Stoxx März 27, 2013 Hallo zusammen, muss man einen Minijob (= Anstellung für geringfügig Beschäftigte) als 2t-Job, neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, i. d. Steuererklärung angeben? Folgender Fall: Es besteht eine voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Der Arbeitgeber zahlt die sozialversicherungspflichtigen Beiträge an das Finanzamt und die Rentenkasse. Daneben wird ein Minijob ausgeübt. Die Summe der Einkünfte weist einen Betrag von ~ 8.860,- € auf. Wird, in diesem Fall, der komplette Betrag von ~ 8.860,- € i. d. Steuerklärung angegeben oder lediglich der Betrag aus der sozialversicherungspflichtige Beschäftigung? Das Thema nervt. Im Netz gibt es dazu unterschiedliche Meinungen. Eine ist, dass die Einkünfte aus einem Minijob nicht i. d. Steuererklärung angegeben werden müssen, wenn die Summe aus dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen + dem Minijob, den gesamten, zulässigen Freibetrag von 8.100,- € / Jahr nicht über übersteigt. Eine andere Meinung ist, dass Minijobs generell nicht i. d. Steuererklärung angegeben werden müssen, auch wenn die Summe aus dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen + dem Minijob, den gesamten, zulässigen Freibetrag von 8.100,- € / Jahr nicht über übersteigt, da Minijobs generell sozialversicherungsfrei sind. Über eine kompetente Antwort wäre ich, wie immer, dankbar! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
crosplit März 27, 2013 Den 400-Euro-Job bei der Steuererklärung richtig angeben - Anleitung Es sind miitlerweile 450€, wissen viele noch nicht. Minijobs Ab dem 1.1.2013 gilt die 450-Euro-Grenze Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee März 27, 2013 Bei der verlinkten "Anleitung" kräuseln sich stellenweise die Fußnägel. Die meisten Minijobs dürften durch den AG pauschal versteuert werden, ohne Verwendung der Lohnsteuermerkmale des AN, ohne Ausstellen einer Lohnsteuerbescheinigung, die kommen dann auch nicht in die Steuererklärung, im Gegenzug können z.B. für den Minijob keine Werbungskosten eingetragen werden. Genauso kann ein Minijob aber "auf Lohnsteuerkarte" ausgeführt werden, dann kommt er wie jeder andere Job auch in die Steuererklärung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stoxx März 27, 2013 · bearbeitet März 27, 2013 von Stoxx Der Minijob 'läuft' nicht über Lohnsteuerkarte. Was ist nun in meinem Fall zu tun? Ich würde ihn tendenziell nicht i. d. Steuererklärung angeben. Da ich jedoch die Verdienstgrenze als Summe (> 8.000,- €) übersteige, bin ich noch unsicher. Weiss jemand (noch) mehr? Bitte keine Links zu HPs, die pauschale Informationen kundtun. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ramses2 März 27, 2013 Du könntest doch einfach mal bei Deinem FA anrufen und Dich dort erkundigen. Dafür sind die Damen und Herren doch da. Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stoxx März 27, 2013 Du könntest doch einfach mal bei Deinem FA anrufen und Dich dort erkundigen. Dafür sind die Damen und Herren doch da. Gruß Ja sicher, das ist eine gute Idee ... Was werden die wohl sagen? Vielleicht "Sie müssen alle Einkünfte (schön und naiv) angeben ..." Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
nightyhawk April 4, 2013 Ein bißchen spät, da aber Lohnsteuerkram ziemlich nahe an meinem Betätigungsfeld liegt hier meine Antwort: Ein Arbeitnehmer darf neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung (hast du ja) noch EINE zusätzliche sozialversicherungsfreie Nebenbeschäftigung ausüben. Eine sozialversicherungsbefreite Beschäftigung ist regelmäßig auch eine steuerbefreite Beschäftigung (Ausnahme: Dein Nebenjob läuft über Steuerklasse 6). Jede weitere Nebenbeschäftigung ist dann aber wieder sv- und steuerpflichtig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag