herbert00 März 20, 2013 Hallo zusammen, gibt es eine feste Regel, ob Mann oder Frau die Kinderzulage für Riester bekommt? Hängt das damit zusammen wer das Kindergeld bezieht? Hat es irgendwelche Vorteile die Kinderzulage dem besser/schlechter Verdienenden zuzuweisen? Danke und Gruß Herbert Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor März 20, 2013 Hallo, zunächst einmal ist § 26 EStG maßgeblich.Sind die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung gegeben,wird die Kinderzulage automatisch der Mutter zugewiesen.Auf Antrag beider Partner kann das aber auch geändert werden. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt,erhält derjenige die Zulage des Kindes,an den das Kindergeld tatsächlich ausgezahlt wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herbert00 März 21, 2013 ok,danke. Die Zusammenveranlagung ist gegeben. Macht es Sinn die Zulage dem Mann zuzuteilen, wenn dieser mehr verdient? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Joseph Conrad März 21, 2013 Hallo Herbert, allein ausschlaggebend ist wer das Kindergeld im ersten Monat eines Jahres bezieht. Der erhält die Zulage. Wenn die übrigen 11 Monate der andere Erziehungsberechtige das Kindergeld bezieht geht er trotzdem leer aus. Gruß Joseph Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor März 21, 2013 allein ausschlaggebend ist wer das Kindergeld im ersten Monat eines Jahres bezieht. Das gilt doch aber nur dann,wenn die Voraussetzungen für eine gemeinsame Veranlagung nicht gegeben sind.Den Punkt hatten wir doch bereits geklärt,siehe Herberts voriger Post. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hsi März 21, 2013 ok,danke. Die Zusammenveranlagung ist gegeben. Macht es Sinn die Zulage dem Mann zuzuteilen, wenn dieser mehr verdient? Das kommt drauf an Wenn die zulage den Steuervorteil übersteigen würde, dann hat dementsprechend der Partner mit dem geringeren Bruttoeinkommen die höhere Förderung! Wie hoch sind eure brutto Gehälter denn? Wie hoch ist das zu versteuernde Einkommen? (Arbeitet die Frau überhaupt? Sonst ist das hinfällig) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BTX März 25, 2013 Hallo, zunächst einmal ist § 26 EStG maßgeblich.Sind die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung gegeben,wird die Kinderzulage automatisch der Mutter zugewiesen.Auf Antrag beider Partner kann das aber auch geändert werden. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt,erhält derjenige die Zulage des Kindes,an den das Kindergeld tatsächlich ausgezahlt wird. Und wie schaut das aus, wenn der Mann bisher die Kinderzulagen bekommen hat, die Frau kein Riestervertrag besitzt und man erst nach einigen Jahren anfängt zusammen zu veranlagen (Stichwort: spätere Heirat)? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sebbo1985 März 26, 2013 Wie schaut das aus wenn die Mutter das Kindergeld bekommt aber nicht riestern kann, weil sie nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt. Kann der Vater dann die Kinderzulage beim riestern bekommen? Evtl. sogar schon bevor das Paar verheiratet ist? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hsi März 26, 2013 Wie schaut das aus wenn die Mutter das Kindergeld bekommt aber nicht riestern kann, weil sie nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt. Kann der Vater dann die Kinderzulage beim riestern bekommen? Evtl. sogar schon bevor das Paar verheiratet ist? Bei unverheirateten Paaren sollte die Kinderzulage dem Kindergeldempfanger zustehen. Der Vater kann meines Wissens nach in diesem fall die Zulage nicht erhalten, so lange sie nicht verheiratet sind bzw. Er das Kindergeld bekommt - dann wäre es natürlich möglich! Die Ehefrau könnte dann die Zulage an den Mann "abtreten" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes März 27, 2013 Naja, wie alt ist denn das Kind. In den Erziehungszeiten / 3 Jahre -> förderberechtigt. Sollte man nicht vergessen. Dem Vater zuordnen ist möglich, wenn er als erster im Kalenderjahr Kindergeld bekommt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag