addy1220 April 4, 2013 Hallo, Ich denke momentan darueber nach in einen msci world etf (etf110) zu investieren. Der fond ist m.M.n. In luxemburg aufgelegt und thesaurierend. Das bedeutet ja besonderheiten in der steuerlichen abwicklung. Dazu habe ich hier schon einiges gelesen, wuerde es aber doch gerne noch einmal kurz zusammenfassen wollen, ob ich es auch richtig begriffen habe ;-) Also, wenn ich in einen ausl. Thesaur. Fond investiere, bekomme ich anfang des naechsten jahres von meiner depot bank einen bescheid darueber. Diese infos gebe ich in meiner steuererklaerung an. Verkaufe ich irgendwann fondsanteile versteuert die bank dann evtl. Kursgewinne aber auch noch einmal die betraege die durch die ausschuettungen hinzugekommen sind? Soweit richtig? Problem dabei ist also die doppelte besteuerung der thesaur. Anteile. Dem geht man damit aus dem weg, indem man sich alle steuererklaerungen aufhebt (auch wenns 30 jahre sind) und nach dem verkauf bei der steuererklaerung mit einreicht dem amt zu zeigen, das man die thesaur. Anteile schon versteuert hat und man bekommt das geld wieder was die bank bereits abgefuehrt hat. So im grossen mal ganz mit einfachen worten beschrieben? Richtig oder falsch? Meine Frage an euch wäre jetzt, ob man dann lieber in einen in DE aufgelegten MSCI World ETF investieren sollte (gibt es solche überhaupt?)? oder dann lieber einen ausschüttenden ETF wählen sollte, ich nehme an das wird dann immer gleich über die Bank versteuert (?) Abschließend noch eine Frage zum Freibetrag, sollte der thesauriende Ertrag den Freibetrag (800€) nicht übersteigen, brauche ich das jährlich auch nicht angeben oder? Besten Dank für eure Antworten, sorry für die Rechtschreibung, habs aufm Handy getippelt ;-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Yoko April 4, 2013 Auf www.bundesanzeiger.de kannst du nach der Eingabe der ISIN Nummer anzeigen lassen, wie hoch die zu versteuernden thesaurierenden Anteile im vergangen Jahr waren. Bei den Comstage ETFs ist es aktuell so, dass sie keine ausschüttungsgleichen Erträge erwirtschaften, d.h. du musst auch nichts in der Steuererklärung angeben. Dies wird so erreicht, dass Dividenden wegswappt werden von Comstage, d.h. vor der Dividendenausschüttung werden die Aktien verkauft und danach zum gesunkenen Kurs wieder gekauft. Ob das zukünftig so bleibt kann dir natürlich keiner sagen. Viele hier im Forum besitzen aber die ETFs von Comstage bzw. von db-xtrackers. Ansonsten wenn du den ausländischen Thesaurierer verkaufst musst du alle vergangenen Steuermittelungen aufbewahren, um zu verhindern dass Gewinne doppelt versteuert werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Seb1978 April 4, 2013 Hallo, ich würde mich gerne in diesen Thread einklinken, da ich eine Frage habe, die in eine ähnliche Richtung geht. Ich bespare für meine Kinder seit letztem Jahr ausl. Thesaurierer. Die ausschüttungsgleichen Erträge sind laut Steuererklärung natürlich weit entfernt von der Freibetragsgrenze der Kinder. Sollte ich nun trotzdem eine Steuererklärung für die Kinder abgeben, oder kann ich mir den Aufwand sparen? Danke für Eure Hilfe Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
horst37 April 16, 2013 Hallo, ich würde mich gerne in diesen Thread einklinken, da ich eine Frage habe, die in eine ähnliche Richtung geht. Ich bespare für meine Kinder seit letztem Jahr ausl. Thesaurierer. Die ausschüttungsgleichen Erträge sind laut Steuererklärung natürlich weit entfernt von der Freibetragsgrenze der Kinder. Sollte ich nun trotzdem eine Steuererklärung für die Kinder abgeben, oder kann ich mir den Aufwand sparen? Danke für Eure Hilfe Ich würde die Steuererklärung unbedingt abgeben und die ausschüttungsgleichen Erträge in der Steuererklärung angben. Denn beim Verkauf werden für die gesamte Haltezeit die ausschüttungsgleichen Erträge auf jeden Fall besteuert und man kann die gemeldeten Erträge dann abziehen. Anders sieht es AFAIK nur aus, wenn auch beim Verkauf rechnerisch keine Steuer zu erwarten ist, weil sie unter dem Freibetrag liegt. Aber im Verkaufsjahr sollte man in jedem Fall eine Steuererklärung abgeben, denn die aufaddierden Thesaurierungen werden immer besteuert und diese dann bei Auszahlung abgezogen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
addy1220 April 18, 2013 erstmal vielen Dank an alle für die hilfreichen Antworten! @yoko guter Tip mit dem Bundesanzeiger, werde ich nacher gleich mal ausprobieren @Horst37 So wie du es geschrieben hast, sollte man also auch wenn die Thesaur. Beträge unter dem Freibetrag liegen in der jährlichen Steuererklärung angeben? Könntest du (oder auch gern ein anderer hier ;-)) kurz begründen, erkenne da noch nicht den ganzen Sinn dahinter. Besten Dank Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity April 18, 2013 Damit sind sie versteuert (durch Inanspruchnahme des Pauschbetrags) und du hast den Nachweis, dass die bei Verkauf zwangsläufig anfallende weitere Versteuerung der akkumulierten thesausierten Beträge (also über die gesamte Haltezeit hinweg) eine zuviel ist - und kannst dir im Wege der Veranlagung diese Steuer vom Finanzamt zurückholen. Würdest du die Beträge, die unterhalb des Pauschbetrags liegen, nicht angeben, verschenkst du diesen Betrag (ähnlich wie bei thesaurierenden Swappern, die diese Erträge kurzerhand wegswappen - bei denen fällt die Versteuerung immer bei Verkauf an). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tsadapeter April 19, 2013 Bitte eine Zwuschenfrage: Es ist dich aber so, dass ausländische Thesaurierer, die von Steuerausländern gehalten werden, weder während der Haltezeit noch beim Verkauf an der Quelle (durch die depotführende Bank) mit Steuer belastet werden? Werde langsam verwirrt. Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag