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brunhilde

Steuern bei $ Aktienanlagen bei Discount Broker ala Lynx

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brunhilde

Folgendes Szenario

 

 

Zeitpunkt A: Kauf von 1000$ durch Umtausch entsprechender Menge Euro in $

Zeitpunkt B: Kauf von in $ notierter Aktien im Wert von 1000$

Zeitpunkt C: Verkauf der Aktien fuer 1100$

 

Wie ist der steuerliche Gewinn der Aktienveraeusserung in Euro zu berechnen?

 

I)

Der Gewinn von 100 $ wird umgerechnet in Euro entsprechend des $/Euro Kurses zum Zeitpunkt C

 

II)

Die Anschaffungskosten von 1000$ werden entsprechend

des $/Euro Kurses zum Zeitpunkt B in Euro umgerechnet.

Hiernach wird der Verkaufserloes von 1100$ entsprechend des $/Euro Kurses zum Zeitpunkt C

berechnet.

Dei Differenz ist der Gewinn in Euro.

 

 

In den Lynx "Aktivity Sattements" wird es wie (I) gemacht, aber das muss

unter deutschen Steuergesichtspunkten ja nicht richtig sein.

 

Gruss

 

 

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Taxadvisor
· bearbeitet von vanity
clarity

II) ist richtig.

 

Gruß

Taxadvisor

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brunhilde

Herzlichen Dank fuer die schnelle Antwort!

 

Was wenn ich das Szenario noch erweitere um:

 

Zeitpunkt D: Umtausch der nun 1100$ in Euro zum aktuellen Umrechnungskurs.

 

Wie sieht es hier mit der Steuer des Währungsumtauschs aus?

 

Ich vermute, das dieser Vorgang nicht der Abgeltungssteuer unterliegt, sondern

das die einjährige Spekulationsfrist gilt, so dass keine Steuern anfallen

wenn der Umtausch > 1 Jahr nach Zeitpunkt A erfolgt?

 

Wenn der Umtausch frueher erfolgt, wie wird dann der Gwinn/Verlust

aus dem Waehrungsumtausch berechnet?

 

I)

Den Gewinn/Verlust des Umtauschs von 1000$ berechne ich, indem ich die Euro, die ich zum Zeitpunkt D

durch Umtausch von 1000$ erhalten habe von den urspruenglich zum Zeitpunkt A eingesetzten Euros abziehe.

 

Die 100$ kann ich einfach umtauschen. Es faellt kein Gewinn/Verlust an, denn sie sind ja nie durch den

Umtausch von Euros in $ entstanden, sondern als Gewinn aus einer Aktientransaktion.

 

Dieses Verfahren haette den netten (fuers Finanzamt) Seiteneffekt das der Waehrungs Verlust/Gewinn im Zeitraum B-C

doppelt aufläuft (und damit auch doppelt besteuert wird): einmal aus der Aktientransaktion und einmal

beim Waehrungs Umtausch.

 

II)

Den Gewinn/Verlust des Umtauschs von 1000$ berechne ich, indem ich den Gewinn/Verlust gesondert bestimme

fuer die Zeitraeume A-B und C-D und beide miteinander verrechne. Der Gewinn/Verlust im Zeitraum B-C muss

nicht beruecksichtigt werden, da er ja im Gewinn/Verlust der Aktientransaktion mit enthalten ist.

 

Zur Bestimmung des Waehrungs Gewinns der 100$ wird der Zeitraum C-D betrachtet.

 

Gruss+Dank

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Taxadvisor

Wie sieht es hier mit der Steuer des Währungsumtauschs aus?

 

Ich vermute, das dieser Vorgang nicht der Abgeltungssteuer unterliegt, sondern

das die einjährige Spekulationsfrist gilt, so dass keine Steuern anfallen

wenn der Umtausch > 1 Jahr nach Zeitpunkt A erfolgt?

 

Wenn der Umtausch frueher erfolgt, wie wird dann der Gwinn/Verlust

aus dem Waehrungsumtausch berechnet?

 

I)

Den Gewinn/Verlust des Umtauschs von 1000$ berechne ich, indem ich die Euro, die ich zum Zeitpunkt D

durch Umtausch von 1000$ erhalten habe von den urspruenglich zum Zeitpunkt A eingesetzten Euros abziehe.

 

Die 100$ kann ich einfach umtauschen. Es faellt kein Gewinn/Verlust an, denn sie sind ja nie durch den

Umtausch von Euros in $ entstanden, sondern als Gewinn aus einer Aktientransaktion.

 

Dieses Verfahren haette den netten (fuers Finanzamt) Seiteneffekt das der Waehrungs Verlust/Gewinn im Zeitraum B-C

doppelt aufläuft (und damit auch doppelt besteuert wird): einmal aus der Aktientransaktion und einmal

beim Waehrungs Umtausch.

 

II)

Den Gewinn/Verlust des Umtauschs von 1000$ berechne ich, indem ich den Gewinn/Verlust gesondert bestimme

fuer die Zeitraeume A-B und C-D und beide miteinander verrechne. Der Gewinn/Verlust im Zeitraum B-C muss

nicht beruecksichtigt werden, da er ja im Gewinn/Verlust der Aktientransaktion mit enthalten ist.

 

Zur Bestimmung des Waehrungs Gewinns der 100$ wird der Zeitraum C-D betrachtet.

 

Gruss+Dank

 

Zur ersten Frage korrekt, es gilt die Jahresfrist, bei verzinslichen Konten gilt nach dem wortlaut des § 23 EStG eine Zehnjahresfrist. In den letzten 15 Jahren ist mir allerdings kein Fall untergekommen, in dem diese Währungsumrechnungen eines "normalen" Handelskontos vorgenommen wurden. Bisher ist das auch in keiner Bp oder sonst vom FA moniert worden. Hintergrund ist die Komplexität und tw. nicht steuerrelevanten Transaktionen.

 

Wenn Du das korrekt berechnen willst ist allerdings II richtig, da Kontoguthaben und Aktien beides als Wirtschaftsgüter gelten.

 

Gruß

Taxadvisor

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