alex2013 Mai 8, 2013 Wie viele Darf das Kind jährlich an Zinsen und Dividenden verdienen, damit er in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert bleibt. Wird Kindergeld dabei auch mitgerechnet? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
thertzberg Mai 8, 2013 Wie viele Darf das Kind jährlich an Zinsen und Dividenden verdienen, damit er in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert bleibt. Wird Kindergeld dabei auch mitgerechnet? Erste Anlaufstelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Familienversicherung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
alex2013 Mai 10, 2013 danke. So sieht der Gesetzgeber Ist ein Kind in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichert, darf sein Vermögen nicht allzu üppig sein. Betragen sie im Monat mehr als 365 Euro (jährlich 4380 Euro), werden Beiträge fällig. Kapitalerträge nach Abzug von 801 Euro Sparerpauschbetrag zählen mit. Damit Sie sich die Steuererklärung für Ihr Kind sparen und die Bank gleich die Kapitalerträge steuerfrei auszahlt, sollten Sie die NV-Bescheinigung beantragen, bevor die ersten Zinsen fällig sind. Das heisst: Das Kind darf jährlich an Zinsen und Dividenden 4.380 + 801 = 5.181 EUR verdienen, damit in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichert bleibt. Ist korrekt? Kann dann verrechnet werden 1. mit verlusten aus Aktiengeschäfte: Z. Bsp. Zinsen und Dividenden jahrlich 6.000 EUR. Aktienverluste 1.000 EUR 2. Ausgaben wie z. Bsp. Arztkosten und andere Ausgabe Dadurch sinkt das Einkommen, das zu versteuern ist. Falls Sie noch paar Tipps haben, freue mich auf Ihr PN. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
thertzberg Mai 12, 2013 danke. So sieht der Gesetzgeber Ist ein Kind in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichert, darf sein Vermögen nicht allzu üppig sein. Betragen sie im Monat mehr als 365 Euro (jährlich 4380 Euro), werden Beiträge fällig. Kapitalerträge nach Abzug von 801 Euro Sparerpauschbetrag zählen mit. Damit Sie sich die Steuererklärung für Ihr Kind sparen und die Bank gleich die Kapitalerträge steuerfrei auszahlt, sollten Sie die NV-Bescheinigung beantragen, bevor die ersten Zinsen fällig sind. Das heisst: Das Kind darf jährlich an Zinsen und Dividenden 4.380 + 801 = 5.181 EUR verdienen, damit in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichert bleibt. Ist korrekt? Kann dann verrechnet werden 1. mit verlusten aus Aktiengeschäfte: Z. Bsp. Zinsen und Dividenden jahrlich 6.000 EUR. Aktienverluste 1.000 EUR 2. Ausgaben wie z. Bsp. Arztkosten und andere Ausgabe Dadurch sinkt das Einkommen, das zu versteuern ist. Falls Sie noch paar Tipps haben, freue mich auf Ihr PN. Ohne die genauen Steuer-Details zu kennen (-> Steuerberater fragen!), würde ich nicht so dicht an die Grenze kommen wollen, denn wenn man nur 1€ drüber ist, muss das Kind selbst krankenversichert sein (was vermutlich mehr als 1€ kosten wird) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
alex2013 Mai 26, 2013 Laut "Grundtabelle" für 2013 bei einem zu versteuernden Einkommen bis zu 8.130 EUR -- keine Steuer. Kann mann auch sagen Dividenden, Zinsen und Aktiengewinnen bis zu 8.130 EUR bleiben steuerfrei? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
shelby Mai 27, 2013 steuerfrei, ja. Aber die Grenze für die Familienversicherung liegt niedriger (hab den Wert gerade nicht zu Hand). Sollte das Einkommen dann über dieser Grenze liegen wird ein eigener Beitrag fällig, der auf alle positive Einkünfte (<>zu versteuerndes Einkommen) bezogen ist, d.h. da kann nichts mit Verlusten verrechnet werden. Vielleicht hilft das noch weiter: http://www.tk.de/centaurus/servlet/contentblob/407486/Datei/61821/Beitragspflichtige-Einnahmen.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Mai 27, 2013 Kann dann verrechnet werden 1. mit verlusten aus Aktiengeschäfte: Z. Bsp. Zinsen und Dividenden jahrlich 6.000 EUR. Aktienverluste 1.000 EUR Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Es sei denn, dass es sich um Aktienfonds handelt. Gruß €-man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zuzan Mai 28, 2013 Die Bemessung des Beitrags für sog. freiwillige Versicherte berechnet sich nach dem Brutto aller Einnahmen - also z.B. keine Abzüge wg. Krankheitskosten möglich. Der Beitrag bemisst sich ja gerade nicht nach Abzug von Sonderausgaben/Werbungskosten, sondern die Kosten der freiwilligen GKV/PV können ja dann selbst steuersenkend angesetzt werden. Es gibt dazu folgendes vom Spitzenverband GKV: Grundsätze Beitragsbemessung freiwilliger GkV'ler Gruß, Zuzan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag