tonimax Mai 2, 2013 · bearbeitet Mai 10, 2013 von tonimax Hallo, ich stehe aktuell vor der Frage, wo wir unsere neugeborene Tochter versichern sollen. Kurz unsere Daten: Ich (der Vater): freiwillig gesetzlich versichert (seit 2 Jahren), Brutto/Jahr: >80k Die Mutter: Lehrerin, daher privat versichert, Debeka Wir haben die Möglichkeit, die Kleine sowohl bei der AOK (Familienversicherung, d.h. 0€ zusätzlicher Beitrag) oder bei der Debeka (Angebot etwas über 30€ liegt vor) zu versichern. Nicht ganz klar sind mir folgende Punkte: · Ich habe es so verstanden, dass der Beitrag zur PKV vom Alter abhängt. Wie wird sich dann der Beitrag (aktuell 30€) in den nächsten Jahren mit steigendem Alter des Kindes entwickeln? (unabhängig von allgemeinen Beitragssteigerungen) · Inwieweit hat der Eintrittszeitpunkt Auswirkung auf die Kosten? Gerade in den ersten Lebensjahren? · Besteht die Möglichkeit (aus welchen Gründen auch immer), von der PKV zur GKV zu wechseln (sofern ich dort weiterhin versichert bin). Ich habe mich bisher kaum mit dem Thema PKV beschäftigt und kann daher auch nicht so richtig einschätzen, ob die 30€ / Monat gut investiert sind. Gibt es denn Gründe, die dagegen sprechen, zunächst mit der GKV zu starten und zu einem späteren Zeitpunkt in die PKV zu wechseln (außer dem Wegfall der Gesundheitsprüfung in den ersten 2 Lebensmonaten?) Aus Meiner Sicht Vorteil dieser Variante: Bis dahin habe ich mich mit dem Thema intensiv auseinander gesetzt und habe mich entschieden, ob ich selber auch zu einer PKV wechsle. Bis dahin ist evtl. ein zweites Kind da, d.h. Beihilfesatz der Mutter steigt auf 70% Eine Einschätzung dazu und zu den offenen Punkten oben würde mich interessieren! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
supertobs Mai 4, 2013 Ich habe 2 Kinder per GKV versichert und kann nur absolut gutes berichten. Ärzte die sich Zeit nehmen, kompetent sind etc. Kinderklinik in der Nähe für Wochenendnotfälle, alle Medikamente inklusive. Bei einer Ärztin mussten wir immer Stunden warten weil PKV vorgelassen wurden. Das habe ich der Dr.med. kommuniziert und wir haben mit den Füßen abgestimmt und sind zufrieden woanders. Auf ein Abenteuer PKV um vermeintlich den Kindern Gutes zu tun würde ich mich nicht einlassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Crest Mai 15, 2013 d.h. 0€ zusätzlicher Beitrag) oder bei der Debeka (Angebot etwas über 30€ liegt vor) zu versichern. Ich frage mich, wie du auf die 30€ kommst? Gibt es da noch einen Beitrag vom Arbeitgeber? Ich zahle für jedes Kind bei der DeBeKa ca. 80€ mit 600€ Selbstbehalt. Das hängt sicherlich auch von den Tarifen und bedingungen ab, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das so extrem unterscheidet? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Mai 15, 2013 · bearbeitet Mai 15, 2013 von Matthew Pryor Ich frage mich, wie du auf die 30€ kommst? Restkostenversicherung über die privat versicherte Mutter→Beihilfe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pfennigfuchser Juli 15, 2013 · bearbeitet Juli 15, 2013 von Pfennigfuchser Wir standen vor exakt (! DU hier???) der gleichen Frage in der gleichen Konstellation und haben uns für eine Versicherung in der gesetzliche Kasse (AOK) anstatt über Beihilfe und PKV entschieden. Da wir uns allerdings offenhalten wollten, dass auch mein Mann einmal etwas kürzer tritt und somit weniger verdient als ich (-> Versicherungspflicht in der PKV, falls sein Gehalt unter meinem liegt) oder dass er sich doch noch privat versichern läßt, haben wir eine Anwartschaftversicherung für den vollen Kindertarif abgeschlossen. Kostet < 2,-€ im Monat und wir haben damit die Sicherheit, dass das Kind jederzeit (z.B. auch bei schwerer Erkrankung) zu den Geburtskonditionen in die PKV kann. Das war für uns die optimale Lösung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lulasto Juli 26, 2013 · bearbeitet Juli 26, 2013 von lulasto d.h. 0€ zusätzlicher Beitrag) oder bei der Debeka (Angebot etwas über 30€ liegt vor) zu versichern. Ich frage mich, wie du auf die 30€ kommst? Gibt es da noch einen Beitrag vom Arbeitgeber? Ich zahle für jedes Kind bei der DeBeKa ca. 80€ mit 600€ Selbstbehalt. Das hängt sicherlich auch von den Tarifen und bedingungen ab, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das so extrem unterscheidet? Hallo, Sie haben wahrscheinlich einen P Tarif die Beamten haben einen anderen Tarif und die Beihilfe mit 70% als Unterstützung. Somit ist der Preis für die Privat auch günstiger. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lulasto Juli 26, 2013 · bearbeitet Juli 26, 2013 von lulasto Hallo, Punkt 1: Der Beitrag bleibt bis zu einem gewissen Zeitalter auf diesen 30€ um genau zu sagen bis zum 25 Lebensjahr solang es Kindergeldanspruch gibt und die Beihilfe das ganze mit 70% absichert. Punkt 2: Hat gar keine Auswirkung. Es müssen in den ersten zwei Monaten auch keine Gesundheitsangaben erfolgen. Nach den zwei Monaten kann bei einer Krankheit ein Risikozuschlag von 30% hinzukommen. Punkt 3: Ja, wenn das Kind eine Ausbildung anfängt. Oder ein Studium dann kann / muss es in die GKV. Sollte Ihr Kind studieren gehen würde ich es mir überlegen weil Bis 25 solang es Kindergeld gibt bleibt der Tarif gleich ab 25 muss sich ihr Kind komplett nach dem privat Tarif zurzeit NA versichern. Und das kostet dann etwas mehr. Mit freundlichen Grüßen PS: Ich würde das Kind privat mit 70% versichern. Weil sie einfach ohne Selbstbehalt in dem Tarif B / WL BC PVB Einreichen können. Ebenso sind auch die Leistungen für die Kieferorthopädie (Zahnspange) auch mit versichert was wieder viel günstiger als in der GKV sein wird. Und bei Ihnen selbst kommt es auf das Gehalt an aber da Sie sich so wie es aussieht PKV versichern können würde ich es auch empfehlen mal darüber nach zu denken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 27, 2013 §12 SGB V Abs. 1 zum Thema Leistungen der GKV (1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen. Wenn euch euer Kind genau nur das Wert ist, dann definitiv die 30 Euro sparen, reicht für fast 6 Schachteln Zigaretten im Monat. MMn überhaupt keine Diskussionsgrundlage gegeben, egal ob 30 oder 80 Euro, das Kind verdient den besseren Leistungsumfang. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Flughafen Juli 28, 2013 §12 SGB V Abs. 1 zum Thema Leistungen der GKV (1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen. Wenn euch euer Kind genau nur das Wert ist, dann definitiv die 30 Euro sparen, reicht für fast 6 Schachteln Zigaretten im Monat. MMn überhaupt keine Diskussionsgrundlage gegeben, egal ob 30 oder 80 Euro, das Kind verdient den besseren Leistungsumfang. Falsch. Das Kind verdient einen guten Leistungsumfang. Eine gesundheitlich nicht notwendige Überversorgung ist zwar gut für die Ärzte, bringt den Patienten aber nicht unbedingt einen Mehrwert. Als Patient sollte man dazu wissen, dass Ärzte auch viele teurere Leistungen dem gesetzlichen Patienten kostenlos (für den Patienten) erbringen dürfen. Und wenn es gute Ärzte sind, dieses fachlich auch tun müssen, ohne dafür eine Privatabrechnung zu verlangen. Daran erkennt man übrigens die eher profit- denn Patient-orientierten Ärzte: wenn der Artz sagt, dass die gewöhnliche Blutuntersuchung nicht ausreicht und eine bessere Untersuchung empfählenswert wäre. Die GKV übernehme die Kosten dafür aber nicht und der Patient müsse sie selber tragen. In dieser Situation ist so eine zusätzliche Blutuntersuchung nicht wirklich notwendig, sondern ein nice to have. Würde es medizinische Anhaltspunkte gaben, dann würde die GKV die Kosten für sie schon übernehmen. Und das weiß der Arzt, dass es keine medizinische Anhaltspunkte dafür gibt, er möchte damit nur etwas dazuverdienen. Also bitte mal nicht die Leistung der GKV nicht schlecht reden. Sie ist gut. Ihre Leistung ist angemessen. Für den TO zum Rescherschieren und Nachdenken: übernimmt die PKV bei Kindern auch komplett alle Arzneimittelkosten ohne Selbstbehalt? Weiß nicht wie das jetzt ist, aber vor ein paar Jahren haben Kinder bis 18 jedes Arzneimittel ganz ohne Selbstbehalt bekommen. Anders als Erwachsene. Das heißt die GKV für Kinder ist noch einmal anders als die GKV für Erwachsene. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 28, 2013 · bearbeitet Juli 28, 2013 von polydeikes Im Grund ist es richtig, dass der Leistungskatalog der GKV NOCH deutlich mehr Leistungen (Vorsorge, Impfungen, Brille, Zahnspangen etc) beinhaltet (als bei Erwachsenen). Im Detail kann man aber sehr wohl darüber diskutieren, auch wenn es relativ egal ist, ob das Kind bei einem Schnupfen PKV oder GKV versichert ist - von der Wartezeit im Viren und Bakterien verseuchten Wartezimmer mal abgesehen. Beispiele: - Augenuntersuchung (GKV rausgefallen) - Zahnspangen (GKV nur Standardspangen) / Kieferorthopädische Leistungen (erst ab KIG 3-5, trotzdem Eigenanteile) - ggf Hausarzt / Facharztprinzip Man könnte auch weiter konstruieren und zur Terminvorgabe und dem Ablauf komplexerer Behandlungen bei schwereren Erkrankungen / Operationen schreiben. Dafür reicht es aber sich durch die zahlreichen Elternforen zu googlen, kann man Stunden mit verbringen. Das die GKV NOCH einen "guten" Leistungsumfang für Kinder bietet, kann ich unterschreiben. Dass die PKV einen besseren bieten kann, bei der Meinung bleibe ich. Das die GKV auch ggf Vorteile hat (bspw. Haushaltshilfe), soll aber auch nicht bestritten werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Flughafen Juli 28, 2013 Das die GKV NOCH einen "guten" Leistungsumfang für Kinder bietet, kann ich unterschreiben. Dass die PKV einen besseren bieten kann, bei der Meinung bleibe ich. Das die GKV auch ggf Vorteile hat (bspw. Haushaltshilfe), soll aber auch nicht bestritten werden. Das kann ich so auch unterschreiben. Mir fällt übrigens noch eine dritte Variante ein, die der TO nicht erwähnt hat: GKV + private Zusatzversicherung. Wäre evtl. auch einer Überlegung wert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Onkel Otto Juli 29, 2013 Ich bin zwar kein Experte was die private Krankenversicherung betrifft, aber als Beihilfeberechtigter muss ich ein Veto zu dieser Antwort einlegen. Hallo, Punkt 1: Der Beitrag bleibt bis zu einem gewissen Zeitalter auf diesen 30€ um genau zu sagen bis zum 25 Lebensjahr solang es Kindergeldanspruch gibt und die Beihilfe das ganze mit 70% absichert. Punkt 2: Hat gar keine Auswirkung. Es müssen in den ersten zwei Monaten auch keine Gesundheitsangaben erfolgen. Nach den zwei Monaten kann bei einer Krankheit ein Risikozuschlag von 30% hinzukommen. Punkt 3: Ja, wenn das Kind eine Ausbildung anfängt. Oder ein Studium dann kann / muss es in die GKV. Sollte Ihr Kind studieren gehen würde ich es mir überlegen weil Bis 25 solang es Kindergeld gibt bleibt der Tarif gleich ab 25 muss sich ihr Kind komplett nach dem privat Tarif zurzeit NA versichern. Und das kostet dann etwas mehr. Mit freundlichen Grüßen PS: Ich würde das Kind privat mit 70% versichern. Weil sie einfach ohne Selbstbehalt in dem Tarif B / WL BC PVB Einreichen können. Ebenso sind auch die Leistungen für die Kieferorthopädie (Zahnspange) auch mit versichert was wieder viel günstiger als in der GKV sein wird. Und bei Ihnen selbst kommt es auf das Gehalt an aber da Sie sich so wie es aussieht PKV versichern können würde ich es auch empfehlen mal darüber nach zu denken. zu Punkt 1: der Beitrag bleibt bei Kindern nicht bis zum 25. Lebensjahr gleich. Er erhöht sich entsprechend der Altersstufen und auch gemäß den Beitragsanpassungen. Für Kinder gibt es den Beihilfesatz von 70 % nicht! zu Punkt 2: ist die Antwort mit einem Risikozuschlag nach 2 Monaten von 30 % falsch. Bei meinem Versicherer sind Zugänge bis 6 Monate ohne Zuschlag möglich. Danach wird gemäß der Krankheit die Höhe des Zuschlags entschieden. zu Punkt 3: wenn ein Kind ins Studium geht, kann es in der privaten Krankenversicherung bleiben. Man kann es von der Pflichtversicherung befreien. Die private Krankenversicherung ist für meinen Sohn auch mit 100 %iger Absicherung preiswerter und besser, als wenn er in die gesetzliche Versicherung gewechselt wäre. Gruß vom Onkel Otto Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Juli 29, 2013 · bearbeitet Juli 29, 2013 von Matthew Pryor Für Kinder gibt es den Beihilfesatz von 70 % nicht! Kinder bekommen keine direkte Beihilfe,sie gelten aber als berücksichtigungsfähige Personen,bekommen also im Endeffekt auch die Bezuschussung durch die jeweilige Beihilfestelle.Und es stimmt,grundsätzlich bekommen Kinder zunächst einmal 80% der Aufwendungen erstattet. 70% bekommt der Beihilfeberechtigte mit 2 oder mehr Kindern,wenn er nicht gerade in Bremen oder Hessen lebt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Baruch September 24, 2017 Hallo, möchte diesen Thread aus aktuellem Anlass nochmal hochholen. Habe nämlich trotz fortgeschrittenen Alters kürzlich geheiratet. Mit in die Ehe gekommen ist eine gemeinsame achtjährige Tochter, für die ich nun vor der Frage GKV oder PKV stehe. Hintergrund: Bin selbst seit über 20 Jahren in PKV, meine nun Angetraute in GKV pflichtversichert. Kind muss demnach - wenn ich es recht sehe - selbst versichert werden, entweder freiwillig in GKV oder mit eigener PKV. Um das zu entscheiden, möchte ich mir ein Bild vom Preis-Leitungsverhältnis GKV-PKV machen. Bevor ich mich da reinstürze aber eine Frage, die hier ja evtl. jemand aus dem Stand heraus beantworten kann: Lohnt es sich überhaupt, das ganze PKV-Spektrum anzusehen oder ist generell ein Tarif des eigenen Anbieters günstiger? In den Weiten des Web stösst man ja zuweilen sogar auf solche Aussagen: "Kinder werden über den gleichen Versicherungsvertrag bei den Eltern in der PKV mit eigenen Tarifen mitversichert". Vielen Dank für Eure Hilfe, Baruch Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza September 24, 2017 · bearbeitet September 24, 2017 von Peter Wolnitza Hallo, Zuerstmal ist noch der familiäre Status zwischen Vater und (Adoptiv?)Tochter relevant. Dann kurz zu den Basics: weiterer Punkt, der bzgl. beitragsfreier Familienversicherung des Kindes in der GKV der Mutter zu prüfen ist: Ist das Einkommen des Vaters oberhalb der JAEG? und wenn ja - ist das Einkommen des Vaters regelmässig höher als das der Mutter? Wenn zweimal ja, dann ist die Einschätzung richtig: Kind muss ggfls. separat versichert werden. Zu der Frage obe PKV oder GKV fürs Kind hab ich ne ziemlich eindeutige Meninung, muss aber jeder selber wissen. Jetzt zu den PKV Optionen: - Nein, es bringt keinen Beitragsvorteile (Rabtt o.ä.) wenn Kind in gleicher PKV wie Elternteil. - Nicht alle PKV Gesellschaften versichern Kinder alleine Daher: Schauen, was der Markt hergibt und vergleichen. Hoffe, das hilft erstmal weiter. EDIT: gerade noch eingefallen: bzgl Adoption und Kontrahierungszwang (=PKV des Elternteiles MUSS Kind versichern) gibts ein paar Fristen zu beachten! Ansonsten nur mit Gesundheitsprüfung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Baruch September 24, 2017 Vielen Dank für diese ersten Hinweise. Es handelt sich um das eigene Kind. (Meine frisch Angetraute und ich haben schon seit vielen Jahren in "wilder Ehe" gelebt). Zu den weiteren Basics: in der Tat, 2x ja. Adoption und Kontrahierungszwang liegen ja nicht vor, aber wie sieht es denn sonst mit Gesundheitsprüfung aus? Macht es da einen Unterschied, ob die eigene PKV oder eine andere gewählt wird? (Die Kleine ist glücklicherweise kerngesund - aber eine Gesundheitsprüfung wäre natürlich mit einigem Aufwand verbunden). Im Übrigen: Immer gern her mit eindeutigen (und am besten natürlich auch noch gut begründeten ) Meinungen zu GKV oder PKV fürs Kind! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor September 25, 2017 Es fällt die reguläre Gesundheitsprüfung an. Hier unterscheiden sich die Versicherer, auch bezüglich der angefragten Zeiträume für Abgabepflichtiges. Oder anders: Es bietet für euch keinen Vorteil bei der Antragstellung, wenn dein Versicherer gewählt wird. Siehe aber Peter, die Auswahl wird dadurch etwas eingeschränkt, dass nicht alle Versicherer (wenn auch in diesem Alter des Kindes die meisten) Kinder allein versichern. Ergänzend, als Hinweis, falls nicht ohnehin schon bekannt: Sollte es einen Arbeitgeber geben, beteiligt der sich im Rahmen des Höchstbetrags auch an den Vertragskosten des Kindes. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Baruch September 25, 2017 Wo würdet Ihr denn einem Laien empfehlen, mit der Marktanalyse anzufangen? Natürlich gibt es eine Reihe von Vergleichsportalen wie https://www.kinder-privat-versichern.de/ oder https://www.pkv-kindertarif.de/kind-pkv/. Mir ist klar, dass die keine individuelle Beratung ersetzen können - aber taugen sie wenigstens zur ersten Orientierung? Die Tatsache, dass letzteres eine "gesetzliche Nachversicherung im PKV-Elterntarif ohne Gesundheitsprüfung" (meine Hervorh.) erwähnt, scheint Euren Aussagen zu widersprechen und nährt - neben dem Quatsch, unbesehen "günstige PKV-Tarife für ein Kind" aufzulisten - meine Zweifel, ob es überhaupt etwas bringt, sich da durchzuklicken... Mögliche Arbeitgeberbeteiligung ist bekannt und ein kleines bisschen Spielraum gibt's da auch noch - jedenfalls bis zur nächsten kräftigen Erhöhung meines eigenen Tarifs... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor September 25, 2017 Zitat Die Tatsache, dass letzteres eine "gesetzliche Nachversicherung im PKV-Elterntarif ohne Gesundheitsprüfung" (meine Hervorh.) erwähnt, scheint Euren Aussagen zu widersprechen und nährt - neben dem Quatsch, unbesehen "günstige PKV-Tarife für ein Kind" aufzulisten - meine Zweifel, ob es überhaupt etwas bringt, sich da durchzuklicken... Warum? Wer hat da wo widersprochen? Kindernachversicherung ab Geburt und unter gewissen, mitunter unterschiedlichen Voraussetzungen, je nach Anbieter. Ansonsten spricht § 198 VVG da eine ganz eindeutige Sprache. Ich habe jetzt nur den 1. Absatz gelesen, scheint mir kein Widerspruch. Ansonsten fehlt mir die Muße. Mein Rat: Schreibe Peter an, geht schnell, ist unverbindlich und ich würde dich dort in guten Händen vermuten. So man grundsätzlich zueinander findet, da gehören schließlich immer 2 dazu. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag