Zum Inhalt springen
Kolle

DKB Sparplan (Produkt so nicht mehr verfügbar!)

Empfohlene Beiträge

Crest

Mir wurde übrigens nochmal bestätigt, dass mein Sparplan 35 Vorauszahlungen enthält. Es scheint also einen Unterschied zu machen, ob bei der Unterbrechung des Sparplans eine Vorauszahlung existiert: Wenn eine Vorauszahlung erst geleistet wird, nachdem schon eine Unterbrechung stattgefunden hat, wird nicht "aufgefüllt", d.h., der Gesamtsparbetrag reduziert sich um die Zeit der Unterbrechung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Kolle

Bisher habe ich 5 Sparpläne durchgehend bespart und obendrauf 35 Monatsbeiträge vorausbezahlt. Die Abbuchungen gingen wie gewohnt weiter, so dass die Vorauszahlungen noch immer den 35 Monatsraten entsprechen. Wegen erhöhter Unterhaltsverpflichtungen (Sohn studiert im teuren München) möchte ich nun 2 bis 3 Jahre lang die Sparraten aussetzen. Der DKB schreibe ich sinngemäß:

 

"Ich möchte meine Sparpläne (Aufzählung mit IBAN) nach den Bedingungen für den DKB-Sparplan vom Dezember 2012 Punkt 4 vorübergehend aussetzen".

 

Alles andere erscheint mir zum jetzigen Zeitpunkt zu aufwändig und missverständlich. Ich werde nach einer gewissen Zeit testen ob ich neue Vorauszahlungen leisten kann als Hinweis darauf ob die Vorauszahlungen abgeschmolzen werden. Eigentlich wäre es für mich flexibler wenn sie nicht abgeschmolzen werden und jederzeit für Rückzahlungen zur Verfügung stünden aber das überlasse ich der DKB.

 

Andererseits: Durch die Kombination von Sparplänen, Bausparverträgen und Darlehen mit hoher Sondertilgungsoption war es mir stets möglich mein praktisch unverzinstes Tagesgeld auf eine Monatsausgabe zu reduzieren. Bei einem Verzehr der Vorauszahlungen käme noch ein zeitlich beliebiges Auffüllen hinzu!;)

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser
Am 11.8.2017 um 01:16 schrieb Crest:

Wenn eine Vorauszahlung erst geleistet wird, nachdem schon eine Unterbrechung stattgefunden hat, wird nicht "aufgefüllt", d.h., der Gesamtsparbetrag reduziert sich um die Zeit der Unterbrechung.

Dem widerspricht zumindest mein konkreter Fall, sonst hätte ich nach Wiederaufnahme nicht (deutlich) mehr als 35 Sparraten nachzahlen können.

 

Ich hab' da auch noch eine Kleinigkeit offen, völlig abgeschlossen ist mein Fall (immer)noch nicht... :rolleyes:

 

vor 16 Stunden schrieb Kolle:

"Ich möchte meine Sparpläne (Aufzählung mit IBAN) nach den Bedingungen für den DKB-Sparplan vom Dezember 2012 Punkt 4 vorübergehend aussetzen".

Sinngemäß gut.

Korrekterweise setzt man natürlich die Sparraten der (oder auf die) Sparpläne aus (oder den Rateneinzug, den monatlichen Sparbetrag...) und ich kann mir gut vorstellen, dass es in den (Spar-)Bedingungen keinen 'Punkt 4' gibt.

Bei mir wäre es "Pkt. II. 2.2 4)".

 

Wenn du die Sparraten für maximal 3 Jahre aussetzen möchtest und jeweils 35 Vorauszahlungen darauf hast: schon überlegt, einfach Vorauszahlungen zurückzufordern und die Pläne weiterlaufen zu lassen?

Das würde das ganze Vorauszahlungsdilemma lösen, wenn auch nicht unbedingt in deinem angedachten Sinne...

 

Beim Versuch, weitere Vorauszahlungen zu leisten dann beachten, dass die DKB das manchmal nicht sofort 'genehmigt' und Sparpläne ggf. wieder aufgenommen werden müssen, um das zu tun.

 

Grüße,

 wpf-leser

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Kolle
vor 13 Minuten schrieb wpf-leser:

Korrekterweise setzt man natürlich die Sparraten der (oder auf die) Sparpläne aus (oder den Rateneinzug, den monatlichen Sparbetrag...) und ich kann mir gut vorstellen, dass es in den (Spar-)Bedingungen keinen 'Punkt 4' gibt.

Bei mir wäre es "Pkt. II. 2.2 4)".

Danke für die Rückmeldung!

Die Formulierung "den monatlichen Rateneinzug auszusetzen" gefällt mir gut und werde ich verwenden. Möglicherweise habe ich noch veraltete Sparbedingungen archiviert, diese waren beim Abschluss gültig. Sparplanbedingungen_Dez_2012.pdf

vor 13 Minuten schrieb wpf-leser:

Wenn du die Sparraten für maximal 3 Jahre aussetzen möchtest und jeweils 35 Vorauszahlungen darauf hast: schon überlegt, einfach Vorauszahlungen zurückzufordern und die Pläne weiterlaufen zu lassen?

Das würde das ganze Vorauszahlungsdilemma lösen, wenn auch nicht unbedingt in deinem angedachten Sinne...

Schon überlegt, aber löst meine Anforderungen nicht. Für zwei bis 3 Jahre brauche ich eine zusätzliche monatliche Liquidität von etwa 1000 €. Rückforderungen führen in der Praxis zu unverzinster Liquidität. Das Liquiditätsmanagment ist das Herz meiner gesamten Finanzplanung. Läuft perfekt wie ein Uhrwerk. Die gestaffelten DKB-Sparpläne sind ideale Zahnräder in diesem Uhrwerk.

 

Meine 9 PSD-Banksparpläne bieten gute Zinsen aber keine Flexibilität. Wenn die nicht Monat für Monat bespart werden, werden sie seitens der Bank gekündigt. Von den verbliebenen Debeka-BS1-Bausparverträgen sind zwei noch mit den Regelsparbeträgen besparbar. Zwar flexibel, aber was ich im laufenden Jahr nicht bespare lässt sich im folgenden Jahr nicht nachholen. Der ältere BSV ist zu über 80% bespart, weiterbesparen ist sinnfrei.

 

Die dritte Säule meines Liquiditätsmanagement bilden Investitionsdarlehen mit Sondertilgungsoptionen. Zwei der derzeit noch 4 Darlehen laufen 2018 aus, die möglichen Sondertilgungen zum Anfang des Jahres reichen dafür aus. Ich zahle dafür Zinsen von 5% (2009 ohne Grundschuld) p.a. und 1,85% p.a. Klar, dass ich den Hochzinser wie schon in den Vorjahren sofort bediene. Ein bisher tilgungsfreies Darlehen läuft im Januar aus der Bindung. Bisher zahle ich 1,65 % (Festschreibung 2013) p.a., wird aber vermutlich billiger. Ich muss nicht tilgen weil der gesamte Betrag durch Bausparguthaben unterlegt ist. Andererseits möchte ich auf Grund meines fortgeschrittenen Alters mental weg von diesen ganzen Darlehen, selbst wenn sie "billig" und die Zinsen steuerlich abzugsfähig sind. Lange Festschreibungen sind erschwert weil mir die Bausparkasse den ersten BSV ab 2022 kündigen kann. Ich bin noch am Überlegen, muss mich im Januar aber festlegen wie ich das handhabe. Vermutlich läuft es auf einen 5-Jahresvolltilger hinaus. Die Raten wären dann niedriger als die Raten der 2 auslaufenden Darlehen (monatlich zusammen 4500 €), wobei ich dann schon wieder einen Liquiditätsüberschuss hätte und sogar die DKB-Sparpläne wieder fortsetzen könnte. Ein weiteres Darlehen hatte ich letztes Jahr prolongiert (10-Jahre Volltiger für 1,06 % p.a. mit 10T€ Sondertilgungsoption pro Jahr), aber den sonderzutilgen fällt mir mental schwer...

 

Sorry! Wenn ich sonntagmorgens am Schreiben bin wird es meist ausführlicher. Ich muss das Ganze ja auch mental verarbeiten und die Sache zu formulieren hilft mir dabei, langweilt aber andere...). Im Übrigen sind durch das optimierte Sparen auch viele Dinge liegengeblieben, ich muss auch mal ans Leben denken solange ich noch geistig und körperlich beweglich bin.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
wpf-leser
Am 17.9.2017 um 10:57 schrieb wpf-leser:

Ich hab' da auch noch eine Kleinigkeit offen, völlig abgeschlossen ist mein Fall (immer)noch nicht... :rolleyes:

'Kleinigkeit' ist gut...

Ich habe jetzt einiges an Zeit investiert, um meine 'Sparplanhistorie' einmal aufzubereiten - mit sämtlichen Ein- und Auszahlungen sowie Sparratenverzehr.

Das war nicht einfach (und im Prinzip fast unnötig), aber interessant.

 

Ausschließlich informativer Natur daraus: meine Sparpläne weisen eine Vorauszahlungsbilanz (also der Rohwert Einzahlungen - Rückforderungen, kein 'Verzehr' berücksichtigt) von bis zu 61 auf.

D.h.: würden Vorauszahlungen nicht in festes Guthaben übergehen, sondern als Vorauszahlungen weiterbestehen, hätten diese (beiden) Sparpläne jetzt 61 Vorauszahlungen.

Einer stand zeitweise satte 18 Raten 'unter Wasser' und liegt jetzt bei 35 Vorauszahlungen.

 

Mir sind bei der ganzen 'Spielerei' zwei Dinge (erneut) aufgefallen, die ich gerne mit euch teilen möchte, weil sie vielleicht langfristig von Interesse sein könnten:

  1. Eigentlich lässt sich die Anzahl der rückforderbaren bzw. nachschüssig zahlbaren Beträge durch den 'Wasserstand' gegenüber der aktuellen Sparleistung berechnen.
    Also: "Aktuelles Sparplanguthaben - Zinserträge - (Sparrate * Monate seit Vertragbeginn)= Wasserstand".
    Wasserstand > 0 kann zurückgefordert werden, Wasserstand < 0 kann (ggf. mit hartnäckigem Servicesupport?) nachgezahlt werden.
    Aber das hatten wir ja schonmal...
  2. (Neu! Neu! Neu!) Mir ist aufgefallen, dass die für diese Berechnung notwendigen Daten nicht einfach zu ermitteln sind.
    Trotz der bisher überschaubaren Laufzeit war es nicht wirklich einfach.
    Zunächst habe ich die Transaktionen aus den Kontoauszügen des Verrechnungskontos entnommen.
    Die sind aber - bei mehreren Sparplänen - manchmal nur extrem schwer zuzuordnen.
    Die für die o.g. Rechnung notwendigen Angaben zu Zinserträgen sind in den Auszügen naturgemäß garnicht enthalten.
    Wenn der Sparplan erstmal ein paar Jahre läuft und der Sparplan durch (ggf. auch durch teilweise genutzte Freibeträge noch variable) Zinserträge um mehrere Sparraten angeschwollen ist, lässt sich dieser Anteil garnicht mehr abschätzen und nur noch durch äußerst mühseliges (falls überhaupt noch mögliches) Nachrechnen bestimmen.
    Glücklicherweise gibt es die Möglichkeit, die Umsatzanzeige des Onlinebankings als CSV zu exportieren und sich so eine "Umsatzübersicht des Sparplans" zu sichern.
    Dies ist bis 3 Jahre rückwirkend möglich, übrigens auch für Girokonten (habe doch tatsächlich bei der ganzen Aktion gemerkt, dass mir ein Kontoauszug fehlte... :wacko:) und Kreditkarten.
    (Jetzt wird's WICHTIG!, funktioniert nur im Design für 'große Bildschirme', in dem das Hauptmenü als permanente Seitenleiste links im Webinterface angezeigt wird; kurze Anleitung: )
    Umsatzanzeige öffnen,
    gewünschten Zeitraum wählen (die vorselektierten Zeiträume geben [insbes. relevant] Kalenderjahre bis zum Vorletzten aus, durch Datumsangabe kann man aber die erwähnten drei (Zeit-)Jahre rückwärts springen)
    rechts oben lässt sich das Ganze dann drucken (z.B. als PDF, auch 'ne Option...) oder schön einfach als CSV (bevorzuge ich) exportieren.
    Es empfiehlt sich mMn., hier jährlich (von mir aus auch alle zwei Jahre) einfach einmal die Sparpläne abzuklappern und sich diese detaillierten Informationsquelle(n) zu sichern - ggf. mit dem postalischen Empfang der jährlichen 'Wasserstandsmeldung' verknüpfen, dann vergisst man es kaum.
    Damit erhält man schnellen Zugriff auf sämtliche Umsätze (und damit auch die Zinszahlungen!) sortiert nach Sparplänen.

So, genug Verwirrung gestiftet.

Demnächst geht's dann an der Hotline (oder per Mail, mal sehen) weiter - nach dem unter '1.' genannten Zusammenhang hat die DKB mir nämlich die Anzahl der möglichen Rückzahlungen für zwei Sparpläne korrekt mitgeteilt, für einen Weiteren im selben Schreiben jedoch um satte drei Raten verfehlt. :unsure:

 

Viele Grüße,

 wpf-leser

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vanity
vor 33 Minuten schrieb wpf-leser:

"Aktuelles Sparplanguthaben - Zinserträge - (Sparrate * Monate seit Vertragbeginn)= Wasserstand"

Wasserstand = 35 * Sparrate! (const)

 

Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? :P

 

Bist du schon beim Du mit den Hotline-MitarbeiterInnen und kennst sie alle mit Vor- und Kosenamen? Mausi, ich hätt' da eine neue Herausforderung ... (hast du mal Zeit für mich?)

 

*Duck & wech*

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser
vor 20 Stunden schrieb vanity:

Wasserstand = 35 * Sparrate! (const)

Ist auch mein Ziel, nur der Weg ist steinig - irgendwie will mich nicht so einfach auf das Niveau zurücklassen.

Aber das wird schon noch, die Email ist raus.

Zu Kreuze gekrochen bin ich ja oben irgendwo schon - glaube ich.

Mit dem Essen Sparplänen spielt man halt ... nicht ... doch... ach, wie auch immer. ;)

 

vor 20 Stunden schrieb vanity:

Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? :P

Dem Erkenntnisgewinn hat es zumindest nicht geschadet, ansonsten ist ein Wenig Eye Candy (Übersicht über aller Sparplantransaktionen in der Tabellenkalkulation) entstanden - weitestgehend nutzlos, wie erwähnt.

 

vor 20 Stunden schrieb vanity:

Bist du schon beim Du mit den Hotline-MitarbeiterInnen und kennst sie alle mit Vor- und Kosenamen? Mausi, ich hätt' da eine neue Herausforderung ... (hast du mal Zeit für mich?)

Meiner ausschweifenden Kreativität setze ich im Rahmen dieses Posts 'mal enge Grenzen und beschränke mich auf einigermaßen 'contenthaltiges'... :D

 

Die MitarbeiterInnen dort unterliegen auch einer gewissen Fluktuation.

Meiner Beobachtung nach steigt der Bekanntheitsgrad, wenn man zu gleichen Tageszeiten anruft und der elektronischen Empfangsdame 'nen Hunni zuschiebt sein Anliegen jedes Mal auf dieselbe Art und Weise schildert.

Nichtzustimmung zur Aufnahme des Gesprächs verhindert außerdem eine Weiterleitung an die 'nächstbeste' Leitung, was ebenso seinen Teil dazu beitragen kann; möglicherweise wird man dann allerdings erst eine oder zwei Minute(n) später aus der Warteschleife entlassen.

 

Viele Grüße,

 wpf-leser

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chaosmuc
vor 21 Stunden schrieb vanity:

Bist du schon beim Du mit den Hotline-MitarbeiterInnen und kennst sie alle mit Vor- und Kosenamen?

Das nicht, aber auf meine E-Mailanfragen per Kontaktformular antwortet immer dieselbe Mitarbeiterin.

 

Wobei ich meistens auch keine so komplizierten Sachen mache.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser
Am 13.10.2017 um 20:09 schrieb chaosmuc:

 

Wobei ich meistens auch keine so komplizierten Sachen mache.

Ich würde nicht behaupten wollen, dass es hier um 'komplizierte Sachen' ginge.

 

Ich schätze, dass wenn Anliegen nach Bearbeitungsumfang und Häufigkeit der Anfrage ordentlich aufbereitet werden würden, viele (vermeintlich) einfache Dinge auch tatsächlich einfach(er) abgehandelt oder in Zukunft glatt vermieden werden könnten.

Das kann auf Win-Win in allen Belangen hinauslaufen und Kundenwünsche kanalisieren.

 

Um beim Sparplan zu bleiben würde es locker ausreichen, dessen Regeln einfach einmal ordentlich in die Systeme zu integrieren und vllt. die Detailanzeige um wenige Informationen zu erweitern.

Dann würden Buchungen entweder völlig automatisch korrekt behandelt (beste Lösung) oder zumindest den zuständigen Mitarbeitern ein einheitlicher Leitfaden vorliegen, der solche Wirrungen vermeiden kann (nicht: muss).

 

Das Problem uneinheitlicher Antworten jeglicher Couleur haben wir hier ja leider nicht zum ersten Mal.

Das ist für alle Beteiligten nur nachteilhaft.

Kann passieren und dafür habe ich auch vollstes Verständnis, aber es sollte der Anspruch da sein, solche Dinge auf Dauer zu vermeiden.

Das sehe ich hier leider (noch?) garnicht.

 

Im Broker-Bereich dagegen, wo es auch gerne 'mal komplexer wird, scheint das deutlich besser zu funktionieren.

Sie können's also - grundsätzlich.

 

Viele Grüße,

 wpf-leser

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Archangel

Hallo zusammen,

 

ich gehöre auch zu den "Glücklichen", die damals hier im Forum auf die DKB Sparpläne aufmerksam geworden sind und gleich mehrere abgeschlossen haben. Meine Sparpläne laufen seit Mai 2014 (also länger als drei Jahre) und ich bin jetzt in der Situation, dass wir mit einem Immbilienerwerb liebäugeln - aber es gibt noch kein konkretes Objekt. Meine Situation: ich habe zu Beginn der Sparpläne große Summen eingezahlt, ob es genau 35 Raten waren, weiß ich nicht, und später für 12 Monate alle Sparpläne ausgesetzt (Elternzeit), dann liefen ein paar Monate 2 von 3 Sparplänen weiter, seit ein paar Monaten läuft nur noch einer (immer diese Teilzeitjobs... :-*) Insofern kann ich nicht wirklich überblicken, wie wbf-leser auch schreibt, was jetzt eigentlich Vorauszahlung ist und was Regelbeitrag mit Zinsen. Ich habe ein grobes Gefühl nach Durchrechnen der Monate und "Pausen", aber da es ja keine verlässliche Aussage gibt, ob Vorauszahlungen durch Aussetzungen "aufgefressen" werden, weiß ich es einfach nicht. (Es ist aber durchaus ein relevanter Geldbetrag, der für mich unklar ist... )

 

Daher habe ich bei der DKB versucht (per Email Kontaktformular) die folgenden zwei Fragen zu klären:

 

1) Wie hoch ist der Beitrag der Vorauszahlungen, die ich ohne 3-monatige Frist zurückfordern kann?

2) Kann ich die Sparpläne auch unter Nicht-Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist unter Zahlung von Vorschußzinsen kündigen, und wenn ja, wie hoch sind die Zinsen bzw. wie berechnen sich diese? (Gut, 3-teilige Frage, immer schwer ;))

 

Leider habe ich auf beide Fragen Standard-Antworten erhalten, mit denen ich nichts anfangen kann. 

 

zu 1) Sehr geehrte Frau ..., vielen Dank für Ihre Email. Gern können Sie über die geleisteten Vorauszahlungen jederzeit verfügen. Bitte senden Sie uns dafür einen formlosen unterschriebenen Auftrag mit Angabe des gewünschten Betrages. Ihre Unterlagen können Sie uns per Email-Anhang oder per Fax an... senden. Es können insgesamt bis zu 36 monatliche Sparbeträge vorausbezahlt werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir Ihnen keine Beträge per Email oder telefonisch mitteilen. Mfg."

 

zu 2) "Sehr geehrte Frau...., vielen Dank für Ihre Email. Ihren Sparplan können Sie mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auflösen. Dazu senden Sie uns bitte...(...) Wir benötigen die folgenden Angaben...(...). Hier noch ein Hinweis: Erteilen Sie uns keinen anderslautenden Auftrag, führen wir Ihren Sparplan nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit als Spareinlage mit dreimonatiger Kündigungsfrist weiter. Die monatliche Sparrate wird nicht mehr eingezogen. 

Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, werden Vorschusszinsen in Höhe von 1/4 des Habenszinsatzes an. Hier bitte ich um Ihr Verständnis, dass wir diesbezüglich keine Vorausrechnung anbieten. Vielen Dank, mfg." 

 

Lange Rede, kurzer Sinn: so komm ich nicht weiter. Habt ihr einen Tip, wie ich an die Infos zu 1) kommen kann -> regulärer Schriftverkehr? Hotline und danach regulärer Schriftverkehr? 

Und bei 2): gilt der Teil mit den Vorschusszinsen jetzt erst ab Ende der Laufzeit oder auch vorher? und wie berechnen sich Vorschusszinsen denn generell? Wenn man einfach mal ein fiktives Beispiel nimmt, Sparplan mit 1000 € monatlich, wird nach 4 Jahren von den 20 Jahren gekündigt, was fällt denn da an Vorschusszinsen an? 1/4 des Habenszinsatzes von was? 1,55%? 3,96%? 

 

Ich bin für jede Hilfe und Erklärung dankbar. Und ich bin kein Profi auf dem Gebiet, daher auch so ein eher "einfaches" Produkt wie Sparpläne. :unsure:

 

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser

Hallo Erzengel,

 

ich versuche es 'mal.

 

Leider werden diese Themen seitens der DKB offenbar (zumindest im ersten Anlauf?) nicht einheitlich behandelt.

Meiner ganz empirischen Erfahrung nach möchte ich folgendes dazu beitragen:

---Langform---

1.) Ich habe mehrfach schon mögliche Rückforderungsbeträge per Email erhalten.

Ob das jetzt datenschutzrechtlich zulässig ist oder nicht - keine Ahnung.

 

2.) Es scheint mir, als wäre dein Anliegen nur von einem oberen Supportlevel abgearbeitet worden, also noch nicht 'tief genug durchgesickert'.

Insbesondere für erste Kontaktaufnahme empfiehlt sich unbedingt ein Anruf, weil das Anliegen dann sehr schnell entsprechend weitergeleitet wird.

 

3.) Die korrekte Berechnung der möglichen Rückforderung ist von meiner Seite aus noch in Klärung mit der DKB, die Email ging am vergangenen Wochenende raus.

Es läuft dabei alles auf das mehrfach festgehaltene Muster hinaus:

 

<aktuelles Sparplanguthaben> - <sämtliche angefallene Zinserträge> - (<verstrichene Vertragslaufzeit in vollen Monaten> * <monatliche Sparrate>)

 

Wichtig hierfür: regelmäßig (möglichst jährlich) die Sparplantransaktionen als Art 'Kontoauszug' archivieren, sonst steht man normalerweise entweder auf verlorenem Posten oder vor einem heftigen Berg an Arbeit.

Das Ergebnis sollte die rückforderbare - oder, wenn negativ, nachzahlbare - Summe ergeben.

 

4.) Die Vorschusszinsen waren ganz zu Beginn 'mal Thema gewesen, sind aber ein weitestgehend 'unerforschtes' Gebiet.

Zur Berechnung sollte meiner Meinung nach der Basiszins (anscheinend 1,55% p.a. in deinem Fall) herhalten.

Ich kann mich dunkel an ein Spektrum von 'Vorschusszinsen gibt es beim DKB-Sparplan nicht (gilt nur für DKB-Zuwachssparen)' über 'der Sparplan kann nicht vorzeitig gekündigt werden' bis hin zu der dir gegebenen Antwort erinnern.

Nachvollziehen kann ich alles davon - die Vorschusszinsen stehen im gemeinsamen allgemeinen Teil der Sparbedingungen für das DKB-Zuwachssparen und den DKB-Sparplan drin.

Dort steht geschrieben, dass man erstens keinen Anspruch auf eine vorzeitige Verfügung hat und dass die Bank berechtigt (kein 'muss'!) ist, Vorschusszinsen lt. P/L-Verzeichnis zu verlangen.

In den Bedingungen speziell zum DKB-Sparplan wiederum heißt es, dass eine Rückzahlung vor Laufzeitende nur unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist möglich ist.

 

Das Ganze zeigt das Dilemma auf, vor dem wir an vielen Punkten standen (und stehen) - wie funktioniert das Ding denn jetzt wirklich?

Du kannst dich demnach noch nicht einmal darauf verlassen, dass eine vorzeitige Rückzahlung (i.S.v. <3 Monate, sofern du mehr als 2000€ auszahlen lassen möchtest / musst) überhaupt wie beschrieben möglich ist.

 

5.) Wie hoch der vorzeitig rückforderbare Betrag an Vorauszahlungen ist, wissen wir nicht.

Hier verweisen die Sparbedingungen explizit auf den allgemeinen Teil - den Punkt mit den Vorschusszinsen eingeschlossen!

D.h. pro Sparplan sind 2000€ im Monat sofort, "ohne Wenn und Aber" rückforderbar - das gilt als gesetzt.

Anderenorts ('Informationen zum DKB-Sparplan', blauer Kasten rechts 'Vertragliche Kündigungsregeln') hieß es, dass sämtliche geleistete Vorauszahlungen ohne Kündigungsfrist rückforderbar wären.

Und: Es kann tatsächlich mehr gehen, muss aber nicht.

Mindestens 2 Usern (u.A. mir) ist es gelungen, mehr als 2000€ sofort zurückzufordern (und v.A. zu bekommen, Vorschusszinsen bei mir = 0).

(Siehe dazu: alte Version der Zusammenfassung im Spoiler unten.)

 

---Kurzform---

- bei dem Anliegen besser dort Anrufen

- Sparplantransaktionen archivieren

- sehr wahrscheinlich mögliche Rückforderungen berechnen:

-- <aktuelles Sparplanguthaben> - <sämtliche angefallenen Zinserträge> - (<verstrichene Vertragslaufzeit in vollen Monaten> * <monatliche Sparrate>)

- damit rechnen, dass die Sparpläne garnicht vorzeitig gekündigt werden können

- Rückforderung von Vorauszahlungen im Worst Case 2000€ pro Monat & Vertrag

-- d.h. 1. Monat 2000€, 2. Monat 2000€, 3. Monat Rest

-- Kündigungsfrist für 3. Monat beachten

 

Ich hoffe, dass das erst einmal weiterhilft.

Ansonsten: Fragen.

 

Grüße,

 wpf-leser

 

P.S.: Wenn man ihn im Rahmen üblicher Spezifikationen betreibt, ist der Sparplan einfach.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Archangel

Erstmal vielen Dank an wpf-leser - ich hatte auf Dich gehofft! ^_^

 

Inzwischen habe ich zu beiden Fragen nochmal per email nachgehakt, und habe zumindest diese Antwort schon bekommen:

--------------------------------------------------

"Sehr geehrte Frau ...,

 

vielen Dank für Ihre Rückfrage. Eine Auflösung ist auch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist möglich.

 

Ja, bei einer vorzeitigen Auflösung betragen die Vorschusszinsen 1/4 des jeweiligen Guthabenzinses.

 

Gern können Sie uns dazu einen entsprechenden Auftrag über das Kontaktformular aus Ihrem Internet-Banking mit folgenden

Angaben:

 

- betreffender Sparplan
- gewünschter Zeitpunkt für die Auflösung

 

zukommen lassen.

 

Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend. Mit freundlichen Grüßen"

-------------------------------------------------------------------------------------

 

Aber ich gebe wpf-leser recht: solange man nicht verbindlich etwas von der DKB fordert, weiß man nicht, ob die Aussage im "echten Fall" dann auch so eingehalten wird. 

 

An sich sehr blöd, denn ich möchte die Vorauszahlungen eigentlich nicht ohne Not zurückfordern, nur um mal zu sehen, was passiert. 

 

So oder so, ich werde es wohl auch an der Hotline versuchen, und vielleicht kommt ja in der zweiten Mail dann doch noch etwas zu der Höhe der Vorauszahlungen, die ich zurückfordern kann. 

 

Danke für die Tipps!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
wpf-leser
vor 1 Stunde schrieb Archangel:

Eine Auflösung ist auch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist möglich.

 

Ja, bei einer vorzeitigen Auflösung betragen die Vorschusszinsen 1/4 des jeweiligen Guthabenzinses.

Interessant. Danke.

 

vor 1 Stunde schrieb Archangel:

An sich sehr blöd, denn ich möchte die Vorauszahlungen eigentlich nicht ohne Not zurückfordern, nur um mal zu sehen, was passiert. 

Den Gedanken hatte ich auch mal, aber anders als durch praktische Umsetzung waren die ganzen Aussagen zum Sparplan leider nicht zu verifizieren.

Wobei ich schon darauf geachtet habe, die DKB nicht sinnlos Buchungen vornehmen zu lassen und immer dann etwas experimentiert habe, wenn es nett gewesen wäre, etwas Geld aus den Sparplänen herauszunehmen.

(Lustigerweise habe ich in letzter Zeit eher das umgekehrte Problem und kriege kein Geld mehr rein. :lol:)

Und damit das nicht jeder Tun muss, versuchen wir hier mit unseren Erfahrungen Multiplikatoren zu sein.

 

vor 1 Stunde schrieb Archangel:

So oder so, ich werde es wohl auch an der Hotline versuchen, und vielleicht kommt ja in der zweiten Mail dann doch noch etwas zu der Höhe der Vorauszahlungen, die ich zurückfordern kann. 

Dazu gleich noch eine Warnung:

Was Aussagen dazu angeht, ist die Trefferquote bei mir bisher sehr schlecht, zuletzt lag sie bei 1/3.

Die anderen 2/3 weisen Abweichungen von 1 bis 3 Sparraten auf.

Ähnliche Situation hier, 2. Absatz.

 

Grüße,

 wpf-leser

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Archangel

Hallo in die Runde,

 

ich habe inzwischen eine schriftliche Antwort des DKB Services auf meine Frage, wie hoch die Summe der vorausgezahlten Raten sind, die ich zurückfordern kann, erhalten. 

(Natürlich habe ich noch eine Rückfrage dazu, aber ich teile trotzdem schon mal die Erkenntnis/Erfahrung mit euch.)

 

1) Ich kann die absoluten Beträge (pro Sparplan) nicht ganz nachvollziehen, bzw. halte sie für leicht falsch. So in etwa passen sie, aber mit einer Varianz von 1-3 Sparraten. Insofern eher ungenau. (deckt sich mit wpf's Erfahrung)

 

2) Die "ausgesetzen" Zeiten wurden aufgebraucht, bedeutet: ich kann deutlich weniger zurückfordern, als ich als Vorauszahlung eingezahlt habe.
wpf-leser's Einschätzung, dass es ungefähr so ist : <aktuelles Sparplanguthaben> - <sämtliche angefallene Zinserträge> - (<verstrichene Vertragslaufzeit in vollen Monaten> * <monatliche Sparrate>) scheint zu passen. 

 

Schade, denn ich habe auf höhrere Auszahlungen gehofft, aber da es im Moment ja nur ein theoretisches Spiel ist, ist es verkraftbar. Im Grunde muss man ja auch sagen, dass es bei VORAUSZAHLUNGEN eben um Sparratenzahlungen im Voraus geht - dass die dann genutzt werden, wenn die eigentliche Sparrate ausbleibt, wie es bei mir ja der Fall war, ist irgendwie schon nachvollziehbar. ;-)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Dandy
Am 18.10.2017 um 13:48 schrieb wpf-leser:

 

-- <aktuelles Sparplanguthaben> - <sämtliche angefallenen Zinserträge> - (<verstrichene Vertragslaufzeit in vollen Monaten> * <monatliche Sparrate>)

 

Bedeutet das im Umkehrschluss auch, dass man, bei zwischenzeitlichem Aussetzen des Sparplans, per Sonderzahlungen auf die vollen 35 Sparplanraten, wieder aufstocken kann? Ich hatte den Sparplan nämlich zwischendurch ausgesetzt gehabt und könnte die fehlenden Raten damit wieder vorauszahlen, wenn dies möglich wäre.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser
vor einer Stunde schrieb Dandy:

Bedeutet das im Umkehrschluss auch, dass man, bei zwischenzeitlichem Aussetzen des Sparplans, per Sonderzahlungen auf die vollen 35 Sparplanraten [Vorauszahlungen], wieder aufstocken kann?

Kurze Antwort, in meinem Fall:

Ja. Mögliche Nachzahlungen ('negativer Vorauszahlungsstand') beachten.

 

Lange Antwort, allgemein:

Radio Eriwan: "Im Prinzip ja, aber..."

... Crest hatte damit Probleme. (Siehe ab #1094.)

 

Ich hingegen habe bis zu 61 - bereits um Rückforderungen bereinigte (!) - Vorauszahlungen auf meine Sparpläne geleistet:

Am 12.10.2017 um 22:53 schrieb wpf-leser:

Ausschließlich informativer Natur daraus: meine Sparpläne weisen eine Vorauszahlungsbilanz (also der Rohwert Einzahlungen - Rückforderungen, kein 'Verzehr' berücksichtigt) von bis zu 61 auf.

Ich kann allerdings - je nach Sparplan - nur 30 bis 35 davon zurückfordern, die Differenz (Anm.: zu den 61) hat folglich der Sparplan 'geschluckt'.

 

Die Sparpläne standen dabei zeitweise 'negativ vorausgezahlt' da:

Am 12.10.2017 um 22:53 schrieb wpf-leser:

Einer stand zeitweise satte 18 Raten 'unter Wasser' und liegt jetzt bei 35 Vorauszahlungen.

Ohne die Behandlung als Nachzahlung hätte ich garnicht so viel Geld reinschieben können.

Es war nicht leicht (häufiger Supportkontakt), weil fast immer zurückgebucht wurde, wie sich in den letzten Posts (z.B. #1091) nachlesen lässt.

 

Den Verzehr von Vorauszahlungen / das Leisten von Nachzahlungen hatte mir der Support so bestätigt und die von mir berechneten Ergebnisse sind entweder deckungsgleich mit oder liegen nahe bei denen der DKB.

Das Thema ist in Klärung, ich rechne nach bisheriger Erfahrung mit Anfang / Mitte November für eine Antwort. (Hoffentlich ohne Kündigung. ;))

 

Dann wird sich wahrscheinlich zeigen, ob die Berechnungsmethode stimmt - an der Stelle lehne ich mich zugegebenermaßen etwas aus dem Fenster, aber auf Basis einer mMn. hinreichend soliden Datenlage in meinem Fall.

 

Grüße,

 wpf-leser

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Dandy

@wpf_leser

Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort. Wenn Du so weiter machst, schlägst Du da noch einen Doktortitel bei raus. Vielleicht solltest Du dich in Sparplanversteher umbenennen ;-)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser
Am 24.10.2017 um 17:37 schrieb Dandy:

@wpf_leser

Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort.

Gerne doch. :)

 

Zitat

Wenn Du so weiter machst, schlägst Du da noch einen Doktortitel bei raus.

Erstmal ist der nebenberufliche 2. B.Sc. dran... :-*

Weiter vorarbeiten kann ich aber schon einmal:

 

@all:

Es ist vollbracht!

Leider musste ich zwar noch ein weiteres Mal 'nachfassen', allerdings sind nun alle aktiven Sparpläne voll vorausgezahlt.

 

Ca. 2,5 (?) Wochen nach der ersten Email ging ein Anruf ein, dass - man lese und staune - im Zuge der Automatisierung der Sparpläne durch das Aussetzen bedingt falsche Werte im System eingetragen worden seien.

(Wann - wenn - automatisiert wurde, weiß ich aber nicht.)

Man habe die für die von mir genannten Sparpläne korrigiert.

 

Tja, was soll ich sagen:

Bei einem von beiden (dort fehlte eine VZ) klappte die Vorauszahlung, beim Anderen ging - nach wie vor - garnichts (hier 5 VZ, nicht einmal eine war einzahlbar).

 

Also das Ganze wieder von vorne:

Email, Sparplan x, Berechnung der möglichen Vorauszahlungen, Bitte um Korrektur, (ernst gemeintes!) Danke im Voraus - und ab dafür.

 

Wiederum knapp 2 Wochen später dann die Antwort per Email:

Entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten, ist korrigiert.

 

Die Überweisung lief auch innerhalb einer Stunde durch - wie es sein soll.

 

Thema meinerseits also erstmal abgehakt.

Sofern nicht eine der Novemberraten wieder 'außerplanmäßig' und automatisch ausgesetzt wird, bleibt es das auch und da bin ich guter Dinge.

 

Von diesem Standpunkt aus:

Die o.g. Art und Weise der Berechnung rückforderbarer Vorauszahlungen ist korrekt!

Wer Probleme hat, kontaktiere den Support.

(Ggf. gelingt mir hier bei Gelegenheit auch noch ein mehr oder weniger schickes Musterschreiben.

Wobei, da könnte ich gleich eine neue Rubrik in den FAQ eröffnen und auch andere mit aufnehmen.

Rückforderungsschreiben habe ich ja auch schon 3-4 Mal neu getippt... :rolleyes:)

 

Nochmal der Aufruf:

Exportiert euere Transaktionsübersichten aus dem Onlinebanking und sichert euch diese als 'Auszug' für die Sparpläne!

Wenn's wirklich 'brennt' sind das ggf. wertvolle, weil einiges an Zeit sparende Daten!

 

Grüße und schönes Wochenende,

 wpf-leser

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Kolle
· bearbeitet von Kolle
Fehler

Nach 5 vollen Sparjahren meines 1. Sparplans habe ich nun mit 15 % die nächste Bonusstaffel erreicht:temp1.jpg

Das heißt, dass mein Sparplan aktuell mit 1,7825 % p.a. verzinst wird und zwar rückwirkend von Anfang an.:D Es gibt allerdings kein Feld wo man nachsehen kann wie hoch der bisherige Bonus in absoluten Eurobeträgen aussieht, die Verzinsung entspricht genau dem vereinbarten Zinssatz von 1,55 % p.a., man muss es selbst nachrechnen als Zuschlag zu allen bisher bezahlten Jahreszinsen.

 

Im Herbst 2016 habe ich auf alle Sparpläne 35 Monatsraten vorausbezahlt, im Herbst 2017 dann alle ausgesetzt. Nach bisheriger Erkenntnis (mein ganz besonderer Dank geht an wpf-leser für sein wertvolles Research! :thumbsup:) kann ich noch ca 32 Monate lang meine Vorauszahlungen in festes Sparplanguthaben umwandeln und in dieser Zeit noch nicht umgewandelte Raten unter Beachtung der Kündigungsfristen (pro Sparplan 2000 € sofort, 2000 € im nächsten Monat und Rest nach 3 Monaten) zurückfordern. Im Moment hangle ich mich mit den letzten Reserven der Famile gerade so durch, fast mein gesamtes Tagesgeld habe ich am Jahresende geopfert für Jahressparraten in Bausparverträgen und am Jahresanfang für Sondertilgungen bei Darlehen. Da ist es gut zu wissen im Notfall die Vorauszahlungen anknabbern zu können. Ansonsten läuft es auch unterm Jahr äußerst diszipliniert ab, freie unverzinste Liquidtät wird auf absolutem Minimum gehalten. 

 

Ansonsten sieht es finanziell bei mir gut aus, mit den Sondertilgungen sind zwei (teure) Darlehen Geschichte, ein weiteres löse ich gerade durch ein neues Darlehen (0,97 % p.a., 5 Jahre fest) ab und ein weiteres läuft seit vorletzem Jahr als Volltilger mit 1,06 % p.a. spätestens 2026 ab. Absolut zahle ich 2018 weniger als 2000 € an Zinsen (steuerlich absetzbar) und erhalte mehr als 12000 € an Sparzinsen (thesaurierend, abgeltungsbesteuert, Guthaben sind mehr als doppelt so hoch wie die Darlehen). Ich bediene monatlich meine PSD-Sparpläne, jährlich meine Bausparer, tilge monatlich Darlehen und darf auch sondertilgen was aber bei den niedrigen Zinsen derzeit in der Priorität noch hinter dem (sparsamen) Konsum steht, ich will auch mal wieder etwas von meinem Geld haben sonst artet es in Geiz aus.:wacko: Tiefe Zufriedenheit über die geschaffte Disziplin der letzten Jahre kommt trotzdem auf, insbesondere weil mir das "Sparen auf Kredit" perfekt gelungen ist. :P

 

Zukunft aus heutiger Sicht: Die verbleibenden Bausparer werden irgendwann seitens der Bausparkasse gekündigt und fließen als Tilgung in die Darlehen, die Banksparpläne haben ihre Grenzen in der Einlagensicherung und meine Einnahmen nehmen in ein paar Jahren nach und nach ab wenn meine PV-Anlagen den Förderzeitraum ausgeschöpft haben. Dann bleiben mir nur das Kapital und die Rente zum Leben.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
wpf-leser
Am 9.1.2018 um 23:55 schrieb Kolle:

 

[...]heißt, dass mein Sparplan aktuell mit 1,7825 % p.a. verzinst wird und zwar rückwirkend von Anfang an.:D Es gibt allerdings kein Feld wo man nachsehen kann wie hoch der bisherige Bonus in absoluten Eurobeträgen aussieht, die Verzinsung entspricht genau dem vereinbarten Zinssatz von 1,55 % p.a., man muss es selbst nachrechnen als Zuschlag zu allen bisher bezahlten Jahreszinsen.

Danke für die (nicht zitierten) Blumen.

Bei der Berechnung des Zinssatzes sollte man vorsichtig sein - die Kapitalertragssteuer auf Basiszinserträge lässt den Zins(eszins) und damit auch den Bonus eine ganze Ecke "abschmelzen".

Insofern ist es wirklich etwas schade, dass kein aktueller absoluter Betrag zum Ablesen bereitsteht.

(Gleichzeitig kann man natürlich festhalten, dass die Bonuszahlung zum Laufzeitende unter Nutzung von Sparerpauschbeträgen zur Laufzeit dem Kunden eher von Vorteil ist.)

 

Grüße,

 wpf-leser

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Themack
· bearbeitet von Themack
Am 8.10.2014 um 20:07 schrieb wpf-leser:

Bei der Berechnung des Zinssatzes sollte man vorsichtig sein - die Kapitalertragssteuer auf Basiszinserträge lässt den Zins(eszins) und damit auch den Bonus eine ganze Ecke "abschmelzen"..

Inwiefern das? Die Steuer sollte doch nach Berechnung der Zinsen abgezogen werden. Also auf Bruttozins von EUR X in einem Jahr sollten nach 20 Jahren nochmal ein Bonus von 200% x EUR X brutto anfallen. 

Ob da nun -wie aktuell- AbgSt+Soli abgeht, ein Freibetrag/Nichtveranlagung  genutzt wird oder man individuell versteuert, sollte auf die Zinszahlungsvepflichtung der DKB keinen Einfluss haben. 

Oder meinst Du ausschließlich den Einfluss, dass bei Abgeltung heute eben weniger zum Weiterverzinsen im Vertrag stehen bleibt? Das betrifft mE ja nicht den Zinssatz, sondern nur die Höhe des im Vertrag angesammelten (und zukünftig zu verzinsenden) Eurobetrags.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser
vor 6 Stunden schrieb Themack:

Inwiefern das? Die Steuer sollte doch nach Berechnung der Zinsen abgezogen werden. Also auf Bruttozins von EUR X in einem Jahr sollten nach 20 Jahren nochmal ein Bonus von 200% x EUR X brutto anfallen. 

Ob da nun -wie aktuell- AbgSt+Soli abgeht, ein Freibetrag/Nichtveranlagung  genutzt wird oder man individuell versteuert, sollte auf die Zinszahlungsvepflichtung der DKB keinen Einfluss haben. 

Der zweite Satz dürfte so stimmen.

Durch KESt in Vorjahren bricht aber 'Bruttozins' weg, der i.S.d. Zinseszins für den 'Bruttozins' späterer Jahre (und damit auch der Bonuszahlung) relevant ist.

Daher kann es mit der (Best-)Verzinsung 'rückwirkend von Anfang an' schwierig werden.

Geht also offenbar in Richtung deiner (nicht zitierten) letzten beiden Sätze, betrifft so aber mMn. den (effektiven) Zinssatz durchaus.

 

(Und: Der in meinem Post ausgeklammerte Vorteil der 'Bonusvariante' besteht darin, dass man den (geringen) Bruttozins länger 'abgabenfrei' halten kann, als eine dickere 'Gesamtzinszahlung'.)

 

Ernstgemeinte Frage: Habe ich irgendwo einen Denkfehler? :wacko:

 

Grüße,

 wpf-leser

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Kolle
· bearbeitet von Kolle
Wort fehlt
vor 2 Stunden schrieb wpf-leser:

Ernstgemeinte Frage: Habe ich irgendwo einen Denkfehler? :wacko:

 

Das rechnen wir einfach aus -> zinsen-berechnen.de

 

Ohne Freibetrag summiert sich ein 100 € Sparplan nach 20 Jahren auf 26.954,62 € Endkapital ohne Bonus. Davon 4.013,07 € Zinsen und -1.058,45 € Steuern.

Tragen wir einen Freibetrag von 405 € ein, so wird das Endkapital 28.119,55 €. Davon sind 4.119,55 € steuerfreie Zinsen.

In beiden Fällen kommt noch ein Bonus von 200 % auf die Zinsen hinzu, der ebenfalls besteuert wird, also im ersten Fall 8026,14 € und im zweiten Fall 8239,10 €. Macht beim Zinseszins ein klein wenig aus, aber nicht dramatisch. Bei höheren Zinsen wäre der Effekt viel höher, aber bei 1,55 % p.a. bleiben die Zinseszinsen im Rahmen. Die Steuer selbst kostet aber richtig Geld, immerhin fast 11 Sparraten schon ohne den Bonus der nochmal richtig viel Steuern zusätzlich kostet.:wacko:

 

Mein Freibetrag hat die Debeka, dort wirkt er sich bei 3,0 % p.a. + Bonus bei Auszahlung mehr aus. Bei meinen PSD-Sparplänen werden nur die Sparraten bebonust und ein Freibetrag hat überhaupt keinen Effekt auf die Verzinsung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vanity
vor 2 Stunden schrieb wpf-leser:

Ernstgemeinte Frage: Habe ich irgendwo einen Denkfehler? :wacko:

Nein. Aber der Effekt ist nicht dramatisch. Alternativrechnung zu Kolle als untere Abschätzung:

 

Der 100€-Sparplan zu 1,55% beläuft sich nach 20 Jahren vor Steuern auf 24.000 € angespartes Kapital und 4.120 Zins(eszins). Bonus demnach 2x 4.120 € = 8.240 €.

 

Würden die Zinsen ausbezahlt statt in den Sparplan zu fließen, entfiele also der Zinseszinseffekt, dann wäre der kumulierte Zinsertrag (vor Steuern) in erster Annäherung 24.000 € / 2 * 20 * 1,55% = 3.720 €, Bonus demnach 7.440 €.

 

Das ergibt IRR (v. St.) 3,96% (der hinlänglich bekannte Wert) vs. 3,76% (ohne Zinseszins). In der Tat geht aber durch die Vorabsteuerung nur ein Bruchteil des Zinseszinseffekts verloren (nämlich der auf die Steuer) und der wiederum unterliegt nicht der Steuer. Der maximale Nachsteuereffekt beträgt weniger als 15 Bp - ohne nachgerechnet zu haben, würde ich ihn auf höchstens 5 Bp schätzen.

 

Im Gegenzug sprengt man später die Einlagensicherungsgrenze ab Sparrate > 275 € (ein unbezahlbarer Vorteil :D).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
wpf-leser

Dankesehr für die Sparrechneridee und die Rechnung(en).

War jetzt ehrlich gesagt doch etwas erstaunt, dass der Effekt geringer als gedacht ausfällt.

Insofern hoffe ich diesen zusätzlichen 'Eckpfeiler für Zahlengespür' behalten zu können.

 

Viele Grüße & guten Morgen,

 wpf-leser

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...