checker-finance Februar 10, 2014 Das ist schon lange überfällig. Gauweiler fordert Straftatbestand der Steuerverschwendung Da Politiker in der Regel ohnehin mit einem blauen Auge davon kommen, wäre mir eine beschränkte persönliche Haftung mit Privatvermögen/Pensionszusagen lieber. Bloß nicht. Dann schließt der Staat mit Steuergelder D&O-Versicherungen für die politischen Entscheidungsträger ab und es profitiert nur die Versicherungsbranche... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tutti Februar 22, 2014 Steuerfall Hoeneß noch größer als bekannt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
checker-finance Februar 22, 2014 Steuerfall Hoeneß noch größer als bekannt Welchen Sinn soll es haben 119 Mio. Verlustvorträge in D anzuhäufen und dann 30 Mio Gewinn in dem Schweizer Depot zu machen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tutti März 10, 2014 Anklage liegt nun vor: Noch mehr Vorwürfe gegen Uli Hoeneß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
checker-finance März 10, 2014 Anklage liegt nun vor: Noch mehr Vorwürfe gegen Uli Hoeneß Von 30 mio. Gewinn steht da aber nichts. Offenbar sind die Summen doch wohl deutlich kleiner als zuvor angenommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DerKlammeSparer März 10, 2014 Von 30 mio. Gewinn steht da aber nichts. Das ist richtig. Es sind vielmehr 33,5 Mio. Insgesamt soll Hoeneß demnach Gewinne in Höhe von 33 526 614 Euro nicht angegeben haben und so Steuern in Höhe von 3 545 939,70 Euro hinterzogen haben. Süddeutsche: Vorwürfe gegen Hoeneß umfassender als bisher bekannt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel März 10, 2014 · bearbeitet März 10, 2014 von BondWurzel 12:00 Uhr: Nach dem Hammer-Geständnis12:00 Uhr: Uli Hoeneß hat nach eigenen Angaben mindestens 18,5 Millionen Euro an Steuern hinterzogen. Diese Summe ergibt sich aus Unterlagen, die Hoeneß erst wenige Tage vor dem am Montag beim Landgericht München II begonnenen Steuerhinterziehungs-Prozess einreichte. Hoeneß sagte, er wolle nun "ohne Wenn und Aber" reinen Tisch machen. Die Staatsanwaltschaft hatte Hoeneß nur wegen Hinterziehung von 3,55 Millionen Euro angeklagt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nudelesser März 10, 2014 Für eine Bewährungsstrafe dürfte jetzt ein gehöriges Maß an Akrobatik nötig sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tutti März 10, 2014 Ich glaube das wird eng für den Uli.....schaut mal auf den Live-Ticker bei der Welt....selbst sein Star-Anwalt Hanns Feigen "schimpft" auf seinen Mandanten. Mein Link Warum schauspielert UH, nach dem Motto "Ich habe von dem nichts mitbekommen"....?!?!?! Wie ich bereits zu Beginn des Threads ausgeführt habe.....kein normaler Mensch glaubt ihm das. Jetzt sind es plötzlich 18,5 Millionen Euro und Verlustvorträge wurden auch falsch deklariert? Wirkt wie eine Flucht nach vorn. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux März 10, 2014 Jetzt sind es plötzlich 18,5 Millionen Euro und Verlustvorträge wurden auch falsch deklariert? Wirkt wie eine Flucht nach vorn. Wobei ich mir da nun wieder die frage stelle, wieso die Staatsanwaltschaft das nach mehr als einem jahr Ermittlungen nicht raus bekommen hat. Möglicherweise geht es bei der Summe ja auch um verjährte Tatbestände. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tutti März 10, 2014 Jetzt sind es plötzlich 18,5 Millionen Euro und Verlustvorträge wurden auch falsch deklariert? Wirkt wie eine Flucht nach vorn. Wobei ich mir da nun wieder die frage stelle, wieso die Staatsanwaltschaft das nach mehr als einem jahr Ermittlungen nicht raus bekommen hat. Möglicherweise geht es bei der Summe ja auch um verjährte Tatbestände. Das ist natürlich möglich.....aber die Staatsanwaltschaft scheint selbst überrascht zu sein: "Warum erst vor wenigen Tagen, am 28. Februar 2014, endgültig alle Bank-Unterlagen vorgelegt worden seien, will der Staatsanwalt Achim von Engel wissen. Hoeneß meinte, nach der Anklage hätten zunächst die Bemühungen, Unterlagen beizuschaffen, zunächst nachgelassen. Das Finanzamt und die Steuerfahndung hätten kein Informationsbedürfnis mehr gehabt. Das überrasche ihn, so der Staatsanwalt. Immer wieder seien Akten angefordert worden, aber erste jetzt eingetroffen. Aus diesen Unterlagen, die akribisch die Devisengeschäfte auflisten, ergibt sich unter anderem, dass die Summe der hinterzogenen Steuern sehr viel höher gewesen ist als zunächst gedacht. Das hatte Anwalt Feigen ganz am Anfang angedeutet, allerdings nur kurz. Die Nachfrage der Staatsanwaltschaft wirft nun aber wieder einen Fokus auf die Tatsache. Offenbar hat Hoeneß mindestens 18,5 Millionen Euro an Steuern hinterzogen. Die Staatsanwaltschaft hatte Hoeneß nur wegen Hinterziehung von 3,55 Millionen Euro angeklagt." Mein Link Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boersenchris März 10, 2014 · bearbeitet März 10, 2014 von boersenchris Hallo zusammen, die Berichterstattung wie auch die rechtlichen Einzelheiten scheinen mir etwas nebulös zu sein. Insbesondere beim Thema Verluste bzw. Verlustvorträge. Unter dem Strich habe er in den Jahren 2003 bis 2009' date=' auf die sich die Anklage bezieht, Verluste in Millionenhöhe gemacht. Dennoch sei ihm klar, dass er zwischenzeitliche Gewinne hätte versteuern müssen. [/quote'] Siehe http://www.faz.net/a...s-12839885.html Unterm Strich stand bei seinen Zockereien also ganz am Ende ein Minus? Dann hätte Hoeneß effektiv bei korrekter Versteuerung gar keine Steuern zahlen müssen? Wird ihm nun zum Verhängnis, daß strafrechtlich offenbar eine solche Verlustrechnung nicht erfolgt, sondern nur bei der Steuererklärung? (Was ist überhaupt der Sinn dahinter, die Verlustverrechnung einmal zu erlauben und einmal nicht?) Hoeneß hatte zuvor betont, dass er alles offenlegen wolle. In der Selbstanzeige werden die "vollständigen Erträge" veröffentlicht, schrieb Hoeneß' Anwalt in seinem Schreiben ans Finanzamt. Tatsächlich waren in der Anlage nur die Jahressalden aufgeführt, wie Richter Heindl betont. Dabei sind auch während des Jahres Gewinne aufgelaufen, die Hoeneß hätte versteuern können. Weil er in der Selbstanzeige nur die Jahreswerte aufführt, sieht es in der Aufstellung so aus, als habe Hoeneß nur in drei Jahren Gewinne gemacht, die er nun zu versteuern habe, während er in den übrigen Jahren unterm Strich Verluste gemacht hat. Wollte Hoeneß suggerieren, er müsste gar nicht so viel Steuern nachzahlen? "Sie haben angegeben, dass Sie nur in drei Jahren Gewinne gemacht haben", sagt der Richter. "Das Anschreiben ist klipp und klar." Hoeneß sagt, er habe sich doch Experten geholt und selber keine Ahnung von Steuerrecht. Das will Richter Heindl nicht gelten lassen. "Da brauche ich kein Steuerrechtler sein, um zu wissen, dass ich für Verluste keine Steuern zahlen muss", sagt er. Hoeneß antwortet: "Um ehrlich zu sein, habe ich das nicht richtig angeschaut." Siehe http://www.sueddeuts...druck-1.1906833 Hier ist von drei Gewinnjahren die Rede (waren die Verluste in den anderen Jahren höher als die Gewinne in diesen drei Jahren?). Zudem kommen nun unterjährige Gewinne ins Spiel. Ist strafrechtlich auch innerhalb eines Jahres keine Verrechnung von Gewinnen und Verlusten möglich? Wird Hoeneß also nun im Extremfall für das Hinterziehen von Steuern verurteilt, die er gar nicht hätte zahlen müssen? Viele Grüße, boersenchris Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel März 10, 2014 · bearbeitet März 10, 2014 von BondWurzel In den 4 Tagen jetzt, wird wohl keiner genau wissen, wie hoch die Steuerhinterziehung überhaupt ist und Hendl wird wohl kein Urteil aufgrund von Schätzungen abgeben können. Es gibt wohl nur Saldenlisten, die haben wohl keine Bedeutung, sondern es müssen exakt alle An- und Verkäufe analysiert werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nudelesser März 10, 2014 keine Verrechnung von Gewinnen und Verlusten möglich? Immerhin kann man anhand dieses Falls noch etwas lernen. B) Hoeneß hat anscheinend in der Schweiz vor allem in Sachen Währungen gezockt und Gewinne aus dem Halten von Geld in Fremdwährungen sind wohl keine „Kapitalerträge“ sondern gehören zu „Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften“. Die beiden Einkunftsarten können anscheinend nicht miteinander verrechnet werden und es gilt auch nicht die Abgeltungssteuer sondern der persönliche Steuersatz. So klar war mir das bislang auch nicht. Aber Hoeneß sollte eigentlich genug Berater gehabt haben, die ihm dies hätten erklären können. Peinlich nur, dass der Staatsanwalt anscheinend auch nicht viel schlauer war und eine viel zu niedrige Forderung angesetzt hatte. Vielleicht ist das deutsche Steuerrecht doch etwas zu kompliziert für die Praxis... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel März 10, 2014 · bearbeitet März 10, 2014 von BondWurzel und es gilt auch nicht die Abgeltungssteuer sondern der persönliche Steuersatz. die Abgeltungssteuer gibt es doch erst seit 2009, vorher war doch alles pers. Steuersatz und alles Kursgewinne nach 1 Jahr steuerfrei in der Anlage "sonstige Kapitalerträge" bei Währungsgewinnen. Keine Spekulationsfrist mehr Neu ab 2009 ist, dass Gewinne oder Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Wertpapieren sowie aus Termingeschäften nicht mehr zu den sonstigen Einkünften gemäß § 23 EStG, sondern zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gemäß § 20 EStG zählen. Damit verbunden ist eine Streichung der bisherigen Spekulationsfrist von einem Jahr, allerdings mit einer Übergangsregelung (siehe unten). Seit 2009 sind Spekulationsgewinne zeitlich unbegrenzt mit 25 % steuerpflichtig. Damit ist die Abgeltungsteuer eine Wertzuwachssteuer! Auf der anderen Seite können Spekulationsverluste auch nach einem Jahr noch steuerlich geltend gemacht werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boersenchris März 10, 2014 · bearbeitet März 10, 2014 von boersenchris Hoeneß hat anscheinend in der Schweiz vor allem in Sachen Währungen gezockt und Gewinne aus dem Halten von Geld in Fremdwährungen sind wohl keine „Kapitalerträge“ sondern gehören zu „Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften“. Die beiden Einkunftsarten können anscheinend nicht miteinander verrechnet werden und es gilt auch nicht die Abgeltungssteuer sondern der persönliche Steuersatz. Die Abgeltungssteuer gibt es doch erst seit 2009, vorher galt noch das alte System mit persönlichem Steuersatz. Und hier geht es ja um den Zeitraum von 2003-2009. Meines Wissens sind hier nicht verschiedene Einkommensarten das Problem, sondern eher die Besonderheit, daß offenbar strafrechtlich Gewinne und Verluste nicht verrechnet werden? Viele Grüße, boersenchris Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nudelesser März 10, 2014 die Abgeltungssteuer gibt es doch erst seit 2009, vorher war doch alles pers. Steuersatz und alles Kursgewinne nach 1 Jahr steuerfrei in der Anlage "sonstige Kapitalerträge" bei Währungsgewinnen. Danke! Hatte gerade verdrängt, dass es unterschiedliche Rechtslagen vor und nach 2009 gibt. Also vor 2009 konnte man Währungsspekulationen und andere Kapitalerträge nicht verrechnen. Seit 2009 ist dies allerdings möglich. So richtig? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Archimedes März 10, 2014 ...Monate später, im Januar 2013, telefonierte der Stuttgarter Steuerfahnder mit einem Münchner Kollegen. Auch der hatte Kontakt mit dem Reporter. Da ging es bereits um eine Summe von 800 Millionen Schweizer Franken, um Vontobel und darum, dass die Summe 2009 vom Konto des "großen bayerischen Fußballvereins auf eine Einzelperson, eventuell den Aufsichtsratsvorsitzenden" übertragen worden sei. "Wir hatten als einzigen Anhalt 'Stern Online', aber nichts Konkretes", sagt dieser Zeuge vor Gericht. "Ich musste erst einmal im Internet nachsehen, wer überhaupt der Aufsichtsratsvorsitzende von Bayern München ist." Die entscheidende Frage stellt dann Verteidiger Feigen: "Ist es richtig, dass dieses Gespräch über den potentiellen Aufsichtsratsvorsitzenden erst am Nachmittag des 17. Januar 2013 stattfand?" Der Zeuge bestätigt Datum und Uhrzeit. Das ist wie ein Freistoß in Strafraumnähe für Hoeneß. Denn an jenem Tag, morgens um 8.15 Uhr, wurde Hoeneß' Selbstanzeige beim Finanzamt Miesbach abgegeben. http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/hoeness-prozess-beginnt-mit-einem-offenbarungseid-a-957915.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nudelesser März 10, 2014 Die Strategie der Verteidigung ist hochriskant, aber es gibt keine andere. Sie erinnert an Achternbuschs Film "Die Atlantikschwimmer": Briefträger Heinz steigt ins Meer, um den Atlantik zu überqueren und damit hunderttausend Euro zu gewinnen. Seine letzten Worte: "Du hast keine Chance, aber nutze sie." So verzweifelt klingt Hoeneß nicht, aber seine Lage ist es. Er muss durch den Atlantik, um noch Bewährung zu kriegen. Desaster im Champions-League-Format Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
virenschleuder März 10, 2014 Sollte Hoeneß nur eine Bewährungsstrafe bekommen so wird das dem normalen Steuerzahler nur schwer zu vermitteln sein . Quelle Wikipedia "Am 17. April 1996 erhob die Staatsanwaltschaft Mannheim schließlich Anklage gegen Peter Graf und dessen Finanzberater. Der Vorwurf lautete auf Verdacht der „besonders schweren, gemeinschaftlich begangenen Steuerhinterziehung in zwölf Fällen“. Das Urteil erging 1997: Peter Graf wurde wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 12,3 Millionen Mark zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball März 10, 2014 Kann man es nicht einfach abwarten ? Diese Vorverurteilungen nerven einfach nur. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nudelesser März 10, 2014 Diese Vorverurteilungen nerven einfach nur. Wen meinst Du? Finde die Diskussion mittlerweile eher sachlich und an Fakten interessiert. Die große Welle an Vor-Verurteilungen und Vor-Freisprüchen konnte man eher im letzten Jahr kurz nach Bekanntwerden lesen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
35sebastian März 10, 2014 Kann man es nicht einfach abwarten ? Diese Vorverurteilungen nerven einfach nur. So ist es. Aber so ist es bei allen Themen off und ontopic. Wenn es keine Klarheit gibt, ob hier über Uli bei der Ukraine oder hinsichtlich der Zukunft an der Börse, hat jeder eine Meinung, auch wenn sie noch so abstrus ist. Wenn die Entscheidung , die Tatsache vorliegt, interessiert es keinen mehr, oder keiner schreibt mehr dazu. Was soll man auch Fundiertes zu Wulff , CDU/SPD, zur Abgeltungssteuer, zum fiscal cliff etc. schreiben. Wenn die Sau durchs Dorf getrieben wird, beteiligen sich alle, auch wenn sie nur stumme oder schreiende Zuschauer sind. Pamplona grüßt. Danach geht man wieder den normalen Geschäften nach, als wäre nichts geschehen. Der Fall Hoeness ist einmalig und sprengt alles bisher Dagewesenes. Ich bin gespannt, wie es ausgeht. Jetzt schaue ich die Sendung zum Thema "Hart aber fair". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
helios März 10, 2014 Moin, aha - so also finanzieren die Bayern die teuren Ablösesummen - sie zahlen zuwenig Steuern und mit dem hinterzogenem Geld kaufen sie die Bundesliga zusammen - sauber sog i. Bei 20 Mio hinterzogen gehts für 5 Jahre in den Bau - hat ihm das keiner gesagt?? Und der Auftritt heute muss ja eine komplette Vollpfosten-Show gewesen sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
checker-finance März 11, 2014 Hallo zusammen, die Berichterstattung wie auch die rechtlichen Einzelheiten scheinen mir etwas nebulös zu sein. Insbesondere beim Thema Verluste bzw. Verlustvorträge. Unter dem Strich habe er in den Jahren 2003 bis 2009' date=' auf die sich die Anklage bezieht, Verluste in Millionenhöhe gemacht. Dennoch sei ihm klar, dass er zwischenzeitliche Gewinne hätte versteuern müssen. [/quote'] Siehe http://www.faz.net/a...s-12839885.html Unterm Strich stand bei seinen Zockereien also ganz am Ende ein Minus? Dann hätte Hoeneß effektiv bei korrekter Versteuerung gar keine Steuern zahlen müssen? Wird ihm nun zum Verhängnis, daß strafrechtlich offenbar eine solche Verlustrechnung nicht erfolgt, sondern nur bei der Steuererklärung? (Was ist überhaupt der Sinn dahinter, die Verlustverrechnung einmal zu erlauben und einmal nicht?) Hoeneß hatte zuvor betont, dass er alles offenlegen wolle. In der Selbstanzeige werden die "vollständigen Erträge" veröffentlicht, schrieb Hoeneß' Anwalt in seinem Schreiben ans Finanzamt. Tatsächlich waren in der Anlage nur die Jahressalden aufgeführt, wie Richter Heindl betont. Dabei sind auch während des Jahres Gewinne aufgelaufen, die Hoeneß hätte versteuern können. Weil er in der Selbstanzeige nur die Jahreswerte aufführt, sieht es in der Aufstellung so aus, als habe Hoeneß nur in drei Jahren Gewinne gemacht, die er nun zu versteuern habe, während er in den übrigen Jahren unterm Strich Verluste gemacht hat. Wollte Hoeneß suggerieren, er müsste gar nicht so viel Steuern nachzahlen? "Sie haben angegeben, dass Sie nur in drei Jahren Gewinne gemacht haben", sagt der Richter. "Das Anschreiben ist klipp und klar." Hoeneß sagt, er habe sich doch Experten geholt und selber keine Ahnung von Steuerrecht. Das will Richter Heindl nicht gelten lassen. "Da brauche ich kein Steuerrechtler sein, um zu wissen, dass ich für Verluste keine Steuern zahlen muss", sagt er. Hoeneß antwortet: "Um ehrlich zu sein, habe ich das nicht richtig angeschaut." Siehe http://www.sueddeuts...druck-1.1906833 Hier ist von drei Gewinnjahren die Rede (waren die Verluste in den anderen Jahren höher als die Gewinne in diesen drei Jahren?). Zudem kommen nun unterjährige Gewinne ins Spiel. Ist strafrechtlich auch innerhalb eines Jahres keine Verrechnung von Gewinnen und Verlusten möglich? Wird Hoeneß also nun im Extremfall für das Hinterziehen von Steuern verurteilt, die er gar nicht hätte zahlen müssen? Viele Grüße, boersenchris Ich glaube da geht in der Berichterstattung vieles durcheinander. Strafrecht ist m. E. akzessorisch, d. h. nur was steuerrechtlich eine Hinterziehung ist, kann auch strafrechtlich geahndet werden. Was auch Hoeneß, der Richter klar ist und sonst den meisten klar sein dürfte: Man kann nicht einfach Gewinne unversteuert lassen und mit späteren Verlusten verrechnen, wenn diese außerhalb des Veranlagungszeitraums, bei Individualpersonen also dem Kalenderjahr, liegen. Wenn jemand 2003 fette Gewinne einfährt, mußten die in 2003 versteuert oder mit Verlusten aus 2003 verrechnet werden. Es gibt Verlustvorträge, nicht aber Gewinnvorträge. Relevant für Hoeneß sind immer die Kalenderjahre und er hat ja wohl auch für jedes Kalenderjahr Steuererklärungen abgegeben. Unklar ist mir daher diese Passage: Dabei sind auch während des Jahres Gewinne aufgelaufen, die Hoeneß hätte versteuern können. Weil er in der Selbstanzeige nur die Jahreswerte aufführt, sieht es in der Aufstellung so aus, als habe Hoeneß nur in drei Jahren Gewinne gemacht, die er nun zu versteuern habe, während er in den übrigen Jahren unterm Strich Verluste gemacht hat. Wie hätte Hoeneß das denn damals machen sollen - unterjährig Gewinne versteuern? Klar ist aber auch: einfach nur Jahressalden angeben geht nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag