renny17 Januar 28, 2006 Hi, weiß einer von Euch, wie der Gewinn bei Optionsscheinen versteuert werden muß ? Die Spekulationsfrist beträgt ja immer noch ein Jahr. Allerdings habe ich gelesen, daß bei Optionsscheinen der ganze Gewinn versteuert werden muß, während bei Aktien nur der halbe Gewinn versteuert werden muß. Sind die Gewinne bei Optionsscheinen außerhalb der Spekulationsfrist dann steuerfrei ? Und wie hoch ist die Steuer bei Gewinnen die innerhalb der Spekulationsfrist erzielt werden ? In allen 4 Fällen dürfen Gewinne und Verluste auf das Steuerjahr bezogen verrechnet werden, oder ? Kann man die anfallenden Händlergebühren, die beim Kauf und Verkauf anfallen vom Gewinn abrechnen, sodaß man nur den reinen Gewinn versteuern muß ? Oder bescheißt der Staat einen da...? grüße Renny17 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pvdb Januar 28, 2006 Und wie hoch ist die Steuer bei Gewinnen die innerhalb der Spekulationsfrist erzielt werden ? Hast du viel Einkommen zahlst du mehr steuern als wenn du weniger Einkommen hast. Dafür gibt es Steuertabellen. Kann man die anfallenden Händlergebühren, die beim Kauf und Verkauf anfallen vom Gewinn abrechnen, sodaß man nur den reinen Gewinn versteuern muß ? Oder bescheißt der Staat einen da...? Was ist denn der Gewinn? Gewinn = Ertrag - Kosten Dies ist keine Rechtsberatung. Bei Rechtsberatung einfach einen Steuerberater aufsuchen. Phil Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tensing-3 Februar 13, 2006 · bearbeitet Februar 13, 2006 von tensing-3 Spekulationsgewinne allgemein müssen erst ab einem Gewinn von 512 im Jahr versteuert werden. (Bis 511,99 also steuerfrei und ab 512 die komplette Summe) Spekulationsgewinne aus Aktien unterliegen dem Halbeinkünfteverfahren. Dies ist bei festverz. WP, Investmentanteilen und z.B. Optionsscheinen nicht so! Der Gewinn wird sofern 512 überschritten werden komplett versteuert. Ausserdem werden die jährl. Kursgewinne und Kursverluste verrechnet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pianomaxx Februar 13, 2006 Sind nicht auch Kurs-Gewinne aus Anleihen bei mehr als 1 Jahr Haltefrist steuerfrei? Im Gegensatz natürlich zu den Zinserträgen, die versteuert werden müssen (falls man soviel verdient, dass man in eine Steuerklasse fällt). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tensing-3 Februar 13, 2006 · bearbeitet Februar 13, 2006 von tensing-3 Wir reden hier über die Spekulationssteuer. Und diese muss nur gezahlt werden, wenn man ein WP weniger als 12 Monate besitzt und mit Gewinn verkauft. Unabhängig von der der Art des Wertpapieres... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mondo Februar 13, 2006 Wir reden hier über die Spekulationssteuer.Und diese muss nur gezahlt werden, wenn man ein WP weniger als 12 Monate besitzt und mit Gewinn verkauft. Unabhängig von der der Art des Wertpapieres... Ich dachte die Gewinne aus Optionsscheinen werden auch nach dem Jahr als SPekulationsgewinne angesehn ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Leif Februar 13, 2006 Na dann halt so einen mal ein Jahr ^^ Meines Wissens nach ist die Antwort oben korrekt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Valentin Februar 13, 2006 Wie ist das eigentlich wenn ich gar nichts verdiene und nur von den Kursgewinnen lebe ? Welcher Steuersatz kommt dann ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mondo Februar 13, 2006 Wird nach der Einkommenstabelle besteuert ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tensing-3 Februar 14, 2006 Ganz genau! Das ist nicht so wie bei Zinsen, be denen direkt bei Ausschüttung 30%+Soli abgezogen werden. Die Spek-Gewinne müssen in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden und werden dann zu Deinem persönlichen Steuersatz versteuert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sperber Februar 14, 2006 Ganz genau!Das ist nicht so wie bei Zinsen, be denen direkt bei Ausschüttung 30%+Soli abgezogen werden. Die Spek-Gewinne müssen in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden und werden dann zu Deinem persönlichen Steuersatz versteuert. Zinserträge und andere Kapitalerträge wie Dividenden müssen ebenfalls mit dem Gesamteinkommen nach persönlichem Grenzsteuersatz versteuert werden. Die 30%, die von den Banken bei Überschreitung des Freistellungsauftrages überschritten werden, sind lediglich ein Vorabschlag, der später nach Abgabe der Einkommensteuererklärung mit der resultierenden Steuerschuld verrechnet werden kann (liegt dein Grenzsteuersatz dann unter 30%, kriegst du wieder etwas zurück, liegt er über 30%, musst du nachzahlen). Allerdings plant die Bundesregierung wohl Zinseinkünfte ebenfalls per Abgeltungssteuer, genau wie in Zukunft Spekulationseinkünfte, zu besteuern. Damit wäre die Steuerschuld dann zum Zeitpunkt des Abschlags beglichen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tensing-3 Februar 14, 2006 Ganz genau!Das ist nicht so wie bei Zinsen, be denen direkt bei Ausschüttung 30%+Soli abgezogen werden. Die Spek-Gewinne müssen in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden und werden dann zu Deinem persönlichen Steuersatz versteuert. Zinserträge und andere Kapitalerträge wie Dividenden müssen ebenfalls mit dem Gesamteinkommen nach persönlichem Grenzsteuersatz versteuert werden. Die 30%, die von den Banken bei Überschreitung des Freistellungsauftrages überschritten werden, sind lediglich ein Vorabschlag, der später nach Abgabe der Einkommensteuererklärung mit der resultierenden Steuerschuld verrechnet werden kann (liegt dein Grenzsteuersatz dann unter 30%, kriegst du wieder etwas zurück, liegt er über 30%, musst du nachzahlen). Allerdings plant die Bundesregierung wohl Zinseinkünfte ebenfalls per Abgeltungssteuer, genau wie in Zukunft Spekulationseinkünfte, zu besteuern. Damit wäre die Steuerschuld dann zum Zeitpunkt des Abschlags beglichen. richtig. habe ich in meiner Ausführung vergessen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
zmann69 März 20, 2006 Allgemeine Anmerkung: Soweit ich informiert bin ist bei Knock-Out-Zertifikaten eine Besonderheit zu beachten. Wird der Schein ausgeknockt ist es üblich, dass er bis zum Verfalltag weiterhin im Depot geführt und zwar mit einem Wert von 0,001 EUR (1/10tel EuroCent). Diese fast wertlosen Scheine können entweder zu den normalen Transaktionskosten an den Emittenten verkauft werden. Dadurch, so meine ich, ist der Verlust (Totalverlust) als Verlustvortrag für weiteren steuerpflichtige WP-Geschäfte anzuführen. Man kann dann den Verlust innerhalb der Jahresfrist mit Gewinnen verrechnen. Alternativ kann man auch die wertlose Scheine im Depot liegen lassen, bis sie am Verfalltag ausgebucht werden. Hierbei ist dann der Verlust (meine ich) NICHT als Steuer-Verlustvortrag zu werten. Kann dies jemand bestätigen?! Gruß zmann Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Laser12 März 20, 2006 Kann dies jemand bestätigen?! Ja, das Gesetz. Bei Verfall gibt es keine Veräußerung, also auch keinen Verlust. Spekulationsgewinne aus Aktien unterliegen dem Halbeinkünfteverfahren. Nein. Dividendeneinnahmen (§20 EstG) unterliegen grundsätzlich dem Halbeinkünfteverfahren. Spekulationsgewinne (§23 EStG) werden ganz mit einbezogen. Kann man die anfallenden Händlergebühren, die beim Kauf und Verkauf anfallen vom Gewinn abrechnen, sodaß man nur den reinen Gewinn versteuern muß ? Ja. §23 III EStG. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Thunder_Blade September 12, 2009 Hallo, das Gesetz über die priv. Veräußerungsgeschäfte habe ich gelesen. Aus welchem Satz geht hervor dass Optionsscheine, die wertlos verfallen sind (weil nicht verkauft), nicht steuerlich als Verlust angesetzt werden können. Kann mir da bitte jemand helfen... Danke für Rückmeldung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 September 12, 2009 § 23 Abs. 1 Nr. 4 EStG a.F. Der Verfall ist nicht Teil des Basisgeschäfts. http://www.bundesfinanzhof.de/www/entschei....07/9R1106.html Die Veräußerung kurz vor dem Verfalltag stellt einen Gestaltungsmissbrauch dar und wird von der Verwaltung nicht anerkannt (OFD Münster, Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 021/2009 v. 13.7.2009). Hab' den Text leider nicht zur Hand Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag