jovo Mai 3, 2013 Hi, ich habe vor ca. 3 Jahren eine bestpartner Basisrente classic der Heidelberger Leben in Kombination mit einer BUZ mit einer 3-jährigen "Startphase" abgeschlossen. Nun wollte ich diesen Vertrag beitragsfrei stellen, was jedoch abgelehnt wurde mit der Begründung, dass eine Mindestsumme noch nicht erreicht wäre. Als einzige Alternative wurde mir am Telefon die Möglichkeit dargestellt, die Einzugsermächtigung aufzuheben und die Mahnungen zu ignorieren, so dass dann die Versicherung von Seiten der Heidelberger Leben gekündigt würde. Auf meine Nachfragen, ob das irgendwelche weiteren Probleme (Schufa oder ähnliches) mit sich bringen würde, wurde mir nur gesagt, was solle man schon machen, wenn ich die Beiträge nicht mehr zahlen könne/wolle. Ist das wirklich so? Gibt es keine Probleme, wenn ich einfach die Zahlungen einstelle und Mahnungen ignoriere? Über Antworten würde ich mich sehr freuen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Plutos Mai 3, 2013 Hi, ich habe vor ca. 3 Jahren eine bestpartner Basisrente classic der Heidelberger Leben in Kombination mit einer BUZ mit einer 3-jährigen "Startphase" abgeschlossen. Nun wollte ich diesen Vertrag beitragsfrei stellen, was jedoch abgelehnt wurde mit der Begründung, dass eine Mindestsumme noch nicht erreicht wäre. Als einzige Alternative wurde mir am Telefon die Möglichkeit dargestellt, die Einzugsermächtigung aufzuheben und die Mahnungen zu ignorieren, so dass dann die Versicherung von Seiten der Heidelberger Leben gekündigt würde. Auf meine Nachfragen, ob das irgendwelche weiteren Probleme (Schufa oder ähnliches) mit sich bringen würde, wurde mir nur gesagt, was solle man schon machen, wenn ich die Beiträge nicht mehr zahlen könne/wolle. Ist das wirklich so? Gibt es keine Probleme, wenn ich einfach die Zahlungen einstelle und Mahnungen ignoriere? Über Antworten würde ich mich sehr freuen. Du könntest dich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Das ist eine Schlichtungsstelle für Streitigkeiten mit Versicherern und soweit mir bekannt ohne Kosten für dich. Vielleicht kannst du dann ja doch die Beitragsfreistellung erreichen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rechner Juni 8, 2013 Rürup Rente kann man tatsächlich oft nur dann betragsfrei stellen, wenn die Mindestsumme eingezahlt wurde. Grund dafür (meiner Meinung nach): nach der Beitragsfreistellung zieht die Versicherung ihre Verwaltungsgebühren von deinem Bestand weiter ab, bis du in die Rente gehst. Deshalb muss du genug Geld auf deinem Bestand haben. (Meiner Meinung nach - riesiger Mist.). Jedoch, wenn du beweisst, dass du finanziell nicht in der Lage bist, die Versicherung weiter zu bezahlen, so muss du auch nicht. Andererseits frag mal, ob du die Versicherung evtl. jemandem verkaufen kannst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 Juni 8, 2013 Hi, ich habe vor ca. 3 Jahren eine bestpartner Basisrente classic der Heidelberger Leben in Kombination mit einer BUZ mit einer 3-jährigen "Startphase" abgeschlossen. Nun wollte ich diesen Vertrag beitragsfrei stellen, was jedoch abgelehnt wurde mit der Begründung, dass eine Mindestsumme noch nicht erreicht wäre. Als einzige Alternative wurde mir am Telefon die Möglichkeit dargestellt, die Einzugsermächtigung aufzuheben und die Mahnungen zu ignorieren, so dass dann die Versicherung von Seiten der Heidelberger Leben gekündigt würde. Auf meine Nachfragen, ob das irgendwelche weiteren Probleme (Schufa oder ähnliches) mit sich bringen würde, wurde mir nur gesagt, was solle man schon machen, wenn ich die Beiträge nicht mehr zahlen könne/wolle. Ist das wirklich so? Gibt es keine Probleme, wenn ich einfach die Zahlungen einstelle und Mahnungen ignoriere? Über Antworten würde ich mich sehr freuen. Hallo jovo und willkommen im Forum. Machen wir es mal anders. Einige User haben schon passende Antworten gegeben, was man machen kann. Ich gehe anhand Deines Beitrags davon aus, dass Du Dich mit dem Start in das Berufsleben, um eine Berufsunfähigkeitsversicherung gekümmert hast, oder Dir ein Abschluss so einer Versicherung empfohlen wurde und Du Dich dann für die jetzt besagte BUZ mit einem Rürup-Sparvertrag entschieden hast. Gehen wir da mal auf einen Punkt ein, auch wenn man diese Kombination kritisch sieht, dass keinerlei Angaben zu der besagten Police gemacht wurden, geschweige denn einige Angaben zu Deiner aktuellen persönlichen Situation. Hier konkrete Kündigungsempfehlungen zu nennen ist relativ einfach, aber man sollte schon das mögliche weitere Vorgehen ansprechen oder die Nachteile der Beitragsfreistellgung und möglichen Kündigung seitens des Versicherers erwähnen. Das weitere Vorgehen wäre, wenn Du Dich für den besagten Schritt entscheidest, dass Du Dich schon jetzt im Vorfeld um eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung mitteles Makler etc. kümmern solltest. Wichtige Informationen gibt es hier zu finden. Berufsunfähigkeitsversicherung Gehen wir auf die Nachteile ein, die da wären, dass Du keinen Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit hast und auch gleichzeitig während der 3 Jahre Versicherungsdauer sich Dein Gesundheitszustand negativ verändert hat, dass ein möglicher Neuvertrag starke Einschränkungen haben könnte, oder Du eine komplette Ablehnung bekommst. Ich will hier jetzt nicht für oder gegen die Kombi sprechen, sondern ganz einfach auf die möglichen Risiken und Konsequenzen aufmerksam machen. Zu den Vor- und Nachteilen solcher Kombiprodukte gibt es bereits einige Themen, die mittels SuFu zu finden sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag