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Interactive Brokers

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Saek

Aus Deutschland landest du vermutlich immer bei IBIE (Irland).

Wenn du an verschiedenen Handelsplätzen oder verschiedene Produkte handeln willst, musst du die entsprechenden Trading Permissions beantragen. Nach meiner Erfahrung geht das problemlos. Für manche Sachen (z.B. Optionen) muss man ein paar Fragen zur Funktionsweise der Produkte beantworten (evtl. kann man falsche Antworten überstimmen, aber ich fand es machbar) und angeben, dass man bereits entsprechende Erfahrung hat.

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JonathanTar

Hallo Leute,

 

habe vor einem halben Jahr ebenfalls 3 ETFs von IB Irland zu einem deutschen Broker übertragen. Die ETFs waren nach 3 Wochen auch sichtbar im neuen Depot.
Danach fehlten - wie von anderen schon beschrieben - die Anschaffungsdaten beim deutschen Broker.

 

Der Service von IB behauptet, er habe die Anschaffungsdaten der drei ETFs beim Transfer mitgesendet.
Auf die Bitte nach erneuter Übertragung bestätigte mir IB dass sie die damaligen Anschaffungsdaten nochmal übermittelt hätten.
Allerdings hat mein neuer Broker auch das angeblich nicht erhalten.

 

A) Hat jemand schon Erfolg gehabt, dass IB dem deutschen Broker gegenüber die Lots nachgeliefert hat ?
B) Hat jemand IB dazu gebracht diese gewünschte Bestätigung "Nachweis der Anschaffungsdaten durch eine Bescheinigung des ausländischen Kreditinstituts" zu erstellen ?
C) und wie soll diese Bestätigung aussehen ? gibt es dazu eine Vorlage oder ein Formblatt ?

 

Wäre es evtl. möglich für den deutsche Broker eine alternative Bestätigung zu erwirken, z.B in Form eines Notars, bei dem ich die Kaufdaten unter Eidesstatt in Form der IB Kaufberichte vorlege und von einem Notar meine Aussage beglaubigen lasse ?

 

Danke
Jonathan

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Ramstein

Nach meinem Wissen dürfen deutsche Banken Anschaffungsdaten nur bei einem Übertrag von deutschen Banken einpflegen. Du musst das bei Veräußerung mit dem Finanzamt machen.

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JonathanTar

Ok. Danke. Verstanden..

 

Hat es jemand schon geschafft, diese Bestätigung der IB aus den Rippen zu leiern ?

( der Service meinte, dass sie die Kostenbasisberichte und Transferberichte anbieten und sonst nichts )


noch eine Frage: ist es sinnvoller, die ETFs jetzt mit aktuell noch mit 20% Gewinn zu verkaufen und diese unnötige Steuer mit der nächsten Steuererklärung zurückzuholen, oder wäre es sinnvoller die ETFs stehen zu lassen und in 20 oder 30 Jahren zu verkaufen wenn der Kurs 2x oder 4x so hoch ist ? ergibt sich da ein Zinseszins-Effekt das Zeug einfach stehen zu lassen, oder verschlimmert es die Situation eher mit zunehmender Dauer ?

 

 

vor 24 Minuten von Ramstein:

Nach meinem Wissen dürfen deutsche Banken Anschaffungsdaten nur bei einem Übertrag von deutschen Banken einpflegen. Du musst das bei Veräußerung mit dem Finanzamt machen.

mein neuer Broker ist bereit, die Lots einzupflegen, wenn die Daten im Format bestätigt werden

•           WKN/ISIN

•           Kurs

•           Kurswert in EUR

•           Devisenkurs

•           Anschaffungsdatum

•           Nominal

 

Von der doppelten Unterschrift  (LINK) wusste ich nichts. Merci dafür.

Eine Vorlage (oder Beispiel) wäre halt schön wenn es gäbe, wie das aussehen soll, damit man das vorbereiten und bei IB im Service hochladen könnte, verbunden mit der Bitte hier und da eine Unterschrift drunter zu setzen.

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Belgien
· bearbeitet von Belgien

Ich würde den Aufwand, Anschaffungsdaten bei Depotüberträgen von ausländischen Brokern zu deutschen Brokern übertragen zu lassen (erlaubt ist es, aber mühsam), scheuen.
 

Der einfachste Weg, sofern das übertragene Wertpapier sich entsprechend positiv entwickelt, ist es, einen Verkauf beim deutschen Broker zum richtigen Zeitpunkt zu realisieren und so die Notwendigkeit einer Deklaration der Erträge im Rahmen der ESt-Veranlagung zu vermeiden. Der deutsche Broker versteuert bei Verkauf eines Wertpapiers, für das keine Anschaffungsdaten vorliegen, auf Basis der Pauschalbemessungsmethode, d.h. er geht davon aus, dass 30% des Verkaufsbetrags Gewinn ist und berechnet die Abgeltungssteuern auf dieser Basis. Verkauft man das Wertpapier zu dem Zeitpunkt, an dem es einen tatsächlichen Gewinn von 42.857% aufweist, so stimmen die vom Broker abgeführten Abgeltungssteuern auf Basis der Pauschalbemessungsmethode mit den auf Basis der Anschaffungsdaten berechneten Abgeltungssteuern überein.

 

Der Steuerpflichtige ist nur dann zur Deklaration seiner Kapitalerträge, die mittels Pauschalbemessungsmethode besteuert wurden, im Rahmen seiner ESt-Veranlagung verpflichtet, wenn die Bemessungsgrundlage durch die Pauschalbemessungsmethode um mehr als 500€ zu niedrig ausfällt. Wenn die Bemessungsgrundlage durch die Pauschalbemessungsmethode höher als der tatsächliche Gewinn ausfällt, wird der Steuerpflichtige natürlich aus Eigeninteresse in die Veranlagung gehen, um sich die zu viel gezahlten Steuern zurückzuholen. Verkauft man zum richtigen Zeitpunkt, kann man dies vermeiden und sogar - aufgrund der Bagatellgrenze von 500€ - noch etwas Steuern legal sparen. Die Bagatellgrenze gilt allerdings nicht pro Wertpapier oder pro Wertpapierverkauf, sondern pro Jahr.

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JonathanTar
vor 49 Minuten von Belgien:

Ich würde den Aufwand, Anschaffungsdaten bei Depotüberträgen von ausländischen Brokern zu deutschen Brokern übertragen zu lassen (erlaubt ist es, aber mühsam), scheuen.
 

Der einfachste Weg, sofern das übertragene Wertpapier sich entsprechend positiv entwickelt, ist es, einen Verkauf beim deutschen Broker zum richtigen Zeitpunkt zu realisieren und so die Notwendigkeit einer Deklaration der Erträge im Rahmen der ESt-Veranlagung zu vermeiden. Der deutsche Broker versteuert bei Verkauf eines Wertpapiers, für das keine Anschaffungsdaten vorliegen, auf Basis der Pauschalbemessungsmethode, d.h. er geht davon aus, dass 30% des Verkaufsbetrags Gewinn ist und berechnet die Abgeltungssteuern auf dieser Basis. Verkauft man das Wertpapier zu dem Zeitpunkt, an dem es einen tatsächlichen Gewinn von 42.857% aufweist, so stimmen die vom Broker abgeführten Abgeltungssteuern auf Basis der Pauschalbemessungsmethode mit den auf Basis der Anschaffungsdaten berechneten Abgeltungssteuern überein.

 

Der Steuerpflichtige ist nur dann zur Deklaration seiner Kapitalerträge, die mittels Pauschalbemessungsmethode besteuert wurden, im Rahmen seiner ESt-Veranlagung verpflichtet, wenn die Bemessungsgrundlage durch die Pauschalbemessungsmethode um mehr als 500€ zu niedrig ausfällt. Wenn die Bemessungsgrundlage durch die Pauschalbemessungsmethode höher als der tatsächliche Gewinn ausfällt, wird der Steuerpflichtige natürlich aus Eigeninteresse in die Veranlagung gehen, um sich die zu viel gezahlten Steuern zurückzuholen. Verkauft man zum richtigen Zeitpunkt, kann man dies vermeiden und sogar - aufgrund der Bagatellgrenze von 500€ - noch etwas Steuern legal sparen. Die Bagatellgrenze gilt allerdings nicht pro Wertpapier oder pro Wertpapierverkauf, sondern pro Jahr.

Das würde aber auch bedeuten dass die ETFs, wenn Ich sie lange halte und sie sich verdoppeln Ich trotzdem nur 25% Abgeltungssteuer auf 30% des aktuellen Kurswerts zahle, was dauerhaft einer Abgeltungssteuer von 7,5% entsprechen würde.

 

kann das sein ?

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Belgien
· bearbeitet von Belgien
vor 2 Stunden von JonathanTar:

Das würde aber auch bedeuten dass die ETFs, wenn Ich sie lange halte und sie sich verdoppeln Ich trotzdem nur 25% Abgeltungssteuer auf 30% des aktuellen Kurswerts zahle, was dauerhaft einer Abgeltungssteuer von 7,5% entsprechen würde.

 

kann das sein ?

Vielleicht liest Du noch einmal, was ich geschrieben habe. Du begehst Steuerhinterziehung, wenn Du im Fall, dass der Broker eine zu niedrige Steuerbemessungsgrundlage auf Basis der Pauschalbemessungsmethode ermittelt, dies nicht in der ESt-Veranlagung korrigierst. 
 

P.S.: Ich komme in Deinem Zahlenbeispiel übrigens auf 15% Steuerabzug auf den Gewinn, aber das ist eigentlich egal, denn auch das ist zu wenig, so dass i.d.R. eine ESt-Veranlagung unumgänglich ist (nur wenn der absolute Unterschied zwischen dem tatsächlichen Gewinn und der durch die Pauschalbemessungsmethode ermittelten Summe weniger als 500€ ausmacht, kann man legal darauf verzichten).

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JonathanTar
vor 55 Minuten von Belgien:

Vielleicht liest Du noch einmal, was ich geschrieben habe. Du begehst Steuerhinterziehung, wenn Du im Fall, dass der Broker eine zu niedrige Steuerbemessungsgrundlage auf Basis der Pauschalbemessungsmethode ermittelt, dies nicht in der ESt-Veranlagung korrigierst. 
 

P.S.: Ich komme in Deinem Zahlenbeispiel übrigens auf 15% Steuerabzug auf den Gewinn, aber das ist eigentlich egal, denn auch das ist zu wenig, so dass i.d.R. eine ESt-Veranlagung unumgänglich ist (nur wenn der absolute Unterschied zwischen dem tatsächlichen Gewinn und der durch die Pauschalbemessungsmethode ermittelten Summe weniger als 500€ ausmacht, kann man legal darauf verzichten).

Und was passiert wenn man stiebt und das den Kindern vererbt und die keine Anschaffungspreise beibringen können ?

vor 58 Minuten von Belgien:

P.S.: Ich komme in Deinem Zahlenbeispiel übrigens auf 15% Steuerabzug auf den Gewinn

Heute ist der ETF 5.000€ wert, so kann er von IB zur Bank

 

bei einem zukünftigen Wert von 10.000€ im Jahre 2034 würden ohne Anschaffungsdaten pauschal 25% auf 30% der 10.000€ anfallen also 750€ also 7,5%, oder verstehe Ich das falsch ?

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JonathanTar
vor 14 Minuten von JonathanTar:

Und was passiert wenn man stiebt und das den Kindern vererbt und die keine Anschaffungspreise beibringen können ?

Heute ist der ETF 5.000€ wert, so kann er von IB zur Bank

 

bei einem zukünftigen Wert von 10.000€ im Jahre 2034 würden ohne Anschaffungsdaten pauschal 25% auf 30% der 10.000€ anfallen also 750€ also 7,5%, oder verstehe Ich das falsch ?

10.000€ x 0,3 x 0,25 = 750€

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vanity
vor 12 Minuten von JonathanTar:

Heute ist der ETF 5.000€ wert, so kann er von IB zur Bank

 

bei einem zukünftigen Wert von 10.000€ im Jahre 2034 würden ohne Anschaffungsdaten pauschal 25% auf 30% der 10.000€ anfallen also 750€ also 7,5%, oder verstehe Ich das falsch ?

Ja. Der Steuersatz berechnet sich bezogen auf den Gewinn, nicht auf den aktuellen Wert. Und dann sind die (richtig ermittelten) 750 € bezogen auf 5.000 € Gewinn eben 15% (so wie bei korrekter Versteuerung 25% von 5.000 € Gewinn die 1.250 € Steuer erstaunlicherweise 25% Steuerlast (auf den Gewinn) ergeben).

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stagflation

... vielleicht haben sich bis 2034 aber auch die Steuergesetze geändert. Ungefähr alle 10 Jahre gibt es eine größere Steuerreform.

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JonathanTar
vor 2 Minuten von vanity:

Ja. Der Steuersatz berechnet sich bezogen auf den Gewinn, nicht auf den aktuellen Wert. Und dann sind die (richtig ermittelten) 750 € bezogen auf 5.000 € Gewinn eben 15% (so wie bei korrekter Versteuerung 25% von 5.000 € Gewinn die 1.250 € Steuer erstaunlicherweise 25% Steuerlast (auf den Gewinn) ergeben).

Ich beziehe 750€ und die 7,5% auf die 10.000€ in 10 Jahren. Heute wurde Ich bei Verkauf auch nur 375€  zahlen was eben auch lustigereeise 7,5% sind vom Verkaufspreis von 5.000€ heute wären.
 

Du meinst, wenn man die ETFs stehen lässt und die sich schön weiter entwickeln dann wird das Finanzamt gerne deine Einstiegskurse auf dem fummligen interactive Broker Ausdruck anerkennen, weil sie dadurch mehr Steuern bekommen ?

 

 Im Grunde zahlt man später beim Verkauf erst mal weniger und zahlt dann mit der nächsten Steuer nach. Das gefällt mir eigentlich ganz gut.

 

 

vor 1 Minute von stagflation:

... vielleicht haben sich bis 2034 aber auch die Steuergesetze geändert. Ungefähr alle 10 Jahre gibt es eine größere Steuerreform.

Sicher kommt das. Aber da gibt es Termine und dann verkauft man das Zeug im Zweifel steuerlich passend. Wozu die Hektik bei einem MSCi world ? Schlussendlich geht es mir darum die ETFs stehen zu lassen wenn möglich

 

 interessant wäre jetzt noch der Fall mit dem vererben und anschließenden Verkauf von ETFs wenn keine Unterlagen vom Kaufpreis verfügbar sind

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epcopal

Können wir Europäer keine ETFs in den USA handeln?

Was können wir dort handeln nur Aktien (stocks, shares).

Bitte keine Vorschläge was ich hier in Dt. usw handeln kann.

Mich interessiert explizit nur die USA als Handelsplatz.

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stagflation

@epcopal: ich verstehe die Frage nicht. Öffne ein Konto bei einem US Broker oder bei einem internationalen Broker - und fange an zu handeln.

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epcopal

Ich bin bei IBKR.

Ich handel ausschliesslich in den USA wegen der viel geringeren Gebühren zu hiesigen Börsenplätzen.

Meine Frage war welche ETFs können wir als Europäer in den USA handeln.

Dort gibt es anscheinend keine UCITS-Fonds.

Deren ETFs haben aber nicht dieses KIID für die MiFID 2 Regulierung, also können wir die normalen US-ETFs nicht handeln.

 

 

 

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DennyK
vor 3 Minuten von epcopal:

Ich bin bei IBKR.

Ich handel ausschliesslich in den USA wegen der viel geringeren Gebühren zu hiesigen Börsenplätzen.

Meine Frage war welche ETFs können wir als Europäer in den USA handeln.

Dort gibt es anscheinend keine UCITS-Fonds.

Deren ETFs haben aber nicht dieses KIID für die MiFID 2 Regulierung, also können wir die normalen US-ETFs nicht handeln.

 

 

 

Wenn du bei IBKR bist, dann siehst du doch was du alles kaufen kannst.

Komische Frage.

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JonathanTar
vor 20 Minuten von DennyK:

Wenn du bei IBKR bist, dann siehst du doch was du alles kaufen kannst.

Komische Frage.

IB Irland begrenzt das Produktspektrum, das für deutsche Kunden verfügbar ist. Man kann keine amerikanischen ETFs kaufen, wie zum Beispiel den legendären kostengünstigen „SPYder“. Stattdessen müssen wir die ETFs der deutschen Anbieter nehmen.

 

 Das liegt daran dass uns der Staat davor schützen möchte, gefährliche Produkte zu kaufen.

Gerade eben von JonathanTar:

IB Irland begrenzt das Produktspektrum, das für deutsche Kunden verfügbar ist. Man kann keine amerikanischen ETFs kaufen, wie zum Beispiel den legendären kostengünstigen „SPYder“. Stattdessen müssen wir die ETFs der deutschen Anbieter nehmen.

 

 Das liegt daran dass uns der Staat davor schützen möchte, gefährliche Produkte zu kaufen.

IB Irland hält sich damit an europäische Vorgaben

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DennyK

Was man doch aber in App/Web sieht. 

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B.Axelrod
vor 10 Stunden von epcopal:

Ich bin bei IBKR.

Ich handel ausschliesslich in den USA wegen der viel geringeren Gebühren zu hiesigen Börsenplätzen.

Meine Frage war welche ETFs können wir als Europäer in den USA handeln.

Dort gibt es anscheinend keine UCITS-Fonds.

Deren ETFs haben aber nicht dieses KIID für die MiFID 2 Regulierung, also können wir die normalen US-ETFs nicht handeln.

Du kannst US-ETFs (z.B. den SPY) mit Wohnsitz in der EU bei IB ausschließlich über Optionshandel erwerben- nicht direkt.

Dementsprechend gilt- gibt es keine Optionen für den gewünschten ETF, kannst Du ihn nicht erwerben.

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epcopal
vor 16 Stunden von DennyK:

Wenn du bei IBKR bist, dann siehst du doch was du alles kaufen kannst.

Komische Frage.

Soll ich jetzt tausende mal Symbolkürzel eingeben?

Vielleicht hatte schon jemand genau dieses Problem und ist auf ein ETF gestossen der doch das KIID ausgefüllt hat.

Oder bei den CEFs es noch Möglichkeiten gibt.

Ich habe keinen Scanner gefunden nachdem ich suchen konnte ob KIID bzw. für Europäer zugelassen.

Ich werde doch hier eine Frage stellen dürfen.

 

Es wundert mich eher warum hier dann Antworten kommen die nichts dazu beitragen.

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DennyK
vor 53 Minuten von epcopal:

Soll ich jetzt tausende mal Symbolkürzel eingeben?

Vielleicht hatte schon jemand genau dieses Problem und ist auf ein ETF gestossen der doch das KIID ausgefüllt hat.

Oder bei den CEFs es noch Möglichkeiten gibt.

Ich habe keinen Scanner gefunden nachdem ich suchen konnte ob KIID bzw. für Europäer zugelassen.

Ich werde doch hier eine Frage stellen dürfen.

 

Es wundert mich eher warum hier dann Antworten kommen die nichts dazu beitragen.

 

Fragen kann man alles, aber man muss auch mit Antworten rechnen, welche einen nicht gefallen.

 

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Cai Shen

Gleiches Problem besteht übrigens bei nicht-US Anleihen, so gut wie nicht handelbar mangels Handelsplätzen. Manchmal findet man aber doch einen europäischen Bond, der zumindest eine Quotierung anzeigt.

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Rotenstein

@epcopal 

Die EU greift eben immer mehr durch und bestimmt mit ihrer Regulatorik, was du als jemand mit Wohnsitz in der EU - so vermute ich - machen darfst und wovor du "geschützt" werden musst. Beispielsweise darfst du irgendwelche hochriskanten Zertifikate kaufen, sofern in der EU zugelassen, aber beispielsweise nicht die weltweit diversifizierten und kostengünstigen amerikanischen ETFs wie VT oder VTI/ VXUS.

 

Ich bin auch bei Interactive Brokers, da ich allerdings in der Schweiz lebe, bei IBKR UK und nicht IE. Von daher habe ich Zugriff auf VT, VTI, VXUS und viele andere ETFs, aber beispielsweise nicht, zu meiner Überraschung, auf die kürzlich zugelassenen Bitcoin Spot ETFs.  Auf Anfrage wurde mir als Grund mitgeteilt, dass das Produkt nicht vereinbar ist mit der EU's Packaged Retail and Insurance-based Investment Product Regulation (PRIIPS). Da nützt es offenbar auch nichts, dass weder das Vereinigte Königreich noch die Schweiz in der EU sind - der Brüsseler Moloch hat seine Krakenarme überall hin ausgestreckt. 

 

Als Alternative wurde mir angedeutet, ich könne ein Konto bei IBKR-LLC eröffnen, also direkt in den USA. Keine Ahnung, ob das tatsächlich gehen würde, und ob man sich damit nicht wieder andere Fallstricke und Risiken einfängt. 

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