Jokes März 13, 2013 Hallo Zusammen, Dringende Frage.Ich habe am 05.03.2013 in den Büroräumen eines Vertreters der DVAG ( Deutsche Vermögensberatung ), ein db Alage debot beantagt und dann jeweil eine hohe summe in drei fonds gesteckt (dws vermögensmandat defensiv, balance und topdividende).Zusätzlich ein db topzins verrechnungskonto. Und ein Lebensversicherung Vasp von der aachen Münchener.Ich habe mich belabern lassen und direkt unterschrieben, warum auch immer. Widerspricht eigentlich meinen Grunsätzen sofort zu unterschreiben.Kann ich das alles noch widerrufen? Ich habe im § 126 Investmentgesetz gelesen, das man nur widerufen kann wenn die Verträge nicht in den Gschäftsräumen unterschrieben wurden... Habe ich also jetzt kein 2 wöchiges Widerufsrecht? Vielen Dank im Voraus Jokes Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Scott_Scale März 14, 2013 Hallo Zusammen, Dringende Frage.Ich habe am 05.03.2013 in den Büroräumen eines Vertreters der DVAG ( Deutsche Vermögensberatung ), ein db Alage debot beantagt und dann jeweil eine hohe summe in drei fonds gesteckt (dws vermögensmandat defensiv, balance und topdividende).Zusätzlich ein db topzins verrechnungskonto. Und ein Lebensversicherung Vasp von der aachen Münchener.Ich habe mich belabern lassen und direkt unterschrieben, warum auch immer. Widerspricht eigentlich meinen Grunsätzen sofort zu unterschreiben.Kann ich das alles noch widerrufen? Ich habe im § 126 Investmentgesetz gelesen, das man nur widerufen kann wenn die Verträge nicht in den Gschäftsräumen unterschrieben wurden... Habe ich also jetzt kein 2 wöchiges Widerufsrecht? Vielen Dank im Voraus Jokes Du hast ganz normal 2 Wochen Widerrufsfrist sowie bei Erhalt der Unterlagen noch eine Widerspruchsfrist von 4 Wochen (je nachdem ob Dir alle Verbraucherinfos ausgehändigt wurden). Zur Not würde ich Beides schreiben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein März 14, 2013 Hast du schon mal Google bemüht? Hast du ein korrektes Beratungsprotokoll bekommen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Jokes März 14, 2013 · bearbeitet März 14, 2013 von vanity Du hast ganz normal 2 Wochen Widerrufsfrist sowie bei Erhalt der Unterlagen noch eine Widerspruchsfrist von 4 Wochen (je nachdem ob Dir alle Verbraucherinfos ausgehändigt wurden). Zur Not würde ich Beides schreiben. Bist du dir da sicher? Hast du schon mal Google bemüht? Hast du ein korrektes Beratungsprotokoll bekommen? Also wie oben beschrieben, denke ich nciht das ich ein Widerrufsrecht habe §126 Investmentgesetz. (Google) Ein Beratungsprotokoll habe ich erhalten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag