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Finanz-Krampf

Nie wieder AWD - Ich regel meine Altersvorsorge jetzt selbst

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Kolle
  1. Die anschließende Tilgungsphase (wenn ich denn endlich den BSV zuteilungsreif bekommen habe) löst das TA-Darlehen ab und ist mit 2,75% (Sollzins) verzinst.
    Hier besteht doch sicherlich die Möglichkeit einer Umschuldung auf einen besseren Zinssatz oder?
  2. Mein Ziel ist es so schnell wie möglich von diesem Mist TA-Darlehen weg zu kommen, da ich das Ding nicht tilgen kann!
    Ich will so schnell wie möglich in die Tilgungsphase kommen! Mein Job ist top und wird auch top bezahlt - also alle Zeichen stehen auf Go, nur ich kann nicht!

Ist echt eine blöde Situation für dich. Die Verträge werden wohl wasserdicht sein, da kommt man nur mit Zuteilung oder einer teuren und unfairen Vorfälligkeitsentschädigung raus.

 

 

Für die Zuteilung müssen mehrere Dinge erfüllt sein:

 

- Mindestzeit

 

- Mindestsumme ( ist wohl erreicht )

 

- Bewertungszahl

 

Wie die Schwäbisch Hall die Bewertungszahlen berechnet kann ich nicht sagen, bei hochprozentigen BSV haben die Bausparkassen mehr Geld in der Kasse als sie wollen so dass es keine Warteschlangen gibt. Bei niedrigverzinslichen BSV kann es evtl. anders sein, die zahlen ja nur 0,5 % Guthabenzinsen und wissen dass du den BS-Kredit bei Zuteilung ablösen wirst, für die internen Controller keine Motivation die Bewertungszahlen in deine Richtung zu interpretieren.

 

Rückbuchungen zu viel bezahlter Sparbeträge machen in der Summe mehr Arbeit als sie nutzen.

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Kolle
· bearbeitet von Kolle

Die Webseite der Schwäbisch Hall gibt keine brauchbaren Informationen zu der Berechnung der Bewertungszahlen her. Wird bewusst nebulös gehalten. https://www.schwaebi...ertungszahl.php

 

Aber: https://www.schwaebi...szahlfaktor.php

Da alle Bauspartarife eine Zuteilungsmasse bilden, dürfen Bausparer auch nicht durch die unterschiedlichen bauspartechnischen Kriterien der einzelnen Tarife (Höhe des Guthabenzinssatzes, Darlehenslaufzeiten usw.) bei der Zuteilung bevorzugt oder benachteiligt werden. So verlangt es die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Durch entsprechende Bewertungszahlfaktoren werden Unterschiede ausgeglichen.

https://www.schwaebi...tungsfaktor.php

 

Da steht klipp und klar drin, dass Mehreinzahlungen eine schnellere Zuteilung begünstigen. Leider kann man das nicht quantifizieren solange man den Algorithmus nicht kennt.

 

Das hier habe noch gefunden: http://www.marcuswin...e/archives/1487 Hochinteressant !

Nur bei Schwäbisch Hall wird die Min­dest­be­w­er­tungszahl noch vor der Min­destspar­summe (nach 55 Monaten) erre­icht, und die Baus­par­summe kann nach 58 Monaten (4 Jahre, 10 Monate) aus­gezahlt wer­den.

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polydeikes

Findet sich immer in den Bausparbedingungen, ist aber mit Zustimmung des Sparers anpassbar ...

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Sapine

Keine Ahnung wie zugeknöpft die Mitarbeiter der Bausparkasse am Telefon sind, aber ich denke versuchen kann man es doch mal mit fragen, vielleicht sogar zu unterschiedlichen Zeiten mit verschiedenen Ansprechpartnern. Nicht jeder weiß alles und manche sind vielleicht bereitwilliger Tipps zu geben, was geht und was nicht.

 

Bei welcher Bewertungszahl wird aktuell zugeteilt?

Wann wird mein Bausparer voraussichtlich diese Bewertungszahl erreichen?

Wie wirkt es sich auf die Bewertungszahl, Zuteilung und Kredithöhe aus, wenn ich weitere Sonderzahlungen in den Bausparer tätige und bis zu welcher Höhe ist das möglich?

Wie sieht es nach der Zuteilung aus, kann ich dann Sondertilgungen vornehmen?

Besteht die Möglichkeit einer Ablösung oder Umschuldung des Bauspardarlehens nach Zuteilung?

 

Auch wenn Du beim Bausparer nicht viele Zinsen bekommst, sinkt doch das Darlehen zum Zeitpunkt der Zuteilung wenn Du mehr einzahlst als die geplanten Sparraten. Insofern denke ich dass Sonderzahlungen die einzig realistische Möglichkeit ist, hier schneller von den Schulden runter zu kommen noch dazu wo die Zuteilung wenn ich es richtig verstehe nicht mehr viele Jahre in der Zukunft liegt. Bei meinem Bausparer (der schon Ewigkeiten zurück liegt) waren Sondertilgungen in der Darlehensphase möglich, ich denke sogar unbeschränkt, aber keine Ahnung ob das Dein Vertrag auch zulässt.

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Kolle

Bei meinem Bausparer (der schon Ewigkeiten zurück liegt) waren Sondertilgungen in der Darlehensphase möglich, ich denke sogar unbeschränkt, aber keine Ahnung ob das Dein Vertrag auch zulässt.

 

Jedes Bauspardarlehen lässt sich in beliebiger Höhe sondertilgen.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Mit einer Einschränkung, Kombidarlehen. Also Darlehen mit Ansparphase, dann Zuteilung, und Tilgung mit dem Angesparten und in Folge. Genau da geht das nämlich nicht bei jedem BS...

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Finanz-Krampf

Guten Morgen,

 

danke für die Antworten und Fragen die ich der Bausparkasse stellen soll.

Ich habe auf jeden Fall das Recht auf Sondertilgungen, das ist schon mal geklärt.

Eine schriftliche Anfrage an die Schwäbisch Hall habe ich auch bereits gestellt, aber keine befriedigende Antwort bekommen.

Es hilft wahrscheinlich nur ein persönliches Gespräch um die Möglichkeiten auszuloten.

Ich werde dann berichten, wenn ich schlauer bin.

 

Zzt. kann ich folgendes sagen – und das ist ja immer so – „hinter her ist man immer schlauer.“

 

Soll heißen: Ein schnödes Annuitätendarlehen über 10 Jahre mit festem Zins und Sondertilgungen wäre für mich

wirtschaftlicher gewesen – aber auch nur weil ich jetzt mehr Gehalt bekomme! Alles Faktoren die man einfach in der Vergangenheit nicht wissen konnte.

Mit dem was ich jetzt habe habe ich mir Sicherheit gekauft und Sicherheit kostet nun mal was.

 

Aber mal ehrlich, dass ist jammern auf hohem Niveau.

 

Erst mal danke an alle.

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Kolle

Mit dem was ich jetzt habe habe ich mir Sicherheit gekauft und Sicherheit kostet nun mal was.

 

Richtig !

 

Und wer vor einigen Jahren ein Annuitätsdarlehen aufnahm, hatte auch andere Konditionen und kommt erst nach 10 Jahren raus.

 

Also ist nichts passiert...

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