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mscj

Geschäftswagen durch Gehaltsverzicht

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mscj

Hallo,

 

mir wurde angeboten gegen Gehaltsverzicht einen Geschäftswagen zu erhalten. Das Auto kann ich selbst auswählen, allerdings müsste ich auf ein Gehalt von 1,8 * Leasingrate verzichten.

Faktor 1,8 deshalb, weil das Geschäft alle Kosten (Sprit, Versicherung, TÜV, ...) übernimmt.

Der Wagen wird fast nur privat genutzt.

Wie ist das Ganze steuerlich zu behandeln? Ich habe ein paar Rechner gefunden, allerding kann ich da den Faktor 1,8 nicht berücksichtigen.

Angenommene Daten (beispielhaft):

Listenpreis: 25000€

Leasingrate: 250 €/Monat

Entfernung zur Arbeitsstätte: 24 km

Gehalt: 6000 €/Monat

Steuerklasse 3

Kinderfreibeträge: 2

Kann ich die Konsten von 0,8 * Leasingrate vom geldwerten Vorteil wieder abziehen?

 

Wäre nett wenn dam jemand Licht ins Dunkle bringen könnte.

 

Danke.

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Onassis

Das einfachste ist die 1%-Regelung.

 

D.h. wenn das Auto 50.000 EUR neu kostet, werde Dir bei Deiner Gehaltsabrechnung 500 EUR (1%) zugeschlagen.

 

Bei einem Gehalt von Brutto 4.000 EUR hast dann also Brutto 4.500 EUR, die komplett versteuert werden müssen.

Was aber gut ist: Du zahlst durch den höheren Bruttobetrag auch mehr in die Rentenkasse ein!

 

Wenn alle Abzüge durch sind, werden diese 500 EUR (die ja nur zur Berechnung verwendet werden) wieder abgezogen.

Danach erfolgt auf der Abrechnung der Netto-Betrag, welcher dann auf dein Konto überwiesen wird.

 

Meiner Meinung nach sind Firmenautos immer extrem gut!

Denn Du hast keine Kosten (Benzin, Reifen, Reparatur, Versicherung), musst den Wagen auch nicht finanzieren

und bekommst alle 3 oder 4 Jahre ein neues Auto, wenn der Leasingvertrag ausgelaufen ist.

 

Ich habe einen Firmenwagen und würde niemals wieder einen Job ohne Firmenwagen annehmen!

 

Onassis

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la plata
· bearbeitet von la plata

Ich glaube es handelt sich um ein Missverständnis zwischen dem geldwerten Vorteil und dem Nutzungsendgeld.

 

 

Soweit mir bekannt ergibt es sich wie folgt (Bitte verbessern, wenn etwas falsch sein sollte!):

 

 

Brutto Lohn [6.000€]

- Nutzungsendgeld [1,8*250€]

= Geldlohn [5.550€]

+ geldwerter Vorteil [pauschal 1% des Listenpreises = 250€; oder alternativ Nachweis per Fahrtenbuch]

= Steuerpflichtiges Entgeld [5.800€]

 

Das steuerpflichtiges Entgeld dann in einem Brutto/ Netto Rechner eintippen und schauen was Netto pro Jahr herauskommt.

Anschließend ausrechnen lassen, was Netto pro Jahr ohne Firmenwagen herauskommen würde und vergleichen (weiter Einsparungen berücksichtigen z.B. Benzinkosten usw..).

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bb_florian

Was aber gut ist: Du zahlst durch den höheren Bruttobetrag auch mehr in die Rentenkasse ein!

 

Stimmt das wirklich? (Das Bruttogehalt ist doch niedriger)

Und wenn ja, ist das gut? (So viel kriegt man für Rentenbeiträge ja auch nicht!)

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la plata

Stimmt das wirklich? (Das Bruttogehalt ist doch niedriger)..

 

Das muss es nicht zwangsläufig sein.

Es kommt auf das Verhälnis zwischen dem erhobenen Nutzungsendgelt und dem geldwerten Vorteil an.

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Bassinus

...

Der Wagen wird fast nur privat genutzt.

...

Danke.

 

 

Das einfachste ist die 1%-Regelung.

 

Da muss ich dir leider in die Parade fahren geschätzter Onassis.

 

Die 1% - Methode setzt 50% betriebliche Nutzung voraus (§ 6 Absatz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG und siehe auch notwendiges Betriebsvermögen)

 

Bleibt nur noch Fahrtenbuch (dort mindestens 10 % Nutzung, siehe gewillkürtes Betriebsvermögen) ...

oder der Schätzungsweg (umstritten, heikel mit Finanzamt).

 

Allerdings weicht das Finanzamt m.A.n. recht wenig von der 1%- Methode ab.

 

Habe dazu mal einen Artikel gelesen, dass dieses Modell so aufgebaut sei: 70 % betrieblich zu 30 % privat

Ob das mit jedem Fahrzeug und Verbrauchswerten (hohe Abschreibungen gegen hohe laufende Kosten) so zutrifft, wage ich stark zu bezweifeln.

 

Grüßle

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Onassis

Was aber gut ist: Du zahlst durch den höheren Bruttobetrag auch mehr in die Rentenkasse ein!

 

Stimmt das wirklich? (Das Bruttogehalt ist doch niedriger)

Und wenn ja, ist das gut? (So viel kriegt man für Rentenbeiträge ja auch nicht!)

 

Ja klar, so sieht die Abrechnung bei mir aus (Zahlen sind nur Beispiele!)

 

 

Gehalt: 3.500,00 EUR

PKW-Nutzung: 500,00 EUR

Gesamt-Brutto: 4.000 EUR

-----------------------------------

Lohnsteuer 1.000,00 EUR

Kirchensteuer: 70,00 EUR

Soli: 50,00 EUR

Steuerrechtliche Abzüge: 1.120,00 EUR

-----------------------------------

Rentenbeitrag: 550,00 EUR

Arbeitslosenversicherung: 100,00 EUR

Krankenversicherung: 300,00 EUR

Sozialrechtliche Abzüge: 950,00 EUR

-----------------------------------

Netto-Verdienst: 1.930,00 EUR

PKW-Nutzung: 500,00 EUR

-----------------------------------

Auszahlungsbetrag: 1.430,00 EUR

 

Das Gesamt-Brutto wird durch den Wagen erhöht.

Und vom Gesamt-Brutto muss man seine Beiträge zahlen. Steuerrechtlich und auch Sozialrechtlich.

D.h. man zahlt natürlich insgesamt mehr Lohnsteuer, mehr Krankenkasse, usw... und mehr Rentenversicherung.

 

Am Ende hat man Netto weniger in der Tasche - dafür aber ein kostenloses Auto vor der Türe stehen!

 

Wie sich sich jetzt die 500 EUR auf die RV auswirken nachzurechnen - die Mühe mache ich mir jetzt aber nicht (oder doch...).

 

Die Beitragsbemessungsgrenze für die RV beträgt 5.800 pro Monat.

1 Rentenpunkt sind 28,07 EUR.

Das Durchschnittsentgelt liegt bei 34.071 EUR p.a., also 2.839 EUR pro Monat.

 

Bei einem Bruttogehalt von 2.839 EUR erhält Du also einen monatlichen Rentenanspruch von 28,07 EUR pro Jahr!

 

2839 + 500 = 3.339 EUR.

Dafür erhält Du dann einen monatlichen Rentenanspruch von ca. 33,01 EUR pro Jahr!

 

Das bedeutet, durch ein 50 TEUR teures Firmenauto, erhöhst Du in dem Jahr deinen monatlichen Rentenanspruch um ca. 5 EUR.

 

Auf 40 Jahre Arbeit hochgerechnet bekommst Du im Alter dann 200 EUR mehr Rente pro Monat (und das wegen einen "kostenlos gestellten Auto") :thumbsup:

 

Jetzt habe ich es doch durch gerechnet :lol:

 

Onassis

 

PS: "Die 1% - Methode setzt 50% betriebliche Nutzung voraus (§ 6 Absatz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG und siehe auch notwendiges Betriebsvermögen)"

Ok, das habe ich nicht gewusst - ich nutze es ja zu 95% für die Firma! Deswegen habe ich mich da nie drum gekümmert!

 

PPS: Eins habe ich natürlich vergessen: Wenn Dein Gehalt bereits über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wirkt sich das Auto natürlich nicht auf die Rente aus!

Denn mehr als diesen maximalen Rentenanspruch kann man nicht erwerben!

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Taxadvisor

 

Das einfachste ist die 1%-Regelung.

 

Da muss ich dir leider in die Parade fahren geschätzter Onassis.

 

Die 1% - Methode setzt 50% betriebliche Nutzung voraus (§ 6 Absatz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG und siehe auch notwendiges Betriebsvermögen)

 

 

Da bist Du ihm zu Unrecht in die Parade gefahren. Dein Verweis zielt auf den Unternehmer ab. Bei Angestellten (die nicht Mitunternehmer etc.) sind kann immer 1%-Regelung gemacht werden.

 

Gruß

Taxadvisor

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mscj

Danke für die Antworten,

leider ist mir dadurch nichts klarer geworden.

 

Meines Wissens läuft das Ganze so ab:

 

bisher: 6000 € Brutto

Gehaltsverzicht: 1,8 * Leasingrate = 1,8 * 250 € = 450 €

Das zu versteuernde Einkommen erhöht sich alledings um 1 % vom Listenpreis + 0,03% * Entfernungskilometer (geldwerter Vorteil).

Geldwerter Vorteil:

25000 * 1% : 250 €

+ 0,03% * 25000 * 24 : 180 €

= geldwerter Vorteil : 430 €

 

-> zu versteuerndes Einkommen: 6000 € - 450 € + 430 € = 5980 €

 

Vergleicht das mal bitte mit dem Rechner von sixt.de: Rechner (siehe pdf im Anhang)

Ich habe mal ein Beispiel durchgerechnet. Da kann man noch eine Pauschale für Zuzahlungen für Treibstoff auswählen.

Bei diesem Rechner entspricht der Gehaltsverzicht der Leasingrate. Bei mir sind es aber 1,8 * Leasingrate. Aus diesem Grund hätte ich gedacht, dass die restlichen 0,8 * Leasingrate den geldwerten Vorteil evtl. wieder vermindern. Alerdings ist mir das nicht ganz klar.

Kennt sich da jemand aus?

 

Danke

sixt.pdf

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Onassis

Tut mir leid, aber ich muss passen! :-

Evtl. fragst Du mal einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, der Deine Firma betreut.

 

Onassis

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ceekay74

Meines Wissens läuft das Ganze so ab:

 

bisher: 6000 € Brutto

Gehaltsverzicht: 1,8 * Leasingrate = 1,8 * 250 € = 450 €

Das zu versteuernde Einkommen erhöht sich alledings um 1 % vom Listenpreis + 0,03% * Entfernungskilometer (geldwerter Vorteil).

Geldwerter Vorteil:

25000 * 1% : 250 €

+ 0,03% * 25000 * 24 : 180 €

= geldwerter Vorteil : 430 €

 

-> zu versteuerndes Einkommen: 6000 € - 450 € + 430 € = 5980 €

Vom Prinzip her richtig. Nur bezweifele ich, dass ein Pkw mit 25 TEUR Bruttolistenpreis für eine (Fullservice-?) Leasingrate i.H.v. 250 Euro (brutto) zu bekommen ist.

 

Wie sollen sich Mehr-/Minderkilometer und Reparaturen bei Leasingrückgabe auf das Bruttogehalt auswirken?

 

Vergleicht das mal bitte mit dem Rechner von sixt.de: Rechner (siehe pdf im Anhang)

Online-Gehaltsrechner bieten genauere Ergebnisse.

 

Ich habe mal ein Beispiel durchgerechnet. Da kann man noch eine Pauschale für Zuzahlungen für Treibstoff auswählen.

Zuzahlungen des AN mindern den geldwerten Vorteil.

 

Bei diesem Rechner entspricht der Gehaltsverzicht der Leasingrate. Bei mir sind es aber 1,8 * Leasingrate. Aus diesem Grund hätte ich gedacht, dass die restlichen 0,8 * Leasingrate den geldwerten Vorteil evtl. wieder vermindern.

Die Höhe des Gehaltsverzichts ist für den geldwerten Vorteil unerheblich. Lediglich Zuzahlungen aus dem versteuerten Einkommen mindern den vom AN zu versteuernden geldwerten Vorteil.

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Bassinus

Da muss ich dir leider in die Parade fahren geschätzter Onassis.

 

Die 1% - Methode setzt 50% betriebliche Nutzung voraus (§ 6 Absatz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG und siehe auch notwendiges Betriebsvermögen)

 

 

Da bist Du ihm zu Unrecht in die Parade gefahren. Dein Verweis zielt auf den Unternehmer ab. Bei Angestellten (die nicht Mitunternehmer etc.) sind kann immer 1%-Regelung gemacht werden.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Lohnsteuerrechtlich? Aber wie bekommt der Arbeitgeber das Fahrzeug ins BV?

 

Grüßle

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Taxadvisor

Lohnsteuerrechtlich? Aber wie bekommt der Arbeitgeber das Fahrzeug ins BV?

 

Grüßle

 

Der Unternehmer kauft es (oder es ist ein Leasing-Fahrzeug). § 6 begrenzt ohnehin nur die Aufwendungen, und trifft nicht auf die Zuordnung BV/PV. Lies § 6 Ans. 1 Nr. 4: Entnahmen des Steuerpflichtigen für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke. Ein AN ist nicht der Steuerpflichtige (=Unternehmer), gehört nicht zum Haushalt des Unternehmers und ist ganz sicher auch nicht betriebsfremd.

 

Gruß

Taxadvisor

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Bassinus

Das leuchtet soweit ein.

 

Danke!

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