Klaus28 April 27, 2013 Hallo, folgende Situation: Wir waren bei HUK Coburg Bausparkunde (W Tarif mit 4% Verzinungs). Die HUK Bausparkasse ist jetzt mit der Aachener Bausparkasse zusammengegangen. Heute flattert wie wohl bei anderen Bausparkunden auch ein Brief ins Haus, dass der Bausparvertrag gekündigt werden soll mit der Begründung, dass die Bausparsumme erreicht wird und der Vertrag zur Auszahlung bereitsteht. Mir ist bekannt, dass die Bausparkasse nach aktuellen Urteilen den Vertrag kündigen darf sobald die Bausparsumme erreicht ist. Bei uns ist das meiner Meinung aber anders. Ich habe die Einzahlunen in den Bausparer schon vor 3 Jahre gestoppt. Die Bausparsumme ist daher bislang nicht erreicht - auch mit der jährlichen Verzinsung. Die HUK/Aachener Bausparkasse begründet jetzt die Kündigung damit, dass mit dem zu zahlenden Bonuszins (dieser wird am Vertragsende gezahlt und hat eigentlich nichts mit der jährlichen Verzinsung zu tun, die Bausparsumme erreicht sei. Darf Sie den Bonuszins, der am Vertragsende (bei Verzicht auf das Dahrlehn) fällig wird mit in die Berechnung der gesamten Bausparsumme berückscihtigen? Ist das rechtlich sauber? Also z.B. - 10 T € BSP Summe - eingezahlt sind aktuell 8.5 T€, - jährliche Zinsen von 340 €. Ergäbe ja eigentlich ein neus Bausparguthaben von 8.84 T € - damit dürfte die HUK / AAchener den Vertrag nicht kündigen - da die Bausparsumme nicht erreicht ist. Durch den am Vertragsende fälligen Bonuszins (bei Verzicht auf das Dahrlehn) käme man natürlich über 10 T€. Da wir aber noch nicht gekündigt haben dürfte dieser ja gar nicht berücksichtigt werden. Das ganze scheint wir Verbraucherfeindlich zu sein .... ich hoffe es gibt noch mehr Betroffene und könnem dem Laden gemeinsam "Dampf" machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Aachener Mai 9, 2013 Hallo, mir geht es genauso. Auch mir hat die Aachener Bausparkasse (vormals HUK-Coburg Bausparkasse) den nicht vollbesparten Bausparvertrag (Tarif W-PLUS mit Bonuszinsen) gekündigt. Die Begründung war die Gleiche (mit den zu zahlenden Bonuszins ist die Bausparsumme erreicht). Ich habe jetzt der Aachener Bausparkasse einen Widerspruch gegen die Kündigung des Bausparvertrages geschickt. Zur Begründung habe ich auf die "Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge Tarif W-PLUS" verwiesen: - Der Zinsbonus bis heute nicht entstanden. - Die vorgenommene Addierung des bisher nicht entstandenen Zinsbonus auf das Bausparguthaben ist nicht möglich. - Die Bausparsumme ist noch nicht erreicht. - Die beiderseitigen Leistungen sind noch nicht erfüllt, das Kündigungsrecht nach § 488 Abs. 3 BGB greift nicht. Eine Kündigung des Bausparvertrages ist nicht möglich. [im ürigen konnte ich die Bonuszinsberechnung im Kündigungsschreiben nicht nachvollziehen und ich kam auf andere Ergebnisse (habe Tarif "W-PLUS")] Hallo, folgende Situation: Wir waren bei HUK Coburg Bausparkunde (W Tarif mit 4% Verzinungs). Die HUK Bausparkasse ist jetzt mit der Aachener Bausparkasse zusammengegangen. Heute flattert wie wohl bei anderen Bausparkunden auch ein Brief ins Haus, dass der Bausparvertrag gekündigt werden soll mit der Begründung, dass die Bausparsumme erreicht wird und der Vertrag zur Auszahlung bereitsteht. Mir ist bekannt, dass die Bausparkasse nach aktuellen Urteilen den Vertrag kündigen darf sobald die Bausparsumme erreicht ist. Bei uns ist das meiner Meinung aber anders. Ich habe die Einzahlunen in den Bausparer schon vor 3 Jahre gestoppt. Die Bausparsumme ist daher bislang nicht erreicht - auch mit der jährlichen Verzinsung. Die HUK/Aachener Bausparkasse begründet jetzt die Kündigung damit, dass mit dem zu zahlenden Bonuszins (dieser wird am Vertragsende gezahlt und hat eigentlich nichts mit der jährlichen Verzinsung zu tun, die Bausparsumme erreicht sei. Darf Sie den Bonuszins, der am Vertragsende (bei Verzicht auf das Dahrlehn) fällig wird mit in die Berechnung der gesamten Bausparsumme berückscihtigen? Ist das rechtlich sauber? Also z.B. - 10 T € BSP Summe - eingezahlt sind aktuell 8.5 T€, - jährliche Zinsen von 340 €. Ergäbe ja eigentlich ein neus Bausparguthaben von 8.84 T € - damit dürfte die HUK / AAchener den Vertrag nicht kündigen - da die Bausparsumme nicht erreicht ist. Durch den am Vertragsende fälligen Bonuszins (bei Verzicht auf das Dahrlehn) käme man natürlich über 10 T€. Da wir aber noch nicht gekündigt haben dürfte dieser ja gar nicht berücksichtigt werden. Das ganze scheint wir Verbraucherfeindlich zu sein .... ich hoffe es gibt noch mehr Betroffene und könnem dem Laden gemeinsam "Dampf" machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rambaldi85 Mai 26, 2013 Mir geht es ganz genau so wie euch. Ich hab die Tage einen Brief von der (inzwischen) Aachener Bausparkasse bekommen, dass sie meinen Vertrag der noch nicht voll angespart ist Kündigen wollen. ...habe bislang erst 120T der 130T euro angespart. (Tarif W-Plus) Kann mir wohl einer von euch mal sein Einspruchschreiben (natürlich ohne die persönlichen Daten) zukommen lassen? Diese formulierungen etc...was ich da alles reinschreiben muss/ sollte ist nicht gerade meine Welt. Danke schonmal:) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Joseph Conrad Mai 27, 2013 Hallo zusammen, ich habe mehrere alte ( über 10 Jahre) Bsp Verträge auch ohne Laufzeitbegrenzung mit Wahltarif allerdings bei der Alten Leipziger. Diese Verträge beschickte ich kurz nach Vertragsabschluß mit Einmalzahlungen bis nur etwa zur Hälfte des Bsp Summe. Das war dann 7 Jahres Festgeld mit mauen 4%. Jetzt ist es 3 Monatsgeld mit flotten 4%. Wenn man 80% der Bauspar-Summe erreicht versuchen die meisten Kassen mit solchen alten Produkten rechtmäßig zu kündigen. Ihr hättet euch mehr Luft nach oben lassen müssen. Gruß Joseph Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Aachener Mai 27, 2013 Hallo Joseph, hier geht es nicht darum "Luft nach oben zu lassen", sondern darum, dass die Bausparkasse die Verträge kündigt, egal wieviel "Lust nach oben" noch ist !!! Die Bausparkassen können gar nicht kündigen, wenn 80% der Bausparsumme (oder welche Zahl unter 100 auch immer) erreicht ist, sondern nur, wenn die Bausparsumme voll bespart bzw. "überspart" ist (vgl. Urteil des LG Hannover, vom 25.09.2009 (AZ 13 O 14/09))! Grüße Aachener Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi Mai 27, 2013 · bearbeitet Mai 27, 2013 von andjessi Hallo Joseph, hier geht es nicht darum "Luft nach oben zu lassen", sondern darum, dass die Bausparkasse die Verträge kündigt, egal wieviel "Lust nach oben" noch ist !!! Die Bausparkassen können gar nicht kündigen, wenn 80% der Bausparsumme (oder welche Zahl unter 100 auch immer) erreicht ist, sondern nur, wenn die Bausparsumme voll bespart bzw. "überspart" ist (vgl. Urteil des LG Hannover, vom 25.09.2009 (AZ 13 O 14/09))! Grüße Aachener Sehe ich genauso. Ich würde mich, wenn der Widerspruch gegen die Kündigung ohne Erfolg bleibt, an den Ombudsmann der Bausparkassen wenden. http://www.bafin.de/...usparkasse.html Noch ein Wort zur AL. Bei der Alten Leipziger kommt noch hinzu, dass man egal wie hoch der Bausparvertrag bespart wurde, immer einen Darlehensanspruch von 60-90% der Bausparsumme hat. Da könnte man schon rein logisch nicht den Zinsbonus zum Guthaben dazu rechnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Klaus28 Mai 29, 2013 Hallo Klaus, hast du schon Rückmeldung von der Aachener auf deinen Widersprich hin erhalten? Wie ist es ausgegangen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Edelmann Juli 31, 2013 Beitrag in der aktuellen Ausgabe der Zeitrschrift €uro, Ausgabe 8/2013 Wie €uro in der Juli-Ausgabe berichtete, versuchen viele Bausparkassen derzeit mit einer neuen Kündigungswelle, Anleger mit hochverzinsten Altverträgen vorzeitig loszuwerden. Ein Kunde der Aachener Bausparkasse, dessen Fall in dem Beitrag geschildert wurde, hat sich nun erfolgreich gegen seine Kündigung gewehrt: Der Anbieter teilte ihm mit, dass sein Bausparvertrag — mit zwei Prozent Sparzinsen und drei Prozent Bonus pro Jahr — „nach nochmaliger Prüfung“ fortgesetzt werden könne. Die Bausparkasse hatte die vorangegangene Kündigung damit begründet, dass der „Zweck des Vertrags“, eine Darlehensgewährung, nicht mehr erreicht werden könne, weil die Bausparsumme überschritten und der Kontrakt damit „überspart“ sei. Der Anleger argumentierte dagegen, dass der Anbieter dafür den erst am Vertragsende fälligen Zinsbonus nicht zum aktuellen Bausparguthaben hinzurechnen dürfe — und zudem seinen Bauspartarif mit „Renditestark Sparen“ beworben hatte. Ob auch vergleichbar betroffene Bausparkunden mit einem Widerspruch ihre Kündigung rückg.ngig machen können, bleibt abzuwarten: Um seinen Ruf zu wahren, wird der Anbieter den Bonus möglicherweise ab sofort nicht mehr auf Sparguthaben anrechnen. „Bausparkassen behalten sich in vergleichbaren Fällen aber oft vor, diese Haltung zu revidieren, falls spätere Urteile höherer Instanzen zu ihren Gunsten ausfallen sollten“, meint Finanzexperte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag