Frankman77 Mai 5, 2013 Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage zu meiner Steuerklärung , Anlage KAP. Ist mein erstes Mal ... ich hatte 3 ausl. thes. Fonds an Bord: LU0392496344 - swap LU0392495023 - swap LU0132412106 Ich bin bei der Diba und habe folgende Thesaurierung bekommen: Also nur für den Letzteren Fonds. Diese Werte habe ich auch im ebundesanzeiger überprüft. Der Betrag der Brutto $ Thes. ist in Zeile 2 und 1d)aa)cc) zu finden. Die anrechenbare ausl. QSteuer in 2) Frage 1: Werte stimmen - also mehr als überprüfen muss ich das nie? Bei den Swappern gibt es nix, da im ebund. alles auf Null ist. Habe ich deswegen keine Abrechnung der Diba bekommen? Nun habe ich die Werte folgndermaßen in meinem Steuerprog. eingetragen: Zusätzlich habe ich noch eine Excel Tabelle angefertigt um diese Summe (werden in Zukunft mehrere sein) einzeln aufzuschlüsseln. Reicht das so oder sollte ich noch mehr tun? Gruß Frank Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Mai 6, 2013 Zusätzlich habe ich noch eine Excel Tabelle angefertigt um diese Summe (werden in Zukunft mehrere sein) einzeln aufzuschlüsseln. Reicht das so oder sollte ich noch mehr tun? Gruß Frank Mehr machen wir bei Mandanten auch nicht. das sollte also schon reichen, sonst muss man auf Nachfrage halt mehr erläutern. Aber wenn der Finanzbeamte das nicht versteht, hilft mehr Erläuterung auch nicht. Wir haben eine Zeitlang noch Text dazu erläutert, das sparen wir uns jetzt ggfs. fürs Einspruchsverfahren auf. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Frankman77 Mai 6, 2013 Vielen Dank Taxadvisor für Deine Antwort! Gruß Frank Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Frankman77 Mai 6, 2013 Nur so allgemein... Irgendwie schon ziemlich verwirrend für den Laien, wenn wie im 1. Bild der Diba Bescheinigung steht:"Die Besteuerung der Kapitalerträge erfolgt bei Verkauf". Gruß Frank Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Frankman77 Mai 8, 2013 · bearbeitet Mai 8, 2013 von Frankman77 Hi, passt zwar nicht ganz, da es zur Steuer für 2013 zählt, aber ich stelle folgend eFrage trotzdem einmal hier, da ich diesen Thread gerade eröffnet habe... Ich habe heute folgende Ertragsabrechnung der Diba bekommen. Ich kann den Kap.Steuer pflichtigen Betrag rechnerisch nachvollziehen ((30,6876€+8,6219€)*15 Anteile). Er ist größer als der ausgezahlte Betrag, weil nicht die gesamte ausl. Dividende angerechnet wurde. Die Ausschüttung scheint ja steuerlich komplett korrekt abgerechnet worden zu sein. Die eigentliche Frage bezieht sich auf die Brutto Thesaurierung von 28,48€. . Muss ich diese nun selbstständig ausweisen in der nächsten Steuererklärung 2013? Gruß Frank Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ceekay74 Mai 8, 2013 · bearbeitet Mai 8, 2013 von ceekay74 Die eigentliche Frage bezieht sich auf die Brutto Thesaurierung von 28,48€. . Muss ich diese nun selbstständig ausweisen in der nächsten Steuererklärung 2013? Nein, die ausschüttungsgleichen Erträge wurden bereits versteuert: Ausgeschüttete Erträge 37,4111 (Barausschüttung 35,0435 plus gezahlte Quellensteuer 2,3676) plus ausschüttungsgleiche Ertäge 1,8984 ergibt KapSt-plichtiger Ertrag 39,3095 mal 15 Anteile gleich 589,64. Alle Werte kannst Du auch im Bundesanzeiger nachvollziehen: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Frankman77 Mai 23, 2013 · bearbeitet Mai 23, 2013 von Frankman77 Habe nochmal eine Frage zur Kirchensteuer: Muss ich die noch irgendwie nachträglich ansetzen?? Wurde ja auch nicht berücksichtigt.... In einem Beleg der Verlustrechnung (DIBA) hatte ich auch gelesen, dass man bei ausl. thes. Fonds die Kirchensteuer in der Ekst. Erklärung manuell angeben muss... Stimmt das? Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ceekay74 Mai 23, 2013 Habe nochmal eine Frage zur Kirchensteuer: Muss ich die noch irgendwie nachträglich ansetzen?? Mit einem Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer können Sie den Abzug der Kirchensteuer für das Finanzamt direkt durch Ihre Bank vornehmen lassen. In einem Beleg der Verlustrechnung (DIBA) hatte ich auch gelesen, dass man bei ausl. thes. Fonds die Kirchensteuer in der Ekst. Erklärung manuell angeben muss... Stimmt das? Ein erteilter Kirchensteuerauftrag gilt ab 2012 auch für die Erträge eines in Deutschland thesaurierenden Fonds. Für die im Ausland thesaurierenden Fonds ist kein Kirchensteuereinbehalt durch die ING-DiBa möglich. Die Erhebung der Kirchensteuer erfolgt hier weiterhin im Rahmen Ihrer Steuererklärung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Frankman77 Mai 23, 2013 · bearbeitet Mai 23, 2013 von Frankman77 Ein erteilter Kirchensteuerauftrag gilt ab 2012 auch für die Erträge eines in Deutschland thesaurierenden Fonds. Für die im Ausland thesaurierenden Fonds ist kein Kirchensteuereinbehalt durch die ING-DiBa möglich. Die Erhebung der Kirchensteuer erfolgt hier weiterhin im Rahmen Ihrer Steuererklärung. Genau den Satz meinte ich, der hatte mich verwirrt. Ich stehe auf dem Schlauch.. Es geht mir konkret um den Aberdeen EM. Heisst das jetzt , dass ich für den thes. Betrag von 92,99€ noch irgendwie (wenn ja - wie?) Kirchensteuer abgeben muss? Danke und Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boll Mai 23, 2013 thes. Betrag in die Erklärung (KAP Zeile 17) eintragen. Alles andere erledigt das FA (d.h. es wird darauf AbgSt+Soli+Kist erheben), wenn du KiSt-pflichtig bist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Frankman77 Mai 23, 2013 Ok, danke für Deine Antwort Boll. Gruß Frank Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag