Sparplan passt in der Tat ganz gut zu deinem 8-12-Jahre-Vorhaben.

 

Ja, das Thema "variabel, aber fest" hatten wir schon, bereits auf der ersten Seite! (sie können sich zwar (für neue Verträge) ändern, aber nicht mehr für einen laufenden Vertrag).

 

Dieses DKB-Produkt hat neben sonstigen Vorteilen auch noch den, als schlechtes Beispiel für verwirrende Vertragsbedingungen dienen zu können. :(

 

(wer fragt mal nach, ob Vorschusszinsen auch dann anfallen, wenn nach vorzeitiger Kündigung die 3-Monatsfrist eingehalten wird - das ist noch ungeklärt)

 

Nachtrag: 1,55% p. a. (steht bei Punkt 6 des PIB und gilt immer noch)

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yab

der DKB-Sparplan passt in der Tat ganz gut zu deinem 8-12-Jahre-Vorhaben.[/Quote]

 

Danke! Ich denke das auch, nachdem ich immer wieder in diesem Thread rumgestöbert habe. Zumindest komme ich einer konkreten Planung momentan näher.

 

Nachtrag: 1,55% p. a.

Prima, danke!

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Holgerli

Dieses DKB-Produkt hat neben sonstigen Vorteilen auch noch den, als schlechtes Beispiel für verwirrende Vertragsbedingungen dienen zu können. :(

 

(wer fragt mal nach, ob Vorschusszinsen auch dann anfallen, wenn nach vorzeitiger Kündigung die 3-Monatsfrist eingehalten wird - das ist noch ungeklärt)

 

Ich bin fast geneigt einen Papierbrief an die Bank bzw. den Vorstand mit Verweiss auf diesen Thread zu senden und um einen Papierbrief mit belastbarer Unterschrift mit einer Antwort bezüglich der Vorschusszinsen freundlich aber bestimmt zu erbitten/verlangen.

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Akaman

Ich bin fast geneigt einen Papierbrief an die Bank bzw. den Vorstand mit Verweiss auf diesen Thread zu senden und um einen Papierbrief mit belastbarer Unterschrift mit einer Antwort bezüglich der Vorschusszinsen freundlich aber bestimmt zu erbitten/verlangen.

good luck!

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ZfT

hmm, aber das erzeugt Aufmerksamkeit... dann fällt denen womöglich noch auf, daß die aktuell immer noch geltenden 1,55% vielleicht nicht mehr ganz "zeitgemäß" sind... ;)

 

Andererseits, so ein ggf. langlaufendes Produkt abzuschließen, ohne Klarheit über die Konditionen zu haben, ist auch nicht das Wahre...

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Hasenhirn

Andererseits, so ein ggf. langlaufendes Produkt abzuschließen, ohne Klarheit über die Konditionen zu haben, ist auch nicht das Wahre...

Klarheit habe ich mittlerweile darüber, dass...

  • der Zinssatz (im Moment noch ordentliche 1.55% pa) bei Abschluss für die gesamte Laufzeit (bis zu 20 Jahre) festgelegt ist;
  • man durch Kündigung innerhalb von 3 Monaten ohne Vorschusszinsen an sein gesamtes Geld (plus Zinsen plus Bonusanteil) herankommt;
  • man ohne Frist über bis zu 2000€ pro Monat von geleisteten Sonderzahlungen verfügen kann, die man bis zur Höhe des 35fachen der Sparrate zuzahlen darf.

Das reicht mir, um das Produkt sowohl als langfristigen Sparplan als auch als "Zwischenparkplatz" für andere freiwerdende Mittel zu nutzen. Durch das Anlegen vieler kleiner Sparpläne (z.B. 20) komme ich jederzeit flexibel an mein Geld.

 

Schöne Grüße, H.

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