Index86 April 5, 2013 Hallo, ich hätte eine Frage zu den Möglichkeiten einen Verlust aus der Veräußerung von physischen ETFs, Swap ETFs und Indexzertifikaten auszuweisen. Es gibt ja seit 2009 zwei Verlustverrechnungsstöpfe beim Finanzamt. Im Verrechnungstopf 1 werden alle Kapitalerträge, die nicht aus Aktiengewinnen oder -verlusten bestehen, verrechnet. Im Verrechnungstopf 2 werden nur Gewinne und Verluste aus Aktiengeschäften verrechnet. Eine Verrechnung beider Töpfe untereinander ist nicht möglich. Meine konkrete Frage lautet, darf ich sämtliche Kapitalerträge, also auch Dividendenerträge aus Einzelaktien usw. mit Verlusten aus der Veräußerung von physischen ETFs Verlusten aus der Veräußerung von Swap ETFs Verlusten aus der Veräußerung von Indexzertifikaten verrechnen? Oder gehören die Nicht in den Topf 2? Vielen Dank schon mal im Voraus. Viele Grüße Index Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity April 5, 2013 Hallo Index86 und willkommen im Forum! Yes, you may! Überhaupt darfst alles mit allem verrechnen - außer eben (Kurs-)Verluste aus Aktiengeschäften. Die dürfen nur mit (Kurs-)Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden (insbesondere können Aktiengewinne mit allen anderen Verlusten (aus dem Bereich KAP) verrechnet werden - das wird gelegentlich falsch dargestellt/formuliert) (die Aussage gilt natürlich nicht für Altverluste vor 2009) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Index86 April 5, 2013 Hallo Vanity, Vielen Dank für deine schnelle Antwort! So wie ich das jetzt verstanden habe, darf ich auch Verluste aus physisch repilzierenden ETFs mit allem verrechnen? War mir nur nicht sicher, da diese ja nur aus Aktien bestehen. Aber da es ein Fonds ist, ist es eben möglich. Vielen Dank!!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag