SCR023 April 28, 2013 Hallo, folgendeSituation: ich habim Jahr 2012 mit Anleihen u. Zertis Verluste in Höhe von 4.700 € gemacht (beiInstitut 1). BeiInstitut 2 hab ich Zinsgwinne in Höhe von 1.800 € gemacht, die mit demFreibetrag von 801 € verrechnet wurden. Dummerweisehab ich in 2012 eine Verlustbescheinigung bei Institut 1 beantragt. Wenn ichnun in der Steuererklärung alle Gewinne/Verluste angebe, verfällt ja derFreibetrag, oder ?? Kann ichalso in der Steuererklärung einfach nur die Verluste bei Institut 1 angeben,damit diese erst in den Folgejahren verrechnet werden ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner April 28, 2013 Hallo, Kann ichalso in der Steuererklärung einfach nur die Verluste bei Institut 1 angeben,damit diese erst in den Folgejahren verrechnet werden ?Ja, kannst du. Nur die Günstigerprüfung geht dann nicht, die über dem Pauschbetrag liegenden ca. 1000 Euro bleiben verabgeltungsteuert. Für die Zukunft würde ich versuchen, in einem Jahr hohe Gewinne quasi zu sammeln (sprich: aus dem Vorjahr oder dem Folgejahr zu verschieben), um den Verlustvortrag dann in einem Rutsch aufzubrauchen. Am einfachsten wäre es aber, wenn du bereits ausreichende Kursgewinne im Depot hättest(?), dann brauchst du diese Wertpapiere nur zu verkaufen (und falls gewünscht zeitnah wieder zurück zu kaufen;-). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SCR023 April 28, 2013 Ja, kannst du. Nur die Günstigerprüfung geht dann nicht, die über dem Pauschbetrag liegenden ca. 1000 Euro bleiben verabgeltungsteuert. super, Danke, Günstigerprüfung ist nicht nötig. Für die Zukunft würde ich versuchen, in einem Jahr hohe Gewinne quasi zu sammeln (sprich: aus dem Vorjahr oder dem Folgejahr zu verschieben), um den Verlustvortrag dann in einem Rutsch aufzubrauchen. Am einfachsten wäre es aber, wenn du bereits ausreichende Kursgewinne im Depot hättest(?), dann brauchst du diese Wertpapiere nur zu verkaufen (und falls gewünscht zeitnah wieder zurück zu kaufen;-). ok. dann werd ich soviel Papiere verkaufen, daß nächstes Jahr der Verlustvortrag vollständig aufgebraucht wird. Noch eine kurze Frage: Auf der Steuerbescheinigung (Verlustbescheinigung) von Institut 1 steht: Kopie - dient nicht zur Vorlage beim Finanzamt - heiß das, ich muß diese Bescheinigung nicht beim FA volegen ? bekommen die das elektron. übermittelt ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner April 28, 2013 Hallo, heiß das, ich muß diese Bescheinigung nicht beim FA volegen ?Doch. Neben der Kopie solltest du eigentlich auch noch ein Original bekommen haben (Kopie für deine Unterlagen, Original fürs Finanzamt), aber imho kannst du auch eine Kopie einreichen (ist ja personalisiert), ich hatte zumindest noch nie Probleme damit. bekommen die das elektron. übermittelt ?Grundsätzlich nein, die Finanzämter bekommen keine konkreten Daten, gemeldet wird nur der in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SCR023 April 28, 2013 · bearbeitet April 29, 2013 von SCR023 Hallo, ich schon wieder bin gerade beim ausfüllen der Anlage KAP nun wollen die aber in Zeile 14 den "In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in der Anlage KAP NICHT erklärten Kapitalerträge entfällt" was bei mir ja dann 801 € wären... Heißt wohl der Freibetrag wird mit verrechnet ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner April 28, 2013 Hallo, nun wollen die aber in Zeile 14 den "In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in der Anlage KAP NICHT erklärten Kapitalerträge entfällt"Das müsste eigentlich Zeile 14a (bis 2011)) oder Zeile 15 (ab 2012) sein, Zeile 14 ist der Betrag aus der Steuerbescheinigung.Noch eine Anmerkung: Imho MUSS die normale Steuerbescheinigung der Verlustbescheinigungs-Bank auch erklärt werden. Heißt wohl der Freibetrag wird mit verrechnet ?Nee, mit was denn? Wenn du keine Gewinne erklärst, bleibt der Verlustvortrag stehen (und das ist imho auch beim ersten mal so). Ansonsten müsste sich der Verlustvortrag ja in jedem gewinnlosen Jahr auch um 801 Euro reduzieren, das tut er aber nicht. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor April 28, 2013 Hallo, nun wollen die aber in Zeile 14 den "In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in der Anlage KAP NICHT erklärten Kapitalerträge entfällt"Das müsste eigentlich Zeile 14a (bis 2011)) oder Zeile 15 (ab 2012) sein, Zeile 14 ist der Betrag aus der Steuerbescheinigung.Noch eine Anmerkung: Imho MUSS die normale Steuerbescheinigung der Verlustbescheinigungs-Bank auch erklärt werden. Heißt wohl der Freibetrag wird mit verrechnet ?Nee, mit was denn? Wenn du keine Gewinne erklärst, bleibt der Verlustvortrag stehen (und das ist imho auch beim ersten mal so). Ansonsten müsste sich der Verlustvortrag ja in jedem gewinnlosen Jahr auch um 801 Euro reduzieren, das tut er aber nicht. Stefan Da liegst Du falsch: § 20 Abs. 9 Satz 4 EStG verweist auf Abs. 6. Letzterer regelt den Verlustvortrag. Erst wenn nach Verlustvortrag noch etwas überbleibt, kann der Pauschbetrag abgezogen werden bzw. der Verlustvortrag verbraucht sich in jedem Jahr in Höhe des Freibetrages. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner April 28, 2013 Hallo Taxadvisor, OK, in dem Jahr der Erklärung der Verluste mag das so sein (leider ist das das Problem des Fragestellers, also lag ich wohl wirklich falsch). Aber gänzlich ohne Anlage KAP (in den nächsten Jahren) reduziert sich der Verlustvortrag nicht, stimmst du mir da zu? Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor April 29, 2013 Hallo Taxadvisor, OK, in dem Jahr der Erklärung der Verluste mag das so sein (leider ist das das Problem des Fragestellers, also lag ich wohl wirklich falsch). Aber gänzlich ohne Anlage KAP (in den nächsten Jahren) reduziert sich der Verlustvortrag nicht, stimmst du mir da zu? Stefan In der Praxis vielleicht, aber die Anlage KAP muss (zumindest bei elektronischer Abgabe) wohl ausgefüllt werden, weil dort der Verlustvortrag einzutragen ist (und dann auch der ausgenutzte Freibetrag). Ob die Verlustbescheide auch ohne Abgabe der Anlage KAP vorgetragen werden, kann ich nicht beurteilen, unsere Mandanten müssen eigentlich immer KAP abgeben. Das Gesetz ist da nicht so eindeutig, weil es den Fall der Nichtabgabe ja grundsätzlich nicht kennt. Und von der Systematik auch der bankinternen Verrechnung und der EStG-Verlsutverrechnung ergibt sich auch keine Hilfe. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SCR023 April 29, 2013 · bearbeitet April 29, 2013 von SCR023 Hallo, Hab gerade mal etwas mit ELSTER probiert.. 1. Wenn ich Zeile 5 ankreuze, muß ich leider auch Zeile 7 ausfüllen. Wenn ich also in Zeile 7 die Erträge bei Institut 2 eintrage (1800 €), verfällt er Freibetrag, logisch. 2. Nun hab ich noch einen Steuerbescheid von Institut 3 (nur 6 € Ertrag) Wenn ich nur diese 6 € in Zeile 7 eintrage, und in Zeile 15 801 € eintrage, meckert ELSTER nicht mehr. Freibetrag verfällt auch nicht, da ich ja keine Angaben zu Institut 2 mache (abgesehen von den in Anspruch genommenen 801 €). Aber ist das so rechtens ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag