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Datentechnik

Ich für meinen Teil muss sagen dass dieser informative Steuerbericht hinten und vorne nicht stimmt.

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einNeugieriger
· bearbeitet von einNeugieriger
vor 13 Stunden von DennyK:

Das ist ja mal extrem spät. Ist nicht der 2.Oktober 2023 der späteste Termin für die, welche eine Steuererklärung abgeben müssen.

 

Nette Nachfrage beim Finanzamt sollte eine Verlängerung der Abgabefrist möglich machen.

vor einer Stunde von Datentechnik:

Ich für meinen Teil muss sagen dass dieser informative Steuerbericht hinten und vorne nicht stimmt.

Was für "Dinge" hast du gehandelt / kannst du genauer ausführen, was nicht stimmt?

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Datentechnik
vor 1 Stunde von einNeugieriger:

Nette Nachfrage beim Finanzamt sollte eine Verlängerung der Abgabefrist möglich machen.

Was für "Dinge" hast du gehandelt / kannst du genauer ausführen, was nicht stimmt?

Es waren hauptsächlich short puts, covered calls, ebenso ein paar Andienungen. Außerdem gab es Dividendenzahlungen und Zinsen, unter anderem aus dem Renditeoptimierungsprogramm.

Die Zahlen welche ich laut dem Bericht in die entsprechenden Zeilen der Steuererklärung eintragen sollten waren für mich nicht nachvollziehbar und hatten große Abweichungen von meinen eigenen Berechnungen. Ich habe den Steuerbericht dann auch nicht verwendet.

Mein Finanzamt hat meine Zahlen und Erläuterungen welche ich zusammen mit dem activity statement eingereicht habe nicht bemängelt. Zum. bisher. Aktuell warte ich auf den Bescheid für 2022.

Für deklarierte Verluste wurden mir bisher auch entsprechend beantragte Verlustvorträge ausgestellt.

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Hamster92
vor 16 Stunden von Datentechnik:

Es waren hauptsächlich short puts, covered calls, ebenso ein paar Andienungen. Außerdem gab es Dividendenzahlungen und Zinsen, unter anderem aus dem Renditeoptimierungsprogramm.

Die Zahlen welche ich laut dem Bericht in die entsprechenden Zeilen der Steuererklärung eintragen sollten waren für mich nicht nachvollziehbar und hatten große Abweichungen von meinen eigenen Berechnungen. Ich habe den Steuerbericht dann auch nicht verwendet.

 

Ich habe größtenteils das gleiche gehandelt und bei mir haben die Zahlen, mit einer Ausnahme, gestimmt: Verluste durch Glattstellungsgeschäfte waren in Zeile 24 aufsummiert, gehörten aber in Zeile 22. Wobei ich nicht bei jeder einzelne Währungsumrechnung kontrolliert habe, ob da jetzt der Kurs vom Settlement- oder Handelsdatum herangezogen wurde. Sowas gleicht sich eh aus.

 

Sonst war alles nach deutschem Steuerrecht korrekt:

  • Bei Ausübung von Stillhalterpflichten wird der Strikepreis herangezogen (im Activitybericht werden stattdessen die Anschaffungskosten um die erhaltene Prämie gemindert und der Verkaufserlöß um die erhaltene Prämie erhöht)
  • Währungsumrechnung erfolgt jeweils am Kaufs- und Verkaufstag (im Activitybericht wird nur der Verkaufserlöß von USD in EUR umgerechnet)
  • Erhaltene Stillhalterprämien werden sofort als Gewinn angerechnet und nicht erst bei Verall (wie im Activitybericht)

Ob die Zinsen aus dem SYEP jetzt inländische oder ausländische Kapitalerträge sind (genauso ob man jetzt Stillhalterprämien für deutsche Aktienoptionen bei einem ausländischen Broker als inländischen oder ausländischen Kapitalertrag ansieht): Ehrlich gesagt verstehe ich den Sinn einer Unterscheidung, wie sie in Zeile 18 und 19 in der Anlage KAP gemacht wird, eh nicht.

 

Vielleicht kannst du mal einen konkreten Vergleich machen, wo die Zahlen sich nicht nachvollziehbar unterschieden haben.

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Datentechnik
vor 1 Stunde von Hamster92:

Vielleicht kannst du mal einen konkreten Vergleich machen, wo die Zahlen sich nicht nachvollziehbar unterschieden haben.

Ich wollte mal nen Vergleich für 2022 anstellen, da ich dort erst vor einigen Monaten die Steuer gemacht habe, aber daraus wird leider nichts. Denn der informative Steuerbericht für 2022 berücksichtigt bei mir nur Transaktionen von Januar bis März, egal welches Konto ich auswähle. Da brauche ich gar nicht weiter schauen.

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Nomixom
· bearbeitet von Nomixom

IB Ungarn (IBCE) und IB Irland (IBIE) werden zusammengelegt:

Heutige E-Mail an IBCE-Kunden:

 

Zitat

As you may have read, IBKR has announced the merger of Interactive Brokers Central Europe (‘’IBCE’’) into Interactive Brokers Ireland Limited (“’IBIE’’).

 

Clients of IBCE will have access to the products and services they have today. In addition, IBKR is pleased to announce that the merger will enhance access to current IBCE clients to products in OTC Metals and Currencies.

 

As a client of IBCE, there is nothing for you to do now. We will provide advanced notification when additional documentation is required. For more information regarding this announcement, please see our FAQs ( https://www.ibkrguides.com/kb/merger-of-two-eu-broker-dealers.htm ) on the Interactive Brokers website.

 

We look forward to continuing to serve your investment goals from IBIE and hope our focus on the needs of European investors will provide even more value to you in the future.

 

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Hamster92

 

Am 28.9.2023 um 13:06 von Nomixom:

IB Ungarn (IBCE) und IB Irland (IBIE) werden zusammengelegt:

Der Sinn dieser Aufsplittung (damals sogar noch eine Abteilung in Luxemburg) hat sich mir sowieso nie erschlossen.

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stat

Die leidige Unmöglichkeit "short" zu gehen bei Devisen bleibt aber oder wird sich hier etwas zum Guten wenden?

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GreatGatsby

Weiß jemand, ob es bei IBKR/Captrader möglich ist, Zweit- bzw. Unterdepots zu eröffnen? Kann man das über das Familiendepot abbilden oder müssen das tatsächlich verschiedene Personen sein?

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Flaschenpfand
vor 18 Minuten von GreatGatsby:

Weiß jemand, ob es bei IBKR/Captrader möglich ist, Zweit- bzw. Unterdepots zu eröffnen? Kann man das über das Familiendepot abbilden oder müssen das tatsächlich verschiedene Personen sein?

Bei IBKR geht das, also Unterdepots auf einem (1) Account einer (1) Person mit (1) Login.

Das ist dann quasi nur eine virtuelle Trennung z.B. für ein Buy-and-Hold Depot und ein Trading-Depot.

Man kann auch Cash oder Aktienpositionen intern von einem aufs andere Depot verschieben.

 

Wie es bei IBKR über Captrader ausschaut weiss ich nicht.

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Schlumich

Hat jemand Erfahrung mit einem Depotübertrag von IBKR/BANX zur bspw. DIBA?

 

Mir geht es um 2 durch Optionen eingebuchte Aktien, die derzeit noch im BANX Depot liegen und die ich ungern mit dem derzeit aufgelaufenen Buchverlust verkaufen möchte.

 

Werden die EInstandskurse korrekt übertragen?

Werden Guthaben in US$ automatisch beim Übertrag in EUR getauscht?

 

 

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Belgien

Bei Depotüberträgen aus dem Ausland kann es keine Fehler beim Übertrag von Einstandskursen geben, da diese grundsätzlich nicht übertragen werden. Ausländische Banken/Broker nutzen kein Taxbox-Verfahren.

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Schlumich
vor 3 Stunden von Belgien:

Bei Depotüberträgen aus dem Ausland kann es keine Fehler beim Übertrag von Einstandskursen geben, da diese grundsätzlich nicht übertragen werden. Ausländische Banken/Broker nutzen kein Taxbox-Verfahren.

ok - danke...

 

Dann wäre ein Übertrag nicht ratsam, da ich dann den Einstandskurs nicht belegen kann im Falle eines späteren Verkaufs?

 

Bleibt Lösung B)  Entweder alles bei IKBR mit Verlust verkaufen und das Depot schließen.

oder Lösung C) Die beiden Werte im Depot belassen und hoffen, dass der Kurs mal wieder nach Norden dreht. Calls auf die Werte zu schreiben macht wenig Sinn, da beide Werte stark unter Wasser sind und die Prämien für einen ordentlichen Strikepreis marginal sind...

 

Wenn ich die Dinger mit Verlust verkaufe, gibt es bei IKBR einen Verlusttopf, den ich irgendwie übertragen kann?

 

 

 

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Belgien
· bearbeitet von Belgien

Wenn Du ein Depot bei einem ausländischen Broker führst, haben solche Begriffe wie "Verlustverrechnungstopf", "Anschaffungsdaten", "Differenzbesteuerung" u.ä. keinerlei Bedeutung. Das deutsche Steuerrecht für Kapitalerträge interessiert den ausländischen Broker nicht. Daher werden bei Depotüberträgen weder Anschaffungsdaten noch Verlustverrechnungstöpfe mitübertragen. Es gibt auch keine Verlustbescheinigungen seitens des ausländischen Brokers. Du musst Dich bei der Anerkennung der Verluste mit Deinem Wohnsitzfinanzamt im Rahmen der ESt-Erklärung auseinandersetzen (was Du es ja ohnehin jedes Jahr bei der Versteuerung der Erträge machen musst).

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Schlumich
vor 3 Stunden von Belgien:

Wenn Du ein Depot bei einem ausländischen Broker führst, haben solche Begriffe wie "Verlustverrechnungstopf", "Anschaffungsdaten", "Differenzbesteuerung" u.ä. keinerlei Bedeutung. Das deutsche Steuerrecht für Kapitalerträge interessiert den ausländischen Broker nicht. Daher werden bei Depotüberträgen weder Anschaffungsdaten noch Verlustverrechnungstöpfe mitübertragen. Es gibt auch keine Verlustbescheinigungen seitens des ausländischen Brokers. Du musst Dich bei der Anerkennung der Verluste mit Deinem Wohnsitzfinanzamt im Rahmen der ESt-Erklärung auseinandersetzen (was Du es ja ohnehin jedes Jahr bei der Versteuerung der Erträge machen musst).

Danke dir. Damit kann ich arbeiten.

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stat
· bearbeitet von stat
Am 10.10.2023 um 09:46 von Belgien:

Bei Depotüberträgen aus dem Ausland kann es keine Fehler beim Übertrag von Einstandskursen geben, da diese grundsätzlich nicht übertragen werden. Ausländische Banken/Broker nutzen kein Taxbox-Verfahren.

Bei Übertrag aus dem EU Ausland müssen die Einstandskurse korrekt übernommen werden. Dies hat auch schon vor 10 Jahren problemlos funktioniert. Bei non EU DÜRFEN SIE NICHT übernommen werden. VVTs werden im Ausland nicht geführt, das hat nichts mit den Anschaffungskursen zu tun. Taxbox ist lediglich ein Programm das der Erleichterung der Übernahme dient und keinesfalls Pflicht. Es gibt sogar § die den Depotübertrag aus dem Ausland mit Anschaffungskursen regeln.

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Hamster92
vor 22 Minuten von stat:

Bei Übertrag aus dem EU Ausland müssen die Einstandskurse korrekt übernommen werden. Dies hat auch schon vor 10 Jahren problemlos funktioniert. Bei non EU DÜRFEN SIE NICHT übernommen werden. VVTs werden im Ausland nicht geführt, das hat nichts mit den Anschaffungskursen zu tun.

 

Nicht muss, aber kann (§ 43a Abs. 2, Satz 3):

Zitat

Handelt es sich bei der abgebenden auszahlenden Stelle um ein Kreditinstitut, ein Finanzdienstleistungsinstitut oder ein Wertpapierinstitut mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem anderen Vertragsstaat des EWR-Abkommens vom 3. Januar 1994 (ABl. EG Nr. L 1 S. 3) in der jeweils geltenden Fassung oder in einem anderen Vertragsstaat nach Artikel 17 Absatz 2 Ziffer i der Richtlinie 2003/48/EG vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (ABl. EU Nr. L 157 S. 38), kann der Steuerpflichtige den Nachweis nur durch eine Bescheinigung des ausländischen Instituts führen;

 

Welche Anforderungen dieser Nachweis erfüllen muss, ist jedoch unklar. Ich hatte mal bei irgendeiner Bank gelesen, dass die ein Originaldokument, unterschrieben von zwei Mitarbeitern, haben wollten. Ich meine, es war die Onvista-Bank, aber auf die Schnelle hab ich das nicht mehr gefunden.

 

Seit diesem Jahr ist es sogar noch komplizierter: https://www.avl-investmentfonds.de/ueber-avl/alle-mitteilungen/mitteilung/depotuebertrag-aus-dem-ausland-neuregelung-ab-2023

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Belgien
vor 1 Stunde von stat:

Bei Übertrag aus dem EU Ausland müssen die Einstandskurse korrekt übernommen werden.

In D gibt es bei Depotüberträgen ein klar geregeltes Verfahren für die Übertragung von Anschaffungsdaten und Verlustverrechnungstöpfen. Wenn Bank A etwas zu Bank B überträgt, werden parallel zum Übertrag der Wertpapiere alle steuerliche relevante Daten per Taxbox-Verfahren übermittelt. Die an Taxbox angeschlossenen Banken tauschen diese Daten über standardisierte Schnittstellen aus. Die Übertragung von Anschaffungsdaten einer ausländischen Bank zu einer Bank in D   ist ein individuelles Verfahren. Die Bank in D legt fest, wie sie Daten haben will, die ausländische Bank muss die Daten dann so aufbereiten (dies wird sie nicht kostenfrei erledigen, wenn sie es überhaupt macht). Sofern der Kunde noch Belege über die Anschaffung der übertragenen Wertpapiere hat, ist es der kostengünstigere und vom Aufwand auch nicht beschwerlichere Weg, die von der deutschen Bank bei Verkauf per Pauschalbemessungsmethode erhobenen Steuerm auf die Kapitalerträge in der ESt-Veranlagung wieder „geradezubiegen“.

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Sascha1982

Ich wollte gerade eine Order für eine Anleihe absetzen - ich habe diese bereits in meinem Depot und wollte hier ggf. aufstocken. Aus mir nicht erklärlichen Gründen, habe ich anscheinend für diese Anleihe keine Handelsberechtigung mehr. Könnte vielleicht jemand für mich prüfen, ob es bei euch noch geht oder ob euch die gleiche Meldung angezeigt wird?

Es handelt sich um die "4Finance SA" bzw. "FOURN"

- und dann an der IBDESK

- speziell um diese Anleihe: "Corp 11.25 Feb23'25 IBCID234912175".


Es finden zu dieser Anleihe gerade Kapitalmaßnahmen statt (es wird über eine Verlängerung abgestimmt) - kann dies der Grund sein, dass ich keine Order platzieren kann?
Auch ein Verkauf der Anleihe wird mir momentan nicht gestattet - möchte ich mir nur die Vorschau zu der Order ansehen, erhalte ich ebenfalls den Hinweis, keine Berechtigung zu haben.

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stat
Am 11.10.2023 um 18:52 von stat:

Bei Übertrag aus dem EU Ausland müssen die Einstandskurse korrekt übernommen werden. Dies hat auch schon vor 10 Jahren problemlos funktioniert. Bei non EU DÜRFEN SIE NICHT übernommen werden. VVTs werden im Ausland nicht geführt, das hat nichts mit den Anschaffungskursen zu tun. Taxbox ist lediglich ein Programm das der Erleichterung der Übernahme dient und keinesfalls Pflicht. Es gibt sogar § die den Depotübertrag aus dem Ausland mit Anschaffungskursen regeln.

Mit müssen ist gemeint das die Bank die Anschaffungskurse übernehmen muss wenn der Inhaber sie nachweist. Klar ist, dass es keine Verpflichtung Deinerseits auf Bankebene gibt die Kurse zu beantragen allerdings eine Pflicht auf Veranlagungsebene gibt wenn dein Ertrag höher als die 30% Ersatzbemessungsgrundlage sind. Der geschätzte Belgien hatte ja geschrieben das die AK nicht übernommen werden dürfen selbst in der EU. Spannend wäre es zu sehen was passiert wenn ich vom US Depot zb nach EU Depot außerhalb D verschiebe und dann nach D. Gleiches gilt von zb Interactive US nach IB IR eigentlich dürften die Kurse nach D Recht nicht übernommen werden ich gehe aber mal davon aus das sie trotzdem ankommen werden.

 

Die abgebende Bank musste direkt einen Brief an die annehmende Bank senden mit, wenn ich mich recht erinnere 2 Unterschriften. Ein Nachweis meinerseits direkt ist nicht möglich.

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Belgien
· bearbeitet von Belgien
vor 2 Stunden von stat:

... allerdings eine Pflicht auf Veranlagungsebene gibt, wenn dein Ertrag höher als die 30% Ersatzbemessungsgrundlage sind. .

und die Bagatellgrenze von 500€ überschritten ist. Hat man einen kostengünstigen Broker kann man die übertragenen WPs in Tranchen so verkaufen, dass die Bagetellgrenze nicht überschritten wird und dadurch mit dem Segen der Finanzverwaltung - in geringem Umfang - Steuern sparen.

 

vor 2 Stunden von stat:

Der geschätzte Belgien hatte ja geschrieben das die AK nicht übernommen werden dürfen selbst in der EU.

Das habe ich an keiner Stelle behauptet. Ich habe gesagt, dass ausländische Banken kein (deutsches) Taxbox-Verfahren nutzen und dadurch keine Anschaffungsdaten (automatisch) übertragen werden.

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stat
Am 10.10.2023 um 13:52 von Belgien:

Daher werden bei Depotüberträgen weder Anschaffungsdaten noch Verlustverrechnungstöpfe mitübertragen. Es gibt auch keine Verlustbescheinigungen seitens des ausländischen Brokers. Du musst Dich bei der Anerkennung der Verluste mit Deinem Wohnsitzfinanzamt im Rahmen der ESt-Erklärung auseinandersetzen (was Du es ja ohnehin jedes Jahr bei der Versteuerung der Erträge machen musst).

Das lese ich zumindest so als hättest Du gesagt es wäre keine Übertragung der AK auf Bank Ebene möglich und nur der Weg über die Veranlagung möglich ;-)

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Sascha1982
· bearbeitet von Sascha1982

Ich will ja nicht nerven - aber könnte jemand von euch bitte prüfen, ob ihr die oben genannte Anleihe kaufen könntet? Bei mir hängt sich die Weboberfläche bei diesen Wert inzwischen komplett auf...

Update: Ich habe heute mit den Support telefoniert - die Anleihe ist nicht mehr ohne weiteres bei IB handelbar - einen Grund konnte man mir auch nicht nennen. Ich kann sie nur noch telefonisch veräußern - entweder über die Schweizer Kollegen oder aber die leiten mich dann an IB in den USA weiter.

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fortuna88

Hallo zusammen,

ich warte bei Interactive Brokers immer noch auf meinen informativen Steuerbericht für das Jahr 2022.

Die Einstellung, dass ich diesen Steuerbericht benötige, ist richtig gesetzt (letztes Jahr habe ich diesen auch problemlos erhalten).

Ich habe im September bei IBRK hierfür ein Ticket aufgemacht und seit zwei Monaten immer noch keine Lösung bekommen. Ich habe bereits 10 Mal angerufen und auch über Message vielfach nachgefragt, immer mit derselben Antwort, dass ich informiert werde, wenn es Neues gibt.

 

Ich vermute, dass es daran liegt, dass ich seit April mit dem Handeln aufgehört habe und damit bei IBRK in der Prioritätsliste nach ganz hinten gerutscht bin.

Habt ihr den Steuerbericht schon erhalten?

Danke vorab.

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Hamster92
vor 30 Minuten von fortuna88:

Habt ihr den Steuerbericht schon erhalten?

Ja, Ende Mai schon.

 

Hast du vielleicht irgendwas „kompliziertes“ gehandelt?

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