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Settembrini

BU-Versicherung für Arzt

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Settembrini

Liebe Community,

 

seit einiger Zeit lese ich mich nun schon hier durchs Forum und bin begeistert von der Kompetenz und Hilfsbereitschaft. :)

 

Es geht um folgendes: Ich bin Student der Humanmedizin und diesen Herbst, endlich, fertig. Der Berufseinstieg ist für Ende diesen bzw. Anfang nächsten Jahres geplant. In den nächsten Wochen würde ich gerne eine BU-Versicherung abschließen (bzw. eine Option auf einen Start der Versicherung Anfang nächsten Jahres).

 

 

---------------------

 

Meine Angaben:

 

Basisangaben:

 

2.1 Alter / Familienstand / Kinder / geplanter Renteneintritt

- 26 / verheiratet/ Kinder geplant/ geplanter Renteneintritt mit 67 (?), also 2054

 

2.2 Berufliche Situation / Bruttojahreseinkommen / wieviel Geld bleibt bei Abzug aller Kosten im Monat übrig

- 0 (Student), schätzungsweise ~50k bei Berufseinstieg, wie viel Geld monatlich übrig sein wird, ist noch nicht absehbar

 

2.3 mtl. reserviertes Kapital für Altersvorsorge insgesamt

/

 

2.4 Risikotyp / Risikobereitschaft / Umgang mit Verlusten

- eher konservativ

 

2.5 bisherige Risikovorsorge

- Privathaftpflichtversicherung

2.7 bisherige Erfahrung mit Altersvorsorgeanlagen

/

 

 

Das 3-Säulen-Modell und bisherige Ansprüche:

 

3.1 Gesetzliche Rente

- bisher (fast) nichts

 

3.2 kapitalbasierende, staatlich geförderte Rente wie Riester, Rürup, Eichel

/

 

3.3 Arbeitgeberfinanzierte Rente (bAV), AVWL-Zahlung möglich ?

/

 

3.4 private Vorsorge aus Eigenmitteln (Lebensversicherungen, Fonds, ETFs usw. bei Fondspolicen bitte die WKN / ISIN des Fonds angeben)

/

 

 

Sonstige Vermögenssituation:

 

4.1 aktuelle Sparleistungen

/ (Notgroschen auf Tagesgeldkonto)

 

4.2 Schulden

/

 

4.3 absehbare Investitionen (Urlaub, Auto, Wohnung)

noch nicht absehbar

 

 

Bestehende Verträge:

- Privathaftpflicht

 

 

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U.a. dank dieses Forums hat mich der nette Berater von MLP nicht von einer BU/RV-Kopplung überzeugen können. :)

Es muss also eine SBU sein.

 

Höhe der BU: 1500,- Euro/Monat (hierdurch sind einige Versicherungen wohl schon herausgefallen, da sie, zumindest für meine Situation, nur maximal 1000,- oder 1250,- versichern).

 

Auf Platz 1, gemessen an der Leistung, steht nun die SBU der Alten Leipziger:

 

Monatsbeitrag für Endalter 65:

82,45 EUR bzw. 62,66 EUR mit Überschussbeteiligung

Monatsbeitrag für Endalter 63:

71,03 EUR bzw. 53,98 EUR mit Überschussbeteiligung

 

 

Folgende Punkte wurden geprüft:

 

Frage R01 Wird bei einem verspätet gemeldeten Versicherungsfall rückwirkend geleistet?

Frage R02 Beträgt der Prognosezeitraum sechs Monate?

Frage R03 Wird bei einer bereits sechs Monate andauernden ununterbrochenen Berufsunfähigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit rückwirkend von Beginn an geleistet?

Frage R04 Verzichtet der Versicherer altersunabhängig und eindeutig auf sein Recht auf abstrakte Verweisung?

Frage R05 Verzichtet der Versicherer auf unübliche Einschränkungen bzw. Klauseln, die nicht zu den ratingrelevanten Sachverhalten gehören?

Frage R06 Verzichtet der Versicherer auf sein Recht auf Kündigung oder Vertragsanpassung nach § 19 VVG, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten hat?

Frage R07 Besteht der Versicherungsschutz weiter, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer ins Ausland verzieht?

Frage R08 Leistet der Versicherer, wenn die Berufsunfähigkeit infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls eingetreten ist?

Frage R09 Werden auf Antrag die Beiträge ab dem Zeitpunkt der Leistungsmeldung bis zur endgültigen Entscheidung über die Leistungspflicht gestundet?

Frage R10 Verzichtet der Versicherer bei der Nachprüfung der Berufsunfähigkeit auf sein Recht auf abstrakte Verweisung?

Frage R11 Verzichtet der Versicherer auf die Umorganisation des Arbeitsplatzes bei weisungsgebundenen Mitarbeitern?

Frage R12 Wird bei Eintritt der Berufsunfähigkeit ausschließlich der zuletzt ausgeübte Beruf geprüft?

Frage R13 Beschränkt der Versicherer die Mitwirkungspflicht des Versicherungsnehmers auf zumutbare ärztliche Anweisungen?

Frage R14 Bietet der Versicherer Überbrückungsmöglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten an?

Frage R15 Bietet der Versicherer Nachversicherungsgarantien bei Heirat und Geburt/Adoption an?

Frage R16 Bietet der Versicherer Nachversicherungsgarantien bei weiteren Ereignissen an?

Frage R17 Bietet der Versicherer Nachversicherungsgarantien bei einer Senkung der Überschussbeteiligung beim Überschusssystem Bonusrente an?

Frage R18 Ist in den Bedingungen der Begriff der "bisherigen Lebensstellung" definiert?

Frage R19 Wird in den Bedingungen auf die Prüfung der Umorganisation bei Selbständigen hingewiesen?

Frage R20 Verzichtet der Versicherer ab einem bestimmten Lebensalter der versicherten Person auf sein Recht auf abstrakte Verweisung?

Frage R21 Wird bei einem vorübergehenden Ausscheiden aus dem Berufsleben im Leistungsfall der vor der Unterbrechung ausgeübte Beruf geprüft?

Frage R22 Bietet der Versicherer im Leistungsfall eine Einmalzahlung an?

Frage R23 Bietet der Versicherer die Möglichkeit der Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung an?

Frage R24 Besteht im Fall der Leistungsablehnung eine eindeutige und kundenfreundliche Regelung für die Nachzahlung gestundeter Beiträge?

Frage R25 Wird in den Bedingungen auf die Dauer des Rücktrittsrechts nach § 21 VVG wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht hingewiesen?

Frage R26 Verpflichtet sich der Versicherer, den Versicherungsnehmer über den

Frage R27 Verzichtet der Versicherer bei einem Verzug der versicherten Person ins Ausland auf Untersuchungen im Inland?

Frage R28 Verzichtet der Versicherer auf eine Meldepflicht der versicherten Person bei gesundheitlichen Verbesserungen im Leistungsfall?

Frage A01 Verzichtet der Versicherer auf sein Recht auf Beitragsanpassung nach § 163 VVG?

Frage A02 Verzichtet der Versicherer altersunabhängig und eindeutig auf sein Recht auf konkrete Verweisung?

Frage A03 Verzichtet der Versicherer bei der Erstprüfung auf ein zeitlich befristetes Anerkenntnis?

Frage A04 Wird eine von einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung allein aus medizinischen Gründen anerkannte unbefristete Erwerbsminderung als Berufsunfähigkeit anerkannt?

Frage A05 Ist in den Bedingungen definiert, welcher Beruf nach dauerhaftem Ausscheiden aus dem Berufsleben im Leistungsfall geprüft wird?

Frage A06 Bietet der Versicherer eine Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) an?

Frage A07 Bietet der Versicherer Nachversicherungsgarantien bei Abschluß der Berufsausbildung an?

Frage A08 Bietet der Versicherer eine Infektionsklausel an?

Frage L01 Leistet der Versicherer auch dann, wenn der Leistungsfall durch innere Unruhen, an denen die versicherte Person nicht auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat, verursacht wurde?

Frage L02 Leistet der Versicherer auch dann, wenn der Leistungsfall durch Kriegsereignisse im Ausland verursacht wurde?

Frage L03 Leistet der Versicherer auch dann, wenn der Leistungsfall durch Vergehen im Straßenverkehr verursacht wurde, die über einfach fahrlässige Verstöße hinausgehen?

Frage L04 Leistet der Versicherer auch dann, wenn der Leistungsfall durch Fahrtveranstaltungen mit Kraftfahrzeugen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, verursacht wurde?

Frage L05 Leistet der Versicherer auch dann, wenn der Leistungsfall durch Luftfahrten verursacht wurde?

Frage L06 Leistet der Versicherer auch dann, wenn der Leistungsfall durch Strahlen verursacht wurde?

Frage L07 Leistet der Versicherer auch dann, wenn der Leistungsfall durch den Einsatz oder die Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen verursacht wurde?

Frage T01 Bietet der Versicherer bei erfolgreicher Reaktivierung Wiedereingliederungshilfen an?

Frage T02 Bietet der Versicherer eine von der üblichen 50%-Regelung abweichende Regelung des BU-Grades (Staffelregelung) an?

Frage T03 Bietet der Versicherer Karenzzeiten an?

Frage T04 Bietet der Versicherer eine lebenslange Berufsunfähigkeitsrente an?

Frage T05 Bietet der Versicherer eine Beitragsdynamik der versicherten Leistungen (Rente und Beitragsbefreiung) ohne weitere Gesundheitsprüfung an?

Frage T06 Bietet der Versicherer eine garantierte Rentendynamik im Leistungsfall ohne weitere Gesundheitsprüfung an?

Frage T07 Bietet der Versicherer eine beitragsfreie Dynamisierung des Haupttarifs im Leistungsfall an?

Frage T08 Gibt es weitere Besonderheiten in den Versicherungsbedingungen?

 

Negative Antworten gab's bei der Alten Leipziger bei:

R12 (eingeschränkt negativ durch "Missbrauchsklausel"; muss ich noch genauer prüfen)

A02

A04

A06

T02

T04

 

 

Was ist von diesen Bedingungen zu halten? Die BU der Alten Leipziger scheint hier im Forum ja generell einen recht guten Ruf zu haben.

Sollte ich als Arzt auf der DU-Klausel bestehen (A06)? Die ist aber bei allen vier in Frage kommenden Gesellschaften (Alte Leipziger, Barmenia, HDI, LV 1871) negativ.

Und wie trifft man die schwierige Abwäge-Entscheidung, ob nun das Endalter 63 oder 65 das Bessere ist, d.h. sich der Aufpreis lohnt?

 

 

Habe mich zwar schon einige Zeit mit der Materie auseinander gesetzt, aber es trotzdem hoffnungslos kompliziert...

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Matthew Pryor

Hallo,

von wem wurden denn diese Punkte geprüft?Welches Programm verwendet wurde ist mir schon bewusst,aber hast Du die Punkte selber unter die Lupe genommen und mit anderen in Frage kommenden Anbietern abgeglichen?

Gibt es andere Besonderheiten,die zu beachten wären?Gesundheitliche Einschränkungen?Personalverantwortung?Tendenziell riskante Hobbies?

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Settembrini

Hallo,

vielen Dank für deine Antwort.

Nein, ich habe diese Punkte nicht selber unter die Lupe genommen, sondern mich bislang komplett auf die Berechnung des Maklers bzw. seines Programms verlassen. Vor Abschluss würde ich die Bedingungen aber entsprechend durchgehen.

Gesundheitliche Einschränkungen, zumindest innerhalb der letzten 5 Jahre, bestehen eigentlich nicht.

Personalverantwortung, hm, irgendwann vielleicht schon, aber erstmal nicht - in welcher Hinsicht ist das denn relevant für die BU?

Keine Hobbies... :)

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Matthew Pryor
Personalverantwortung, hm, irgendwann vielleicht schon, aber erstmal nicht - in welcher Hinsicht ist das denn relevant für die BU?

Das kann zunächst einmal Auswirkungen auf den Preis haben.Personalverantwortung bedeutet in aller Regel auch mehr Stress → höheres Risiko für psychische Erkrankungen.Deshalb gehört dieser Punkt auch mit in die Betrachtung,weil das je nach Versicherer auch Auswirkungen auf den Listenpreis haben kann.Bei Dir trifft dieser Punkt letzten Endes ja nicht zu.

Die Alte Leipziger hat schon,auf den Standard bezogen,ein sehr solides Bedingungswerk.Ob es Deinen persönlichen Bedürfnissen am Ehesten entspricht,weißt Du natürlich besser,da Du die Kriterien für Dich gewichtet haben wirst.

Persönlich bin ich kein Freund von Vergleichsprogrammen,da diese bestimmte Kriterien immer über- oder untergewichten.Und darüberhinaus auch manipulierbar sind.Das Einzige,was zählt,sind die vertraglichen Regelungen.Und die sollten mit dem Vermittler Punkt für Punkt anhand der Versicherungsbedingungen abgeglichen werden.

Die DU-Klausel sollte man auch nicht überbewerten.Das soll Dir aber der Makler genauer erläutern.Für mich gilt:Lieber hervorragende BU-Bedingungen als eine halbgare DU-Klausel mit noch schlechteren Bedingungen bei BU.

Ohne hier eine konkrete Empfehlung abgeben zu wollen,ist die AL schon einer der Versicherer,der wohl in den meisten Fällen in die engere Auswahl kommt.

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Philchen

Moin,

 

Warum nicht Endalter 67?

 

Gruß aus Leipzig

Philipp Mättig

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wolf3007

Sollte ich als Arzt auf der DU-Klausel bestehen (A06)?

 

 

 

Hallo,

 

 

 

ist denn eine Beamtenlaufbahn als Arzt geplant?

 

Oder warum ist Ihnen die DU-Klausel so wichtig?

 

Wo werden Sie denn nach dem Studium anfangen?

 

Gruss

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Settembrini

Die Variante mit Endalter 67 haben wir erstmal nicht in die Überlegungen mit einbezogen, da der MLP-Makler sagte, in diesem Bereich würde es unverhältnismäßig teurer werden (da hier die meisten BU-Fälle aufträten). Dies erschien mir schlüssig, deshalb habe ich ihn zunächst nur um die Berechnung von 63 und 65 als Endalter gebeten. Das kann ich mir aber natürlich auch noch angucken - vielleicht ist es ja in meinem Fall nicht so teuer (wäre allerdings überraschend, wenn der Herr von MLP ein teureres Produkt verkaufen könnte, das auch noch gut ist, und es nicht anpreist).

 

Bezügl. Verbeamtung, hm, ehrlich gesagt weiß ich noch überhaupt nicht, wohin der Weg gehen soll (und wann man als Arzt überhaupt verbeamtet werden kann); ich dachte nur - sicher ist sicher.

Ich starte wohl die typische (Uni-)Klinik-Laufbahn...

 

Eine Frage habe ich noch, bezügl. Frage R18: "Ist in den Bedingungen der Begriff der "bisherigen Lebensstellung" definiert?"

Dort heißt es zur Alten Leipziger: "Ja, geprüft wird die Lebensstellung hinsichtlich Vergütung und sozialer Wertschätzung. Es ist nicht zumutbar, dass das jährliche Bruttoeinkommen 20% oder mehr unter dem Bruttoeinkommen im zuletzt ausgeübten Beruf liegt. Sollte der Bundesgerichtshof einen geringeren Prozentsatz als nicht zumutbare Einkommensreduzierung festlegen, ist dieser auch für den Versicherer maßgeblich. Im begründeten Einzelfall kann aber auch bereits heute eine unter 20% liegende Einkommensminderung unzumutbar in diesem Sinn sein."

Was bedeutet das genau? Es geht mir um folgenden Fall: Ich werde (z.B. aufgrund Infektion, Unfall, ...) BU, sodass ich nicht mehr als Arzt im Klinikalltag arbeiten kann. Evtl. besteht aber trotzdem die Möglichkeit, den ein oder anderen Euro anderweitig zu verdienen (z.B. Gutachtertätigkeit). Verstehe ich das richtig, dass ich dann bis zu 80% meines vorherigen Gehalts so zur BU-Rente hinzuverdienen könnte? Oder wird mir jeder verdiente Euro von der BU-Rente abgezogen? - sprich mir gewissermaßen untersagt, zur BU-Rente in einem niedrigeren Job in kleinerem Umfang etwas hinzuzuverdienen?

 

 

 

Viele Grüße!

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Oder wird mir jeder verdiente Euro von der BU-Rente abgezogen? - sprich mir gewissermaßen untersagt, zur BU-Rente in einem niedrigeren Job in kleinerem Umfang etwas hinzuzuverdienen?

Nein.Aber wenn diese Bedingungen erfüllt sind,kann seitens der AL unter Umständen auf diesen ausgeübten Beruf verwiesen werden.

Bezüglich DU wäre die AL aber raus aus der (Auswahl)-Nummer.

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Settembrini

Nein.Aber wenn diese Bedingungen erfüllt sind,kann seitens der AL unter Umständen auf diesen ausgeübten Beruf verwiesen werden.

Was heißt genau "unter Umständen"?

Das liegt an der Möglichkeit der konkreten Verweisung, auf die die Alte Leipziger nicht verzichtet, richtig (A02)? Hier bin ich ernstlich am überlegen, ob ich deshalb nicht eine andere Gesellschaft vorziehen sollte. Die HDI z.B. verzichtet wohl auf das Recht auf konkrete Verweisung. Von der HDI habe ich aber bislang noch nicht viel gehört, inwiefern die Gesellschaft empfehlenswert ist.

Letzten Endes geht es für mich um die Frage, wie es im tatsächlichen BU-Fall weitergehen soll. Gesetzt, ich werde z.B. durch eine Infektion BU, könnte ich mich bei der HDI in aller Ruhe beruflich neu orientieren, ohne gleich eine Kürzung meiner BU-Rente befürchten zu müssen. Zumindest verstehe ich den Verzicht auf die konkrete Verweisung so...

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Matthew Pryor
Die HDI z.B. verzichtet wohl auf das Recht auf konkrete Verweisung.

Und das bedeutet konkret?Du stellst einen Leistungsantrag für Deinen Altberuf und übst bereits einen neuen Beruf aus,auf den Dich der Versicherer in diesem Fall (nicht) verweisen kann?Wie wahrscheinlich ist das in der Praxis?Für mich ist das ein Marketinggag der HDI ohne einen größeren Nutzen.Außerdem nimmt sich die HDI in der Nachprüfung sehr wohl das Recht,konkret zu verweisen.Warum wohl?

Zumindest verstehe ich den Verzicht auf die konkrete Verweisung so...

Das missinterpretierst Du.Auch andere Versicherer können Dich nicht beliebig verweisen.konkrete Verweisungsklausel hin oder her.Die Aufklärung,auch anderer Punkte deiner Liste,obliegt aber letzlich dem Vermittler,der dafür bezahlt wird.

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Settembrini

Liebe Community,

 

ich melde mich noch einmal bezüglich meiner BU-Versicherung.

Aufgrund eines etwas schärferen Ausschlusses bei der Alten Leipziger im Rahmen der anonymen Risikovoranfrage ist der Fokus nun auf die Allianz (SBV Vorsorge plus) gerückt.

Ich bin nun dabei, das Bedingungswerk und das M&M-Rating durchzuarbeiten.

im Rating gibt's bei der Allianz negative Antworten für R22, R28, A01, A02, A04, A06, L03, L07, T01 und T04.

Im Unterschied zur Alten Leipziger sind es insbesondere die Leistungsausschlüsse L03 und L07, die mich beschäftigen:

L03 - Leistet der Versicherer auch dann, wenn der Leistungsfall durch Vergehen im Straßenverkehr verursacht wurde, die über einfach fahrlässige Verstöße hinausgehen?

L07 - Leistet der Versicherer auch dann, wenn der Leistungsfall durch den Einsatz oder die Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen verursacht wurde? (eingeschränkt negativ; im Bedingungswerk ist von Ereignissen die Rededie mehr als 1000 Menschen betreffen).

 

Ich werde das natürlich nochmal mit dem Makler besprechen; letzten Endes muss ich es aber halt entscheiden.

Wie würdet ihr denn den Stellenwert dieser Bedingungen bewerten? Und das BU-Bedingungswerk der Allianz im Allgemeinen?

Von der Alten Leipziger hat man hier im Forum ja schon viel (Posititives) gehört; von der Allianz aber eher weniger ...

 

Vielen Dank für die Hilfe. Ein wirklich tolles Forum!

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skyrock

Hast du dir schon die Ärzteversicherung mal genauer angeschaut? Ich bin letztlich nach langer Suche dort gelandet, die Alte Leipziger war nahezu identisch von Preisen und Leistungen, letztlich den Ausschlag gegeben hat, dass die Ärztefinanz wesentlich differenzierter und kompetenter mit meinem vermeintlich riskanten Hobby umgegangen ist.

Ich habe dem Berater klar gesagt, dass ich lediglich eine SBU wünsche und nix weiter, er hat das im Gegensatz zum MLP-Menschen akzeptiert. Lass dir insbesondere keine Berufshaftpflicht aufschwätzen, bevor du die Haftpflichtbedingungen deines Arbeitgebers gesehen hast. Meist sind die vom AG abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen nämlich doch nicht so schlecht.

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Settembrini

Hi,

 

danke für den Tipp. Ist halt so dass ich schon seit längerem mit dem MLP-Makler im Gespräch bin, und die BU-Versicherung dann am ehesten über ihn abschließe...

Das mit der Berufshaftpflicht werde ich auch auf jeden Fall beherzigen.

 

Hat sonst noch jemand Erfahrungswerte mit der Allianz-BU-Versicherung?

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Matthew Pryor

Es wäre durchaus interessant,ob du angestellt oder freiberuflich tätig bist?

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Settembrini

Zunächst auf jeden Fall angestellt (Assistenzarzt).

Ob in ~10 Jahren eine Selbstständigkeit (niedergelassende Tätigkeit) in Frage kommt weiß ich noch nicht; momentan denke ich, dass eher nicht.

Inwiefern spielt das für die BU eine Rolle?

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Matthew Pryor

Die Spielregeln für Freiberufler bzw. Angestellte unterscheiden sich deutlich.Bei Freiberuflern bzw. Selbstständigen spielen z.B. die Regelungen zur Umorganisation im Leistungsfall eine deutlich größere Rolle als bei Angestellten.

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Settembrini
· bearbeitet von Settembrini

Wie gesagt, eine Selbstständigkeit ist nicht ausgeschlossen, aber auch nicht als allererstes Ziel angestrebt (zumal ja auch die niedergelassene ärztliche Tätigkeit immer mehr im Angestelltenverhältnis möglich ist).

In den Bedingungen der Allianz zur Umorganisation bei Selbstständigen heißt es:

"Bei Selbstständigen setzt vollständige Berufsunfähigkeit ... voraus, dass die versicherte Person ihren Beruf auch dann nicht ausüben kann, nachdem sie ihren Betrieb zumutbar umorganisiert hat. Zumutbar ist eine Umorganisation nur, wenn

• die hierfür erforderlichen Maßnahmen wirtschaftlich zweckmäßig sind und keinen erheblichen Kapitaleinsatz erfordern,

• der versicherten Person ein sinnvolles Tätigkeitsfeld verbleibt,

• ihre Lebensstellung als Betriebsinhaber gewahrt bleibt."

Das klingt für mich soweit erstmal vernünftig...

 

Eher sorgt mich die negative Antwort auf die Frage "Leistet der Versicherer auch dann, wenn der Leistungsfall durch Vergehen im Straßenverkehr verursacht wurde, die über einfach fahrlässige Verstöße hinausgehen?". Das klingt für mich, als müsste ich bei einem grob fahrlässigen Verstoß mein Geld nicht bei der Allianz, sondern bei dem Schuldigen suchen, und wenn der keins hat - Pech.

Zumal ich die Stelle im Bedingungswerk, auf die sich das Rating bezieht, nicht finde. Muss ich aber mit dem Makler besprechen.

 

Tja und das andere ist der ABC-Terror-Ausschluss. Aber wie wahrscheinlich das ist...

Insofern würde ich da wahrscheinlich drüber hinweg sehen.

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Matthew Pryor
Eher sorgt mich die negative Antwort auf die Frage "Leistet der Versicherer auch dann, wenn der Leistungsfall durch Vergehen im Straßenverkehr verursacht wurde, die über einfach fahrlässige Verstöße hinausgehen?". Das klingt für mich, als müsste ich bei einem grob fahrlässigen Verstoß mein Geld nicht bei der Allianz, sondern bei dem Schuldigen suchen, und wenn der keins hat - Pech.
Hier liegt ein Verständnisfehler vor.Es geht darum,dass der Versicherer auch dann leistet,wenn DU ein vorsätzliches Vergehen im Straßenverkehr begehst,dass z.B. einen Unfall und eine BU deinerseits nach sich zieht.Vorsätzliche Verstöße,gleich welcher Art,sind zunächst einmal vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.Die Alte Leipziger nimmt aber einen "Einschluss vom Ausschluss" vor,indem sie in ihren Bedingungen schreibt:

  • "Verkehrsdelikt und fahrlässige Verstöße sind von diesem Ausschluss nicht betroffen" (§5,Absatz c).

Diese Formulierung ist klar zu deinem Vorteil und in dieser Form längst nicht bei allen Versicherern (auch nicht bei der Allianz) zu finden.

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